KRANKENKASSENBEITRAG

Kranken­kassen­beiträge und ­­-änderungen auf einen Blick.

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Wie hoch ist der Kranken­kassen­­beitrag 2024?

Der allgemeine Krankenkassen­beitrag liegt bei 14,6 Prozent des Einkommens. Ergänzend zu diesem allgemeinen Beitragssatz legen die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag fest. Diesen geben sie jedes Jahr bekannt.

Daher schwankt der tatsächliche Krankenkassen­beitrag 2024 je nach Krankenkasse zwischen 15,5 Prozent (etwa bei der BKK firmus) und 17,3 Prozent (bei der AOK Nordost) bei den bundesweit und regional geöffneten Kassen.

Bei den betriebsbezogenen Krankenkassen finden Sie ähnliche Unterschiede. Die BKK Groz-Beckert ist mit einem Gesamtbeitragssatz von 15,3 Prozent (Zusatzbeitrag 0,70 %) der günstigste Anbieter. Am teuersten ist in dieser Kategorie die Karl Mayer BKK mit einem Beitragssatz von insgesamt 16,9 Prozent (Zusatzbeitrag 2,3 %).

Der Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde 2024 auf 1,7 Prozent angehoben. Damit ist er um 0,1 Prozentpunkt höher als 2023.

Für Experten fiel diese Anhebung geringer aus als erwartet. Im Sommer 2023 gingen die Kassen noch davon aus, dass im Jahr 2024 eine Finanzierungslücke von 3,5 bis 7 Milliarden Euro auftreten würde. Dies hätte, rein rechnerisch, eine Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte möglich gemacht.

2023 betrug die Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherungen rund 17 Milliarden Euro. Um dieses Defizit zu stopfen, hat der Gesetzgeber den üblichen Bundeszuschuss (14,5 Milliarden Euro) um 2 Milliarden Euro erhöht. Weitere Finanzen, um die Lücke zu füllen, kamen durch die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages, aus den Kassenreserven sowie durch höhere Abschläge für die Pharmabranche und die Apotheken.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BEITRÄGE 2023 / 2024

    Krankenkassen­beiträge: Welche Krankenkassen haben ihre Beiträge geändert?

    Wie sich der Krankenkassenbeitrag 2024 entwickeln wird, hängt im Wesentlichen von der Finanzlage der jeweiligen Kasse ab. So führen unter anderem der medizinische Fortschritt und Mehrausgaben im Zuge neuer Gesetze im Gesundheitsbereich zu höheren Kosten bei den Krankenkassen. Gleichzeitig nehmen diese durch die sehr gute Beschäftigungslage mehr Geld ein und können somit hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen anbieten.

    2022 blieb der durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil auf dem Niveau des Vorjahres bei 1,3 Prozent stehen. 2023 erhöht er sich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. 2024 geht es noch einmal um 0,1 Prozentpunkte nach oben auf 1,7 Prozent.

    Bei diesem Wert handelt es sich um einen Durchschnittswert, wie ihn das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt. Die Kassen sind an die Entscheidung des Gesundheitsministeriums nicht gebunden. Erheben sie einen Zusatzbeitrag, der über diesem Durchschnitt liegt, müssen sie ihre Mitglieder allerdings darauf hinweisen, dass sie zu einer günstigeren Kasse wechseln können.

    Wie sich der Krankenkassenbeitrag der 66 größten oder bekanntesten Krankenkassen (nur regional und bundesweit offene Kassen) zuletzt entwickelt hat, zeigt unsere Übersicht:

