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Private Kranken­­versicherung: Kosten und Beitragsanpassungen 2023

In der privaten Krankenversicherung (PKV) orientieren sich die Kosten an den gewünschten Leistungen und Ihrem Alter. Für einen guten bis hervorragenden Schutz zahlt ein 35-Jähriger zwischen 325 Euro und 425 Euro monatlich, wie ein PKV-Vergleich des Wirtschaftsmagazins Focus-Money zeigt.

Aufgrund der großen Preisunterschiede von Hundert Euro und mehr sollten Sie vor der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung verschiedene Angebote miteinander vergleichen. So finden Sie die Versicherung mit dem für Sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BEITRAGSBERECHNUNG

    Wie werden die Kosten eines PKV-Tarifs berechnet?

    Die Kosten für eine private Krankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab, die bei jedem Versicherungsnehmer individuell sind. So bestimmen das Eintrittsalter bei Versicherungsabschluss, mögliche Vorerkrankungen und Krankheitsrisiken, der Beruf und natürlich auch der Leistungsumfang des PKV-Tarifs die Höhe des Versicherungsbeitrages.

    Ihr Einkommen ist dagegen egal. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag davon unabhängig berechnet. Ihr Verdienst ist nur dann wichtig, wenn Sie angestellt sind. Denn dann ist der Wechsel in die PKV erst möglich, wenn Sie über der Verdienstgrenze von 66.600 Euro im Jahr verdienen.

    Darüber hinaus gibt es jeweils Unterschiede in der Beitragshöhe für Berufsgruppen wie Angestellte, Selbstständige, Beamte oder Studenten. Einige erhalten Zuschüsse, andere müssen alle Kosten aus eigener Tasche zahlen.

    Wie viel die private Krankenversicherung kostet, richtet sich vor allem nach:

    • Alter des Versicherten
    • Beruf
    • Gewählte Leistungen
    • Gesundheitszustand
    • Vorerkrankungen
    • Gewünschte Selbstbeteiligung

    Die PKV wird umso günstiger, je höher der von Ihnen vereinbarte Selbstbehalt ist. Mit ihm legen Sie einen bestimmten Betrag Ihrer jährlichen Krankheitskosten fest, den Sie selbst übernehmen. Wählen Sie dabei unbedingt eine Selbstbeteiligung, die Sie jederzeit im Falle einer umfangreichen Behandlung auf einen Schlag zahlen können.

    Manche Versicherer bieten zudem PKV-Tarife mit Beitragsrückgewähr an. Nehmen Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen in Anspruch, erhalten Sie bei ihnen bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

    Tipp: Welche Versicherungsunternehmen entsprechende Tarife im Angebot haben, finden Sie schnell mithilfe eines Experten heraus. Er schlägt Ihnen unverbindlich unterschiedliche private Krankenversicherer vor, die sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Leistungen zu Ihren Ansprüchen passen.

    In der PKV gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip. Der Beitrag richtet sich nach den oben genannten Faktoren. Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet wiederum nach dem Solidarprinzip (auch Solidaritätsprinzip) – abhängig vom Einkommen leistet jeder Versicherte einen Anteil. Dabei regelt die Beitragsbemessungsgrenze bis zu welchem Verdienst Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Bekommen Sie beispielsweise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat ausgezahlt, wird der Krankenkassenbeitrag nur bis zur Einkommensgrenze von 4.987,50 Euro (Stand 2023) berechnet.

    PKV Beitragsanpassungen 2023 und Beitragsentwicklung

    Viele Privatversicherte mussten sich 2023 auf Beitragserhöhungen einstellen. Etwa ein Drittel der rund neun Millionen Versicherten waren davon betroffen. Im Schnitt beträgt die Anpassung drei Prozent. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier. Möchten Sie dagegen mehr zur Beitragsentwicklung der letzten Jahre erfahren, finden Sie an dieser Stelle weitere Informationen.

