KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

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Krankenzusatz­versicherung: Was leistet und was kostet sie?

Mit einer Krankenzusatzversicherung heben sich gesetzlich Versicherte beim Zahnarzt, Krankenhausaufenthalt oder bei anderen Leistungen auf das Niveau von Privatpatienten. Je nach Zusatzversicherung variieren die Kosten von wenigen Euro im Monat bis hin zu 80 Euro.

Welche Tarife einen ausgewogenen Preis-Leistungs-Mix bieten, erfahren Interessierte mit einem unverbindlichen Angebot zur Krankenzusatzversicherung.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Weiterführende Zusatzversicherungs-Themen

    Hier finden Sie die aktuellen Testergebnisse zur Zahn-, Krankenhaus, Ambulanz- und Ausland-Zusatzversicherungen. Zu den Testergebnissen der Zusatzversicherungen

    Mit einer Krankenzusatzversicherung können gesetzlich Versicherte die Leistungen ihres Gesundheitsschutzes aufstocken. Zu den beliebtesten Zusatzversicherungen zählen:

    Mehr Infos erhalten Sie hier.

    Mit einer Vorsorgeversicherung können Sie sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls oder Todesfalls absichern, dazu zählen beispielsweise:

    Versicherungen

    Welche Krankenzusatz­versicherungen gibt es?

    Hohe Eigenbeteiligungen an Behandlungskosten insbesondere beim Zahnarzt, happige Medikamenten­zuzahlungen, überfüllte Krankenhauszimmer und gestresste Ärzte – Gesetzliche Versicherte spüren allzu oft, dass die Leistungen ihrer Krankenversicherung Grenzen haben.

    Mit einer Krankenzusatzversicherung können sie diese allerdings überwinden.

    Die Zusatzversicherung gibt es für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlungsbereich. Hinzu kommen die Krankenzusatz­versicherung für Heilpraktikerbehandlungen, die Brillenversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Ob Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlung, die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten von Zahnbehandlungen nicht vollständig ab. Die Krankenkasse bezahlt nur den Regelsatz, unabhängig davon, ob sich Patienten für die Standardbehandlung oder eine optisch ansprechendere Variante wie Inlays entscheiden. Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht ihnen, ohne Angst vor hohen Zahnarzt­rechnungen den gewünschten qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu wählen. Mehr zur Zahnzusatzversicherung

    Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sind teuer. Mit einer Brillenversicherung werden die Kosten im vertraglich festgesetzten Rahmen erstattet. Zusätzlich dazu bieten einige Anbieter in Kooperation mit Optikern Versicherungen an, die Brillen gegen Bruch, Beschädigung und bei einer Sehstärkenveränderung absichern. Zur Themenseite

    Sei es infolge eines Unfalls oder einer ernsten Erkrankung – im Falle eines Krankenhausaufenthalts wollen sich Betroffene keine Sorgen ums Geld machen, sondern sich voll auf ihre Genesung konzentrieren. Ein Krankenhaus­aufenthalt geht jedoch oft mit Mehrausgaben einher, etwa für Telefonate, für eine Haushaltshilfe oder für Anfahrtskosten Angehöriger. Mit einer Krankenhaus-tagegeldversicherung können sich Patienten davor schützen. Mehr Informationen zur Krankenhausstagegeld

    Immer mehr Menschen nehmen naturheilkundliche Behandlungsverfahren in Anspruch. Auch wenn einige Krankenkassen hier zuletzt ihre Leistungen verbessert haben, werden die Behandlungen selten bezahlt. Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker erstattet die Kosten für naturheilkundliche Verfahren ganz oder teilweise. Mehr zu den Heilpraktikerleistungen

    Besonders wenn es um Themen wie die Chefarztbehandlung oder das Recht auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus geht, sind gesetzlich Krankenversicherte oft im Nachteil. Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung (auch Krankenhaus­zusatzversicherung) kommen sie in den Genuss dieser Leistungen, ohne Zuzahlungen leisten zu müssen. Mehr zur Krankenhauszusatzversicherung

    Eine ambulante Krankenzusatzversicherung umfasst Medikamente und Heilbehandlungen, die sonst nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Sie schließt je nach Tarif

    • Hilfs- und Verbandmittel,
    • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung,
    • Naturheilverfahren,
    • Impfungen als Reiseprophylaxe und
    • Kostenerstattung über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte ein.

    Innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungs­abkommen abgeschlossen hat, sind Kassenpatienten über die gesetzliche Kranken­versicherung abgesichert. Darüber hinaus greift die Krankenkasse jedoch nicht. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall stehen Betroffene ohne Krankenversicherungs­schutz da. Mit einer Auslandsreise&ahy;krankenversicherung sind sie dagegen weltweit abgesichert. Zur Auslandskrankenversicherungs-Themenseite

    Leistungen

    Was leistet eine Krankenzusatzv­ersicherung?

