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Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Das müssen Sie wissen

Immer mehr Menschen sorgen sich um ihren Job. Gerade in der heutigen Zeit kann es schnell zum Verlust des Berufes kommen. Neben der großen Schwierigkeit, wie Betroffene das Leben unter diesen besonderen Umständen finanziell stemmen können, stellen sich viele die Frage, wie es um ihre Krankenversicherung steht. Die gute Nachricht ist: Für gewöhnlich müssen sich Arbeitslose neben der Jobsuche nicht auch noch Gedanken um ihre Krankenversicherung machen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder Hartz 4 kommt die Arbeitsagentur für die Beiträge ihrer Krankenversicherung auf. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Versicherungsschutz

    Bestandsaufnahme: Wie sind Arbeitslose krankenversichert?

    Prinzipiell müssen Arbeitslose die Versicherungsbeiträge für ihre Krankenversicherung nicht aus eigener Tasche bezahlen. Waren Sie vor der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert, bleibt alles wie bisher. Die Agentur für Arbeit kommt ab sofort für die Beitragszahlungen auf. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), bleiben Sie weiterhin gesetzlich krankenversichert und die Beiträge werden übernommen.

    Waren Sie vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit über eine private Krankenversicherung versichert, sieht die Situation anders aus: Bei Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Sie in den meisten Fällen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

    Wie so oft im Leben bestätigen jedoch Ausnahmen die Regel: Denn in einigen Ausnahmefällen ist es möglich, in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. 

    Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie im nachfolgenden Punkt.

    Krankenversicherung für Arbeitslose

    Vorher privatversichert?

    Welche Regelungen gelten, wenn ich vor der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert war?

    Sie sind privat versichert und beziehen Arbeitslosengeld I? Dann ist der nachfolgende Abschnitt garantiert interessant für Sie. Hierbei gilt der Grundsatz, dass wenn Sie jünger als 55 Jahre sind, Sie sich über die gesetzliche Krankenkasse versichern müssen - es sei denn, Sie lassen sich von der Versicherungspflicht befreien. Den entsprechenden Antrag müssen Sie binnen drei Monaten nach Beginn des Bezugs von Arbeitslosengeld I beantragen.

    Die Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre lang konstant privat krankenversichert waren, bevor Sie arbeitslos geworden sind. Wer 55 Jahre oder älter ist, bleibt in jedem Fall privat krankenversichert. Hier besteht lediglich die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif zu wechseln.

    Privat Versicherte, die Arbeitslosengeld II erhalten, müssen nicht zwangsläufig in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, sondern haben die Möglichkeit, in der PKV zu bleiben und einen Zuschuss zu beantragen, der vom Jobcenter übernommen wird. Das bedeutet, dass sie ganz bequem den alten Tarif beibehalten können. Dieser Zuschuss zur PKV ist maximal so hoch, wie die Kosten, welche das Arbeitsamt für die GKV übernimmt. Ist der Satz Ihres Tarifs höher, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

    Privat Versicherte haben außerdem die Möglichkeit, in den Basistarif ihres Versicherers zu wechseln. Die Leistungen aus dem Basistarif kommen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gleich.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Sperrzeiten in der Krankenversicherung

    Wenn Sie aus eigener Motivation heraus Ihren Job kündigen, dann treten Sie automatisch in die Sperrfrist, in der Sie noch kein Arbeitslosengeld beziehen. Die frohe Botschaft an dieser Stelle ist: Sobald Sie sich arbeitslos gemeldet haben, kommt die Agentur für Arbeit dennoch für Ihren Krankenversicherungsbeitrag auf. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass die Kosten erst ab dem zweiten Monat übernommen werden. Betroffene, die vor der eigenen Kündigung pflichtversichert gewesen sind, müssen trotz Sperrfrist keine Zahlungen leisten. Waren Sie hingegen freiwillig gesetzlich krankenversichert, kann Ihnen der erste Monat in Rechnung gestellt werden.

    Studium / Ausbildung

    Nach dem Studium oder der Ausbildung arbeitslos - wie bin ich krankenversichert?

    Wer im Anschluss an das Studium nicht direkt einen Job bekommt, muss sich zwingend mit der Thematik Krankenversicherung befassen. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II nach dem Studium werden die Beitragszahlungen direkt von Jobcenter getragen.

    Krankenversicherung für Arbeitslose

    Ehemalige Studenten, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen, müssen sich selbst versichern (gesetzlich oder privat).

    Die Agentur für Arbeit übernimmt Versicherungsbeiträge dann, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren und dadurch Arbeitslosengeld I beziehen.

    Wechsel

    Lohnt sich der Kassenwechsel für Arbeitslose?

    Grundsätzlich gilt, dass im Fall von Arbeitslosigkeit der Versicherungsschutz in der Kasse fortbesteht, in der Sie zuvor versichert gewesen sind. Dadurch, dass die Beiträge von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt werden, sparen Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse nicht wirklich an Geld.

    Wünschen Sie allerdings eine Krankenkasse, die Ihnen attraktive Leistungen bietet - etwa eine professionelle Zahnreinigung im Bonusprogramm -, kann sich ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse durchaus lohnen. Ein Wechsel in die PKV ist nicht möglich.

    Sind Sie privat versichert und während der Arbeitslosigkeit in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dem alten Tarif der privaten Krankenversicherung erneut beitreten.

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    info@krankenversicherung.net

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