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Eine private Krankenversicherung für Schüler: Wichtige Infos und Tipps

Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt auch für Kinder, also auch für Schüler. Kinder im schulpflichtigen Alter können dabei selbstverständlich keine eigene Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung treffen. Dies bestimmen Sie als Elternteil. Schließlich müssen Sie am Ende die Kosten für die Krankenversicherung tragen. Doch manchmal sind Sie dabei nicht ganz frei in Ihrer Entscheidung. Es gibt Fälle, da muss Ihr Kind unbedingt in der privaten Krankenversicherung (PKV) angemeldet sein.

Was ist mit Schülern an Fachschulen oder Meisterschulen? Wenn sie eine schulische Ausbildung in Vollzeit absolvieren und keine Vergütung erhalten, brauchen sie ebenfalls eine Krankenversicherung. Ist dann ein Wechsel in die PKV möglich? Im Beitrag erfahren Sie mehr.

Themen dieser Seite im Überblick
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    PKV ODER GKV?

    Wann kommt eine private Krankenversicherung für Schüler infrage?

    Die Versicherungspflicht gilt auch für die Kleinsten in der Gesellschaft. Bei Schulkindern bestimmen selbstverständlich die Eltern über die Form der Krankenversicherung. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, dann ist das Kind automatisch über die Familienversicherung ebenfalls geschützt.

    Dennoch können die Eltern ihr Kind auch über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern. Das ist besonders dann eine Option, wenn sie sich für den Nachwuchs hochwertige Leistungen bei der Krankenversicherung wünschen. Für Kinder ist die PKV ohne Voraussetzungen offen.

    Sind beide Eltern verheiratet und beide in der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind privat krankenversichert sein. Es braucht einen eigenen Versicherungsvertrag mit einem Tarif für Kinder.

    Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Beamte haben jedoch Vorteile durch die Beamtenbeihilfe. Dieser Zuschuss vom Dienstherrn erstreckt sich auch auf die Krankenversicherung der Beamtenkinder. Ob das Kind beim gleichen PKV-Anbieter wie der Vater oder wie die Mutter ist, hängt von den Tarifkonditionen ab, die die Versicherer anbieten. Hier lohnt es sich, mehrere Möglichkeiten zu vergleichen.

    • Sind beide Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, dann ist das Kind automatisch über die Familienversicherung ebenfalls geschützt.

      Dennoch können die Eltern ihr Kind auch über eine private Krankenversicherung (PKV) schützen. Das ist besonders dann eine Option, wenn sie sich für den Nachwuchs hochwertige Leistungen bei der Krankenversicherung wünschen. Für Kinder ist die PKV ohne Voraussetzungen offen.

    • Sind beide Eltern verheiratet und beide in der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind privat krankenversichert sein.

      Es braucht einen eigenen Versicherungsvertrag mit einem Tarif für Kinder. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.

      Beamte haben Vorteile durch die Beamtenbeihilfe. Dieser Zuschuss vom Dienstherrn erstreckt sich auch auf die Krankenversicherung der Beamtenkinder. Ob das Kind beim gleichen PKV-Anbieter wie der Vater oder wie die Mutter ist, hängt von den Tarifkonditionen ab, die die Versicherer anbieten. Hier lohnt es sich, mehrere Möglichkeiten zu vergleichen.

    Und wenn nur ein Elternteil in der PKV ist?

    Anders ist es bei verheirateten Ehepaaren, die unterschiedlich abgesichert sind, also ein Elternteil in der PKV und der andere in der GKV. Dann ist der Schüler jeweils über das Elternteil mitzuversichern, das den höheren Verdienst hat.

    Wenn das höhere Einkommen von Mutter oder Vater mit der privaten Krankenversicherung über der Versicherungspflichtgrenze liegt (aktuell bei jährlich 69.300 Euro brutto), gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Die Eltern lassen das Kind in der PKV nachversichern oder
    • Sie melden es als freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse an.

    Letztere Variante ist jedoch deutlich teurer. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, dann ist das Einkommen des GKV-Mitgliedes unerheblich: Das Kind kann in der Krankenkasse familienversichert werden.