    BERUFE

    Was kostet eine private Krankenversicherung? - Blick auf verschiedene Berufsgruppen

    Abhängig davon, ob Sie Angestellter, Beamter, Selbstständiger oder einer anderen Berufsgruppe zugehörig sind, profitieren Sie von unterschiedlichen Vorteilen bei den Kosten der privaten Krankenversicherung:

    Privatversicherten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 50 Prozent. Allerdings ist dieser auf den maximalen GKV-Betrag gedeckelt. 202w bedeutet dies, dass der Arbeitgeberzuschuss höchstens 403,99 Euro im Monat beträgt.

    Ein Beispiel: Liegen die Kosten Ihrer PKV bei 500 Euro monatlich, erhalten Sie vom Chef einen Zuschuss von 250 Euro pro Monat.

    Als Beamter erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, sodass Sie nur noch einen kleinen Teil Ihrer Krankenversicherungskosten absichern müssen. Die PKV bieten Ihnen Beihilfe-Tarife, die nur sehr wenig kosten. Entscheiden Sie sich für die GKV, besteht oftmals kein Zuschussanspruch.

    Ein Beispiel: Top-Tarife im Test von Focus-Money kosten für Beamte keine 300 Euro im Monat. Als Kassenpatient müssen sie hingegen 14,6 Prozent ihres Einkommens plus Zusatzbeitrag zahlen.

    In der GKV bemisst sich der Beitrag am Einkommen. Je mehr Sie als Selbstständiger verdienen, desto mehr zahlen sie. Bei kleinem Verdienst setzt die Krankenkasse dagegen ein Mindesteinkommen fest. Der privaten Krankenversicherung sind Ihre Einnahmen unwichtig. Die monatlichen Kosten werden hauptsächlich davon bestimmt, welche Leistungen Sie sich wünschen.

    Können sich Studenten nicht mehr über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung absichern, haben sie in der GKV nur die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Hier zahlen Studierende den monatlichen Mindestbeitrag von 158,43 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Die PKV-Kosten für spezielle Studententarife beginnen dagegen schon ab rund 90 Euro.

    In der privaten Krankenversicherung brauchen Kinder eine eigene Absicherung. Ist ein Elternteil verbeamtet, können Eltern ihren Nachwuchs schon für rund 40 Euro im Monat absichern. Ohne Beihilfeanspruch beginnen die Kosten eher bei 100 Euro.

    Als privatversicherter Rentner haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu den PKV-Kosten von Ihrem Rentenversicherungsträger in Höhe von 50 Prozent. Diesen müssen Sie beantragen, bestenfalls direkt mit Ihrer Rente. Nach oben hin ist der Zuschlag gedeckelt. Maximal bekommen Sie 8,1 Prozent Ihrer Rente als Beitragszuschuss.

    Tipp: Insbesondere wenn Sie zu den Gutverdienern zählen, sollten Sie sich näher mit der privaten Krankenversicherung beschäftigen. Denn für die Kosten ist die Höhe Ihres Einkommens egal – anders als in der gesetzlichen Krankenkasse.

    Was die GKV im Vergleich zur PKV kostet, zeigt die folgende Tabelle mit verschiedenen Berufsgruppen und Einkommensklassen.

    Übersicht: Kostenunterschiede zwischen den Berufsgruppen

    Berufs­gruppe inkl. Alter & Brutto­einkommen
    Ange­stellter (35 Jahre, 5.400 Euro) Ab 255 Euro 438 Euro
    Beamtin (30 Jahre, A7: 3.000 Euro) Ab 244 Euro 486 Euro
    Beamter (35 Jahre, A 10: 3.600 Euro) Ab 253 Euro 583 Euro
    Selbst­ständiger (25 Jahre, 2.500 Euro) Ab 417 Euro 405 Euro
    Selbstständige (35 Jahre, 4.000 Euro) Ab 510 Euro 648 Euro

    Quelle: Eigene Recherchen mit dem PKV-Beitragsrechner, die *PKV-Kosten beziehen sich auf einen Tarif ohne Selbst­behalt, mit guten Zahn­leis­tungen, Zweibett­zimmer & Chefarzt. Die GKV-Kosten auf eine Krankenkasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

    Bitte beachten Sie: Eine günstige private Krankenversicherung kann Ihnen ein hohes Leistungsniveau bieten. Es gibt jedoch auch preiswerte Anbieter, bei denen die Leistungen ausbaufähig sind. Achten Sie daher bei der Wahl auf eine Versicherung, bei der Preis UND Leistung stimmen.

