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Kranken­­versicherung für Arbeitnehmer

Angestellte und Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig und damit gesetzlich krankenversichert. Ab einem bestimmten Einkommen dürfen Angestellte jedoch in die PKV wechseln (69.300 Euro brutto im Jahr bzw. 5.775 Euro brutto im Monat). Dort erwarten sie oftmals bessere medizinische Leistungen und geringere Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

In der privaten Krankenversicherung lassen Angestellte die Einheits­behandlungen der GKV hinter sich. Hier können sie selbst bestimmen, welchen Gesundheits­schutz sie wollen. Sehr gute Tarife gibt es laut einem Test des Wirtschafts­magazins Focus-Money bereits ab etwa 200 Euro im Monat. Wichtig ist dabei, dass der Preis und die damit verbundenen Leistungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    VORAUSSETZUNGEN & WECHSEL

    Wie hoch ist die Schwelle zur PKV für Angestellte?

    Angestellte gehören zum Personenkreis von Versicherungs­nehmern, die sich unter bestimmen Voraus­setzungen privat versichern dürfen. Damit gehören sie zu den wenigen Berufsgruppen in Deutschland die eine gewisse Wahlfreiheit in  Krankenversicherungsfragen genießen. Liegen sie mit ihrem Bruttoeinkommen über der sogenannten Versicherungs­pflichtgrenze (auch Jahresarbeits­entgeltgrenze genannt), können sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei wählen. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt:

    Monatlich in 20240
    Jährlich in 20240
    • Versicherungs­pflichtgrenze überschreiten

      Als Angestellter mit einem Jahreseinkommen von mindestens 69.300 Euro können Sie sich von der Versicherungs­pflicht befreien lassen.

    • Fristen einhalten

      Die Versicherungspflichtgrenze muss allerdings für mindestens 12 Monate überschritten sein, um für die Befreiung in Frage zu kommen.

    • Antrag stellen

      Sind alle Voraussetzungen erfüllt (Einkommen & Fristen), müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Antrag auf die Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen.

    Wenn Angestellte diese Voraus­ssetzungen erfüllen, dürfen sie in die private Krankenversicherung eintreten.

    Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer

    Angestellte müssen demnach für die private Krankenversicherung mindestens 5.775 Euro brutto im Monat verdienen. Dann können sie sich von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Den entsprechenden Antrag gibt es bei der aktuellen Krankenkasse. Zum Einkommen zählen neben dem monatlichen Brutto auch vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Überstundenpauschalen.

    Ob Angestellte die Versicherungspflicht- beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und somit die Wahl zwischen PKV und GKV haben, meldet der Arbeitgeber zunächst der gesetzlichen Krankenkasse. Diese informiert dann wiederum den jeweiligen Versicherten.

    Nach Erhalt der sogenannten Freimeldung müssen Arbeitnehmer der Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen ihren Austritt mitteilen. Andernfalls wird für sie zunächst automatisch eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung fortgeführt.

    Verpassen Beschäftigte die 14-tägige Frist, können sie ihre freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft allerdings unter Berücksichtigung der zweimonatigen Kündigungsfrist jederzeit beenden. Bis zum Ende der Versicherungszeit müssen die der Krankenkasse nur nachweisen, dass sie künftig in der privaten Krankenversicherung versichert sind.

    Kündigen sollten Angestellte ihre gesetzliche Versicherung erst, wenn die Aufnahme in die private Krankenversicherung schriftlich bestätigt wurde.

    Wobei die Krankenkassenwechsel-Modalitäten inzwischen so einfach sind, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Die neue Krankenkasse informiert den alten Versicher eigenständig. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt dann automatisch der Vertrag bei der neuen Kasse. Als Verbraucher werden Sie darüber informiert - aktiv kündigen müssen Sie Ihren alten Vertrag heutzutage bei den meisten Anbietern nicht mehr.

    BEITRÄGE

    Wie hoch sind die Beiträge in der GKV oder PKV für Angestellte?

    Während sich die Beiträge in der gesetzlichen Kranken­versicherung nach dem Bruttoeinkommen des Angestellten richten, werden sie in der privaten Krankenversicherung individuell kalkuliert. Dabei bezieht der Versicherer persönliche Faktoren wie das Alter, den Beruf und den Gesundheitszustand der zu versichernden Person ein.

