GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

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Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. In ihr sind über 74 Millionen Personen krankenversichert. Es gibt 95 gesetzliche Krankenkassen, die sich preislich sowie bei den ergänzenden Leistungen teils deutlich unterscheiden.

Rund 58 Millionen der GKV-Mitglieder zahlen Beiträge. Etwa 16 Millionen sind beitragsfrei mitversichert, zum Beispiel über die Familienversicherung.

Es gibt verschiedene Kassenarten unterschieden, etwa die Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK) und die Ersatzkassen. Ein Großteil der Krankenkassen ist zudem nicht in jedem Bundesland vertreten. Derzeit sind 35 Krankenkassen bundesweit geöffnet.

Der aktuell größte Anbieter in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Techniker Krankenkasse. Sie verzeichnet rund 11 Millionen Versicherte. Auf dem zweiten Rang folgt Barmer mit circa 8,7 Millionen Mitgliedern. Platz 3 geht an die DAK-Gesundheit (etwa 5,5 Millionen). Die Top 5 komplettieren die AOK Bayern (rund 4,7 Millionen Mitglieder) und die AOK Baden-Württemberg mit etwa 4,6 Millionen Versicherten. (Stand Januar 2024)

Themen dieser Seite im Überblick
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    Weiterführende GKV Themen

    Die rund 110 gesetzlichen Krankenkassen werden regelmäßig von Stiftung Warentest, Focus-Money, DISQ oder DFSI getestet. Wie die Kassen dabei abschneiden, erfahren Sie in unserer Übersicht der Krankenkassen Tests.

    Der größte Teil des Krankenkassenbeitrags ist gesetzlich geregelt, doch jede Kasse hat das Recht einen individuellen Zusatzbeitrag festzulegen. Zur Übersicht der Krankenkassenbeiträge

    Der Wechsel einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr einfach. Sie müssen lediglich die Form und Kündigungsfrist einhalten. Mehr zum Wechsel der Krankenkasse

    Viele gesetzlichen Krankenversicherungen sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet. Zu den Krankenkassen in Deutschland 

    VORAUSSETZUNGEN

    Welche Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

    In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder Bürger muss eine Krankenversicherung haben.

    Um Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, gibt es keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

    Einige Personengruppen sind jedoch verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Zu diesen pflichtversicherten Personen zählen unter anderem:

    • Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
      Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter 69.300 Euro brutto liegt (Stand 2024)
    • Krankenversicherung für Rentner
      Rentner
    • Krankenversicherung für Auszubildende
      Auszubildende
    • Krankenversicherung für Arbeitslose
      Empfänger von Arbeitslosengeld
    • Krankenversicherung für Familien
      Familienmitglieder ohne Einkommen (z.B. Ehepartner und Kinder)
    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Wer hat die freie Entscheidung?

    Selbstständig und freiberuflich Erwerbstätige können sich freiwillig versichern, ebenso Beamte und Studenten. Sie haben demnach die Wahl zwischen GKV und PKV, müssen sich allerdings für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir alle relevanten Informationen auf einer Themenseite gegenübergestellt.

    LEISTUNGEN

    Gesetzliche Krankenversicherung: Welche Leistungen bietet sie?

    Die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen sind größtenteils identisch, da sie zu 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind. Grundsätzlich sind dabei alle medizinisch notwendigen Maßnahmen abgedeckt. Darüber hinaus bieten die Kassen Zusatzleistungen an, etwa die Übernahme einer professionellen Zahnreinigung oder von alternativen Heilmethoden. Daher lohnt es sich, einen genauen Blick auf den Service der eigenen Krankenkasse zu werfen.

    Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Dies merken Versicherte vor allem, wenn sie beispielsweise eine bestimmte Impfung für den Urlaub brauchen oder es um die Zuzahlungen für Behandlungen beim Zahnarzt geht. In den folgenden Punkten zeigen sich am häufigsten Unterschiede bei den Leistungen der Krankenkassen:

    Eine Reihe von Schutzimpfungen wird von jeder Krankenkasse übernommen. Bei Reiseimpfungen gibt es dagegen deutliche Unterschiede in der GKV. Die Kassen zahlen beispielsweise für Schutzimpfungen gegen

    Wer sich etwa gegen FSME, Cholera oder Grippe impfen oder sich vorbeugend gegen Malaria schützen möchte, kann nicht bei jeder Kasse auf Kostenerstattung zählen. Hier sollten Impfwillige im Vorfeld die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen studieren oder mit einem unverbindlichen Versicherungsvergleich den passenden Versicherer heraussuchen.

