RÜCKKEHR IN DIE GKV

So klappt die Rück­kehr in die Gesetzliche

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Rückkehr in GKV: Von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) ist oftmals nicht möglich. Angestellte müssen ihr Einkommen so reduzieren, dass sie unter die Versicherungs­pflichtgrenze fallen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich.

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    WER DARF IN DIE GKV?

    Infografik: Unter welchen Umständen ist die Rückkehr in die GKV möglich?

    infografik-rueckkehr-in-die-gkv

    IM DETAIL

    Unter welchen Voraus­setzungen kann man in die GKV zurückkehren?

    Sobald Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entschieden haben, ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse nicht immer einfach. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass man in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen der PKV profitiert und dann im Alter auf die eventuell preiswertere gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechselt.

    Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Absicherung. Diese sind jedoch davon abhängig, ob Sie Angestellter oder Selbstständiger sind oder waren (beruflicher Status), ob Sie von der Versicherungspflicht befreit sind, oder ob Sie schon älter als 55 Jahre sind.

    Für Angestellte führt der Weg zurück in die GKV über ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Das heißt ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 69.300 Euro (Stand 2024), variable Gehaltsbestandteile zählen hier nicht (insbesondere variable Provisionen).

    Sollte der Arbeitgeber die Stunden verringern, das Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt streichen beziehungsweise das Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern, so kann es zu oben genanntem Fall kommen. Der Arbeitnehmer wird dann ab dem Änderungszeitpunkt des Arbeitsvertrages versicherungspflichtig (gem. SGB 5 §5) und kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Verdienstes durch die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken. 2024 dürfen allerdings nur maximal 3.624 Euro umgewandelt werden.

    Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nur möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei muss das Einkommen jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

    Für Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners zu wechseln (vgl. SGB 5 §10 Abs. 1 Punkt 5.). Voraussetzung ist, dass sie ihr Gewerbe aufgegeben haben und kein Gesamteinkommen über 505 Euro monatlich (Stand 2024) haben (hierzu zählen auch Mieteinnahmen und so weiter).

    Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel fast ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Aufnahme in die Familienversicherung des Partners, sofern das eigene Einkommen unter 505 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 538 Euro im Monat. Eingeführt wurde diese Altersgrenze im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer.

    Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in jungen Jahren häufig in die private Krankenversicherung gewechselt – obwohl eventuell eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht gekommen wäre – und im Alter ging es wieder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da der Kostenaufwand für die Kassen für junge Versicherte deutlich geringer als für ältere Menschen ist, führte dies zu einer starken Mehrbelastung der Solidargemeinschaft. Hier entlastete der Gesetzgeber die Kassen erheblich mit der Einführung dieser Altersgrenze.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Ist die Rückkehr in die GKV aus Kostengründen möglich?

    Wollen Sie aus Kostengründen in die GKV zurückkehren, müssen Sie generell abwägen, ob es sich für Sie lohnt, Ihr Einkommen so zu reduzieren, dass Sie unter die Entgeltgrenze fallen. Übersteigt es die Grenze deutlich, rechtfertigen die eingesparten Krankenkassenbeiträge durch den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung die Reduzierung des Einkommens wahrscheinlich nicht.

    ZURÜCK IN DIE GKV

    Von der PKV zurück in die GKV: Welche Aspekte sind wichtig?

    Viele Privatpatienten denken erst über eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach, wenn ihre private Krankenversicherung zu teuer wird. Ein anderer wichtiger Grund kann sein, dass die GKV aufgrund der kostenlosen Familienversicherung günstiger erscheint. Auf diese Weise können Sie Ihre Kinder mitversichern, ohne, dass dies extra kostet. Die Leistungen in der GKV sind jedoch möglicherweise nicht so umfangreich, wie bei der privaten Krankenversicherung.

    Zudem kann sich Ihre finanzielle Situation oder Ihr Einkommen so verändern, dass die private Krankenversicherung nicht mehr die beste Option für Sie ist.

