SOLIDARITÄTSPRINZIP

Solidaritätsprinzip: Das Fundament der Krankenkassen.

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Wissenswertes rund um das Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip (kurz: Solidarprinzip) ist das Fundament, auf das die Sozialversicherung und somit die gesetzliche Krankenversicherung aufgebaut ist.

Dieses Prinzip kann mit dem bekannten Zitat „Einer für alle, alle für einen” verglichen werden.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Definition

    Das Solidaritätsprinzip – was ist das?

    In einer festgelegten Solidargemeinschaft sind alle Mitglieder nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern werden von den anderen Mitgliedern in dieser Solidargemeinschaft getragen. Damit dient das Solidarprinzip der sozialen Absicherung. Dabei sollen die Beiträge aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen wie beitragsfreie Familienangehörige oder Rentner kompensieren. Aber auch bei schweren Krankheiten oder sozialen Nöten stehen die Bürger in einer Solidargemeinschaft füreinander ein.

    Kernfunktion

    Was regelt das Solidaritätsprinzip?

    Welche Aufgabe das Solidaritätsprinzip im Kern hat, lässt sich am besten anhand seiner Wirkung im Versicherungswesen beschreiben:

    Fast jede Versicherung ist gleichzeitig auch eine Solidargemeinschaft: Die Mitglieder zahlen Monat für Monat, Jahr für Jahr Beiträge für beispielsweise ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Doch nicht bei jedem tritt ein Schaden ein, sodass die Versicherung zahlen muss. Bei anderen Versicherungsnehmern hingegen wird beispielsweise ein Autounfall mit schwerwiegendem Blechschaden verursacht, welcher von der Autoversicherung übernommen wird. Diese Kosten sind viel höher als die gezahlten Beiträge.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Sinn und Zweck der Versichertengemeinschaft ist das Solidaritätsprinzip: Die Personen ohne Schadensfall beteiligen sich an den Kosten der Mitglieder, die ihre Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

    Bedeutung

    Welche Auswirkungen hat das Solidarprinzip auf die GKV?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Solidaritätsprinzip. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt einen Monatsbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen richtet. Jeder Versicherte hat dafür ein Recht auf die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen im Krankheitsfall.

    Damit ist das Solidaritätsprinzip das prägende Merkmal, welches die gesetzlichen Krankenkassen maßgeblich von der privaten Krankenversicherung unterscheidet.

    In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip: Hierbei richtet sich die Versicherungsleistung nach der Höhe der Beiträgen des Versicherten. Das bedeutet konkret, dass sich der Leistungsumfang am gewählten Tarif sowie am Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss der Versicherung orientiert. In der Regel erhöhen sich im Äquivalenzprinzip die Beiträge mit fortschreitendem Alter des Versicherten. In der GKV ist es dagegen egal, wie krank oder gesund ein Versicherter ist. Der prozentuale Beitrag ist gleich.

    Nach diesem Prinzip werden die Beiträge berechnet:

    Die gesetzliche Krankenversicherung Die private Krankenversicheru
    Solidaritätsprinzip Äquivalenzprinzip

    Gegenüberstellung

    Die Vorteile und Probleme des Solidaritätsprinzips

    • Alle helfen allen: An der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen sich alle Mitglieder, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Die Hauptversicherten zahlen prozentual den gleichen Teil ihres zur Verfügung stehenden Einkommens. Demnach werden alle Versicherten gleich behandelt. Als Folge des Solidaritätsprinzips ergibt sich die Beitragsfreiheit im Mutterschutz und Elternzeit sowie die Zahlung von Mutterschaftsgeld.
    • Kostenlose Familienversicherung für Ehepartner und Kinder: Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können in der Regel ihre Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie eigene und adoptierte Kinder beitragsfrei mitversichern. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber privater Krankenversicherungen: Dort gibt es keine beitragsfreie Mitversicherung und jedes Familienmitglied muss einen eigenen monatlichen Beitrag für seinen Versicherungsschutz zahlen.
    • Keine steigenden Kosten im Alter: Ältere, gesetzlich Versicherte müssen keine Befürchtungen haben, dass ihre Gesundheitsausgaben steigen, weil sie nun häufiger ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen. Prozentual bleibt ihr Beitrag stabil. Kommt es zu einer Beitragserhöhung, gilt diese für alle Versicherten.
    • Der demographische Wandel in Deutschland: Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, währenddessen immer weniger Nachwuchs nachkommt. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass immer weniger junge Menschen für die Ausgaben der Älteren aufkommen können. Damit dennoch alle Versicherten gleichwertig abgesichert sind, drohen auf lange Sicht die Beiträge für alle zu steigen. Experten gehen davon aus, dass in zehn Jahren 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (15 - 67 Jahre) knapp 47 Personen im Rentenalter finanzieren werden. 
    • Die Frage nach der Gerechtigkeit: Das Solidaritätsprinzip in der GKV besagt, dass jeder Beiträge nach seinem Verdienst entrichtet, sodass alle Bürger in Deutschland krankenversichert sein können. Besserverdiener, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen dementsprechend sehr hohe Beiträge. Diese Beiträge sind auch notwendig, damit das Solidaritätsprinzip weiterhin für alle Menschen funktioniert. Noch besser Verdienende können sich jeglicher Solidarität entziehen, indem sie in eine private Krankenversicherung wechseln, obwohl sie möglicherweise mehrere Jahrzehnte vom Solidaritätsprinzip profitiert haben. Wie zum Beispiel als Kind oder Student in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse.
    • Auf politischer Ebene: Die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten fließen in den Gesundheitsfonds. Die dort angesammelten Millionen drohen zum politischen Spielball zu werden. So hat Gesundheitsminister Jens Spahn viele Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich auf den Weg gebracht, die über die Krankenkassen und somit mit den Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Die Kassen kritisieren jedoch, dass es sich bei den Gesetzen um teils Anliegen handelt, die alle Bürger und nicht nur die Kassenpatienten betreffen. Entsprechend sollte diese aus Steuermitteln und nicht mit Krankenkassenmitteln finanziert werden. Bis 2024 könnte der Gesundheitsfonds soweit geleert sein, dass die bis dato festgelegte Mindestreserve nicht mehr gehalten wird. Das bedeutet: Beitragserhöhung.
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