KRANKENKASSE WECHSEL

Der Wechsel der Kranken­kasse lohnt sich

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Gesetzliche Krankenkasse: So funktioniert der Wechsel

Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist der Wechsel sehr einfach. Versicherte müssen lediglich 12 Monate oder länger Mitglied bei ihrer aktuellen Kasse sein, um wechseln zu dürfen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Erhöht die Krankenkasse ihren Beitrag, gibt es ein Sonderkündigungs­recht.

Wer seine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, entscheidet sich dafür meist aus einem von zwei Gründen: Kassenpatienten wollen ihre Leistungen verbessern oder den Versicherungsbeitrag senken. Generell ist der Krankenkassen­wechsel schnell erledigt.

Themen dieser Seite im Überblick
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    WICHTIGE ASPEKTE

    Was ist beim Krankenkassenwechsel wichtig?

    Hohe Zusatzbeiträge sind ein guter Grund, die Krankenkasse zu wechseln. Allerdings sollten die Leistungen nicht außer Acht gelassen werden. Die gesetzliche Regelversorgung ist zwar vorgeschrieben. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, weitere Leistungen anzubieten. Dazu gehören etwa Erstattungen für Naturheilkunde oder Zahnprophylaxe. Darüber hinaus sind bei den meisten Krankenkassen Wahltarife und Bonusprogramme verfügbar.

    Dass nicht alle Krankenkassen genau das gleiche Leistungsspektrum abbilden, zeigt die folgende Übersicht. Berücksichtigt wurden alle Kassen, die regional und bundesweit für jeden Interessierten geöffnet sind.

    Anteil der Kassen, die für die folgenden Leistungen zahlen:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • 79%
      Impfung gegen Hirnhautentzündung durch einen Zeckenbiss (FSME)
    • 68%
      Künstliche Befruchtung
    • 21%
      Haushaltshilfe

    Quelle: Eigene Recherche, Stiftung Warentest

    Manchmal lohnt es sich, für dieses Plus an Leistungen ein paar Euro mehr im Monat auszugeben. Dabei gilt: eine günstige Krankenkasse muss nicht automatisch ein schlechteres Leistungsprogramm aufweisen als eine teure Kasse.

    Kassenpatienten, die die Krankenkasse wechseln wollen, sollten sich daher im Vorfeld genauer mit den Beiträgen und Leistungen der verschiedenen Kassen beschäftigen. Dabei hilft unser Krankenkassen Vergleichsrechner, der sowohl die Kosten als auch den Leistungsumfang schnell und einfach gegenüberstellt.

    KOSTEN

    Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Lohnt sich das?

    Spätestens seit Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags im Jahr 2015 ist es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus finanzieller Sicht attraktiv, die Kasse zu wechseln. Denn die Zusatzbeiträge variieren stark zwischen den einzelnen Krankenkassen. So liegt der Zusatzbeitrag 2024 zwischen 0,9 (BKK firmus) und 2,7 Prozent (AOK Nordost) bei den regional und bundesweit geöffneten Krankenkassen.

    Abhängig vom persönlichen Einkommen und gewählter Krankenkasse ergeben sich daher Beitragsunterschiede von hundert oder mehr Euro im Jahr. Ist die bisherige Kasse eher teuer und bietet keine besonderen Zusatzleistungen, ist es durchaus sinnvoll, die Krankenkasse zu wechseln.