    Für die gesetzliche Kasse zahlen Gutverdiener Höchstbeiträge für Basisleistungen, während sie in der PKV oftmals günstiger einen hochwertigen Versicherungsschutz erhalten. Dies liegt neben der Beitragsberechnung auch am Zuschuss, den der Arbeitgeber privat versicherten Beschäftigten zahlt. Wie bei Kassenpatienten übernimmt der Chef 50 Prozent der Kranken­versicherungskosten. Allerdings ist die Summe auf den Höchstbetrag gedeckelt, den gesetzlich Versicherte erhalten. 2024 beträgt der Zuschuss somit maximal rund 421 Euro pro Monat.

    Mit welchen monatlichen Kosten Angestellte bei einer sehr guten PKV im Vergleich zur GKV rechnen können, zeigt ein Test zur privaten Krankenversicherung von Focus-Money. Musterkunde ist ein 35-jähriger Angestellter mit einem monatlichen Einkommen über der Versicherungs­pflichtgrenze.

    Beitragsvergleich: PKV/GKV

    Leistungsumfang
    PKV mit ausgewogenem Schutz Ab 265 Euro
    PKV mit Topschutz Ab 284 Euro
    GKV mit Regelversorgung (Zusatzbeitrag 1,7 %) 421,76 Euro

    ABWÄGEN

    Was sind die Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung für Angestellte?

    Da die Beiträge der PKV vor allem auf dem Alter und dem Gesundheits­zustand beruhen, ist eine gesetzliche Krankenkasse für ältere und gesundheitlich angeschlagene Angestellte oft die bessere Option. Ein hohes Eintrittsalter oder gesundheitliche Beschwerden können zudem zu Ausschlüssen bestimmter Leistungen führen.

    Angestellte mit Kindern sollten bedenken, dass diese unter gewissen Umständen ebenfalls privat versichert sind. Dann fällt für den Nachwuchs ein eigener Beitrag an. Kann er jedoch über die gesetzliche Krankenversicherung des anderen Elternteils versichert werden, greift die kostenlose Familienversicherung. Jedoch erhalten die Kinder dort nur den allgemeinen medizinischen Grundschutz.

    • Sind beide Eltern privat oder gesetzlich versichert, ist die Lage klar:

      Das Kind ist entsprechend ebenfalls PKV- oder GKV-Mitglied.

    • Ist nur ein Elternteil privat oder gesetzlich versichert, entscheidet der Status des Hauptverdieners und der Familienstand:

    Wie die Kinder abhängig vom Versichertenstatus der Eltern versichert sind, zeigt die folgende Übersicht:

    Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
    • Hat sich der Haupt­verdiener für die gesetzliche Kranken­versicherung entschieden, ist die kostenlose Familien­versicherung für den Nachwuchs möglich.

    • Sind die Eltern verheiratet und der privat versicherte Elternteil verdient mehr, ist eine eigene private Kranken­versicherung notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit, das Kind freiwillig gesetzlich zu versichern.

    • Bei unverheirateten Paaren kann das Kind unabhängig vom Einkommen beitragsfrei in der GKV mitversichert werden, wenn ein Elternteil GKV-Mitglied ist.

    Unabhängig davon, ob sich Angestellte für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden, ist es wichtig, zunächst mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Nur so gehen Interessierte sicher, einen Versicherer zu finden, bei dem sie das gewünschte Leistungsniveau zu einem fairen Preis bekommen.

    Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

    Um in eine PKV aufgenommen zu werden, müssen Angestellte ein gewisses Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Für das Jahr 2024 liegt sie bei 69.300 Euro. Diese muss für mindestens 12 Monate überschritten sein. Erfüllen Angestellte diese beiden Voraussetzungen, steht ihnen der Weg in die PKV frei.

    Die PKV kann für Angestellte ein lohnenswertes Pflaster sein. Folgende Kriterien spielen bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle:

    • das Geburtsjahr, denn PKV-Beiträge steigen im Alter
    • der Gesundheitszustand, denn Vorerkrankungen machen die PKV teurer
    • Kinderwunsch, denn der Nachwuchs braucht eine eigenständige Versicherung
    • Berufsgruppe, denn risikoreiche Berufe führen zu höheren Kosten

    Die Kosten in der PKV richten sich vor allem nach dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand. Abhängig vom Tarif kommt die PKV für Behandlungskosten in unterschiedlicher Höhe auf.