    Abhängig davon, für welche Zusatzversicherung sich Interessierte entscheiden, erhalten sie unterschiedliche Leistungen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Erstattungen.

    Zahnzusatz­versicherung

    Interessierte können zwischen Tarifen wählen, die den Zuschuss der Krankenkasse lediglich verdoppeln, bis hin zu Angeboten, mit denen der Eigenanteil bei Zahnersatz auf 0 Prozent schrumpft. Unterschieden wird zudem zwischen Zusatzversicherungen, die nur bei Zahnbehandlungen wie einer Wurzelbehandlung leisten, und solchen, die für Zahnersatz wie Implantate greifen.

    Stationäre Zusatzversicherung

    Versicherte entscheiden sich zwischen einem Einbettzimmer- und einem Zweibettzimmertarif. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt und dürfen das Krankenhaus frei wählen, in dem sie behandelt werden.

    Ambulante Zusatzversicherung

    Die meisten Zusatzversicherungen leisten für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Heilpraktiker- sowie alternative Behandlungen. Wer nicht das ganze Leistungspaket braucht, kann den Zusatzschutz auch separat vereinbaren.

    Heilpraktiker

    Übernommen werden in der Regel Naturheilverfahren, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker oder im Hufelandverzeichnis enthalten sind, etwa Akupunktur, Homöopathie und Osteopathie.

    Brillenversicherung

    Brillenversicherungen erstatten einen festgelegten Betrag für Brillen und Kontaktlinsen. Je nach Tarif gibt es zudem einen Zuschuss zu Vorsorge- sowie Lasik-Behandlungen.

    Krankenhaustagegeld

    Versicherte legen die Höhe des Krankenhaustagegelds bei Vertragsabschluss fest. Dieses können sie frei verwenden.

    Auslands­krankenversicherung

    Die Zusatzversicherung kommt im Ausland unter anderem für ärztliche Behandlungen, Operationen, Medikamente, Zahnbehandlungen und einen Klinikaufenthalt auf. Besonders wichtig ist die Erstattung des Rücktransports nach Deutschland, wenn der Versicherte diesen aus eigener Kraft nicht schafft.

    Kosten

    Was kostet eine Krankenzusatz­versicherung?

    Die Kosten für eine Krankenzusatz­versicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Bei allen Formen der Zusatzversicherung gilt: Je leistungsstärker der Tarif sein soll, desto mehr kostet er. Darüber hinaus ist bei einigen Krankenzusatzversicherungen auch das Alter entscheidend, in dem sich Verbraucher für den Extraschutz entscheiden.

    Die Kosten der Zusatzversicherung sind auch davon abhängig, wie der Versicherer die Beiträge kalkuliert. Hier gibt es zwei Varianten:

    Krankenversicherung für Familien

    Die Prämien können einerseits im Vergleich zu anderen Tarife höher angesetzt werden. Dafür bleiben sie über die Länge der Vertragslaufzeit stabil. Andererseits besteht die Möglichkeit, anfangs einen sehr niedrigen Beitrag zu zahlen, der jedoch mit dem Alter ansteigt.

    Aufgrund dieser unterschiedlichen Beitragsberechnung kann eine Krankenzusatzversicherung nur wenige Euro im Monat kosten, eine andere dagegen 50 Euro und mehr.

    Wie groß die Preisspannen sind, zeigt die folgende Übersicht der zuletzt von der Stiftung Warentest untersuchten Zusatzversicherungen.

    Kosten der Zusatzversicherungen
    Auslands­krankenversicherung (Singles) 8 Euro bis 26 Euro im Jahr
    Auslands­krankenversicherung (Familien) 19 Euro bis 51 Euro im Jahr
    Zahnzusatzversicherung (Modellkunde 43-Jahre) 3 Euro bis 66 Euro im Monat
    Ambulante Krankenzusatzversicherung (Modellkunde 43-Jahre) 6 Euro bis 50 Euro im Monat
    Krankenhaus­zusatzversicherung (Einbett­zimmer) 39 Euro bis 77 Euro im Monat
    Krankenhaus­zusatzversicherung (Zweibett­zimmer) 37 Euro bis 54 Euro im Monat

    Auch wenn leistungsstarke Krankenzusatzversicherungen in der Regel teurer sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass günstige Angebote einen niedrigen Leistungsumfang haben. Welcher Tarif den besten Mix aus Preis und Leistung bietet, finden Interessierte mit einem kostenlosen Angebot zur Zusatzversicherung heraus.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Wie gut sind die Zusatzversicherungen wirklich?