    Bei Medikamenten müssen GKV-Mitglieder in der Regel eine zehnprozentige Zuzahlung leisten. Der Eigenanteil liegt dabei bei mindestens fünf, aber nie mehr als zehn Euro. Kostet die verschreibungspflichtige Arznei weniger als fünf Euro, zahlen Kassenpatienten den Betrag komplett selbst. Jedoch ist nicht jedes Medikament erstattungsfähig. Bei einem grünen Rezeptschein, etwa für die Antibabypille, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche gedeckt werden.

    Damit die Zuzahlungen nicht zur finanziellen Belastung werden, ist der Betrag gedeckelt. Macht der selbst gezahlte Anteil für Medikamente, Heilmittel und die häusliche Krankenpflege insgesamt zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens aus, sind Patienten von weiteren Zuzahlungen für das jeweilige Jahr befreit. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei den gesetzlichen Krankenkassen bei einem Prozent.

    In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Leistungen beim Zahnarzt in den letzten Jahren deutlich reduziert. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung haben Versicherte jährlich beispielsweise Anspruch auf Zahnsteinentfernung. Auch Wurzelkanalbehandlungen und parodontologische Leistungen zählen zur Zahnvorsorge.

    Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen allerdings nur einen Festzuschuss, mit dem 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung gedeckt werden. Wer sein Bonusheft jährlich gepflegt hat, kann den Zuschuss auf bis zu 65 Prozent erhöhen. Weicht die Behandlung von der Regelversorgung ab, müssen die Patienten allein für die dadurch entstehenden Mehrkosten aufkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollten daher mit einer Zahnzusatzversicherung ergänzt werden.

    Die Leistung erhalten Eltern beziehungsweise ein Elternteil nur dann, wenn der Arzt ein Attest ausstellt, welches die Notwendigkeit der Kinderbetreuung bescheinigt. Das Kind darf zudem nicht älter als zwölf Jahre sein. Neben dem Attest brauchen Versicherte eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Die Höhe des Kinderkrankengelds beläuft sich auf 90 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der auf den Tag heruntergerechneten Beitragsbemessungsgrenze. Für 2024 bedeutet dies einen Betrag von 120,75 Euro.

    Wer sich für längere Zeit oder auch nur für einen Urlaub im Ausland aufhält, ist nicht immer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Nur wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit Israel oder der Türkei) geschlossen hat, es sich um ein EU-Mitgliedsland oder Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder um die Schweiz handelt, sind Versicherte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte geschützt. Die Karte erhalten sie bei ihrer Krankenkasse.

    Es werden jedoch nur die Kosten für die Behandlung in der Höhe übernommen, „die bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wären“, so das Gesundheitsministerium. Daher lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Das gilt umso mehr bei einem Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die Krankenkassen überhaupt nicht für die Behandlungskosten aufkommen.

    Krebsvorsorge als Kassenleistung in Altersstufen

    Für Erwachsene sind Vorsorgemaßnahmen an das Alter gebunden, etwa bei der Krebsvorsorge. Darüber hinaus gibt es für Kassenpatienten ab 35 alle zwei Jahre die Möglichkeit eines Gesundheits-Check-Ups, bei dem unter anderem Blut- und Urinproben genommen werden, um mögliche Herz-Kreislauf- oder Nierenkrankheiten frühzeitig zu erkennen.

    Leistungen für Frauen

    Leistungen für Männer

    Alter Leistungen
    Ab 20 Unter­suchung des Mutter­mundes, Krebs­abstrich beim Gynä­kologen, bei Besch­werden gezieltes Gespräch
    Ab 30 Abtasten der Brust
    Ab 35 Haut­krebs­screening
    Ab 50 Mammo­graphie-Screen­ing, Test auf verbor­genes Blut im Stuhl
    Ab 55 Darm­spiegel­ung alle zehn Jahre

    KOSTEN

    Wie setzen sich die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?

    Der Beitrag in der GKV ist abhängig vom Einkommen des Versicherten. Welche Leistungen die jeweilige Krankenkasse bietet, spielt keine Rolle, ebenso wenig wie das Alter und die Vorerkrankungen des Kassenpatienten. Die Kosten der Krankenkassen setzen sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen.

    Allgemeiner Beitragssatz0%
    Durchschn. Zusatzbeitrag0%

    Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.

    Dieser gesetzlich festgelegte, durchschnittliche Zusatzbeitragsatz liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Im Vergleich zu 2023 ist er um 0,1 Prozent gestiegen. 