    KOSTENERSTATTUNG

    Wie werden die Kosten für Behandlungen erstattet?

    Für den Krankenhausaufenthalt haben Versicherte eine Klinik-Card, auf der vermerkt ist, welche Leistungen der Vertrag umfasst. So bekommen Sie beispielsweise sofort das gewünschte Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt. Die Kosten rechnet die Klinik direkt mit dem Versicherer ab.

    Lassen Sie sich ambulant vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker behandeln, erhalten Sie eine Rechnung. In der Regel haben Sie eine Zahlungsfrist von vier Wochen. Diese Zeit reicht aus, um die Rechnung an die Versicherung weiterzuschicken. Diese erstattet die Behandlungskosten dann umgehend auf Ihr Konto. Sie bezahlen erst jetzt den Arzt und brauchen somit nicht in Vorleistung zu treten.

    Gibt es nur eine kurze Frist zur Zahlung, bezahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend ein, sodass die private Krankenversicherung die Kosten erstattet.

    Medikamente bezahlen Privatversicherte gleich in der Apotheke. Die Quittung darüber reichen Sie einfach bei Ihrer PKV ein, der Betrag fließt auf Ihr Konto. Sind die Kosten – etwa für spezielle Medikamente – sehr hoch, ist es ratsam, die Erstattung im Vorfeld mit der Versicherung zu klären. In aller Regel findet sich eine einvernehmliche Lösung.

    Sind Sie unsicher, was im Einzelfall erstattet wird? Oder versucht ein Arzt, eine spezielle Zusatzvereinbarung zu treffen? Dann halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung. Hierzu bieten alle Privatversicherer eigene Service-Hotlines an.
    Sind Sie unsicher, was im Einzelfall erstattet wird? Oder versucht ein Arzt, eine spezielle Zusatzvereinbarung zu treffen? Dann halten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung. Hierzu bieten alle Privatversicherer eigene Service-Hotlines an.

    Welche Kosten sollte die private Krankenversicherung unbedingt erstatten?

    Als Privatpatient stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen. Legen Sie beispielsweise großen Wert darauf, dass Sie bei Zahnersatz möglichst wenig aus der eigenen Tasche zahlen müssen, können Sie einen entsprechend starken Tarif bei den Zahnleistungen wählen.

    Generell sollten Sie auf ein Mindestmaß an Leistungen nicht verzichten. Andernfalls drohen Sie an einen Billigtarif zu geraten, der zwar wenig kostet, aber auch wenig leistet.

    Mit dem Mindestmaß gehen Sie sicher, dass Ihnen in der privaten Krankenversicherung viele wichtige Leistungen größtenteils erstattet werden:

    • Im Krankenhaus mindestens Zweibettzimmer
    • Transport zum Krankenhaus
    • Vorsorgeuntersuchungen (wie Hautkrebs, Prostata und Gebärmutter)
    • Zahnersatz mindestens 65 Prozent der Kosten, Zahnbehandlung mindestens 90 Prozent
    • Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen mindestens 75 Prozent
    • Arzthonorar bis zum 3,5-fachen Gebührensatz der GOÄ (Gebührenverordnung der Ärzte)
    • Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler
    • Psychotherapie
    • Kur und Reha-Leistungen

    Ein zusätzliches Plus zum Mindestmaß stellen die Übernahme von Heilpraktikerbehandlungen, einer Chefarztbehandlung und die freie Krankenhauswahl dar.