    Stiftung Warentest, Focus-Money testen regelmäßig die Tarife der Versicherungsanbieter und vergleichen Preis- und Leistung.

    Nutzen

    Welche Krankenzusatz­versicherung ist sinnvoll?

    Verbraucher sollten sich nur für eine Zusatzversicherung entscheiden, die sie wirklich brauchen. „Wer nur alle fünf Jahre mal zum Heilpraktiker geht, benötigt dafür nicht extra eine Versicherung“, so die Stiftung Warentest.

    Zu den sinnvollen Zusatzversicherungen zählen die Auslandskranken­versicherung und die Zahnzusatzversicherung. Beide schützen Versicherte vor hohen Kosten.

    Als eher unnötig sehen Experten dagegen die Zusatzversicherung für Brillen und die Krankenhaustagegeldversicherung. Bei ihnen hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen, wenn Kassenpatienten selbst für die Kosten aufkommen. Eine ambulante Krankenzusatzversicherung rechnet sich in der Regel nur dann, wenn Versicherte häufig alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen wollen.

    Fragen und Antworten zur Krankenzusatzversicherung

    Private Krankenzusatzversicherungen gibt es für den ambulanten, den stationären und den zahnärztlichen Bereich. Dazu zählen Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherungen ebenso wie Auslands-Reisekrankenversicherungen, Brillenversicherungen oder Heilpraktikerleistungen. Stationäre Zusatzversicherungen umfassen Chefarztbehandlung und Einbett-Zimmer-Unterbringung. Die ambulante Krankenzusatzversicherung erstattet – je nach Tarif – Kosten für medizinische Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung oder Schutzimpfungen bei Auslandsreisen.

    Bei Zahnbehandlung, Heilpraktikertherapien oder Krankenhausaufenthalt können Kassenpatienten dank Zusatzversicherungen Leistungen auf PKV-Niveau genießen. Vor allem für Angestellte, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann die Kombination aus GKV und Zusatzversicherungen daher attraktiv sein. Beamte können sich aufgrund von Staatszuschüssen einfach in der PKV versichern und so das hohe Leistungsniveau nutzen.

    Dies kann über Zusatzversicherungen geschehen. Diese werden meist von PKV-Anbietern angeboten. Anders als bei einer Vollversicherung spielt das Einkommen oder Versicherungspflichtgrenzen für die Teilversicherung keine Rolle. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die sich mehr Leistungen als die medizinisch notwendige Versorgung wünschen, können damit das Angebot ihrer Krankenkasse um PKV-Leistungen ergänzen.

    Für jedes Eintrittsalter gibt es bei der privaten Krankenzusatzversicherung einen individuellen Beitrag. Hinzu kommt der Gesundheitszustand, der sich ebenfalls auf die Beitragsberechnung auswirkt. Einige Versicherer machen Ausnahmen bei Auslandsreisekrankenversicherung und Zahnzusatzversicherungen. Für diese Versicherungsarten berechnen sie dann pauschale Preise, je nach Altersgruppe.

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet die notwendige medizinische Versorgung, die für alle Mitglieder gleich ist. Die Kosten für Leistungen, die nicht zwingend nötig für die Heilung sind, übernimmt sie jedoch oft nicht. Das trifft beispielsweise auf die Zahnbehandlung oder alternative Therapien zu. Über Krankenzusatzversicherungen können Kassenpatienten diese Leistungen in Anspruch nehmen.

    Das ist je nach Versicherungsart unterschiedlich. Allgemein lohnt sich eine Zusatzversicherung, wenn der Versicherte die Leistung regelmäßig in Anspruch nimmt oder teure Behandlungen plant. Das trifft zum Beispiel auf Heilpraktiker- oder Zahnbehandlungen zu. Wer die Versicherung nicht umfassend nutzt, zahlt viele Beiträge für einen geringen Leistungsumfang.

     

    Das Tarifangebot umfasst meist eine einfache Version, eine Komfort-Variante sowie einen maximalen Schutz. Mit einem Online-Vergleich verschaffen Sie sich einen Überblick über die Tarifstufen und deren Leistungen und Kosten. Klären Sie für sich auch Fragen zu Eigenanteil, gesetzlichem Zuschuss und Versicherungssumme. Bei Unklarheiten hilft Ihnen ein kompetenter Versicherungsexperte.

    Bei einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten. Die erste Versicherungsleistung können Sie also frühestens drei Monate nach dem Vertragsbeginn beanspruchen. Das Datum für den Vertragsbeginn ist im Versicherungsvertrag festgelegt.