    Er ist nicht verpflichtend, dennoch gibt es in Deutschland aktuell keine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. Vergleicht man die Zusatzbeiträge von allen 95 Krankenkassen, dann liegt die Spannbreite 2024 zwischen 0,70 Prozent (BKK Groz-Beckert) und 2,7 Prozent (AOK Nordost).

    Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen hat die BKK firmus den niedrigsten Zusatzbeitragssatz (0,90 Prozent).

    Je nach Beruf, Einkommen und Krankenkasse ergeben sich dadurch deutliche Unterschiede bei den Kosten für die Krankenversicherung.

    Angestellte

    Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer

    Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat, bezahlt bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse zwischen 229,50 Euro und 259,50 Euro im Monat.

    Selbstständige

    Krankenversicerung für Selbstständige

    Ein Selbstständiger mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bezahlt je nach Krankenkasse zwischen 465 Euro und 519 Euro pro Monat.

    Studenten

    Krankenversicherung für Studenten

    Studenten zahlen bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse zwischen 90,29 Euro und 104,91 Euro im Monat (zuzüglich Pflegeversicherung).

    Auszubildende

    Krankenversicherung für Auszubildende

    Wer eine Ausbildung absolviert, etwa 900 Euro im Monat verdient und sich gesetzlich krankenversichert, zahlt zwischen 69,75 Euro und 77,85 Euro im Monat.

    Rentner

    Krankenversicherung für Rentner

    Wer eine Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, zahlt bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse zwischen 116,25 Euro und 129,75 Euro im Monat.

    Familien

    Krankenversicherung für Familien

    Ehepartner ohne Einkommen und Kinder bis 25 Jahre sind über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert.

    Die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Krankenkasse können jährlich rund 400 Euro ausmachen. Das ist die Summe die Kassenpatienten mit einem Krankenkassenwechsel sparen können.

    Wichtige Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

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    Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Verdienen Kassenpatienten 2024 mehr als 5.175 Euro brutto im Monat (bzw. 62.100 Euro brutto im Jahr), werden die Beiträge der GKV ab dieser Grenze begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist demnach eine Grenze für den maximal zu zahlenden Beitrag in den gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird zudem jährlich neu festgelegt und richtet sich nach der Gehaltsentwicklung in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2024 im Vergleich zu 2023 um 187,50 Euro gestiegen.

    PRO & CONTRA GKV

    Gesetzliche Kranken­versicherung: Welche Vorteile und Nachteile hat sie?

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet ebenfalls zahlreiche Vor- und Nachteile für Versicherungsnehmer:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    • Familienversicherung

      In der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden. Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre mit einem Einkommen bis maximal 538 Euro pro Monat auf Minijobbasis (Stand 2024) sind kostenlos mitversichert.

    • Einkommensabhängiger Beitrag

      In der GKV richtet sich der monatliche Beitrag nach dem Bruttoeinkommen. Verändert sich das Einkommen, so sinkt bzw. steigt auch der Beitrag für die Krankenversicherung entsprechend mit. Der Beitrag steigt jedoch nicht endlos mit dem Einkommen. Die Höhe wird durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

    • Zusatzleistungen

      Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten Zusatzleistungen, die andere Kassen nicht übernehmen. Da der Wechsel in der GKV unkompliziert möglich ist, können sich Versicherte dadurch ein optimales Leistungsangebot und sogar niedrigere Beiträge sichern.

    • Solidaritätsprinzip

      Die gesetzliche Krankenversicherung handelt nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, alle Versicherte, egal ob im günstigeren Studententarif oder im Normaltarif, erhalten die gleichen Leistungen.

    • Regelleistungen

      Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung können Versicherungsnehmer nicht individuell für sich zusammenstellen. Alle Mitglieder erhalten die sogenannten Regelleistungen.

    • Leistungen können gestrichen werden

      Anders als in der privaten Krankenversicherung können Leistungen in den gesetzlichen Krankenkassen gestrichen werden und damit aus dem Versicherungsschutz wegfallen.

    • Wartezeiten und Klinikauswahl

      In der GKV haben Patienten keine freie Klinikwahl, sondern sind auf die nächstgelegenen Krankenhäuser angewiesen. Bei der Terminvergabe bei Fachärzten müssen sich gesetzlich Versicherte zudem auf lange Wartezeiten einstellen.

    • Teurere Tarife

      Studenten, Beamte oder gutverdienende Angestellte zahlen in der privaten Krankenversicherung oft weniger.