    Monatliche Kosten für einen 30-Jährigen laut PKV-Rechner: Grundschutz: ab 212 Euro, Komfortschutz: ab 255 Euro, Premiumschutz: ab 330 Euro.

    Angestellte beziehungsweise Arbeitnehmer können sich in der PKV versichern, wenn sie nachweislich über ein regelmäßiges (mindestens 12 Monate), bestimmtes Einkommen verfügen. Für das Jahr 2024 gilt eine Jahreseinkommensgrenze von 69.300 Euro. Die Jahreseinkommensgrenze (JAEG) wird jedes Jahr neu ermittelt.

    Als Angestellter oder Arbeitnehmer sind Sie automatisch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die exakte monatliche Beitragshöhe für die Krankenkasse richtet sich dabei nach Ihrem Bruttoverdienst.

    Eine Rückkehr in die GKV ist nicht gänzlich ausgeschlossen. Entscheidend dabei ist, dass der wechselwillige Angestellte zwei Voraussetzungen erfüllt:

    Er muss jünger als 55 Jahre sein.
    Das jährliche Einkommen muss unterhalb der aktuellen Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto liegen.

    Für die Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden die folgenden Einkommensarten herangezogen:

    • Arbeitsentgelt
    • Regelmäßige Sonderzahlungen
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Sachbezüge
    • Pauschale Überstunden
    • Zweitbeschäftigung, sofern versicherungspflichtig

    Angestellte und Arbeitnehmer sind an und für sich versicherungspflichtig – also zwingend gesetzlich krankenversichert. Allerdings haben sie die Möglichkeit, ab einer bestimmten Einkommenshöhe Mitglied einer privaten Krankenversicherung zu werden (ab einem Jahresbruttoeinkommen von 69.300 Euro).

    Gerade junge und gesunde Arbeitnehmer profitieren von günstigen, sehr leistungsstarken PKV-Tarifen.

    In der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) gilt das Paritätsprinzip: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge. Der Anteil für den Arbeitnehmer ist genauso hoch wie für den Arbeitgeber.

    Auch für die PKV zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, der maximal so hoch ist, wie er für einen gesetzlichen versicherten Angestellten zahlen würde.

    In Deutschland herrscht eine Versicherungspflicht hinsichtlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (weniger als 69.300 Euro im Jahr), ist pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Liegt der Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, sind Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert.

    Wer als Angestellter zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient, zählt zu den Midi-Jobbern. Ihr Krankenkassenbeitrag hängt vom sogenannten Gleitzonenentgelt ab und einem Berechnungsfaktor ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich neu berechnet. Wie hoch der Beitrag daher genau ist, zeigt beispielsweise ein Gleitzonenrechner.

    Mini-Jobber, die monatlich bis zu 538 Euro verdienen und gesetzlich krankenversichert sind, müssen keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Stattdessen entrichtet der Arbeitgeber einen Betrag von 13 Prozent des Verdienstes.

    Ja, unter Umständen ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig wird. Dafür muss sein Einkommen dauerhaft im Verlauf eines Kalenderjahres die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto unterschreiten.

    Ein geläufiger Grund in der Praxis liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf Teilzeit reduziert.

    Angestellte, die 12 Monate und länger bei ihrer Krankenkasse versichert sind, können problemlos wechseln. Unabhängig davon ist der Wechsel nur möglich, die die Kasse den Beitrag oder die Leistungen anpasst.

    In der PKV ist der Wechsel ebenfalls möglich. Allerdings empfiehlt sich hier eher ein Tarifwechsel, um Nachteile zu vermeiden.

    Hierbei gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber maximal den Höchstsatz in der PKV beisteuert, welchen er auch zur GKV dazu geben würde.

    Für das Jahr 2024 beläuft sich der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV auf circa 421Euro. Der Arbeitgeber übernimmt jedoch maximal die Hälfte des Versicherungsbeitrags des Arbeitnehmers.

    Der ermäßigte Beitragssatz kommt bei Mitgliedern zu tragen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies gilt etwa für Rentner, die nebenher einer Tätigkeit nachgehen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent.

    Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen die Hälfte des allgemein gültigen Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen demnach jeweils einen Anteil von 7,3 Prozent plus hälftigem Zusatzbeitrag.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 3. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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