    Sind die Eltern nicht verheiratet, so gibt es keine Vorgaben. Der Schüler kann dann sowohl privat als auch gesetzlich krankenversichert werden.

    Wer ist aus Sicht der Versicherer ein Schüler?

    Aus Versicherungssicht gelten Personen als Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Dazu zählen Haupt-, Real- und Gesamtschule ebenso wie die Gymnasien sowie weitere Schulformen, die es nur in einigen Bundesländern gibt, etwa Regelschulen (Thüringen) oder Sekundarschulen (Sachsen-Anhalt). Wer eine Fachschule besucht, gilt aus Sicht der Versicherer bereits als Student.

    FACHSCHÜLER

    Krankenversicherung für Schüler an Fachhochschulen

    Für Fachschüler, die eine berufsbezogene Ausbildung mit Vollzeitunterricht absolvieren, bieten einige gesetzliche Krankenversicherungen besonders günstige Tarife an. Die Kosten liegen bei rund 120 Euro pro Monat.

    Wichtig: Um als Fachschüler zu gelten, müssen Sie dem Versicherer gegenüber nachweisen, dass sie die berufsbezogene Ausbildung in Vollzeit absolvieren. Eine Altersgrenze wie für Studierende gilt für Fachschüler nicht.

    Studenten können hingegen nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres von den günstigen GKV-Kosten profitieren. Wer dann noch nicht fertig mit dem Studium ist, muss sich normalerweise als freiwilliges Mitglied versichern. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung möglich. Gründe wären beispielsweise die Geburt eines Kindes oder Zeiten im Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr, Grundwehr- oder Zivildienst und ähnliches.

    TIPP

    Familienversicherung

    Falls Sie an einer Fachschule lernen und sich krankenversichern wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie sich beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichern können. Haben Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, können Sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung bleiben.

    Was brauche ich für den Wechsel zur PKV?

    Die private Krankenversicherung ist für Fachschüler kaum eine Option. Denn wenn Sie eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung absolvieren, unterliegen Sie der Regelung zur Versicherungspflicht aus dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Diese besagt, dass sich jeder Angestellte gesetzlich krankenversichern muss, der mindestens ein monatliches Einkommen ab 538 Euro (Minijob-Niveau) hat und einen Jahresverdienst unter der Versicherungspflichtgrenze.

    >> Mehr Infos lesen Sie auf der Themenseite Krankenversicherung in der Ausbildung

    Erhalten Sie für Ihre Fachschulausbildung jedoch kein Arbeitsentgelt oder ist sie ein Teil der Ausbildung nach dem zweiten Bildungsweg, können Sie sich aus der Versicherungspflicht befreien lassen. Dann ist für Sie eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung möglich. Einige Anbieter bieten für Studenten und Schüler besonders günstige Tarife. Für Kinder von Beamten kann dies eine preiswerte Option sein, da sie dank der Beihilfe ohnehin nur geringe Krankenversicherungskosten haben.

    LEISTUNGSUMFANG

    Welche Leistungen der Krankenversicherung sind für Schüler wichtig?

    In der PKV schließen Sie als Elternteil für Ihr schulpflichtiges Kind einen separaten Versicherungsvertrag ab. Das hat den Vorteil, dass Sie das Leistungspaket der Krankenversicherung an den Bedarf Ihres Schulkindes anpassen können.

    Kinder im schulpflichtigen Alter müssen häufig eine Zahnspange tragen. Daher empfehlen Experten bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Schüler auf Leistungen zur Zahnbehandlung und Kieferorthopädie großen Wert zu legen. Auch logopädische Leistungen bei der Sprachentwicklung oder Sehhilfen können bei Schulkindern eine Rolle für den Versicherungsvertrag spielen.