      Studenten können sich in günstigen Studententarifen versichern, Beamte profitieren von der Beihilfe und gutverdienende Angestellte zahlen in der PKV meist weniger als den Maximalbetrag der GKV.

    WECHSEL

    Lohnt sich die Rückkehr oder der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

    Angestellte, die nicht länger gesetzlich krankenversichert sein und in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen. Nur wenn dieses über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich Arbeitnehmer einen privaten Krankenversicherer suchen. Aktuell liegt die auch unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannte Hürde bei einem Bruttojahreseinkommen von 69.300 Euro (Stand 2024).

    Um von der privaten wiederum in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

    • Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
      Angestellte

      können nur in die GKV zurückkehren, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

    • Krankenversicerung für Selbstständige
      Selbstständige

      müssen ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen, bei welchem das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

    Ältere Privatpatienten über 55 haben kaum eine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV. Ausnahme: Die Familienversicherung des Partners. Hierfür darf das eigene Einkommen die Summe von 505 Euro pro Monat (538 Euro bei einem Minijob) nicht übersteigen.

    Fragen und Antworten zur GKV

    Die GKV arbeitet nach dem Solidarprinzip und dem Sachleistungsprinzip. Das Solidarprinzip bedeutet, dass die Beiträge aller Mitglieder in einem Gesundheitsfonds landen. Die Leistungen werden nach medizinischem Bedarf gewährt.

    Zum Sachleistungsprinzip gehört es, dass Mitglieder von Ärzten eine kostenfreie Leistung erhalten, wenn dieser eine Kassenzulassung besitzt.

    Die GKV finanziert sich aus den monatlichen Beiträgen der Mitglieder und einem jährlichen Bundeszuschuss. Beide Einkommen fließen in den Gesundheitsfond. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages hängt vom Einkommen ab. Der allgemeine Beitragssatz dafür beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt. Der Bundeszuschuss kommt aus Steuermitteln.

    Die gesetzliche Krankenkasse stellt die medizinische Grundversorgung für die Versicherten bereit. Geregelt ist das Leistungsangebot im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Versicherte haben Anspruch auf eine ausreichende ärztliche Versorgung nach modernen Standards ambulant und stationär, Zahnarztbehandlungen, psychotherapeutische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, häusliche Pflege, Krankengeld, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel.

    Der Beitrag der GKV setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt auf derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (2024). Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede Krankenkasse selbst. Diesen kann sie jährlich anpassen oder auch unverändert lassen.

    Das Einkommen ist ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Es bildet die Berechnungsgrundlage für den monatlichen Mitgliedsbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,7 Prozent liegt, aber je nach Krankenkasse variiert. 16,3 Prozent des Bruttoeinkommens entsprechen daher dem durchschnittlichen Monatsbeitrag für die GKV.

    Die Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt einerseits von den Beitragssätzen der Krankenkasse ab und andererseits von der Höhe des Bruttoeinkommens. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent legt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag fest. Beides zusammen ergibt den Beitragssatz. Anhand des Bruttoeinkommens berechnet sie die genaue Höhe Ihres Beitrages.

     

    Der Zusatzbeitrag ist ein Teil des monatlichen Mitgliedsbeitrages, den jedes Mitglied zahlen muss. Diesen erhebt die Krankenkasse individuell. Einige Krankenkassen passen den Zusatzbeitrag jährlich an. Kommt es dabei zu einer Beitragserhöhung, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen GKV-Anbieter wechseln.

     

    Ja, die Beitragszahlung für Angestellte, die in der GKV versichert sind, gestaltet sich paritätisch. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Krankenkassenbeitrages. Beträgt der Beitragssatz insgesamt 16,3 Prozent, dann zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 8,15 Prozent.

    In unserem Online-Vergleichsrechner können Sie sich einen schnellen Überblick über die Leistungsangebote vieler Krankenkassen verschaffen. Vor allem wegen der Zusatzleistungen wie Vorsorge beim Arzt, Vorteile bei der Zahnbehandlung, Online-Angebote oder Bonusprogramme lohnt sich der Vergleich.

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet jeden Antragteller aufzunehmen, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Krankenkassen, die nicht bundesweit oder nur für bestimmte Berufsgruppen geöffnet sind, können jedoch Anträge ablehnen. Auch Personen, die zuvor privat versichert waren oder die von der Versicherungspflicht befreit sind, können nicht einfach in die GKV wechseln.