    Generell ist das Leistungsniveau in der privaten Krankenversicherung höher als in der gesetzlichen. Dort gibt es eine Regelversorgung. Bis neue Behandlungsmethoden aufgenommen, kann es dauern. Die PKV zeigt sich dagegen deutlich offener.

    Tipp: In unseren Ratgeber-Artikeln haben wir für Sie zusammengefasst, welche Kosten bestimmte Krankheiten und Operationen verursachen und wie diese von der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden:

    GRÜNDE

    Warum steigen in der privaten Kranken­versicherung die Kosten?

    Medizinischer Fortschritt und damit einhergehend modernere Behandlungsmethoden sowie eine alternde Gesellschaft führen dazu, dass die Gesundheitsausgaben sowohl in der GKV als auch in der PKV steigen. Dies zieht in beiden Krankenversicherungssystemen Beitragsanpassungen nach sich.

    Dabei zeigen Statistiken des PKV-Verbands, dass die Erhöhungen in der GKV zwischen 2012 und 2022 über denen in der privaten Krankenversicherung liegen. Dennoch sind es meist die negativen Berichte über drastische Beitragssprünge für Privatversicherte, die in den Medien zu lesen sind.

    Der Grund hierfür ist unter anderem, dass die Versicherer an gesetzliche Vorgaben gebunden sind, wann sie die Kosten anpassen dürfen. Dies ist der Fall, wenn die Versicherungsleistungen des Tarifs mindestens fünf Prozent über dem ursprünglich kalkulierten Wert liegen. Während die Beiträge in der GKV demnach regelmäßig in kleinen Schritten angepasst werden, in dies in der PKV nicht möglich. Die Versicherungsunternehmen machen sich allerdings für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen stark, sodass etwaige Beitragserhöhungen nicht mehr so sprunghaft ausfallen.

    Ein weiterer Grund, warum die Kosten in der Krankenversicherung steigen können, ist der sogenannte Rechnungszins. Mit diesem werden die Altersrückstellungen verzinst. In Zeiten der Niedrigzinsphase sind jedoch nicht mehr die Zinsgewinne wie vor zehn Jahren möglich, sodass die Gewinne niedriger ausfallen. In der Folge sinkt der Zins. Damit die Rückstellungen jedoch auf gleichem Niveau bleiben, müssen Privatversicherte einen höheren Beitrag zahlen.

    Steigende Beiträge im Alter abfedern

    Der Gesundheitszustand verschlechtert sich in der Regel mit dem Alter, die Behandlungskosten nehmen zu. Um dies aufzufangen, müssten die Kosten für Versicherte in der privaten Krankenversicherung deutlich steigen. Doch Ihr monatlicher Beitrag vermiedet dies, der er enthält sogenannte Altersrückstellungen.

    Jüngere Mitglieder zahlen daher mehr, als es für das gegenwärtige Gesundheitsrisiko angemessen wäre. Die Rückstellungen werden verzinslich angelegt und bei steigendem Krankheitsrisiko im Alter langsam aufgelöst. Indirekt haben die Rückstellungen Einfluss auf die Beitragsanpassungen.

    WIE STEIGENDEN PKV-KOSTEN VERHINDERN?

    Was können Sie tun, um Ihren Beitrag stabil zu halten?

    Sollte Ihr Beitrag für die PKV steigen, haben Sie verschiedene Optionen, diesen stabil zu halten.

    Tipp: Lassen Sie sich bei der Suche nach der für Sie besten Krankenversicherung von einem Versicherungsexperten unterstützen. Dieser kennt sich nicht nur mit typischen Stolperfallen bei der Anbieterwahl und beim Vertragsabschluss aus, sondern kann Sie auch über besonders beitragsstabile Versicherer informieren.

    Je mehr Sie bereit sind, für Behandlungen, Medikamente und Co. aus der eigenen Tasche zu zahlen, ehe Ihre Krankenversicherung einspringt, desto geringer sind Ihre Kosten für den Versicherungsschutz.

    Gegebenenfalls sieht Ihr Tarif Kostenerstattungen vor, die Sie nicht brauchen. Diese können Sie abwählen. Aber Achtung: Einmal gestrichene Leistungen werden nur gegen eine erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Vertrag aufgenommen.

