FAMILIENVERSICHERUNG

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Familien­versicherung: Die kostenlose Kranken­versicherung der GKV

Über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich Kinder bei der Krankenkasse eines Elternteils kostenlos mitversichern. Auch der Ehepartner oder Lebenspartner kann bei seinem Partner familienversichert sein. Dazu müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Voraussetzungen

    Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?

    Für die kostenlose Familienversicherung gelten einige Voraussetzungen für die Mitversicherten:

    Unter diesen Voraussetzungen können Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden.

    Krankenversicherung für Familien
    • Wohnsitz in Deutschland
    • Selbstständige Tätigkeit nur nebenberuflich, also weniger als 18 Stunden/Woche
    • Verdienst unterhalb der Einkommensgrenze
    • Keine Befreiung von der Versicherungspflicht

    Von der Versicherungspflicht können sich beispielsweise Beamte und sehr gut verdienende Angestellte befreien. Sie sind dann versicherungsfrei und wählen zwischen freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (Krankenkassenbeitrag abhängig vom Einkommen zuzüglich Zusatzbeitrags) und privater Krankenversicherung (Beitrag abhängig von Leistungen, Alter, Vorerkrankungen).

    Darüber hinaus müssen weitere Bedingungen erfüllt sein, je nachdem. für wen die Familienversicherung gelten soll.

    Ehe- und Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden, wenn ihr Gesamteinkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Sind sie angestellt, dürfen sie nicht mehr als 485 Euro im Monat beziehungsweise 5.820 Euro im Jahr verdienen. Haben Sie einen Minijob, sind es 520 Euro monatlich (6.240 Euro jährlich).

    Kinder von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, auch adoptierte, sind in der Regel beitragsfrei bei ihrer Krankenkasse mitversichert. Gleiches gilt für Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie im gleichen Haushalt leben.

    Grundsätzlich gilt die Familienversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, bei der es über 450 Euro monatlich verdient, erhöht sich die Altersgrenze der Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.

    Im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums bleibt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Eine Familienversicherung über 25 Jahre ist nur möglich, wenn die Berufs- oder Schulausbildung durch den freiwilligen Wehrdienst und den Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz unterbrochen wurde. Die Verlängerung gilt für maximal zwölf Monate. Nach Ende der Familienversicherung müssen sich Studierende in der Krankenversicherung für Studenten versichern.

    Wichtige Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Privat versicherte Eltern, trotzdem familienversichert?

    Sind die Eltern verheiratet, hat der Nachwuchs keinen Anspruch auf Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil über 5.550 Euro brutto im Monat verdient und ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Partner hat. Alternativ kann für die Kinder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung vereinbart werden, die in der Regel jedoch teurer als die private Krankenversicherung ist.

    Mitversichern

    Wie funktioniert die Familienversicherung?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitversicherung des Kindes grundsätzlich kein Problem. Das Kind wird über einen Elternteil familienversichert und hat damit alle Ansprüche auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen plus eventuelle Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse.

    Der Antrag für die Familienversicherung findet sich in der Regel auf der Internetseite der Krankenkasse wieder. Alternativ verschickt die Kasse ihn auf Anfrage. Um beispielsweise ihr neugeborenes Baby zu versichern, reicht neben dem Antrag die Geburtsurkunde des Kindes aus. Sind die Eltern nicht verheiratet, wird das Kind dabei Mitglied bei der Krankenversicherung der Mutter.

    Wichtiges

    Gibt es Besonderheiten bei der Familienversicherung?

    Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung ist die Familienversicherung ein großer Vorteil der GKV. Denn in der PKV müssen Kinder eigenständig versichert werden. Allerdings bieten die Versicherer für sie eine Reihe von günstigen Tarifen. Beamtenkinder profitieren zudem von der Beihilfe des Dienstherrn.