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    AOK Baden-Württem­­­berg BW 16,2 % 16,2 %
    AOK Bayern BY 16,18 % 16,18 %
    AOK Bremen und Bremer­­­haven HB 15,98 % 15,98 %
    AOK Hessen HE 16,2 % 16,2 %
    AOK Niedersachsen NI 16,1 % 16,1 %
    AOK Nordost BE, BB, MV 17,3 % (+0,8 %) 16,5 %
    AOK Nordwest Westfalen-Lippe, SH 16,49 % 16,49 %
    AOK Plus SN, TH 16,40 % (+0,3 %) 16,1 %
    AOK Rhein­­land / Ham­­burg RP, HH 16,8 % (+0,4 %) 16,4 %
    AOK Rhein­­land-Pfalz / Saar­­land RP, SL 16,4 % 16,4 %
    AOK Sachsen-Anhalt ST 15,9 % (+0,3 %) 15,6 %
    Audi BKK alle 15,6 % (-0,25 %) 15,85 %
    Bahn BKK alle 16,8 % (+0,5 %) 16,3 %
    BARMER alle 16,79 % (+0,69 %) 16,1 %
    BERGISCHE Krankenkasse NW, HH 16,59 % (+0,39 %) 16,2 %
    Bertels­­mann BKK alle 16,0 % 16,0 %
    BIG direkt gesund alle 16,25 % (+0,2 %) 16,05 %
    BKK 24 alle 16,49 % (+0,1 %) 16,39 %
    BKK Akzo Nobel BY 16,25 % (+0,1 %) 16,15 %
    BKK Diakonie alle außer SL und TH 16,4 % (+0,2 %) 16,2 %
    BKK Euregio HH, NW 15,85 % (+0,41 %) 15,44 %
    BKK exklusiv HB, MV, NI, NW, ST, SH 16,59 % 16,59 %
    BKK Faber-Castell BY 15,70 % (-0,25 %) 15,95 %
    BKK firmus alle 15,5 % 15,5 %
    BKK Freudenberg BW, BY, BE, HE,NI, RP, SN 16,1 % 16,1 %
    BKK GILDEMEISTER Seidensticker alle 16,10 % (+0,6 %) 15,5 %
    BKK HERKULES BY, HE, NI 15,69 % 15,69 %
    BKK Linde alle 16,1 % 16,1 %
    BKK Melitta HMR BW, BY, BB, HB, HE, NI, NW, SN, ST, SH 16,2 % (+0,2 %) 16,0 %
    BKK mkk (ehemals BKK VBU) alle 16,4 % 16,4 %
    BKK PFAFF RP 16,0 % (+0,6 %) 15,4 %
    BKK Pfalz alle 16,58 % (+0,43 %) 16,15 %
    BKK ProVita alle 16,09 % 16,09 %
    BKK Scheu­­­felen BW 16,45 % (+0,45 %) 16,0 %
    BKK VDN HH, NW, SN 16,29 % (+0,19 %) 16,1 %
    BKK Verbund­Plus alle 15,95 % 15,95 %
    BKK Werra-Meissner BY, HE 16,4 % 16,4 %
    BKK WIRT­­SCHAFT UND FINANZEN alle außer MV, ST, SH & TH 16,59 % (+0,3 %) 16,29 %
    BKK ZF & Partner alle außer MV & SH 16,29 % (+0,24 %) 16,05 %
    Bosch BKK alle außer HB und SH 16,1 % 16,1 %
    Conti­­­nentale BKK alle 16,2 % (+0,2 %) 16,0 %
    DAK-Gesund­­heit alle 16,3 % 16,3 %
    Debeka BKK alle 16,29 % 16,29 %
    energie-BKK alle 16,19 % 16,19 %
    Heimat Krankenkasse alle 16,44 % (+0,58 %) 15,9 %
    HEK alle 15,9 % 15,9 %
    hkk alle 15,58 % 15,58 %
    IKK - Die Innovationskasse alle 16,3 % (+0,1 %) 16,2 %
    IKK Branden­­­burg und Berlin BE, BB 16,59 % (+0,22 %) 16,37 %
    IKK classic alle 16,3 % (+0,1 %) 16,2 %
    IKK gesund plus alle 16,09 % (+0,39 %) 15,7 %
    IKK Südwest HE, RP, SL 16,25 % 16,25 %
    KKH Kaufmännische Krankenkasse alle 16,58 % (+0,48 %) 16,1 %
    Knappschaft alle 16,8 % (+0,6 %) 16,2 %
    MHplus alle 16,18 % 16,18 %
    Mobil Krankenkasse alle 16,09 % 16,09 %
    Novitas BKK alle 16,30 % (+0,16 %) 16,14 %
    pronova BKK alle 16,4 % (+0,1 %) 16,3 %
    R + V BKK alle 16,0 % 16,0 %
    Salus BKK alle 16,19 % 16,19 %
    SBK alle 16,3 % (+0,2 %) 16,1 %
    SECUR­­VITA alle außer HB und SL 16,8 % (+0,6 %) 16,2 %
    SKD BKK alle außer BB, RP, ST & TH 16,09 % (+0,34 %) 15,75 %
    Techniker alle 15,8 % 15,8 %
    VIACTIV alle 16,2 % 16,2 %
    vivida bkk alle 16,3 % (+0,3 %) 16,0 %

     * Die hier aufgeführten Beiträge setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6% und dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkassen zusammen. (Stand: 3. Januar 2024)

    Abkürzungen der Bundesländer: BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, BE = Berlin, BB = Brandenburg, HB = Bremen, HH = Hamburg, HE = Hessen, MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, SH = Schleswig-Holstein, TH = Thüringen

    ERSPARNIS

    Gesetzliche Kranken­kassen: Wie hoch sind die Beitrags­unterschiede?

