RÜCKKEHR IN DIE GKV
So klappt die Rückkehr in die Gesetzliche
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Rückkehr in GKV: Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist oftmals nicht möglich. Angestellte müssen ihr Einkommen so reduzieren, dass sie unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich.
Wer darf zurück in die GKV?
Infografik: Unter welchen Umständen ist die Rückkehr in die GKV möglich?
Voraussetzungen im Detail
Unter welchen Voraussetzungen kann man in die GKV zurückkehren?
Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf die womöglich preiswertere GKV ausweichen. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Absicherung. Diese sind jedoch davon abhängig, ob der Versicherter bisher Angestellter oder Selbstständiger ist beziehungsweise war, von der Versicherungspflicht befreit oder die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten wurde.
Für Angestellte führt der Weg zurück in die GKV über ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Das heißt ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 66.600 Euro (Stand 2023), variable Gehaltsbestandteile zählen hier nicht (insbesondere variable Provisionen).
Sollte der Arbeitgeber die Stunden verringern, das Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt streichen beziehungsweise das Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern, so kann es zu oben genanntem Fall kommen. Der Arbeitnehmer wird dann ab dem Änderungszeitpunkt des Arbeitsvertrages versicherungspflichtig (gem. SGB 5 §5) und kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Verdienstes durch die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken. 2023 dürfen allerdings nur maximal 3.504 Euro umgewandelt werden.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nur möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei muss das Einkommen jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Für Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners zu wechseln (vgl. SGB 5 §10 Abs. 1 Punkt 5.). Voraussetzung ist, dass sie ihr Gewerbe aufgegeben haben und kein Gesamteinkommen über 485 Euro monatlich haben (hierzu zählen auch Mieteinnahmen und so weiter).
Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel fast ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Aufnahme in die Familienversicherung des Partners, sofern das eigene Einkommen unter 485 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 520 Euro im Monat. Eingeführt wurde diese Altersgrenze im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in jungen Jahren häufig in die private Krankenversicherung gewechselt – obwohl eventuell eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht gekommen wäre – und im Alter ging es wieder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da der Kostenaufwand für die Kassen für junge Versicherte deutlich geringer als für ältere Menschen ist, führte dies zu einer starken Mehrbelastung der Solidargemeinschaft. Hier entlastete der Gesetzgeber die Kassen erheblich mit der Einführung dieser Altersgrenze.
Ist die Rückkehr in die GKV aus Kostengründen möglich?
Wollen Sie aus Kostengründen in die GKV zurückkehren, müssen Sie generell abwägen, ob es sich für Sie lohnt, Ihr Einkommen so zu reduzieren, dass Sie unter die Entgeltgrenze fallen. Übersteigt es die Grenze deutlich, rechtfertigen die eingesparten Krankenkassenbeiträge durch den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung die Reduzierung des Einkommens wahrscheinlich nicht.
Zurück in die GKV
Von der PKV zurück in die GKV: Welche Aspekte sind wichtig?
Privatpatienten befassen sich mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oft erst dann, wenn ihre private Absicherung zu teuer wird. Ein weiterer Grund kann sein, dass die GKV aufgrund mitzuversichernder Kinder durch die kostenlose Familienversicherung günstiger ist, auch wenn die Leistungen dort nicht so umfassend wie in der PKV sind. Darüber hinaus können sich auch einfach die Einkommensverhältnisse oder der Verdienst geändert haben, sodass die private Krankenversicherung dazu nicht mehr passt.
In jedem Fall sollten Privatversicherte genau überlegen, ob sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen wollen. Der von der PKV gebotene Versicherungsschutz ist gegenüber den Möglichkeiten der GKV in der Regel besser. Auch kann der Schutz preiswerter sein, wenn beispielsweise gutverdienende Angestellte nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbetrag zahlen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen orientiert. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung gehaltsunabhängig.
Wer weiter privat versichert bleiben will oder muss, da ihm die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt, kann mit bestimmten Maßnahmen versuchen, den PKV-Beitrag zu senken. So besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu erhöhen oder in einen Tarif zu wechseln, der die gleichen Leistungen günstiger anbietet. Als letzter Schritt bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag zur GKV und bieten der gesetzlichen Absicherung gleichwertige Leistungen.
Der PKV Basistarif darf 2023 maximal 807,98 Euro im Monat kosten. Wenn der Versicherte gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist und einen hohen PKV Beitrag zahlen muss, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden.
Letzter Ausweg
Gibt es Tricks für die Rückkehr in die GKV?
Sollten alle regulären Wege scheitern, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen, haben Sie noch mindestens zwei Möglichkeiten.
Achtung: Eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einem großen Nachteil verbunden. Waren Privatversicherte in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert, besteht kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Diese ist im Vergleich zu einer dann fälligen freiwilligen Versicherung günstiger, da der Kassenbeitrag nicht auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen zu zahlen ist.
