Krankenversicherung für Ausländer: Darauf müssen sie achten

Wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss nachweisen, dass er bei einer Krankenversicherung versichert ist. Bei kurzen Aufenthalten reicht für EU-Ausländer meist die Absicherung über die Krankenversicherung des Herkunftslandes mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Bleiben sie länger oder verlegen ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik, müssen sie sich gesetzlich oder privat versichern. Für Nicht-EU-Bürger gelten andere Regelungen.

Welche Regelungen bei der Krankenversicherung für Ausländer gelten, die nach Deutschland kommen, hängt von zwei wichtigen Faktoren ab: Herkunftsland und Berufsgruppe.

Themen dieser Seite im Überblick
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    1. Faktor

    Herkunftsland: Europäische Union, Island, Liechtenstein, Schweiz oder Norwegen

    Generell gilt: Kommen Sie aus dem EU-Ausland, etwa Spanien, Italien oder Frankreich, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Europäische Krankenversicherungskarte beantragen. Oftmals ist diese aber auch schon auf Ihrer aktuellen Versichertenkarte gedruckt. Die ausländische Krankenversicherung wird dann in Deutschland anerkannt.

    • Sonderfall Großbritannien

      Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase, in der Briten wie gewohnt über ihre Krankenversicherung mit der EHIC abgesichert sind. Wie es danach weitergeht, wird derzeit noch verhandelt.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Über die sogenannte EHIC stehen Ausländern hierzulande medizinisch notwendige Behandlungen zu. Können diese jedoch verschoben werden, bis sie wieder zurückgekehrt sind, werden die Kosten nicht übernommen. Generell haben Ausländer in Deutschland Anspruch auf alle Leistungen, die gesetzlich Krankenversicherte in der Bundesrepublik erhalten, beispielsweise:

    • Ärzte & Zahnärzte

      Die Kostenübernahme erfolgt nur bei „Kassenärzten“, also Medizinern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen sind. Die Behandlung ist abgesehen von wenigen Zuzahlungen kostenlos.

    • Krankenhaus

      Eine Einweisung vom Arzt ist notwendig. Jede medizinische Leistung im Rahmen des GKV-Leistungskatalogs ist abgedeckt.

    • Zuzahlungen

      10 Euro/Tag bei stationärem Krankenhausaufenthalt, bei Verschreibungen ebenfalls 10 Euro sowie 10 Prozent der Kosten, bei Medikamenten 5 bis 10 Euro

    Wichtig: Es werden nur die Kosten für Notfallbehandlungen übernommen. Sie können die Leistungen Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte aber ausbauen. Dazu müssen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung des Heimatlandes den EU-Vordruck S1 ausfüllen lassen und einer deutschen Krankenkasse vorlegen. (Wie das Formular aussieht, sehen Sie in diesem Muster). Dann sind Sie auch bei Routineuntersuchungen oder geplanten Behandlungen abgesichert.

    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Wie lange ist die EHIC gültig?

    Oftmals heißt es, dass die Absicherung über die Europäische Gesundheitskarte nur für drei Monate möglich ist. Tatsächlich ist die EHIC für die Dauer des gesamten vorübergehenden Aufenthalts gültig. Wann ein Aufenthalt nicht mehr vorübergehend ist, ist einzelfallabhängig. Dabei werden Faktoren wie die Beschäftigungssituation, familiären Verhältnisse, Wohnsituation und bei ausländischen Studenten das Einkommen betrachtet.

    Außerhalb der EU

    Herkunftsland: Außerhalb der EU – Krankenversicherung für ausländische Gäste

    Bei Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wird die ausländische Krankenversicherung hier ebenfalls anerkannt. Zu diesen Staaten zählt etwa die Türkei.

    Brauchen Sie für die Einreise ein Visum, etwa aus Russland, müssen Sie dafür eine Krankenversicherung nachweisen. Hier stehen Ihnen spezielle Reiseversicherungen beziehungsweise Incoming-Versicherungen zur Verfügung, die bis zu fünf Jahre gelten. Danach ist eine private Krankenversicherung für Ausländer notwendig.

    Auch wer nur kurze Zeit im Rahmen eines Besuchervisums bleibt, braucht eine Krankenversicherung für ausländische Gäste. Sie muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen. Je nach Anbieter gelten bestimmte Abschlussfristen.

    • Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen?

      Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Tunesien.

    2. Faktor

    Berufsgruppe

    Wer in Deutschland arbeitet oder seinen Wohnsitz hierher verlegt, muss bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sein. Ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV), hängt von der Berufsgruppe ab.

    Sie sind versicherungspflichtig und müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Anmeldung bei der Krankenkasse übernimmt der Arbeitgeber. Ausnahmen gelten für Saisonarbeiter und entsandte Angestellte. Bei ihnen gilt der Versicherungsschutz des Herkunftslandes über die EHIC.