    Lagen bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen vor, berechnet der Versicherer wahrscheinlich einen Risikozuschlag. Hat sich Ihre Gesundheit in der Zwischenzeit verbessert, können Sie beim Versicherer nachhaken, ob der Zuschlag noch notwendig ist.

    Oftmals bieten die Versicherer mehrere Tarife mit gleichem Leistungsniveau an. Bei einem Wechsel beim gleichen Anbieter gehen weder Ihre Rückstellungen für das Alter verloren noch müssen Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten.

    KOSTEN IM ALTER

    Wie kann ich die PKV Kosten aktiv senken?

    Wird die private Krankenversicherung zu teuer, bieten sich mehrere Möglichkeiten an, die Kosten zu senken. Sie können:

    • Leistungen verringern: Sie können die Leistungen reduzieren (beispielsweise Zweibettzimmer statt Einbettzimmer) und den zu zahlenden Selbstbehalt erhöhen.
    • Zuschuss sichern: Rentner, die die gesetzliche Rente beziehen, können einen Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung beantragen (50 Prozent des gesetzlichen  Krankenkassen­beitrags).
    • Den Tarif wechseln: Sie können ebenfalls in einen preisgünstigeren Tarif (Standard oder Basistarif) wechseln und einen verminderten Beitrag zahlen.

    Da die Rücklagen fürs Alter beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen zum Teil verloren gehen, empfiehlt sich der Wechsel in einen anderen Tarif des gleichen Anbieters. Oftmals bietet dieser weitere private Absicherungsmöglichkeiten mit dem gleichen Leistungsniveau, jedoch zu einem günstigeren Preis.

    Ab einem Alter von 65 Jahren kann ein Teil der Privatversicherten in den sogenannten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen der GKV bietet und dessen Höchstbeitrag nicht teurer sein darf als die gesetzliche Kasse. Die angesammelten Altersrückstellungen werden voll angerechnet und vermindern den Beitrag entsprechend. Diese Option steht den Privatpatienten offen, die sich vor den 1. Januar 2009 privat krankenversichert haben.

    Sind Sie später zum Patient erster Klasse geworden und mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen der sogenannte Basistarif offen. Auch hier liegt der Leistungsumfang auf GKV-Niveau, der Höchstbetrag darf den der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Im Vergleich zum Standardtarif ist es im Basistarif möglich, Zusatzversicherungen abzuschließen.

    Fragen und Antworten zu den PKV Kosten

    Eine private Krankenversicherung kann grundsätzlich jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei ist. Dazu gehören zum Beispiel Beamte, Selbstständige oder Studenten.

    Die exakte Höhe des PKV-Beitrags richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand, gewünschten Leistungsumfang und dem Beruf.

    Die Höhe der Kosten in der PKV richten sich nach der vereinbarten Leistung. Desto besser das Leistungsniveau ist, umso höher sind in der Regel die Beiträge. Zudem sind das Alter und der Gesundheitszustand beitragsrelevant. Das Einkommen hingegen spielt bei der Beitragsbemessung grundsätzlich keine Rolle.

    Generell sind Mitglieder in der PKV in allen europäischen Ländern krankenversichert (Europageltung). Bei Auslandsaufenthalten außerhalb von Europa gibt es häufig eine zeitliche Begrenzung von einem Monat. Abhängig vom Anbieter und Tarif kann es hier jedoch zu unterschiedlich langen Fristen kommen.

    Nein. Das sogenannte Solidarprinzip gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung zahlen Versicherte nur ihre Kosten. Das führt dazu, dass die Beiträge für sie im Alter steigen. Denn während Privatpatienten mit 30 Jahren eher selten zum Arzt gehen, sieht dies mit 60 Jahren anders aus.