    Zurück in die GKV oder die Anpassung der Leistungen in der PKV?

    Krankenversicerung für Selbstständige

    In jedem Fall sollten Privatversicherte genau überlegen, ob sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen wollen. Der von der PKV gebotene Versicherungsschutz ist gegenüber den Möglichkeiten der GKV in der Regel besser. Auch kann der PKV-Schutz preiswerter sein. Denn gutverdienende Angestellte müssen nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oft den Höchstbetrag zahlen. Das liegt dran, dass sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen orientiert. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung gehaltsunabhängig.

    Wer weiter privat versichert bleiben will oder muss, da ihm die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt, kann mit bestimmten Maßnahmen versuchen, den PKV-Beitrag zu senken. So besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu erhöhen oder in einen Tarif zu wechseln, der die gleichen Leistungen günstiger anbietet. Als letzter Schritt bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag zur GKV und bieten der gesetzlichen Absicherung gleichwertige Leistungen.

    Der PKV Basistarif darf 2024 maximal 843,52 Euro im Monat kosten. Wenn der Versicherte gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist und einen hohen PKV-Beitrag zahlen muss, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden.

    LETZTER AUSWEG

    Gibt es Tricks für die Rückkehr in die GKV?

    Sollten alle regulären Wege scheitern, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen, haben Sie noch mindestens zwei Möglichkeiten.

    Solange Selbstständige oder Angestellte die Altersgrenze nicht erreicht haben, können sie durch zwei besonders rabiate Schritte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück:

    Arbeitslos melden

    Sie melden sich entweder arbeitslos. Bei Bezug des Arbeitslosengeldes I können sie sich gesetzlich krankenversichern.

    Auslandsaufenthalt

    Sie ziehen in ein europäisches Ausland mit Krankenversicherungspflicht um, wie die Niederlande, beziehungsweise nehmen dort einen Job an. Kündigen Sie zu diesem Zeitpunkt unter Bewahrung der Kündigungsfrist den Vertrag mit der PKV und versichern sich in der dortigen Krankenversicherung. Nach mindestens 12 Monate können sie bei der Rückkehr nach Deutschland innerhalb von drei Monaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln (freiwillige Mitgliedschaft).

    Achtung: Eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einem großen Nachteil verbunden. Waren Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert, besteht kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Diese ist im Vergleich zu einer dann fälligen freiwilligen Versicherung günstiger, da der Kassenbeitrag nicht auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen zu zahlen ist.

    Tipp: Expertenhilfe nutzen

    Als Privatversicherter stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Laut Gesetzgeber ist ein solcher Wechsel grundsätzlich nicht vorgesehen, was es für Sie schwierig machen kann, eine klare Antwort zu finden. Unser Tipp lautet daher: Besprechen Sie dieses Thema mit einem Versicherungsexperten. Nur so können Sie Ihre persönliche Situation genau prüfen und verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben.

    FAQ

    Fragen und Antworten zur Rückkehr in die GKV

    Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Diese liegt 2024 bei einem Bruttojahresverdienst von 69.300 Euro.

    Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige möglich, sobald sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und das neue Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

    Studenten, die sich für die Zeit ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden haben, wechseln nach ihrem Studium in der Regel wieder in die GKV. Eine Ausnahme für diese Regel besteht beispielsweise, wenn nach dem Studium ein Beamtenverhältnis eingegangen wird oder das Angestellten-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

    Für Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr fast unmöglich. Eine Ausnahme besteht durch die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners, möglich ist das allerdings nur, wenn das eigene Einkommen unter 505€/Monat liegt.

    Wann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Alter ab. Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie ins Angestelltenverhältnis wechseln und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Als Angestellter müssen Sie Ihr Einkommen ebenfalls unter diese Grenze drücken. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.