    Beamte, Freiberufler und Selbstständige sind nicht in der GKV pflichtversichert. Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Arbeitnehmer sind ab einem Bruttojahresgehalt von 69.300 Euro (monatlich 5.775 Euro) von der Versicherungspflicht befreit. Die rechtliche Grundlage für die Krankenversicherungspflicht steht im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

    Ja, das Angebot an Zusatzleistungen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Nicht jede gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für jede Vorsorgeuntersuchung oder bestimmte alternative Therapien. Auch das Angebot an Bonusprogrammen, Online-Angeboten und Fitness-Apps ist bei den GKV-Anbietern sehr verschieden. Die Grundversorgung ist hingegen bei allen Krankenkassen gleich.

    Nein, die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Interessierten aufzunehmen, der als Pflichtversicherter gilt. Als versicherungspflichtig gelten Angestellte mit einem monatlichen Einkommen über 538 Euro (Minijob-Grenze). Der Gesundheitszustand spielt bei der Aufnahme keine Rolle. Auch besondere Wartezeiten gibt es nicht. Der Versicherungsschutz gilt sofort.

    Ja, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nicht für alle Medikamente die Kosten. Freiverkäufliche Arzneimittel, zum Beispiel Medikamente gegen Erkältung, sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Auch Arzneimittel ohne ausreichende Prüfung auf Wirkung und Sicherheit bezahlt die GKV nicht. Homöopathische Arzneimittel und Heilmittel der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) werden von einzelnen Kassen unterstützt.

    Ja, die GKV übernimmt die Kosten, jedoch nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die Korrektur einer Zahnfehlstellung muss medizinisch notwendig sein. Die Krankenkasse zahlt zunächst nur 80 Prozent der Kosten. Die Eltern müssen die restlichen 20 Prozent beisteuern. Ist die Behandlung abgeschlossen, erhalten sie diesen Anteil zurück.

    Dies geht am besten online, zum Beispiel mit unserem Online-Vergleichsrechner. Tragen Sie dort die erforderlichen Angaben wie Personengruppe, Einkommen und Bundesland ein. Danach erhalten Sie eine Liste mit empfehlenswerten Krankenkassen. Diese können Sie anhand der Beitragssätze und Leistungen vergleichen.

    Die Krankenversicherungspflicht betrifft folgende Personengruppen: alle Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 6.456 Euro bis zur Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro, Empfänger von Arbeitslosengeld, Praktikanten, Auszubildende, Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft sowie Menschen, die zuletzt in der GKV versichert waren. Für Studenten und Rentner gelten bestimmte Voraussetzungen für die Versicherungspflicht.

    Die gesetzliche Krankenkasse hat die Aufgabe, die Mitglieder gegen das finanzielle Risiko einer Erkrankung abzusichern. Dazu zählt die Versorgung mit den notwendigen medizinischen Leistungen, die für die Behandlung erforderlich sind, sowie Beratung und Prävention. Durch das Solidarprinzip werden die Kosten dabei von allen GKV-Mitgliedern getragen.

    Die GKV bietet bei Reisen ins EU-Ausland Schutz vor hohen Kosten. Sie deckt die Kosten für erforderliche medizinische und zahnärztliche Behandlungen ab. Voraussetzung ist, dass Arzt oder Krankenhaus zum System der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Rechnungen von Privatärzten zahlt sie nicht. Bei Reisen außerhalb der EU ist eine Zusatzversicherung empfohlen.

    Die Krankenkasse zahlt 78 Wochen lang Krankengeld über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei muss die Zeit nicht zusammenhängen, die einzelnen Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit werden zusammengerechnet. Abgezogen werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, zum Beispiel bei der Fortzahlung von Gehalt oder Arbeitslosengeld sowie in der Elternzeit.

    Beitragsrückerstattungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in sogenannten Wahltarifen möglich. Wer einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung hat, erhält einen Monatsbeitrag zurück, wenn er ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse beansprucht hat. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

    Das Budgetieren in der GKV ist eine Maßnahme, um steigende Ausgaben zu begrenzen. Dabei ist gesetzlich festgelegt, wie viel die Krankenkassen für einen bestimmten Ausgabenbereich für alle GKV-Mitglieder im Kalenderjahr ausgeben dürfen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Krankenhaus oder Vertragsärzte.

    Die Praxisgebühr war eine Zuzahlung, die nur GKV-Versicherte betraf. Ab 2004 mussten sie in jedem Quartal beim Arztbesuch einmalig 10 Euro bezahlen. Dies sollte die Anzahl der Arztbesuche reduzieren und Patienten dazu anhalten, zuerst zum Hausarzt zu gehen und nicht sofort zu einem Facharzt. 2013 wurde die Praxisgebühr wieder abgeschafft.

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