    Laut der Stiftung Warentest sind Kündigung und Anbieterwechsel keine optimale Lösung. Vielmehr können Versicherte über einen Tarifwechsel innerhalb desselben Anbieters nachdenken. Häufig gibt es wesentlich günstigere Angebote mit ähnlichen Leistungen. Wechselwillige Mitglieder sollten sich vor dem Tarifwechsel gut informieren.

    Prinzipiell können die Monatsbeiträge für die PKV steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden dabei vollständig berücksichtigt. Bei der Krankenversicherung hingegen gilt die steuerliche Absetzbarkeit nur für Leistungen aus der Basiskrankenversicherung. Diese Leistungen entsprechen annähernd dem Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Je nach Berufsgruppe profitieren Sie von verschiedenen Kostenvorteilen in der PKV.

    Arbeitnehmer: Arbeitgeber zahlen Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.

    Beamte: Erhalten einen sogenannten Beihilfezuschuss vom Dienstherrn. Entsprechende PKV Beihilfe-Tarife fallen häufig günstig aus.

    Selbstständige: Die Kosten in der PKV richten sich nach dem gewünschten Leistungsumfang.

    In welchem Umfang die Kosten beim Arzt und Co. vom Versicherer übernommen werden, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Beispiel Zahnersatz: Einige Anbieter ermöglichen einen 100-prozentige Erstattung der Kosten, andere nur 80 Prozent oder 50 Prozent. Der Name Vollversicherung garantiert daher keine vollständige Kostenübernahme.

    In der PKV orientieren sich die Kosten am gewünschten beziehungsweise benötigten Leistungsumfang, am Gesundheitszustand, am Beruf und am Alter.

    So ist eine private Krankenversicherung für einen 35-jährigen Angestellten ab circa 240 Euro zu haben.

    Ja, der Arbeitgeber beteiligt sich grundsätzlich bei privat versicherten Arbeitnehmern an den PKV-Kosten. Damit sie von diesem Zuschuss von Höhe von 50 Prozent profitieren, müssen sie bei ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis einreichen.

    Nicht selten wird den PKV-Versicherten ihre Versicherung mit der Zeit zu teuer. Diese Möglichkeiten können daher helfen, den PKV-Beitrag aktiv zu senken:

    Wechsel in einen günstigeren Tarif
    Wechsel in die GKV
    Erhöhung des Selbstbehaltes
    Leistungen reduzieren

    Auch das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel. Es wird unentwegt an neuen Behandlungs- und Operationsmethoden gearbeitet, dazu erblicken neue und möglicherweise auch teurere Medikamente das Licht der Welt. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für ambulante und Krankenhausbehandlungen. All diese Faktoren führen am Ende zu einer Beitragserhöhung in der PKV.

    Vielleicht gehören Sie zu den Privatversicherten, die Geld von ihrer privaten Krankenversicherung zurückbekommen. Konkret gibt es dann einen Teil der Monatszahlungen an Sie zurückerstattet, wenn Sie ein Jahr lang keine Arzt- oder Krankenhausrechnungen bei Ihrem Versicherungsanbieter vorgelegt haben.

    Privatpatienten bekommen nach einer abgeschlossenen ärztlichen Behandlung eine Rechnung ausgehändigt. Diese bezahlen sie zunächst selbst und reichen sie anschließend bei ihrer Versicherung ein. Viele Anbieter ermöglichen es mittlerweile auch, die Rechnung auf digitalem Weg - also eingescannt oder abfotografiert - einzureichen.

    Die PKV leistet auch bei künstlicher Befruchtung. Nicht selten werden sogar die vollen 100 Prozent der Kosten übernommen. Dies hängt jedoch vom einzelnen Tarif ab. Können Sie nachweisen, dass die Unfruchtbarkeit organisch bedingt ist, erstattet die PKV die Kosten - ohne Weiteres - aller Behandlungsmaßnahmen.