    Davon abgesehen bieten die privaten Krankenversicherungen für Schüler den gleichen Versicherungsumfang wie für Erwachsene. Dazu gehören die folgenden Leistungsmerkmale, die Sie in den Tarif aufnehmen können:

    Ambulante Leistungen
    (Ärztliche Behandlung)

    • Freie Arztwahl

    • Schnelle Terminvergabe

    • Keine Wartezeit beim Arztbesuch

    • Unterstützung von Vorsorge­untersuchungen

    • Übernahme der Schutz­impfungen für Säuglinge, Kinder und junge Erwachsene nach dem Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO)

    • Erstattung von psycho­therapeutischen Behandlungen, Logopädie, Ergotherapie und anderen Behandlungsformen

    • Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden und Heilpraktikerleistungen

    • Erstattung und Beteiligung bei Sehhilfen

    Stationäre Leistungen
    (Versorgung im Krankenhaus)

    Zahnärztliche Leistungen
     

    • Oft komplette Übernahme der Kosten für Zahn­behandlungen und Kieferkorrekturen

    • Anteilige Erstattung bei Zahnersatz

    • Professionelle Zahnreinigung

    GESUNDHEITSPRÜFUNG

    Ist bei der Krankenversicherung für Schüler und Kinder eine Gesundheits­prüfung erforderlich?

    Wenn Sie Ihr Schulkind versichern möchten, erfolgt der Anmeldeprozess genau wie bei erwachsenen Versicherten. Das bedeutet, auch bei einer privaten Krankenversicherung für Kinder ist der Beitrag vom Alter, vom Gesundheitszustand und selbstverständlich vom gewählten Tarif abhängig.

    Anders ist es, wenn Sie Ihr neugeborenes Kind bei der PKV versichern möchten. Dann entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn Sie Ihr Baby innerhalb von acht Wochen nach der Geburt bei der Krankenversicherung anmelden. Das Kind wird zudem ohne Wartezeit in die Versicherung aufgenommen. Es wird sogar rückwirkend bis zum ersten Tag des Geburtsmonats versichert. Einzige Voraussetzung: Der privat krankenversicherte Elternteil muss seit mindestens drei Monaten in der PKV versichert sein.

    Hinweis: Wenn das Baby über diese Nachversicherung in den PKV-Vertrag aufgenommen wird, gelten für den Säugling dieselben Vertragsbestimmungen wie für Sie als Elternteil. Falls dieser Versicherungsschutz für das Kind nicht ausreicht, können Sie über einen Tarifwechsel den Leistungsumfang anpassen.

    Hier ist es ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Noch Fragen offen?

    Mit einem Versicherungsexperten können interessierte Fachschüler detailliert besprechen, welche Vorzüge und Fallstricke die private Krankenversicherung für die persönliche Lebenssituation hat. Er zeigt ihnen auch die Anbieter auf, die am besten zu den individuellen Wünschen an die Krankenversicherung passen.

    SONDERTARIFE

    Gibt es besondere Tarife bei der Krankenversicherung für Schüler?

    Die Kosten für die Kinder-Tarife sind niedriger als bei Erwachsenen. Das liegt zum einen daran, dass Kinder für die Krankenversicherung kaum Kosten verursachen. In der Regel müssen sie noch nicht direkt zu Fachärzten gehen. Auch häufige Krankenhausaufenthalte oder regelmäßige Einnahme von Medikamenten sind nicht typisch.

    Zudem müssen Kinder in der PKV keine Altersrückstellungen zahlen. Diese Anteile sind erst bei jungen Versicherten ab dem 21. Lebensjahr fällig.

    Außerdem entfällt der Beitrag für die Pflegeversicherung. Das macht eine private Krankenversicherung für Schüler günstig. So kosten Studententarife der PKV für Schüler und Studierende bis zum 25. Lebensjahr rund 100 Euro pro Monat.

    VOR- UND NACHTEILE

    Welche Vorteile und Nachteile hat eine private Krankenversicherung für Schüler?

    Vorteile

    Nachteile

    1. Umfassende Unterstützung bei Zahnkorrekturen möglich (tarifabhängig)
    2. Günstige Preise, da keine Altersrückstellungen erforderlich
    3. Maßgeschneidertes Leistungspaket
    4. Komfort-Leistungen der PKV für ambulante und stationäre Untersuchungen

    Noch mehr Details zu den PKV-Tarifen für Kindern lesen Sie auf der Themenseite zur Auswahl einer privaten Krankenversicherung für Kinder.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 8. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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