ERNÄHRUNGSBERATUNG

40 Prozent Kosten Ersparnis

Erstattet die Kranken­versicherung die Kosten?

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Ernährungsberatung: Wann erstattet die Krankenversicherung die Kosten für diesen Service?

Ob Übergewicht, eine Allergie oder eine Lebensmittelunverträglichkeit: Für viele Menschen kann eine Ernährungsberatung entscheidend für bessere Lebensqualität sein. Daher ist die Frage verständlich, ob die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Schließlich kümmern Sie sich als Versicherter um Ihre Gesundheit.

Die gesetzlichen Krankenversicherer müssen sich bei der Übernahme der Kosten einer Ernährungsberatung an verschiedenen gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Die Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) sind freier in der Entscheidung. Denn einheitliche Versicherungsverträge gibt es in der PKV nicht. Als Privatpatient wissen Sie, dass es von Ihrem PKV-Tarif abhängt, ob die PKV die Kosten für die Behandlung zahlt oder nicht.

Sind Sie auf der Suche nach einem Tarif in der PKV, lohnt sich ein Preisvergleich. Lassen Sie sich bei der Entscheidung von einem Versicherungsexperten unterstützen: mit einem Angebot und einer persönlichen Beratung. So finden Sie schnell zu einer PKV mit dem Versicherungsschutz, den Sie sich wünschen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    GKV KOSTENERSTATTUNG

    Was brauchen Sie, damit die Krankenversicherung die Ernährungsberatung zahlt?

    Ernährungsberatungen bieten wertvolle Unterstützung sowohl in der laufenden Therapie als auch bei der Vorbeugung von Krankheiten. Daher zählen sie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Kostenübernahme für ergänzende Leistungen wie eine Ernährungsberatung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) unter Paragraf 43 geregelt. Ganz konkret geht es in dem Gesetz darum, dass die GKV gesundheitliche Maßnahmen fördert, die das Wohlbefinden bei chronischen Erkrankungen steigern. Dazu gehört auch eine ausgewogene Ernährung.

    Was brauchen Sie, damit Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungsberatung übernimmt? Wichtig ist, dass die Umstellung der Ernährung aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist. Diese Bestätigung erhalten Sie mit dem Rezept Ihres Arztes.

    Weitere Voraussetzungen, die die Krankenversicherer an die Ernährungsberater stellt, lesen Sie weiter unten im Text.

    Was erstattet die gesetzliche Krankenversicherung bei der Ernährungsberatung?

    Wie hoch der finanzielle Zuschuss der Krankenkasse für eine professionelle Ernährungsberatung ist, unterscheidet sich je nach Krankenkasse.

    • In der Regel übernehmen die Krankenkassen zwischen 30 % und 100 % der Kosten für eine anerkannte Ernährungsberatung.

    • Jede Krankenkasse legt einen Höchstbetrag für diese Erstattungen fest.

    • Kosten, die über diesen Maximalbetrag hinausgehen oder Leistungen, die nicht in den offiziellen Richtlinien der Krankenkasse aufgeführt sind, müssen Sie als Eigenanteil tragen.

    • Erwachsene ab 18 Jahren erhalten im Durchschnitt eine Erstattung von 80 bis 85 % der Kosten, bis zu dem von der GKV festgelegten Höchstbetrag.

    • Für Kinder und von Zuzahlungen befreite Versicherte kann die Erstattung bis zu 100 % betragen (innerhalb des Limits der GKV).

    3 Beispiele zur Kostenerstattung bei großen Krankenkassen

    • Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 40 €
    • Folgeberatung: Bis zu 30 € pro Termin
    • Maximaler Zuschuss: bis 5 Beratungseinheiten oder bis zu 200 Euro jährlich für einen qualifizierten Gesundheitskurs zum Thema Ernährung (auch ohne Rezept)
  1. Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 35 € für Erstberatung
  2. Folgeberatung: Bis zu 23 € für bis zu 4 Folgeberatungen
  3. Maximaler Zuschuss: 75 € pro Kurs
  4. Zuschuss zur Erstberatung: Bis zu 45 €
  5. Folgeberatung: Bis zu 30 € (maximal 4 Folgeberatungen)
  6. Maximaler Zuschuss: maximal 85 Prozent für einen Kurs
  7. KOSTENÜBERNAHME

    Kosten für Ernährungsberatung: Was müssen Sie als Privatpatient beachten?