    Seit 2015 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Krankenkassenzusatzbeitrag, den die Kassen abhängig von ihrer Finanzlage individuell bestimmen. Das führt dazu, dass manche gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer lediglich 7,75 Prozent ihres Bruttoeinkommens (bei der BKK firmus) für ihren Gesundheitsschutz zahlen, während andere einen Krankenkassenbeitrag von 8,65 Prozent (bei der AOK Nordost) entrichten. Bei einem monatlichen Einkommen von 3.000 Euro brutto entspricht dies einem Unterschied von mehr als 320 Euro im Jahr.

    Mitarbeiter, die in der BKK Groz-Beckert versichert sind, zahlen sogar nur 7,65 Prozent für die Krankenversicherung.

    Erspar­nis beim Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kranken­kasse (inklusive betriebsbezogene KV):

    1.500 Euro 180 Euro
    2.000 Euro 240 Euro
    2.500 Euro 300 Euro
    3.000 Euro 360 Euro
    3.500 Euro 420 Euro

    (Hinweis: Wir haben hier jeweils mit dem Arbeitnehmeranteil für die BKK Groz-Beckert und der AOK Nordost gerechnet.) 

    Angesichts dieses Sparpotenzials haben viele Kassenpatienten in den letzten Jahren ihre Krankenkasse gewechselt. Einer Umfrage des Wissenschaftlichen Institutes der AOK zufolge ist das Preis-Leistungs-Verhältnis beziehungsweise der Krankenkassenbeitrag dabei jedoch nur zweitrangig.

    Im Vordergrund stehen die gebotenen Leistungen. Diese sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zwar zu 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und somit einheitlich. Dennoch gibt es in einigen Bereichen deutliche Leistungsunterschiede, da die Kassen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wer daher Wert auf bestimmte Zusatzleistungen oder Bonusprogramme legt, sollte beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf die Höhe des Krankenkassenbeitrags achten.

    VERÄNDERUNGEN 2024

    Wie hat sich der Kranken­kassen­­beitrag bisher entwickelt?

    Seit dem 1. Januar 2024 haben 49 der 95 gesetzlichen Kassen ihren Krankenkassenbeitrag angepasst (Stand Januar 2024). 45 Versicherer haben ihren Zusatzbeitrag angehoben. Die Spanne reicht von 0,1 bis zu 0,8 Prozentpunkte. Über Beitragssenkungen dürfen sich Mitglieder von vier Betriebskrankenkassen (BKK) freuen. Aber immerhin hielten auch 46 Kassen den Zusatzbeitrag stabil, trotz der Mehrausgaben durch die zahlreichen Krisen.

    Rund 49 % der Krankenkassen halten 2024 ihre Beiträge stabil.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • 4%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2024 gesenkt
    • 49%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2024 stabil gehalten
    • 47%
      der Krankenkassen haben ihren Beitrag 2024 erhöht

    Wichtig: Wenn Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen, dann müssen sie ihre Versicherten davon zeitnah in Kenntnis setzen. Dabei muss die Auskunft in einem eigenständigen Schreiben und nicht etwa in Mitgliedszeitschriften erfolgen.

    Zudem muss der Versicherte über das Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden. Dieses ist vor allem für Kassenpatienten relevant, die weniger als 12 Monate bei ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind. Denn sie können normalerweise nicht kündigen – eine Beitragserhöhung rechtfertigt jedoch eine außerordentliche Kündigung.

    Damit Sie als Versicherter sich einen Überblick über die günstigsten Krankenkassen verschaffen können, ist auch ein Hinweis auf eine online verfügbare Kassenliste mit den aktuellen Beitragssätzen gesetzlich vorgeschrieben. Liegt der neue Beitragssatz über dem Durchschnitt, müssen Sie darüber hinaus ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hingewiesen werden.

    Erledigen Sie den Vergleich und den Wechsel der Krankenversicherung einfach mit unserem Online-Rechner.

    FAQ

    Fragen und Antworten zum Krankenkassenbeitrag

    Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6%. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte, wodurch Angestellte nur 7,3% ihres Einkommens dafür verwenden müssen. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erheben kann.

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen liegt 2024 bei 1,7 %: Je nach Krankenkasse variiert er in diesem Jahr zwischen 0,7 % (z. B. BKK Groz-Beckert) und 2,7 % (z. B. AOK Nordost).

    Menschen ohne Einkommen müssen sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die GKV geht in diesem Fall von einem fiktiven Mindesteinkommen von 1.178, 33 Euro (2024) aus und berechnet, durch den Beitragssatz von 14,6 %, den zu zahlenden Krankenkassenbeitrag.

    Die Krankenkassenbeiträge werden immer zum Jahresende neu berechnet und an die finanziellen Bedürfnisse der Krankenkassen angepasst. Auch die kassenindividuellen Zusatzbeiträge werden zu dieser Zeit angepasst. Die Änderungen gelten meist ab 1. Januar des neuen Jahres.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 3. Januar 2024

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