Impfungen als Teil der Gesundheitsvorsorge
In den Herbstmonaten wirbt das Bundesgesundheitsministerium in jedem Jahr für die Grippeimpfung. Denn der kleine Pieks genügt, um vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen, die vor allem für ältere Menschen sehr ernst werden kann.
Neben der Grippe (Influenza) gibt es noch weitere Infektionskrankheiten, deren Ausbreitung durch Schutzimpfungen verhindert wird. Impfungen sind somit ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung unterstützen diese Vorsorge.
IMPFEMPFEHLUNGEN
Welche Impfungen sind wichtig?
Infektionskrankheiten wie Diphtherie oder Kinderlähmung (Polio) waren vor einiger Zeit noch stark verbreitet. Dank Impfschutzprogrammen ist es gelungen, die Verbreitung dieser Krankheiten einzudämmen. Mit diesen Erfolgen besteht kein Zweifel daran, dass Schutzimpfungen bei der Gesundheitsvorsorge eine wichtige Rolle spielen.
Impfungen tragen zur Gesundheit einer einzelnen Person sowie zum Infektionsschutz der gesamten Bevölkerung bei. Denn je mehr Menschen immun gegen bestimmte Krankheitserreger sind, desto weniger verbreiten sich ansteckende Krankheiten in der Gesellschaft. Die Übertragung der entsprechenden Infektion wird wirksam eingedämmt.
Impfempfehlungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) stellt die Impfempfehlungen für Deutschland zusammen.
Ein Teil dieser Empfehlungen ist der Impfkalender, den die STIKO jährlich herausgibt. Er führt sämtliche Impfempfehlungen für Säuglinge, Kinder, Erwachsene und Senioren auf. Auch Ärzte richten sich nach diesen Vorschlägen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt weitere Bestimmungen und legt die Schutzimpfungen fest, die als medizinisch notwendig gelten.
Die folgende Übersicht zeigt, welchen Impfschutz die Experten vorschlagen:
Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Schutzimpfungen, die zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen und diesen sichern:
- Diphtherie
- Haemophilus influenzae Typ B (Hib)-Infektion
- Hepatitis B
- Masern, Mumps, Röteln (kurz MMR)
- Meningokokken-Infektion
- Pertussis (Keuchhusten)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- HPV (Humanes Papillom-Virus; für Mädchen und Jungen)
- Rotaviren
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
- Pneumokokken-Infektion
Erwachsene
Schutzimpfung, falls Grundimmunisierung nicht schon in der Kindheit erfolgte:
- Poliomyelitis
- Masernimpfung
Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre
- Diphtherie
- Tetanus
- Pertussis
- Poliomyelitis
Senioren ab 60 Jahren
Schutzimpfung, um schlimme Krankheitsverläufe zu vermeiden:
- Influenza (Grippe)
- Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können)
- Herpes zoster (Gürtelrose)
GKV
Impfschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die oben genannten Impfungen. Denn mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben sie die Schutzimpfungen 2007 als Pflichtleistungen in ihren Regelkatalog aufgenommen. Sie richten sich dabei nach dem Impfkalender der STIKO, auch was die Altersbeschränkungen betrifft.
In einigen Fällen machen die Krankenkassen jedoch Ausnahmen und erstatten die Kosten nicht für jeden Versicherten. Das betrifft beispielsweise die Impfung gegen Zecken (FSME bzw. Frühsommer-Meningoenzephalitis). Hier bezahlen die Krankenkassen die Kosten nur bei Personen, die in einem Risikogebiet leben oder in ein solches reisen werden. (mehr dazu im Kapitel Impfungen für Risikogruppen)
Welche Impfungen zahlt die Krankenkasse nicht?
Grundsätzlich ausgeschlossen sind besondere Impfungen für private Auslandsreisen. Viele Anbieter bieten die Kostenerstattung jedoch als freiwillige Zusatzleistung an. Sie orientieren sich an den Empfehlungen der STIKO und des Auswärtigen Amtes.
Tipp: Steht bei Ihnen eine Auslandsreise an, für die eine Schutzimpfung empfohlen ist, erkundigen Sie sich besser vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Kosten erstattet.
PKV
Welche Impfungen zahlt die private Krankenversicherung (PKV)?
Um es gleich vorwegzunehmen: In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Regelungen, wonach empfohlene Schutzimpfungen als Pflichtleistung gelten.
Da die Versicherer aber selbst im einfachsten Tarif den gleichen Gesundheitsschutz bieten wie die gesetzlichen Krankenkassen, kommen die meisten ebenfalls für die üblichen Impfungen auf.
Tipp: Sicherheitshalber sollten Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob die Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche sowie die Nachhol- oder Auffrischungsimpfungen für Erwachsene mit zum Versicherungsschutz gehören.
Wie die PKV-Anbieter die Kostenerstattung von Impfungen handhaben, die nur bestimmte Personengruppen betreffen, müssen Versicherte erfragen. Das betrifft beispielsweise Grippeschutzimpfungen sowie Impfungen, die für berufliche oder private Auslandsreisen erforderlich sind. Oft hängt es vom Tarif ab. Ähnlich wie in der GKV erstatten einige private Versicherer die Kosten als Zusatzleistung.