    Als Privatpatient sollten Sie sicherheitshalber noch einmal prüfen, dass Ihr PKV-Tarif die Leistung Ernährungsberatung abdeckt. Oder Sie erkundigen sich einfach bei Ihrem Versicherer, ob die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung der Ernährungsberatung erfüllt sind.

     

    Wer noch auf der Suche nach dem passenden privaten Versicherer ist, sollte die PKV-Kosten und -Tarife der verschiedenen Anbieter vergleichen. Achtung, die Auswahl ist recht groß und für Laien unübersichtlich.

    Daher empfehlen wir eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser lässt Ihnen auch gleich ein persönliches, unverbindliches Angebot zukommen.

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    BEGRÜNDUNG

    Wann ist eine Ernährungsberatung eine medizinische Maßnahme?

    Folgende Erkrankungen und Diagnosen rechtfertigen einen Anspruch auf Kostenübernahme einer Ernährungsberatung: Essstörungen oder Mangelernährungen, etwa Adipositas oder Magersucht

    • Allergien und Unverträglichkeiten gegenüber Lebensmitteln, z. B. Laktose-, Histamin- oder Fructoseintoleranz
    • Zöliakie oder Glutenunverträglichkeit
    • Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Bluthochdruck
    • Krebserkrankungen
    • Stoffwechselprobleme, wie Diabetes, erhöhte Cholesterinwerte, Gicht oder Schwangerschaftsdiabetes
    • Erkrankungen spezifischer Organe, beispielsweise Nieren, Galle und Leber, vor allem bei Nierenfunktionsstörungen
    • Hautbeschwerden, zum Beispiel Neurodermitis
    • Osteoporose

    Denken Sie daran, dass eine Ernährungsberatung nicht nur nach dem Ausbruch einer Krankheit sinnvoll ist. Sie kann auch dazu beitragen, die oben aufgezählten Erkrankungen vorzubeugen. Denn durch die richtige Ernährungsweise können viele Beschwerden gelindert, vollständig beseitigt oder gleich von Anfang an verhindert werden.

    Auch bei der Vorbeugung ist die Empfehlung des Arztes für die Kostenerstattung erforderlich. Wenn Ihr Arzt der Ansicht ist, dass eine Ernährungsberatung entscheidend zu Ihrer Gesundheit beiträgt, lohnt es sich für Sie, eine Kostenübernahme bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu beantragen.

    VORAUSSETZUNGEN

    Was ist eine professionelle Ernährungsberatung?

    Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten für Ihre Ernährungsberatung trägt, muss der Anbieter der Ernährungsberatung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das liegt daran, dass die Berufsbezeichnung „Ernährungsberater“ nicht rechtlich geschützt ist. Krankenkassen stellen deshalb klare Anforderungen, die eine qualifizierte Ernährungsberatung erfüllen sollte.

    Das primäre Ziel einer qualifizierten Ernährungsberatung ist es, Ihre Motivation und Fähigkeit zu stärken, Ihre Ernährung nachhaltig zu ändern – beispielsweise abgestimmt auf Ihre gesundheitliche Situation.

    Was muss ein qualifizierter Ernährungsberater für Sie leisten?

    Nationale Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und der Verein für Ernährung und Diätetik (VFED) stellen Richtlinien bereit, die den Maßstab für professionelle Ernährungsberatungen setzen.

