AUSZUBILDENDE

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Welche Krankenversicherung ist für Auszubildende die richtige?

Als Auszubildender sind Sie in der Regel gesetzlich krankenversichert und zahlen dort nur geringe monatliche Beiträge. Denn die Kosten orientieren sich am Einkommen, welches bei Azubis meist nicht allzu hoch ist. Umso wichtiger ist es, die Ausgaben nicht in die Höhe zu treiben.

Mit Ausbildungsbeginn kommt die Frage nach dem passenden Krankenversicherungsschutz auf. Die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ist für Sie nicht mehr möglich. Denn Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf, bei der das monatliche Gehalt in der Regel höher als 520 Euro (Minijob-Niveau) liegt. Damit fallen Auszubildende wie Sie automatisch unter die gesetzliche Versicherungspflicht.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BEITRÄGE

    Was ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung während der Ausbildung wichtig?

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen einen medizinischen Grundschutz und kommt unter anderem für Standardbehandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus auf. Die Kosten orientieren sich dabei am Einkommen.

    Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Im Durchschnitt beträgt dieser Beitragsteil 1,7 Prozent (Stand 2024). Beide Beitragssätze bilden zusammen den monatlich fälligen Krankenkassenbeitrag. Ihr Ausbildungsbetrieb beteiligt sich zur Hälfte am Beitrag für die GKV. Von Ihrem Bruttolohn geht der übrige Beitragsteil ab.

    Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Krankenkassenbeitrag für einen Auszubildenden zum Kfz-Mechatroniker im zweiten Lehrjahr zusammensetzt:

    Die Hälfte des Beitrags übernimmt der Arbeitgeber.

    Krankenversicherung für Auszubildende
    • Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 750 Euro fallen 54,75 Euro (7,3 Prozent) als sogenannter Sockelbeitrag für die Krankenversicherung an.
    • Seine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag von einem Prozent, wovon der Auszubildende die Hälfte (0,5 Prozent) trägt und somit weitere 3,75 Euro zahlt.
    • Zuletzt kommt der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung hinzu, welcher aktuell 3,05 Prozent (für Kinderlose ab 23 Jahren 3,4 Prozent) des Einkommens beträgt. Davon zahlt der Chef auch die Hälfte. So werden weitere 11,44 Euro fällig.
    • Der Azubi zahlt demnach monatlich 69,94 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

    Tipp: Liegt Ihr Einkommen als Auszubildender unter 325 Euro brutto im Monat, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Krankenversicherungsbeitrag.

    SPARPOTENTIAL

    Welches Sparpotenzial gibt es bei der Krankenversicherung für Azubis?

    Viele Krankenkassen bieten Versicherten neben dem vorgeschriebenen Gesundheitsschutz auch Zusatzleistungen wie Bonusprogramme oder Wahltarife an. Auszubildende können diese nutzen, um möglichst viel aus ihrem Gesundheitsschutz herauszuholen und sich sogar Prämien zu sichern.

    Wer einen besonders gesunden Lebensstil nachweisen kann, wird von den Krankenkassen mit Bonuszahlungen belohnt. Zu einer gesunden Lebensweise zählen beispielsweise die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Gesundheitskursen.

    Wer einen besonders gesunden Lebensstil nachweist, wird von den Krankenkassen mit Bonuszahlungen belohnt. Zu einer gesunden Lebensweise zählen die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Gesundheitskursen.

    Versicherte können mit ihrer Kasse einen Selbstbehalt vereinbaren. Damit übernehmen sie im Krankheitsfall die Kosten bis zu einer gewissen Summe selbst und sichern sich so finanzielle Vorteile. Prämien von mehreren hundert Euro winken auch, wenn Kassenpatienten eine bestimmte Zeit lang keine Leistungen beziehungsweise Kostenerstattungen ihrer Krankenkasse beanspruchen.