    *jeweils nur der Arbeitnehmeranteil

    Brutto­­monats­­einkommen als Angestellter Jahres­­beitrag günstigste Kranken­­kasse* Jahres­­beitrag teuerste Kranken­­kasse*
    2.500 Euro 2.325 Euro 2.595 Euro
    3.000 Euro 2.790 Euro 3.114 Euro
    3.500 Euro 3.255 Euro 3.633 Euro
    Sparpotential: Brutto­monats­einkommen von 2.500 Euro
    Jahres­beitrag günstigste Kranken­­kasse 2.325 Euro
    Jahres­beitrag teuerste Kranken­­kasse 2.595 Euro
    Brutto­monats­einkommen von 3.000 Euro
    Jahres­beitrag günstigste Kranken­­kasse 2.790 Euro
    Jahres­beitrag teuerste Kranken­­kasse 3.114 Euro
    Brutto­monats­einkommen von 3.500 Euro
    Jahres­beitrag günstigste Kranken­­kasse 3.255 Euro
    Jahres­beitrag teuerste Kranken­­kasse 3.633 Euro

    FRISTEN

    Wie funktioniert der Wechsel der Krankenkasse?

    Der Wechsel von einer Krankenkasse zu einer anderen ist denkbar einfach. Denn die Kassen dürfen niemanden aufgrund des Gesundheits­zustandes oder des Alters ablehnen. Lediglich für ältere Privatversicherte, die in die GKV wechseln wollen, gibt es Einschränkungen.

    Wer eine passende Krankenversicherung gefunden hat, beantragt bei dieser einfach die Mitgliedschaft und kündigt der alten Kasse. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Angabe der Versichertennummer. Die Kündigungs­frist beträgt dabei zwei Monate zum Monatsende. Wer dem bisherigen Anbieter beispielsweise bis zum 31. Juli kündigt, ist ab dem 1. Oktober Mitglied der neuen Krankenkasse.

    Zeitraum der Kündigung Versicherungs­beginn der neuen Kranken­kasse
    bis 31.1. ab 1.4.
    bis 28.2. ab 1.5.
    bis 31.3. ab 1.6.
    bis 30.4. ab 1.7.
    bis 31.5. ab 1.8.
    bis 30.6. ab 1.9.
    bis 31.7. ab 1.10.
    bis 31.8. ab 1.11.
    bis 30.9. ab 1.12.
    bis 31.10. ab 1.1.
    bis 30.11. ab 1.2.
    bis 31.12. ab 1.3.

    SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

    Krankenkasse wechseln bei kurzzeitig Versicherten: Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Die Kündigung und der Wechsel der Kasse sind an eine Mindest­mitgliedschaft gebunden. Ein regulärer Wechsel ist nur möglich, wenn der Kassenpatient mindestens seit zwölf Monaten bei der aktuellen Krankenkasse versichert gewesen ist.

    Allerdings gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Kassenpatienten, die die Versicherungs­zeit nicht erfüllen, haben daher das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Es besteht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden Beitrag erhöht. Das Kündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Kasse den neuen Beitragssatz zum ersten Mal erhebt. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls wie bei langjährig Versicherten zwei Monate zum Monatsende.

    0

    So viele Krankenkassen gibt es momentan in Deutschland.

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    dieser Krankenkassen sind bundesweit geöffnet. Von den restlichen 60 sind 38 regional geöffnet und 22 betriebsbezogen, also nur für Mitarbeiter wählbar.

    Aktuell gibt es in Deutschland 95 Krankenkassen, 35 davon sind bundesweit geöffnet.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    FAQ

    Fragen und Antworten zum Wechsel

    Der Wechsel der Krankenkasse ist unkompliziert. Mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende kann die aktuelle Krankenkasse gekündigt und die Mitgliedschaft in einer neuen GKV beantragt werden. Gut für Kunden ist dabei: Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden wegen dem Gesundheitszustand oder Alter ablehnen.

    Ein regulärer Wechsel darf nur einmal alle 12 Monate stattfinden. Das heißt: Sie müssen erst 12 Monate Mitglied in Ihrer Krankenkasse sein, um erneut wechsel zu dürfen. Eine Ausnahme dafür bietet das Sonderkündigungsrecht. Auch bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder die Kasse wechseln, ungeachtet der Bindungsfrist.

    Das Sonderkündigungsrecht für die gesetzliche Krankenversicherung besteht dann, wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht. Dann haben Kunden die Möglichkeit ihre Mitgliedschaft innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 5. Januar 2024

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