    Wie eine professionelle und erstattungsfähige Ernährungsberatung demnach typischerweise ablaufen sollte, sehen Sie in folgendem Überblick:

    • 1. Anamnese:

      Hier wird eine detaillierte Analyse Ihrer Ernährungsgewohnheiten durchgeführt. Es werden Aspekte wie Mengen, Essenszeiten und vorhandene Krankheiten betrachtet, um einen klaren Überblick zu erhalten.

    • 2. Ernährungsinfos:

      Der Berater gibt Ihnen gezielte Informationen und Ratschläge, wie Sie Ihre Ernährung optimal gestalten und im Alltag umsetzen.

    • 3. Ernährungsanpassung:

      Schrittweise werden Sie durch den Prozess der Ernährungsumstellung geführt. Dabei wird das im vorherigen Schritt erlernte Wissen in die Tat umgesetzt. Sie beginnen auch, ein Ernährungstagebuch zu führen.

    • 4. Praktische Hinweise:

      Es werden spezifische Ernährungspläne und Rezepte erstellt. Zudem erhalten Sie Einkaufstipps.

    • 5. Auswertung:

      Gemeinsam mit dem Berater wird Ihr Ernährungstagebuch bewertet. Basierend darauf können Anpassungen an Ihrem Ernährungsplan vorgenommen werden.

    Die gesamte Ernährungsberatung kann durchaus weitere Termine beanspruchen. Sie dauert üblicherweise zwischen vier und sechs Monate. Am Ende sollten Sie in der Lage sein, eine gesunde Ernährung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, dauerhaft beizubehalten.

    Zertifizierung als Auswahlkriterium

    Um sicherzustellen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollten auch Sie die Qualifikationen des Ernährungsberaters prüfen. Nur Diätassistenten, Ernährungswissenschaftler und Ökotrophologen mit bestimmten Zertifizierungen von anerkannten Berufsverbänden werden von Krankenkassen akzeptiert.

    Zu diesen Berufs- und Fachverbänden gehören beispielsweise:

    • die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
    • die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V. (QUETHEB)
    • der Verband der Diätassistenten (VDD)
    • der Berufsverband Oecotrophologie e. V. (VDOE)
    • der Verband für Ernährung und Diätetik e. V.

    BEANTRAGEN

    Der Weg zur Kostenerstattung für Ihre Ernährungsberatung

    Es ist einfach, eine Kostenerstattung zu beantragen, wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Holen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beratung.

    2. Erhalten Sie Angebote von zertifizierten Ernährungsberatern und wählen Sie das passendste aus.

    3. Reichen Sie das ausgewählte Angebot zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein und warten Sie auf deren Antwort.

    4. Nach Abschluss der Beratung werden Ihnen die vereinbarten Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag von Ihrer Krankenkasse erstattet.

    KEIN ANTRAG NÖTIG

    Ernährungsberatung während Schwangerschaft und Stillzeit

    Während der Schwangerschaft hat Ernährung sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind höchste Priorität. Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass Schwangere für zwei essen sollten. Tatsächlich geht es darum, die richtigen Nährstoffe in der richtigen Menge zu sich zu nehmen.

    Auch während der Stillzeit ist eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Ernährung wichtig, sowohl für die Mutter als auch für das Kind.

    Ernährungsberatungen in dieser Lebensphase werden in der Regel als Präventionsmaßnahmen betrachtet. Krankenkassen sind daher verpflichtet, die Kosten gemäß § 20 SGB V zu übernehmen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht nötig.

    Erkundigen Sie sich jedoch sicherheitshalber vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten übernimmt. Bei privaten Krankenversicherungen sollten Sie Ihre Tarifbedingungen prüfen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Interessiert?

    Eine Ernährungsberatung leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Gesundheit und hilft bei der Vorbeugung von Krankheiten. Soll Ihre neue PKV diese Leistung unterstützen? Dann schauen Sie, was die Versicherer in ihren Tarifen anbieten. Mit der Hilfe eines Beraters, der Ihnen ein Angebot sendet, haben Sie schnell Ihre Krankenversicherung in der Tasche.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 11. September 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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