KRANKENKASSENBEITRAG

Kranken­kassen­beiträge und ­­-änderungen auf einen Blick.

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Wie hoch ist der Kranken­kassen­­beitrag 2023?

Der Krankenkassen­beitrag liegt generell bei 14,6 Prozent des Einkommens. Ergänzend zu diesem allgemeinen Beitragssatz legen die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag fest. Diesen geben sie jedes Jahr bekannt.

Daher schwankt der tatsächliche Krankenkassen­beitrag 2023 je nach Krankenkasse zwischen 15,40 Prozent (etwa bei der BKK Pfaff) und 16,59 Prozent (bei BKK exklusiv) bei den bundesweit und regional geöffneten Kassen.

Bei den betriebsbezogenen Krankenkassen finden Sie noch deutlichere Unterschiede. Die BMW BKK bietet mit 0,30 Prozent den niedrigsten Zusatzbeitragssatz (14,90 Prozent gesamter Kassenbeitrag). Am teuersten ist die BKK Rieker Ricosta Weisser. Bei ihr liegt der Zusatzbeitragssatz bei 2,0 Prozent.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde 2023 auf 1,6 Prozent angehoben. Damit ist er um 0,3 Prozentpunkte höher als 2022.

Im letzten Jahr gelang es dank ergänzender Bundeszuschüsse, den Wert stabil bei 1,3 Prozent zu halten – trotz der Belastung durch die Corona-Krise und höherer Ausgaben der Kassen.

Für das Jahr 2023 geht der GKV Spitzenverband von einer Finanzierungslücke in Höhe von 17 Milliarden Euro aus, die auf die gesetzlichen Krankenversicherungen zukommt. Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der Krankenkassen ist eine von mehreren Maßnahmen, um diese Lücke zu stopfen. Das bedeutet für die Versicherten höhere Kosten, aber auch gleichbleibende Leistungen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Beiträge 2022/2023

    Krankenkassen­beiträge: Welche Krankenkassen haben ihre Beiträge geändert?

    Wie sich der Krankenkassenbeitrag 2023 entwickeln wird, hängt im Wesentlichen von der Finanzlage der jeweiligen Kasse ab. So führen unter anderem der medizinische Fortschritt und Mehrausgaben im Zuge neuer Gesetze im Gesundheitsbereich zu höheren Kosten bei den Krankenkassen. Gleichzeitig nehmen diese durch die sehr gute Beschäftigungslage mehr Geld ein und können somit hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen anbieten.

    2022 blieb der durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil auf dem Niveau des Vorjahres bei 1,3 Prozent stehen. 2023 erhöht er sich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent.

    Bei diesem Wert handelt es sich um einen Durchschnittswert, wie ihn das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt. Die Kassen sind an die Entscheidung des Gesundheitsministeriums nicht gebunden. Erheben sie einen Zusatzbeitrag, der über diesem Durchschnitt liegt, müssen sie ihre Mitglieder allerdings darauf hinweisen, dass sie zu einer günstigeren Kasse wechseln können.

    Wie sich der Krankenkassenbeitrag der 66 größten oder bekanntesten Krankenkassen zuletzt entwickelt hat, zeigt unsere Übersicht:

    BKK Pfaff Rheinland-Pfalz 15 % 15,4 %
    BKK Euregio Hamburg
    Nordrhein-Westfalen
    15,44 % 15,44 %
    BKK firmus Bundesweit 15,44 % 15,5 %
    BKK Gildemeister Seidensticker Bundesweit 15,5 % 15,5 %
    hkk Bundesweit 15,29 % 15,58 %
    AOK Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt 15,4 % 15,6 %
    BKK Herkules BY, HE, NI 16 % 15,69 %
    IKK gesund plus Bundesweit 15,7 % 15,7 %
    SKD BKK BY, BW, HB, BE, HH, HE,
    NI, NW, SL, SN, SH
    15,89 % 15,75 %
    Techniker Bundesweit 15,8 % 15,8 %
    Audi BKK Bundesweit 15,7 % 15,85 %
    Heimat Krankenkasse Bundesweit 15,7 % 15,9 %
    HEK Bundes­­weit 15,9 % 15,9 %
    BKK Faber-Castell & Partner Bayern 15,25 % 15,95 %
    BKK VerbundPlus Bundesweit 15,7 % 15,95 %
    Bertelsmann BKK Bundes­­weit 15,6 % 16 %
    BKK Melitta HMR BW, BY, BB, HB, HE,
    NI, NW, SN, ST, SH
    15,8 % 16 %
    BKK Scheufelen Baden-Württemberg 15,7 % 16 %
    Continentale BKK Bundesweit 15,85 % 16 %
    R + V BKK Bundesweit 15,8 % 16 %
    Vivida BKK Bundesweit 15,9 % 16 %
    BIG direkt gesund Bundesweit 15,9 % 16,05 %
    BKK ZF & Partner BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE,
    NI, NW, RP, SL, SN, ST, TH
    16,05 % 16,05 %
    BKK ProVita Bundesweit 15,9 % 16,09 %
    Mobil Krankenkasse Bundesweit 15,89 % 16,09 %
    AOK Niedersachsen Niedersachsen 15,9 % 16,1 %
    AOK Plus Sachsen
    Thüringen
    15,8 % 16,1 %
    Barmer Bundesweit 16,1 % 16,1 %
    BKK Freudenberg BW, BY, BE, HE, NI, NW, RP, SN 15,9 % 16,1 %
    BKK Linde Bundesweit 15,9 % 16,1 %
    BKK VDN HH, NW, SN 15,9 % 16,1 %
    Bosch BKK BW, BY, BE, BB, HH, HE, MV,
    NI, NW, RP, SL, SN, ST, TH
    15,8 % 16,1 %
    KKH Kaufmännische Krankenkasse Bundesweit 16,1 % 16,1 %
    SBK Bundesweit 15,9 % 16,1 %
    Novitas BKK Bundesweit 16,14 % 16,14 %
    BKK Akzo Nobel Bayern 15,9 % 16,15 %
    BKK Pfalz Bundesweit 16 % 16,15 %
    AOK Bayern Bayern 15,9 % 16,18 %
    mhplus BW, BY, BE, HH, HE, MV,
    NI, NW, RP, SN, ST, SH,TH
    15,88 % 16,18 %
    Energie-BKK Bundesweit 15,98 % 16,19 %
    Salus BKK Bundesweit 16,05 % 16,19 %
    AOK Baden-Württemberg Baden-Württemberg 15,9 % 16,2 %
    AOK Bremen und Bremerhaven Bremen 16,2 % 16,2 %
    AOK Hessen Hessen 16,1 % 16,2 %
    Bergische Krankenkasse Nordrhein-Westfalen
    Hamburg
    16 % 16,2 %
    BKK Diakonie BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE,
    MV, NI, NW, RP, SN, ST, SH
    16 % 16,2 %
    IKK classic Bundes­­weit 15,9 % 16,2 %
    IKK - Die Innovationskasse (ehemals IKK Nord) Bundesweit 15,9 % 16,2 %
    Knappschaft Bundes­­weit 16,2 % 16,2 %
    Securvita NI, NW, RP, SN, ST, SH, TH 16,1 % 16,2 %
    Viactiv Bundesweit 16,2 % 16,2 %
    IKK Südwest HE, RP, SL 16,1 % 16,25 %
    BKK Wirtschaft und Finanzen BW, BY, BE, BB, HB, HH,
    HE, NI, NW, RP, SL, SN
    15,99 % 16,29 %
    Debeka BKK Bundes­­weit 16,09 % 16,29 %
    Bahn BKK Bundesweit 15,8 % 16,3 %
    DAK-Gesund­­heit Bundesweit 16,1 % 16,3 %
    Pronova BKK Bundesweit 16,1 % 16,3 %
    IKK Brandenburg und Berlin Berlin
    Brandenburg
    16,09 % 16,37 %
    BKK24 Bundesweit 16,09 % 16,39 %
    AOK Rheinland / Hamburg Hamburg
    Nordrhein-Westfalen
    16,2 % 16,4 %
    AOK Rheinland-Pfalz / Saarland Rheinland-Pfalz
    Saarland
    15,9 % 16,4 %
    BKK VBU Bundesweit 16,2 % 16,4 %
    BKK Werra-Meissner Bayern
    Hessen
    16,1 % 16,4 %
    AOK Nordwest Nordrhein-Westfalen
    Schleswig-Holstein
    16,3 % 16,49 %
    AOK Nordost BE, BB, MV 16,3 % 16,5 %
    BKK exklusiv HB, MV, NI, NW, ST, SH 15,89 % 16,59 %

    * Die hier aufgeführten Beiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% und dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkassen zusammen. (Stand: Dezember 2022)

    Abkürzungen der Bundesländer: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BE = Berlin, BB = Brandenburg, HB = Bremen, HH = Hamburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen

    Ersparnis

    Gesetzliche Kranken­kassen: Wie hoch sind die Beitrags­unterschiede?

