VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE

40 Prozent Kosten Ersparnis

Das sollten Sie über die Versicherungs­­pflichtgrenze wissen.

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    Wann der Weg in die PKV frei ist

  • Häkchen

    Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    Wann der Weg in die PKV frei ist

  • Häkchen

    Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

AXA Logo
Gothaer Logo
Continentale Logo
Signal Iduna Logo
Barmenia Logo
HanseMerkur Logo
Hallesche Logo
Allianz Logo

Versicherungs­pflichtgrenze – Was ist das?

Die Versicherungspflichtgrenze spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind und in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Denn erst wenn Ihr Jahreseinkommen über dem auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannten Wert liegt, dürfen Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und Privatversicherter werden.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2023 bei einem Jahresbrutto von 66.600 Euro. Um auf diese Summe zu kommen, müssen Sie monatlich 5.550 Euro (brutto) verdienen.

Zum Vergleich: 2022 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat. Sie blieb damit unverändert, genau wie im Jahr 2021.

Monatlich in 20230
Jährlich in 20230

Sind Sie verbeamtet, Student oder arbeiten als Selbstständiger oder Freiberufler, betrifft Sie die Versicherungspflichtgrenze nicht. Sie können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Themen dieser Seite im Überblick
    Add a header to begin generating the table of contents

    Anwendung

    Wie lange muss die Versicherungs­pflichtgrenze überschritten werden um von der Versicherungspflicht befreit zu werden?

    Früher mussten Arbeitnehmer mindestens drei Jahre mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Heute reicht es aus, wenn dies für vorausschauend zwölf Monate der Fall ist. Sie werden dann von ihrer Krankenkasse informiert, dass ihre Versicherungspflicht endet und sie nun zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen müssen.

    Wollen Sie in die PKV wechseln, können Sie dieses Vorhaben innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens der Krankenkasse umsetzen. Bleiben Sie zunächst in der freiwilligen Krankenversicherung, ist der Wechsel weiterhin möglich. Sie müssen sich dann allerdings an die zweimonatige Kündigungsfrist halten.

    Zum Jahresarbeitsentgelt, das bei der Versicherungs­pflicht­grenze berücksichtigt wird, zählen nicht nur monatliche Gehalts­zahlungen, sondern auch:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • Sachbezüge
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Weihnachtsgeld
    • Urlaubsgeld
    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Wass passiert wenn die Versicherungs­pflichtgrenze unterschritten wird?

    Sobald Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Einkommen unter die JAEG fallen, sind Sie wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen aus der privaten Krankenversicherung austreten und sich wieder gesetzlich versichern.

    Unterschiede

    Wie groß ist der Kostenunterschied zwischen freiwilliger und privater Krankenversicherung?

    Eine hervorragende private Krankenversicherung mit einem ausgewogenen Mix aus Preis und Leistung gibt es einer aktuellen Untersuchung vom Wirtschaftsmagazin Focus-Money zufolge zwischen 454 Euro und 534 Euro monatlich. Bedenken Sie dabei, dass sich Ihr Arbeitgeber zu 50 Prozent an den Kosten beteiligt, sodass sich Ihr Anteil auf 227 Euro bis 267 Euro reduziert.

    Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie 2023 dagegen mindestens rund 404 Euro pro Monat. Der Anteil Ihres Arbeitgebers ist dabei schon berücksichtigt.

    Häufig werden die Begriffe Versicherungspflichtgrenze ( auch Jahresarbeits­entgeltgrenze, JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze verwechselt. Beide sind für den Bereich der Krankenversicherung wichtig.

    Doch während die Jahresarbeits­entgeltgrenze per Definition die Trennlinie zwischen der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit darstellt, ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Beitragsberechnung wichtig. Denn nur bis zu diesem Bruttoeinkommen wird der Krankenkassenbeitrag erhoben. 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 4.987,50 Euro beziehungsweise jährlich bei 59.850 Euro. Verdienen Sie mehr, bleibt der Betrag, der über der Berechnungsgrenze liegt, beitragsfrei.

    Kennen Sie den Unterschied zwischen Versicherungs­pflichtgrenze und Beitrags­bemessungsgrenze?

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Entwicklung

    Wie hat sich die Versicherungs­pflichtgrenze entwickelt?

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmern: Maßgeblich ist dabei der Trend vom vorletzten Jahr zum vergangenen Jahr. Seit 2011 ist die Grenze dabei stetig gestiegen. 2020 beträgt die Zunahme beispielsweise rund drei Prozent. Aufgrund der Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze erreichen immer mehr Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die PKV nicht, sodass der Anteil der privatversicherten Angestellten immer kleiner wird.

    Jahr Jahresbrutto­einkommen Veränderung zum Vorjahr
    2016 56.250€ 2,5%
    2017 57.600€ 2,4%
    2018 59.400€ 3,1%
    2019 60.750€ 2,3%
    2020 62.550€ 3,0%
    2021 64.350€ 2,8%
    2022 64.350€ 0%
    2023 66.600€ 3,4%

    Sonderregelung

    Was ist die besondere Versicherungs­pflichtgrenze?

    Bis in die 2000er Jahre entsprach die Versicherungspflichtgrenze der Beitragsbemessungsgrenze. 2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedoch deutlich von 40.500 Euro auf 45.900 Euro jährlich angehoben. Mit dem Hochsetzen der Grenze behielt die gesetzliche Krankenversicherung mehr zahlungskräftige Beitragszahler, da sie sich trotz Erreichen der Bemessungsgrenze noch nicht privat versichern konnten.

    Im gleichen Zuge wurde die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze für alle Beschäftigten eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen waren. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Durch die besondere Grenze wurde vermieden, dass alle bereits privatversicherten Arbeitnehmer plötzlich ihre private Krankenversicherung verlieren.

    Teaser Expertenberatung

    Expertenberatung
    Lassen Sie sich jetzt kostenlos von einem unserer Experten beraten.

    Teaser Tarifberechnung

    Tarifberechnung
    Vergleichen Sie direkt aktuelle Tarife der PKV Anbieter und finden Sie passende Angebote.

    Teaser Zusatzversicherung

    Zusatzversicherung
    Zusätzliche Leistungen gezielt absichern.
    .

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Mehr zum Thema

    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 67.000 Euro im Jahr. Davon gehen 5.850 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 16,5 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 3,05 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag;  softfair Berechnung, Stand: Januar 2023). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

    Nach oben scrollen