VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE

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Das sollten Sie über die Versicherungs­­pflichtgrenze wissen.

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Versicherungs­pflichtgrenze – Was ist das?

Die Versicherungspflichtgrenze spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind und in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Denn erst, wenn Ihr Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannt ist, sind Sie frei von der Krankenversicherungspflicht. Das heißt, Sie dürfen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei einem Jahresbrutto von 69.300 Euro. Um auf diese Summe zu kommen, müssen Sie monatlich 5.775 Euro (brutto) verdienen.

Zum Vergleich: 2023 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 66.600 Euro brutto im Jahr bzw. 5.550 Euro brutto im Monat. Sie steigt damit um 4,1 Prozent.

Monatlich in 20240
Jährlich in 20240

Sind Sie verbeamtet, Student oder arbeiten als Selbstständiger oder Freiberufler, betrifft Sie die Versicherungspflichtgrenze nicht. Sie können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Themen dieser Seite im Überblick
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    ANWENDUNG

    Bis zur Versicherungs­pflichtgrenze verdienen: Wann sind Sie von der Versicherungspflicht befreit?

    Früher mussten Arbeitnehmer mindestens drei Jahre mit ihrem Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Heute reicht es aus, wenn dies für vorausschauend zwölf Monate der Fall ist. Sie werden dann von ihrer Krankenkasse informiert, dass ihre Versicherungspflicht endet und sie nun zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen müssen.

    Wollen Sie in die PKV wechseln, können Sie dieses Vorhaben innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens der Krankenkasse umsetzen. Bleiben Sie zunächst in der freiwilligen Krankenversicherung, ist der Wechsel weiterhin möglich. Sie müssen sich dann allerdings an die zweimonatige Kündigungsfrist halten.

    Zum Jahresarbeitsentgelt, das bei der Versicherungs­pflicht­grenze berücksichtigt wird, zählen nicht nur monatliche Gehalts­zahlungen, sondern auch:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • Sachbezüge
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Weihnachtsgeld
    • Urlaubsgeld
    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Was passiert wenn die Versicherungs­pflichtgrenze unterschritten wird?

    Sobald Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Einkommen unter die JAEG fallen, sind Sie wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen aus der privaten Krankenversicherung austreten und sich wieder gesetzlich versichern.

    UNTERSCHIEDE

    Wie groß ist der Kostenunterschied zwischen freiwilliger und privater Krankenversicherung?

    Eine hervorragende private Krankenversicherung mit einem ausgewogenen Mix aus Preis und Leistung gibt es einer aktuellen Untersuchung vom Wirtschaftsmagazin Focus-Money zufolge zwischen 530 Euro und 624 Euro monatlich. Bedenken Sie dabei, dass sich Ihr Arbeitgeber zu 50 Prozent an den Kosten beteiligt, sodass sich Ihr Anteil auf 265 Euro bis 312 Euro reduziert.

    Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Sie 2024 dagegen mindestens rund 422 Euro pro Monat. Der Anteil Ihres Arbeitgebers ist dabei schon berücksichtigt.

    Beim Thema PKV und GKV und dem Kostenvergleich stolpert man meist noch über einen weiteren Begriff, der leicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt wird. Die Rede ist von der Beitragsbemessungsgrenze. 

    Dabei gibt es einen klaren Unterschied: Die Jahresarbeits­entgeltgrenze (JAEG) ist per Definition die Trennlinie zwischen der Versicherungspflicht und der Versicherungsfreiheit.

    Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung ist hingegen – wie der Name schon sagt – für die Beitragsberechnung wichtig. Denn nur bis zu diesem Bruttoeinkommen wird der Krankenkassenbeitrag erhoben. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei monatlich 5.175 Euro beziehungsweise jährlich bei 62.100 Euro. Verdienen Sie mehr, bleibt der Betrag, der über der Berechnungsgrenze liegt, beitragsfrei.

    Kennen Sie den Unterschied zwischen Versicherungs­pflichtgrenze und Beitrags­bemessungsgrenze?

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    ENTWICKLUNG

    Wie hat sich die Versicherungs­pflichtgrenze entwickelt?

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmern: Maßgeblich ist dabei der Trend vom vorletzten Jahr zum vergangenen Jahr. Seit 2011 ist die Grenze dabei stetig gestiegen. Eine Ausnahme bildet das Jahr 2022, als die Grenze unverändert blieb. Grund war die stagnierende Lohnentwicklung infolge der Corona-Pandemie.

    Seit 2023 geht es aber wieder aufwärts. 2024 ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 4,1 Prozent höher als im Vorjahr. Aufgrund dieser Entwicklung erreichen immer weniger Arbeitnehmer die Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV. Der Anteil der privatversicherten Angestellten wird somit immer kleiner.

    Jahr Jahresbrutto­einkommen Veränderung zum Vorjahr
    2016 56.250€ 2,5%
    2017 57.600€ 2,4%
    2018 59.400€ 3,1%
    2019 60.750€ 2,3%
    2020 62.550€ 3,0%
    2021 64.350€ 2,8%
    2022 64.350€ 0%
    2023 66.600€ 3,4%
    2024 69.300€ 4,1%

    SONDERREGELUNG

    Was ist die besondere Versicherungs­pflichtgrenze?

    Bis in die 2000er Jahre entsprach die Versicherungspflichtgrenze der Beitragsbemessungsgrenze. 2003 wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze jedoch deutlich von 40.500 Euro auf 45.900 Euro jährlich angehoben. Mit dem Hochsetzen der Grenze behielt die gesetzliche Krankenversicherung mehr zahlungskräftige Beitragszahler, da sie sich trotz Erreichen der Bemessungsgrenze noch nicht privat versichern konnten.

    Im gleichen Zuge wurde die sogenannte besondere Versicherungspflichtgrenze für alle Beschäftigten eingeführt, die bis zum 31. Dezember 2002 privatversichert gewesen waren. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze. Durch die besondere Grenze wurde vermieden, dass alle bereits privatversicherten Arbeitnehmer plötzlich ihre private Krankenversicherung verlieren.

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    Mehr zum Thema

    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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