    Um bei der Krankenversicherung während der Ausbildung nicht mehr als nötig zu zahlen, bietet sich ein Wechsel der Krankenkasse an. Dieser ist möglich, wenn

    • Auszubildende mit Beginn der Lehrzeit aus der Familienversicherung fallen und sich selbst krankenversichern müssen,
    • Versicherte mindestens zwölf Monate bei der Krankenkasse Mitglied sind,
    • die Kasse ihren Beitrag erhöht, ohne die Leistungen zu verbessern oder
    • die Krankenkasse Leistungen kürzt.

    Mit einer Frist von zwei Monaten ist die Beendigung des Vertrages jeweils zum Monatsende möglich. Mittlerweile brauchen Sie noch nicht einmal ein Kündigungsschreiben an den alten Versicherer zu schicken. Ihre neu gewählte Krankenkasse kümmert sich darum und informiert den alten Versicherer über den Wechsel.

    TIPP

    Wechseln und Sparpotenzial nutzen. Durch die Wahl einer neuen Kasse können Sie bares Geld sparen. Denn der kassenindividuelle Zusatzbeitrag schwankt zwischen 0,9 und 2,7 Prozent. Bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 750 Euro bedeutet dies auf das Jahr gerechnet einen Unterschied von rund 80 Euro.

    MÖGLICHKEITEN

    Private Krankenversicherung: Wann können Azubis in die PKV wechseln?

    Anders als für Studenten oder Beamte ist eine private Krankenversicherung (PKV) für Sie als Auszubildender nur schwer zugänglich. Denn für Arbeitnehmer, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, hat der Gesetzgeber eine Verdienstgrenze von mindestens 69.300 Euro brutto pro Jahr festgesetzt (Stand 2024). Sie stellt eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zur PKV dar. Verdienen Sie weniger, haben Sie nur bei folgenden Bedingungen eine Chance auf den privaten Gesundheitsschutz:

    Die Ausnahmefälle, um als Azubi in die PKV zu kommen, sind:

    Krankenversicherung für Auszubildende
    • Kein Einkommen

      Auszubildende, die eine sogenannte Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt aufnehmen, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Anschließend steht ihnen die Tür zur privaten Krankenversicherung offen.

    • Zweiter Bildungsweg

      Auszubildende des sogenannten zweiten Bildungswegs, die beispielsweise eine Abendschule besuchen, können sich unter Umständen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Achtung Kostenfalle: Auch wenn die private Krankenversicherung angesichts des umfassenden Versicherungsschutzes für Auszubildende lohnenswert erscheint, sollte dieser Schritt gut durchdacht sein. Denn selbst bei niedrigen PKV-Kosten müssen Sie diese in der Regel aus eigener Tasche zahlen.

    Mit einer geringen Ausbildungsvergütung oder ohne eigenes Einkommen stellt dies eine große finanzielle Belastung dar. Immerhin gehen auch die anderen Sozialversicherungsbeiträge für Rentenversicherung (18,6 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) von Ihrem Bruttogehalt ab.

    Sie sind unsicher, ob die private Krankenversicherung für Sie die passende Option ist? Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, lassen Sie sich vor Versicherungsabschluss von einem Experten über mögliche Tarifbausteine sowie die Kosten beraten.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Zusatzversicherungen

    Azubis, die sich nicht privat versichern dürfen oder wollen, müssen trotzdem nicht auf erstklassige Leistungen verzichten. Sie können den Standard-Gesundheitsschutz ihrer Krankenkasse mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufstocken. So sichern sie sich etwa Top-Zahnleistungen, eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Kostenerstattung für Sehhilfen. Mehr dazu

    GEGENÜBERSTELLUNG

    Welche Unterschiede gibt es zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Auszubildende?