IMPFUNGEN FÜR RISIKOGRUPPEN
Schutzimpfungen als Empfehlung für bestimmte Personengruppen
Neben den Schutzimpfungen, die für alle empfohlen sind, gibt es eine Reihe von Impfungen, die die Krankenkasse nur bei ausgewählten Personengruppen bezahlt.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) – Zeckenimpfung
Die sogenannte Zeckenimpfung ist in Wirklichkeit keine Impfung gegen Zecken. Vielmehr schützt sie vor Krankheitserregern, die durch Zeckenbisse bzw. Zeckenstiche übertragen werden. Diese Viren können eine Entzündung der Hirnhäute, die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), hervorrufen.
Die STIKO empfiehlt eine Schutzimpfung für Personen, die in Risikogebieten leben oder dort im Freien arbeiten. Dazu zählen in Deutschland zum Beispiel die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, einige Gebiete in Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen sowie Regionen im Saarland. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür.
Bei einer Urlaubsreise in eine solche Region zahlt jedoch nicht jede Kasse. Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse zu informieren.
Pieks gegen Influenza: Die Grippeschutzimpfung
Für ältere Menschen kann die Grippe einen schweren Verlauf nehmen, zu einer Lungenentzündung führen und mitunter tödlich enden. Die STIKO rät Senioren ab 60 Jahren daher zur Schutzimpfung gegen Influenza-Viren. Weitere Risikogruppen sind Schwangere, chronisch Kranke sowie Personal in Pflege- und Altenheimen.
Da sich Grippe-Viren ständig verändern, ist eine jährliche Auffrischung des Schutzes nötig. Die Kosten für die Grippeimpfung erstatten die meisten Krankenkassen, vor allem bei den Risikogruppen.
Kampf gegen Covid-19: Corona-Schutzimpfung
Eine Grippeschutzimpfung hilft nicht gegen die Corona-Viren der Infektionskrankheit Covid-19, auch wenn die Symptome ähnlich sind. Die Schutzimpfungen sind eine wichtige Maßnahme, zum Schutz vor einer Ansteckung und vor einem schweren Verlauf der Infektion. Die Kosten für die Impfung übernehmen alle Krankenversicherungen.
REISESCHUTZIMPFUNGEN
Impfungen als Reisevorbereitung für das Abenteuer in fernen Ländern
Eine Reise in ferne Länder mit anderer Flora und Fauna ist aufregend. Doch größtenteils lauern in dem fremden Klima auch Krankheitserreger, die es in unseren Breiten nicht gibt. Dazu gehören laut STIKO Krankheiten wie:
- Cholera
- Hepatitis A und B
- FSME
- Gelbfieber
- Meningokokken
- Tollwut
- Typhus
Wenn Sie sich informieren wollen, welche Schutzimpfung für die jeweilige Reiseregion nötig ist, wenden Sie sich am besten an Ärzte, Gesundheitsämter oder Tropeninstitute. Diese Einrichtungen nehmen zum Teil auch die Impfungen vor. Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Website ebenfalls regelmäßig über das Infektionsgeschehen in der Welt und ist daher eine hilfreiche Informationsquelle vor der Fernreise.
Achtung: Die Schutzimpfungen für Urlaubsreisen gehören nicht zu den Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Krankenkassen bieten Reiseimpfungen als Zusatzleistung an.
NACHWEIS
Der Impfpass: Wichtig für Weltenbummler
Jede Impfung dokumentiert der Arzt im Impfpass mit
- Datum,
- Impfstoff und
- Stempel und Unterschrift.
Der gelbe Ausweis entspricht den Regeln der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Reisenden wird empfohlen, das Dokument mitzunehmen. In einigen Ländern ist es sowieso für die Einreise erforderlich. Im Krankheitsfall sieht der behandelnde Arzt darin, wie lange die letzte Schutzimpfung zurücklag.
IMPFPFLICHT
Gibt es eine Impfpflicht?
Eine allgemeine Impfpflicht gibt es in Deutschland nicht. Auch die empfohlenen Impfungen des RKI sind eben nur Empfehlungen zum Gesundheitsschutz.
Seit 1. März 2020 gibt es aber das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass Kinder, die in eine Kita oder in eine Schule gehen wollen, nachweisen müssen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Eltern, die ihre Kinder ungeimpft in die Kita schicken, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro sowie ein Kita-Verbot.
Auch Erzieher, Tagespflegepersonen, Lehrer und weitere Personen, die in der Kita oder in der Schule tätig sind, müssen laut Gesetz gegen Masern geimpft sein.
Der Grund für diese Verpflichtung zu einer Masernimpfung war ein stärkerer Ausbruch der Krankheit ab Beginn der 2000er Jahre. In dessen Folge kam es zu einigen Todesfällen, sodass sich die Bundesregierung dazu entschloss, per Gesetz für den Schutz der Kinder vor Masern zu sorgen.
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