    Abhängig davon, wie sie bisher versichert waren, müssen sie sich gesetzlich oder privat versichern. Waren sie in der Vergangenheit überhaupt nicht krankenversichert, wählen sie die private Krankenversicherung. Waren sie gesetzlich versichert, kommt für sie die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland infrage.

    Studierende, die nicht im Heimatland und somit im Rahmen der EHIC abgesichert sind, müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse oder eine Incoming-Krankenversicherung entscheiden.

    Sie sind in der Regel über die Krankenversicherung ihres Herkunftslandes versichert.

    Sie sind versicherungspflichtig, das heißt, sie müssen sich gesetzlich krankenversichern. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen.

    Nicht angestellte Personen können sich unter Umständen auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dazu müssen sie allerdings Vorversicherungszeiten bei ihrer bisherigen Krankenversicherung nachweisen. Für EU-Bürger gibt es die Formulare SED S040 und SED S041.

    Tipp: Familienangehörige ohne Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung über die kostenlose Familienversicherung mitversichert werden. Dies gilt sowohl für den Ehepartner als auch für Kinder bis mindestens zum 18. Lebensjahr.

    Dokumente

    In Deutschland krankenversichern: Diese Dokumente brauchen Ausländer

    Um sich in Deutschland bei einer Krankenversicherung anzumelden, sind folgende Dokumente wichtig:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • Arbeitsvertrag bei Angestellten
    • Kopie des Passes oder Personalausweises
    • Kopie der Aufenthaltserlaubnis

    Es gilt eine Frist von drei Monaten. Bis dahin müssen Sie eine Krankenversicherung gefunden haben. Bedenken Sie dabei, dass die Beiträge rückwirkend erhoben werden. Melden Sie sich erst im dritten Monat an, müssen sie die Beiträge für die ersten beiden Monate dennoch zahlen.

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    Übersicht

    Grundlegende Unterschiede bei der Krankenversicherung für Ausländer

    Haben Sie die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern, lohnt es sich, beide Krankenversicherungsarten gegenüberzustellen.

    Gesetzliche Kranken­versicherung für Ausländer Private Kranken­versicherung für Ausländer
    Kosten: Die Höhe des Beitrags hängt vom Einkommen ab und liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der je nach Kasse variiert. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Bei Selbstständigen liegt der Mindestbeitrag bei rund 149 Euro, der Höchstbeitrag bei 736 Euro pro Monat. Kosten: Die Beitragshöhe ist abhängig von den vereinbarten Leistungen, dem Alter bei Versicherungsabschluss und dem Gesundheitszustand. Das Einkommen spielt anders als in der GKV keine Rolle.
    Leistungen: Diese sind bei den Krankenkassen größtenteils identisch und unterscheiden sich nur bei wenigen Zusatzleistungen. Was die Krankenversicherung im Detail zahlt, ist im GKV-Leistungskatalog beschrieben. Leistungen: Versicherte legen ihren Leistungsumfang selbst fest. Im Krankenhaus können sie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt sowie ein Einzelzimmer vereinbaren. Ausländer, die privat krankenversichert sind, profitieren oftmals von kürzeren Wartezeiten. Ihnen stehen zudem innovative Behandlungsmethode schneller offen als in der GKV.
    Vorkasse: Die Behandlungskosten werden direkt von der Krankenkasse beglichen, sodass Versicherte nicht in Vorkasse gehen müssen. Ausgenommen hiervon sind Zuzahlungen etwa für Medikamente, die Versicherte generell selbst tragen. Vorkasse: Privat Versicherte zahlen ihre Arztrechnung selbst und reichen diese dann bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Sie erstattet dann die Kosten. Beim Krankenhausaufenthalt rechnet der Versicherer auch direkt mit der Klinik ab.
    Selbstbehalt: Die gesetzlichen Krankenkassen sehen für Ausländer keine Selbstbeteiligung vor. Sie haben allerdings die Möglichkeit, sich für einen sogenannten Wahltarif mit Selbstbehalt zu entscheiden. Im Gegenzug sparen sie bei den Beiträgen. Selbstbehalt: Bei der privaten Krankenversicherung können Ausländer die Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen. Je höher sie ist, desto günstiger ist der Beitrag.
    Vorerkrankungen: Erfüllen Ausländer die Voraussetzungen für die gesetzliche Krankenversicherung, darf sie keine Krankenkasse ablehnen. Vorerkrankungen haben keine Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Vorerkrankungen: Sie können zu einem höheren PKV-Beitrag führen. Zudem dürfen die Versicherer den Antragsteller aufgrund des Gesundheitszustands ablehnen. Dann steht Betroffenen nur der PKV-Basistarif offen. Hier liegen die Leistungen auf GKV-Niveau, die Kosten sind auf das GKV-Maximum gedeckelt.
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