    Die folgende Übersicht zeigt einige wichtige Unterschiede, die es für Auszubildende in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gibt:

    PKV GKV
    Beitragsberechnung Abhängig vom Alter und Gesundheitszustand Abhängig vom Einkommen
    Krankenversicherungs­beitrag Ab rund 174 Euro im Monat* 61,13 Euro (bei einem Einkommen von 750 Euro brutto und 1,7 % Zusatzbeitrag)
    Arzt- und Klinikwahl Frei wählbar Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik
    Leistungen Individuell wählbar Gesetzlich vorgeschrieben
    Medikamente Volle Kostenerstattung Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro
    Unterschiede zwischen PKV und GKV
    Beitragsberechnung
    PKV Abhängig vom Alter und Gesundheitszustand
    GKV Abhängig vom Einkommen
    Krankenversicherungs­beitrag
    PKV Ab rund 174 Euro im Monat*
    GKV 61,13 Euro (bei einem Einkommen von 750 Euro brutto und 1,7 % Zusatzbeitrag)
    Arzt- und Klinikwahl
    PKV Frei wählbar
    GKV Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik
    Leistungen
    PKV Individuell wählbar
    GKV Gesetzlich vorgeschrieben
    Medikamente
    PKV Volle Kostenerstattung
    GKV Kostenerstattung nur für verschreibungspflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro

    * laut PKV Tarifrechner für einen 19-jährigen Auszubildenden inklusive guten Zahnleistungen, Zweibettzimmer ohne Chefarztbehandlung, ohne Selbstbeteiligung und mit 75 Euro Krankentagegeld.

    NACH DER AUSBILDUNG

    Wie geht es mit der Krankenversicherung nach der Ausbildung weiter?

    Welche Krankenversicherung für Sie nach dem Ende Ihrer Ausbildung infrage kommt, richtet sich vor allem nach Ihrem weiteren beruflichen Werdegang:

    Üben Sie nach Ihrer Ausbildung weiter eine Beschäftigung als Angestellter aus, bleiben Sie Kassenpatient. Erst ab einem Jahresgehalt von 69.300 Euro brutto (Versicherungspflichtgrenze) für mindestens zwölf Monate haben Sie die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

    Wenn Sie sich nach der Ausbildung dazu entscheiden, sich selbstständig zu machen, haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Angesichts Ihres jungen Alters können Sie in der privaten Krankenversicherung von günstigeren Prämien profitieren als in der GKV.

    Als Beamter oder Beamtenanwärter stehen Ihnen nach Ihrer Ausbildung sowohl die GKV als auch die PKV offen. Als Privatpatient zahlen Sie nur geringe Beiträge, da sich Ihr Dienstherr über die Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt. Für Beamtenanwärter bieten die privaten Versicherer zudem spezielle, günstige Tarife.

    Wer nach der Ausbildung ein Studium beginnt, bleibt als Pflichtversicherter in der GKV. Als Studierender können Sie von günstigen Beiträgen in der Krankenversicherung der Studenten profitieren. Waren Sie während Ihrer Ausbildung privat versichert, steht Ihnen dies weiterhin offen.

    In den ersten drei Monaten nach Studiumsbeginn können Sie eine Befreiung der Versicherungspflicht beantragen und sich für die PKV entscheiden. Während des Studiums besteht ansonsten keine Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

    Wichtige Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Mehr Informationen nötig?

    Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen als Auszubildendem einen soliden Gesundheitsschutz zu oftmals moderaten Preisen. Zudem profitieren Sie davon, dass Ihr Arbeitgeber den Kassenbeitrag zur Hälfte mitträgt. Wer sich einen umfassenderen Schutz wünscht, kann diesen über verschiedene Zusatzversicherungen individuell erweitern.

    Fragen und Antworten für Azubis

    Auszubildende sind in der Regel in der Krankenkasse versichert. Da die Ausbildung als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gilt, müssen Azubis zu Beginn ihrer Lehre in die GKV eintreten.

    Azubis können sich nicht kostenlos über die Krankenversicherung eines Elternteils (Familienversicherung) mitversichern. Mit Ausbildungsbeginn gehen Azubis einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach und brauchen somit eine eigene Krankenversicherung.

    Die Beiträge für Auszubildende richten sich nach dem Einkommen. Beispiel: Ein Azubi mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 750 Euro zahlt monatlich mindestens rund 65 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung - die Kosten für die Pflegeversicherung kommen dazu noch hinzu. Ist der monatliche Verdienst geringer als 325 Euro brutto, übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Krankenversicherungsbeitrag.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 5. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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