    In der Familienversicherung gelten jedoch für bestimmte Fälle Besonderheiten, die es zu beachten gilt:

    Fall Regelung
    Familien­versicherung und Selbst­ständige Selbst­ständige können nur dann familien­versichert sein, wenn sie weniger als 18 Stunden in der Woche ent­sprechend tätig sind und nicht mehr als 505 Euro brutto im Monat verdienen.
    Familien­versicherung und Elternzeit Während der Eltern­zeit gilt die Familien­versicherung unverändert. Kümmert sich der pflicht­versicherte Partner ums Kind, ist er in dieser Zeit beitrags­frei bei seiner Kranken­kasse versichert, sofern er nur Eltern­geld bezieht.
    Familien­versicherung und Praktikum Die Familien­versicherung bleibt bestehen, wenn es sich um ein vorge­schriebenes Prakti­kum handelt und der monat­liche Verdienst 505 Euro nicht über­steigt. Bei frei­willigen Praktika darf die Ver­gütung nicht höher als 538 Euro pro Monat (Minijob-Niveau).
    Familien­versicherung und Un­verheiratet Die Familien­versicherung greift nur nach einer Heirat oder in einer ein­getragenen Lebens­partnerschaft. Un­verheiratete Paare müssen sich daher eigen­ständig versichern.

    Für Kinder

    Krankenzusatzversicherung für Kinder vereinbaren?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung gehören Zuzahlungen zum Alltag. Da zudem längst nicht jede Behandlung, etwa beim Zahnarzt oder im Bereich alternativer Heilmethoden, übernommen wird, haben sich viele Kassenpatienten für eine Krankenzusatzversicherung entschieden. Mit dieser stocken sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf. 

    • Zahnzusatzversicherung

      Kieferorthopädische Behandlungen wie eine Zahnspange werden von der Krankenkasse nur erstattet, wenn der Zahnarzt oder Kieferorthopäde Zahnfehlstellungen feststellt, die den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3 bis 5 entsprechen. Behandlungen bei leichten Fehlstellungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht finanziert. Hier hilft eine Zahnzusatzversicherung. Einige Versicherer haben spezielle Zahnversicherungen für die kieferorthopädische Behandlung im Angebot. Der Vorteil bei Kindern ist, dass die Beiträge für sie meist noch sehr gering sind.

    • Auslandskrankenversicherung

      Verbringt der Nachwuchs längere Zeit im Ausland, etwa im Rahmen eines Schüleraustauschs, sollten Eltern prüfen, wie es dort um seinen Gesundheitsschutz steht. Die gesetzliche Krankenversicherung greift nur in EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialhilfeabkommen geschlossen hat. Allerdings werden im Ernstfall nicht immer die gesamten Behandlungskosten übernommen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die vollen Kosten. Zudem ist das Kind weltweit geschützt.

    • Heilpraktikerbehandlungen

      Viele Menschen vertrauen auf naturheilkundliche Behandlungsverfahren. Die Kosten hierfür werden aber meist nicht von der Krankenkasse erstattet. Mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen für Kinder können Eltern ihre finanzielle Belastung verringern. Als Einzelversicherung lohnt sie sich jedoch häufig nur, wenn der Nachwuchs regelmäßig zum Heilpraktiker geht.

    Diese Zusatzversicherungen können auch für Kinder sinnvoll sein.

    Krankenversicherung für Familien

    Fragen und Antworten zur Familien­versicherung

    In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder kostenlos über die Eltern mitversichert werden. Als Voraussetzung dafür gilt das mindestens ein Elternteil in der GKV versichert ist und die Kinder kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben.

    Ehepartner, eigene Kinder oder gleichgestellte Personen können in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Dafür muss lediglich ein Antrag bei der eigenen Krankenkasse ausgefüllt und eingeschickt werden.

    In der Regel können Kinder bis zum 23. Lebensjahr über die Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Im Studium können sie sogar bis zum 25. Lebensjahr mitversichert bleiben. Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Ausbildung, denn Azubis müssen sich mit dem Beginn ihrer Berufsausbildung eine eigene GKV suchen und müssen somit aus der Familienversicherung austreten.

    Ja, Selbstständige dürfen nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten, Praktikanten maximal 505 € bzw. 538 € (Minijob-Niveau bei freiwilligen Praktika) verdienen und unverheiratete Partner benötigen eine eigene GKV.

    Wer kostenlos mitversichert ist, darf lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausführen, also maximal 538 Euro im Monat verdienen.

    In bestimmten Fällen kann sich eine Zusatzversicherung für die eigenen Kinder lohnen. Beispielsweise wenn Sie oft alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen wollen, oder zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt wünschen.

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