    Ob es besser ist, zurück in die GKV oder einfach Ihren PKV-Tarif zu wechseln, hängt vom Wechselgrund ab. Wollen Sie Kosten sparen, kann sowohl die GKV als auch ein anderer PKV-Tarif eine günstige Alternative zur aktuellen Absicherung darstellen. Sind Ihnen Gesundheitsleistungen wichtig, ist es besser, in der PKV zu bleiben.

    Aus Kostensicht lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer – sofern Versicherte keine Beihilfe bekommen. Gerade im Alter können die PKV-Beiträge steigen. Aus Leistungssicht stellt die gesetzliche Krankenkasse dagegen in der Regel einen Rückschritt im Vergleich zur privaten Krankenversicherung dar.

    Der Gesetzgeber hat mit 55 Jahren eine Altersgrenze eingeführt, um ein Hin- und Herspringen zwischen den beiden Gesundheitssystemen zu verhindern. Denn Privatversicherte zahlen keine GKV-Beiträge, die der Versichertengemeinschaft zugutekommen. Wer im Alter wechselt, muss daher nachweisen, dass er eine gewisse Zeit gesetzlich versichert war. Das schaffen nur die wenigsten Personen.

    Bei der Rückkehr in die GKV gibt es einige Tricks: Um als Angestellter das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken, müssen Sie nicht zwangsläufig Ihre Stunden reduzieren. Stecken Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, bis Ihr Einkommen niedrig genug ist.

    Sie können eigentlich nur dann kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln, wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners können. Dazu muss Ihr Partner gesetzlich krankenversichert sein und Ihr Einkommen darf nicht rund 505 Euro im Monat übersteigen – für Minijobber liegt die Grenze bei 538 Euro.

    Angestellte, die in die GKV zurückkehren wollen, müssen ihr Einkommen reduzieren, sodass sie unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann greift für sie wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte können ihr Einkommen senken, indem sie unter anderem in Teilzeit gehen oder ein Sabbatical machen.

    Arbeitnehmer können dann in die GKV zurückkehren, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden. Dazu muss ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Dies können sie beispielsweise durch einen Jobwechsel erreichen oder wenn sie ihre Stunden reduzieren. Diese Rückkehrmöglichkeit ist bis zum Alter von 55 Jahren möglich.

    Selbstständige können nur dann in die GKV zurückwechseln, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und diese maximal als Nebentätigkeit weiterführen. Stattdessen müssen sie sich einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen, bei dem das Einkommen nicht höher als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze ist. Ansonsten bleiben sie privat versichert.

    Haben sich Studierende einmal für die private Krankenversicherung entschieden, bleiben sie dort für die gesamte Dauer ihres Studiums. Sie kehren erst dann zurück in die GKV, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Das Einkommen im Angestelltenverhältnis muss allerdings unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein. Diese liegt 2024 bei 69.300 Euro/Jahr.

    Nein, während des Studiums ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Denn haben sich Studierende erst einmal von der Versicherungspflicht befreit – in der Regel zu Beginn des Studiums –, sind sie an diese Entscheidung gebunden.

    Beamte können nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie ihren Beamtenstatus aufgeben. Sie müssen also eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Diese Option ist allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Mit dem Wechsel verlieren Staatsdiener ihren Beihilfeanspruch.

    Die Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren ist möglich. Erste Option: Wechsel in die Familienversicherung des Ehepartners. Dazu darf das eigene Einkommen nur auf Minijob-Niveau liegen. Zweite Option: In den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen. Dritte Option: Ins Ausland gehen und dort krankenversichern.

    Die GKV-Rückkehr bleibt den meisten Personen ab 55 Jahren verwehrt. Denn die Hürden für den Wechsel sind hoch. Gibt es beispielsweise keinen Ehepartner und somit die Option der Familienversicherung, müssen Versicherte für die Rückkehr nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.

    Verringert sich durch Kurzarbeit das Einkommen, müssen Sie nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Sie bleiben privat krankenversichert. Das gilt auch, wenn Sie sich den Wechsel eigentlich wünschen. Kurzarbeit stellt daher keine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV dar.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 4. Januar 2024

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