    Über eine Krankenzusatzversicherung können Sie ambulante oder stationäre Behandlungen versichern. Außerdem gibt es Zusatzversicherungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie für Heilpraktiker-Therapie. Zur Auswahl stehen zudem Brillenversicherungen, Krankentagegeldversicherungen sowie Auslandsreisekrankenversicherung.

    Dies ist je nach Tarif unterschiedlich. Welche Leistungen und Heilmethoden die Versicherung übernimmt und welche nicht, wird im Versicherungsvertrag geregelt. So können einige Behandlungen komplett ausgeschlossen werden. Bei anderen erstattet die Versicherung nur eine maximale Summe. Dies vereinbaren Sie individuell mit dem Versicherungsanbieter.

    Kaum. Wenn Sie eine private Krankenzusatzversicherung abschließen möchten, dann müssen Sie fast immer Fragen zu Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen beantworten. Vereinzelt verzichten Versicherer auf Gesundheitsfragen. Zum Teil bieten diese Tarife jedoch einen geringeren Leistungsumfang. Daher sollten Sie diese Angebote vorher gründlich prüfen und mehrere Versicherungsanbieter vergleichen.

    Normalerweise liegen drei Monate zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes. Bei einigen Bereichen wie Zahnersatz oder Entbindung im Krankenhaus müssen Versicherte teilweise bis zu acht Monate warten, ehe die Versicherung greift. Wer die Zusatzversicherung über die Krankenkasse abschließt, kann im Vorteil sein. Die Versicherungspartner verzichten oft auf die Wartezeit.

    Jede private Krankenzusatzversicherung umfasst verschiedene Leistungen, die zum jeweiligen Bereich gehören. Bei stationärer Zusatzversicherung ist dies beispielsweise eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einbett-Zimmer. Eine Zahnzusatzversicherungen erstattet Kosten bei speziellen Zahnersatzbehandlungen. Welche Leistungen die Versicherung genau abdeckt, hängt vom Tarif ab.

    Eine Krankenzusatzversicherung deckt – je nach Tarif – viele Leistungen ab, die auch eine private Krankenversicherung übernehmen würde. Manche Leistungen schließen die Versicherer jedoch von Anfang an aus. So lehnt eine Auslandskrankenversicherung beispielsweise die Kostenübernahme bei Vorerkrankungen ab. Vor allem chronisch Kranke sollten dies bei der Versicherungswahl bedenken.

    Eine Krankenzusatzversicherung bietet Leistungen an, die über die medizinische Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Zusatzversicherungen zu Zahnbehandlung, Heilpraktikerbehandlung, Krankenhaustagegeld oder Auslandsreisekrankenversicherungen decken in verschiedenen Tarifen Leistungen gezielt aus diesen Bereichen ab. Ambulante und stationäre Zusatzversicherungen kombinieren oft mehrere Bereiche in einem Tarif.

    Ja, zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn können einige Monate liegen. In der Regel dauert es drei Monate, ehe der Versicherungsschutz beginnt. Bei einigen Leistungen im Bereich Zahnersatz, Psychotherapien oder der Entbindung im Krankenhaus beträgt die Wartezeit etwa acht Monate. Erst dann übernimmt die Zusatzversicherung die jeweiligen Leistungen.

     

    Das kommt darauf an, welche Leistung die Zusatzversicherung abdeckt und ob sich die Kosten dafür lohnen. Denn je höher das Einstiegsalter bei Abschluss der Krankenzusatzversicherung, desto höher fällt der monatliche Beitrag aus. Einige Anbieter beschränken ihre Versicherungen auf Personen, die jünger als 55 Jahre sind.

    Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung. Sie steht nur PKV-Mitgliedern offen. Die private Krankenzusatzversicherung ist eine Teilversicherung. Sie deckt nur einzelne Bereiche einer Krankenversicherung ab. Sie richtet sich vor allem an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen erweitern sie nach Bedarf das Leistungsspektrum ihrer Krankenkasse.

    Für Beamte empfiehlt sich eine PKV-Vollversicherung, da ihr Monatsbeitrag durch staatliche Beihilfe vergleichsweise niedrig ist. Für Selbstständige kann eine PKV-Mitgliedschaft ebenfalls günstiger sein. Arbeitnehmer können erst ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen in die PKV wechseln. Liegt ihr Verdienst unter diesem Mindesteinkommen, kann die Kombination aus GKV und Zusatzversicherung optimal sein.

    Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine eigenständige Zusatzkrankenversicherung. Sie springt ein, wenn eine ärztliche Behandlung im Ausland nötig ist, auch außerhalb der EU. Außerdem zahlt sie Kosten für Rücktransport und ähnliches. Diese Leistungen werden von anderen Zusatzkrankenversicherungen nicht abgedeckt.

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