Fragen und Antworten zur Rückkehr in die GKV
Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Diese liegt 2023 bei einem Bruttojahresverdienst von 66.600 Euro.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige möglich, sobald sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und das neue Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Studenten, die sich für die Zeit ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden haben, wechseln nach ihrem Studium in der Regel wieder in die GKV. Eine Ausnahme für diese Regel besteht beispielsweise, wenn nach dem Studium ein Beamtenverhältnis eingegangen wird oder das Angestellten-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Für Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr fast unmöglich. Eine Ausnahme besteht durch die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners, möglich ist das allerdings nur, wenn das eigene Einkommen unter 485€/Monat liegt.
Wann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Alter ab. Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie ins Angestelltenverhältnis wechseln und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Als Angestellter müssen Sie Ihr Einkommen ebenfalls unter diese Grenze drücken. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.
Ob es besser ist, zurück in die GKV oder einfach Ihren PKV-Tarif zu wechseln, hängt vom Wechselgrund ab. Wollen Sie Kosten sparen, kann sowohl die GKV als auch ein anderer PKV-Tarif eine günstige Alternative zur aktuellen Absicherung darstellen. Sind Ihnen Gesundheitsleistungen wichtig, ist es besser, in der PKV zu bleiben.
Aus Kostensicht lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer – sofern Versicherte keine Beihilfe bekommen. Gerade im Alter können die PKV-Beiträge steigen. Aus Leistungssicht stellt die gesetzliche Krankenkasse dagegen in der Regel einen Rückschritt im Vergleich zur privaten Krankenversicherung dar.
Der Gesetzgeber hat mit 55 Jahren eine Altersgrenze eingeführt, um ein Hin- und Herspringen zwischen den beiden Gesundheitssystemen zu verhindern. Denn Privatversicherte zahlen keine GKV-Beiträge, die der Versichertengemeinschaft zugutekommen. Wer im Alter wechselt, muss daher nachweisen, dass er eine gewisse Zeit gesetzlich versichert war. Das schaffen nur die wenigsten Personen.
Bei der Rückkehr in die GKV gibt es einige Tricks: Um als Angestellter das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken, müssen Sie nicht zwangsläufig Ihre Stunden reduzieren. Stecken Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, bis Ihr Einkommen niedrig genug ist.
Sie können eigentlich nur dann kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln, wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners können. Dazu muss Ihr Partner gesetzlich krankenversichert sein und Ihr Einkommen darf nicht rund 485 Euro im Monat übersteigen – für Minijobber liegt die Grenze bei 520 Euro.
Angestellte, die in die GKV zurückkehren wollen, müssen ihr Einkommen reduzieren, sodass sie unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann greift für sie wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte können ihr Einkommen senken, indem sie unter anderem in Teilzeit gehen oder ein Sabbatical machen.
Arbeitnehmer können dann in die GKV zurückkehren, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden. Dazu muss ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Dies können sie beispielsweise durch einen Jobwechsel erreichen oder wenn sie ihre Stunden reduzieren. Diese Rückkehrmöglichkeit ist bis zum Alter von 55 Jahren möglich.
Selbstständige können nur dann in die GKV zurückwechseln, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und diese maximal als Nebentätigkeit weiterführen. Stattdessen müssen sie sich einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen, bei dem das Einkommen nicht höher als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze ist. Ansonsten bleiben sie privat versichert.
Haben sich Studierende einmal für die private Krankenversicherung entschieden, bleiben sie dort für die gesamte Dauer ihres Studiums. Sie kehren erst dann zurück in die GKV, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Das Einkommen im Angestelltenverhältnis muss allerdings unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein. Diese liegt 2022 bei 64.350 Euro/Jahr.
Nein, während des Studiums ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Denn haben sich Studierende erst einmal von der Versicherungspflicht befreit – in der Regel zu Beginn des Studiums –, sind sie an diese Entscheidung gebunden.
Beamte können nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie ihren Beamtenstatus aufgeben. Sie müssen also eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Diese Option ist allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Mit dem Wechsel verlieren Staatsdiener ihren Beihilfeanspruch.
Die Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren ist möglich. Erste Option: Wechsel in die Familienversicherung des Ehepartners. Dazu darf das eigene Einkommen nur auf Minijob-Niveau liegen. Zweite Option: In den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen. Dritte Option: Ins Ausland gehen und dort krankenversichern.
Die GKV-Rückkehr bleibt den meisten Personen ab 55 Jahren verwehrt. Denn die Hürden für den Wechsel sind hoch. Gibt es beispielsweise keinen Ehepartner und somit die Option der Familienversicherung, müssen Versicherte für die Rückkehr nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.
Verringert sich durch Kurzarbeit das Einkommen, müssen Sie nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Sie bleiben privat krankenversichert. Das gilt auch, wenn Sie sich den Wechsel eigentlich wünschen. Kurzarbeit stellt daher keine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV dar.
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