    Seit 2015 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Krankenkassenzusatzbeitrag, den die Kassen abhängig von ihrer Finanzlage individuell bestimmen. Das führt dazu, dass manche gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer lediglich 7,45 Prozent ihres Bruttoeinkommens für ihren Gesundheitsschutz zahlen, während andere einen Krankenkassenbeitrag von 8,3 Prozent entrichten. Bei einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro brutto entspricht dies einem Unterschied von mehr als 300 Euro im Jahr.

    Erspar­nis beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kranken­kasse (inklusive betriebsbezogene KV):

    Monat­liches Brutto­­einkommen Jähr­liche Erspar­nis
    1.500 Euro 153 Euro
    2.000 Euro 204 Euro
    2.500 Euro 255 Euro
    3.000 Euro 306 Euro
    3.500 Euro 357 Euro

    Angesichts dieses Sparpotenzials haben viele Kassenpatienten in den letzten Jahren ihre Krankenkasse gewechselt. Einer Umfrage des Wissenschaftliches Institutes der AOK zufolge ist das Preis-Leistungs-Verhältnis beziehungsweise der Krankenkassenbeitrag dabei jedoch nur zweitrangig.

    Im Vordergrund stehen die gebotenen Leistungen. Diese sind zwar zu 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und somit einheitlich. Dennoch gibt es große Leistungsunterschiede, da die Kassen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wer daher Wert auf bestimmte Leistungen legt, sollte beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf die Höhe des Krankenkassenbeitrags achten.

    Veränderungen 2023

    Wie hat sich der Kranken­kassen­­beitrag bisher entwickelt?

    Seit dem 1. Januar 2023 haben 70 der 96 gesetzlichen Kassen ihren Krankenkassenbeitrag angepasst (Stand Januar 2023). 65 Versicherer haben ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht von 0,06 bis zu 0,70 Prozentpunkte. Über Beitragssenkungen dürfen sich Mitglieder von fünf kleineren Betriebskrankenkassen (BKK) freuen. Aber immerhin hielten auch mehr als 20 Kassen den Zusatzbeitrag stabil, trotz der Mehrausgaben durch die Corona-Krise.

    Rund 27 % der Krankenkassen halten 2023 ihre Beiträge stabil.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • 5%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2023 gesenkt
    • 27%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2023 stabil gehalten
    • 68%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2023 erhöht

    Wichtig: Wenn Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen, dann müssen sie ihre Versicherten davon zeitnah in Kenntnis setzen. Dabei muss die Auskunft in einem eigenständigen Schreiben und nicht etwa in Mitgliedszeitschriften erfolgen.

    Zudem muss der Versicherte über das Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden. Dieses ist vor allem für Kassenpatienten relevant, die weniger als 12 Monate bei ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind. Denn sie können normalerweise nicht kündigen – eine Beitragserhöhung rechtfertigt jedoch eine außerordentliche Kündigung.

    Damit Sie als Versicherter sich einen Überblick über die günstigsten Krankenkassen verschaffen können, ist auch ein Hinweis auf eine online verfügbare Kassenliste mit den aktuellen Beitragssätzen gesetzlich vorgeschrieben. Liegt der neue Beitragssatz über dem Durchschnitt, müssen Sie darüber hinaus ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hingewiesen werden.

    Achtung: Diese Informationspflicht der Krankenkassen hat der Bund bis 30. Juni 2023 ausgesetzt. Versicherte werden also nicht, wie üblich, schriftlich per Briefpost über die Beitragserhöhung und über das Sonderkündigungsrecht informiert. Mit dieser Maßnahme sollen mehrere Millionen Euro eingespart werden. Versicherte müssen sich daher aktiv selbst online über die neuen Beitragssätze informieren.

    Erledigen Sie dies schnell und einfach mit unserem Online-Rechner.

    Fragen und Antworten zum Krankenkassenbeitrag

    Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6%. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte, wodurch Angestellte nur 7,3% ihres Einkommens dafür verwenden müssen. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erheben kann.

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen liegt 2023 bei 1,6 %: Je nach Krankenkasse variiert er in diesem Jahr zwischen 0,30 % (z.B. BMW BKK) und 2,0 % (z.B. BKK Rieker Ricosta Weisser).

    Menschen ohne Einkommen müssen sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die GKV geht in diesem Fall von einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.131,67 Euro (2023) aus und berechnet, durch den Beitragssatz von 14,6 %, den zu zahlenden Krankenkassenbeitrag.

    Die Krankenkassenbeiträge werden immer zum Jahresende neu berechnet und an die finanziellen Bedürfnisse der Krankenkassen angepasst. Auch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge werden zu dieser Zeit angepasst. Die Änderungen gelten meist ab 1. Januar des neuen Jahres.

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