    Diese Frage kann pauschal nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Die konkreten Kosten im Alter hängen speziell von folgenden Faktoren ab:

    Höhe der während der Laufzeit gebildeten Altersrückstellungen
    Umfang des gewählten Versicherungsschutzes
    Eintrittsalter

    Es gibt mittlerweile viele Versicherungsanbieter, welche die Heilpraktikerkosten in voller Höhe übernehmen. Allerdings müssen Sie den entsprechenden Baustein gegebenenfalls aktiv auswählen.

    Während einige Versicherungen diese Leistungen in den Volltarif integriert haben, gibt es andere, bei welchen Sie eine Zusatzversicherung für die Kostenübernahme beim Heilpraktiker abschließen können.

    Der Versicherer muss Sie über folgende Kosten im Rahmen seiner Informationspflicht bei Versicherungsverträgen informieren:

    Kosten, die zusätzlich zur Prämie entstehen (zum Beispiel Abschlusskosten)
    Andere Kosten, die aus besonderem Anlass entstehen können
    Kosten für den Verwaltungsaufwand
    Die Gesamtkosten sind als ein einheitlicher Betrag bei Vertragsabschluss anzugeben.

    Je nachdem, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen von Ihrer privaten Krankenkasse abgedeckt.

    Grundsätzlich gilt in der PKV, dass Sie sich vor Vertragsabschluss konkret für Leistungen entscheiden, für die Ihre Versicherung bei Beanspruchung aufkommt.

    Die private Krankenversicherung versucht, die Beiträge im Alter durch die Bildung sogenannter Altersrückstellungen stabil zu halten. Dennoch sorgen der medizinische Fortschritt sowie die alternde Bevölkerung dafür, dass die Kosten altersbedingt steigen. Ein größerer Behandlungsaufwand bedeutet dagegen in der Regel nicht, dass Sie mehr zahlen müssen.

    In der PKV richten sich die monatlichen Kosten nicht nach dem Einkommen des Versicherten, sondern nach diesen Kriterien:

    Alter
    Gesundheitszustand
    Beruf
    gewünschter Leistungsumfang.
    Jeder PKV-Beitrag wird dementsprechend von Versicherten zu Versicherten individuell vom Anbieter berechnet. Einen Mindestbeitrag gibt es nicht.

    Der PKV-Beitrag ist so ausgelegt, dass Sie mit einem Teil davon sogenannte Altersrückstellungen bilden. Diese sollen altersbedingte Beitragssteigerungen abfedern. Je früher Sie sich versichern, desto größer ist das von Ihnen angesparte Polster. Da sich die Medizin jedoch immer weiterentwickelt und Behandlungen teurer werden, sind Beitragsanpassungen im Alter dennoch üblich.

    Wann die Versicherer ihre Beiträge anpassen dürfen, ist streng geregelt. Nachträgliche Beitragserhöhungen sind daher möglich. Einmal vereinbarte Leistungen dürfen die Anbieter jedoch nicht kürzen. Diesen Recht haben nur Sie als Versicherter.

    Mit dem Ende des Arbeitslebens steht so manch einem PKV-Mitglied nicht selten auch weniger Geld zur Verfügung. In solch einem Fall kann durch einen internen Tarifwechsel bares Geld gespart werden. Alternativ stehen der Standardtarif beziehungsweise Basistarif bereit.

    Nein, die Beiträge für die private Krankenversicherung sind völlig losgelöst vom Verdienst des Versicherten. Für die exakte Beitragsberechnung spielen Kriterien wie das Alter, der Beruf, der gesundheitliche Zustand sowie der präferierte Leistungsumfang eine entscheidende Rolle.

    Kommt Ihnen die Beitragserhöhung Ihres Versicherers ungerecht vor, können Sie prinzipiell zwei Wege einschlagen:

    Weg 1: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft, ob die Versicherung den gesetzlichen Voraussetzungen für die Beitragserhöhung nachgekommen ist.

    Weg 2: Im Worst-Case können Sie sich auch für den Rechtsweg entscheiden.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

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      Aktualisiert am 17. Januar 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 67.000 Euro im Jahr. Davon gehen 5.850 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 16,5 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 3,05 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag;  softfair Berechnung, Stand: Januar 2023). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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