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Private Kranken­versicherung für Kinder

In der privaten Krankenversicherung (PKV) muss jedes Familienmitglied, egal ob Ehepartner oder Kind, eigenständig versichert werden. Dies hat zwar den Nachteil, dass für jede Person Krankenversicherungskosten anfallen. Im Gegenzug bietet die PKV jedoch umfangreichere Leistungen. Privatversicherte erhalten zudem schneller einen Termin beim Facharzt. Gerade für berufstätige Eltern, die nur wenig Zeit für die Arzttermine der Kinder haben, kann dies ein Pluspunkt sein.

Themen dieser Seite im Überblick
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    NEUGEBORENE

    Muss die private Krankenversicherung Neugeborene versichern?

    Die private Krankenversicherung des Elternteils muss das Kind aufnehmen, sofern dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragt wird. Das hat den Vorteil, dass Gesundheitsfragen und Risikozuschläge entfallen – selbst wenn der Nachwuchs an angeborenen Krankheiten leidet.

    Wichtig ist, dass der Elternteil zuvor schon mindestens drei Monate beim Anbieter versichert gewesen ist. Für das Kind darf zudem kein höherer Tarif als der des versicherten Elternteils gewählt werden. Ist beispielsweise die Mutter im Basistarif versichert, kann das Kind nicht in einen Normaltarif eingestuft werden. Wählen Eltern einen anderen privaten Krankenversicherer für ihr Baby als den ihrigen, kann der Anbieter auf eine Gesundheitsprüfung und gegebenenfalls Risikozuschläge bestehen.

    Übrigens: Mütter beziehungsweise Väter zahlen während des Mutterschutzes und der Elternzeit weiter ihren PKV-Beitrag. Arbeitnehmer müssen dabei bedenken, dass in der Zeit, in der sie nicht arbeiten, auch keinen Zuschuss zu den PKV-Kosten von ihrem Arbeitgeber erhalten.

    Der Private Krankenversierer der Eltern ist verpflichtet den Nachwuchs ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen, wenn die Fristen eingehalten werden.

    Krankenversicherung für Familien
    Wichtige Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Wann können Kinder privat krankenversichert werden?

    Sind die Eltern privat versichert, ist es naheliegend, dass sie sich bei ihren Kindern ebenfalls für die private Krankenversicherung entscheiden. Aber auch wenn sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist die PKV für den Nachwuchs möglich.

    KOSTEN

    Wie hoch sind die Kosten der privaten Krankenversicherung für Kinder?

    Da Kinder in der Regel überwiegend Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und bei Erkrankungen selten einen Facharzt brauchen, rechnen die Versicherer mit geringen Gesundheitsausgaben für ihre jungen Mitglieder. Die private Krankenversicherung ist für Kinder im Vergleich zu Erwachsenen daher günstiger.

    Die Kosten einer PKV für Kinder hängen von mehreren Faktoren ab:

    Krankenversicherung für Familien
    • Leistungsumfang (hier ist zum Beispiel auf kieferorthopädische Leistungen und eine freie Arztwahl zu achten)
    • Anbieter
    • Gesundheitszustand / Gesundheitsprüfung
    • Alter bei Versicherungsbeginn

    Aktuell zahlen Eltern zwischen 80 Euro bis 170 Euro im Monat. Für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung fallen bis zu 200 Euro im Monat an, abhängig von der gewählten Krankenkasse und ihrem Zusatzbeitrag.

    Der PKV-Monatsbeitrag fällt auch niedrig aus, da bei Kindertarifen keine sogenannten Altersrückstellungen gebildet werden. Diese nutzen die Versicherungsunternehmen, um die PKV-Kosten im Alter stabil zu halten. Der Aufbau des Finanzpolsters beginnt erst mit 22 Jahren.

    Für Kinder von Beamten und Angestellten reduziert sich der Versicherungsbeitrag zudem durch zwei unterschiedliche Zuzahlungen.

    Beamtenkinder haben Anspruch auf die Beihilfe. Über sie sind beispielsweise bei Kindern von Bundesbeamten 80 Prozent der Behandlungskosten abgedeckt. Die private Krankenversicherung muss so nur noch 20 Prozent der Gesundheitsausgaben stemmen, was die Krankenversicherung sehr günstig macht.

    Der Arbeitgeber beteiligt sich generell am Krankenversicherungsbeitrag seines privat versicherten Angestellten. Dabei übernimmt er 50 Prozent der Kosten. Sofern der Zuschuss noch nicht ausgeschöpft ist, zahlt der Chef auch einen Teil des Beitrags der Kinder. Die Obergrenze des monatlichen Zuschusses liegt 2024 bei 421,76 Euro.

    Tipp: Angestellte können sich nur dann privat versichern, wenn ihr Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) liegt. 2024 beträgt sie 69.300 Euro brutto.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Nur in der GKV sind Kinder kostenlos mitversichert

    Einen einzigen Beitrag für die private Krankenversicherung zahlen und die ganze Familie ist abgesichert? Diese Mitversicherung funktioniert leider nur in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung. Dort sind die Kinder in der Regel bei der Krankenkasse der Mutter beitragsfrei familienversichert.

    Mehr erfahren zur Familienversicherung für Kinder

    ÜBER 18

    Was passiert mit der privaten Krankenversicherung, wenn Kinder älter werden?

    Da Kinder einen eigenen Versicherungsvertrag haben und somit eigenständig in der PKV versichert sind, ändert sich an ihrem Versicherungsschutz nichts, je älter sie werden. Sie sind als Schüler ebenso unverändert Mitglied der privaten Krankenversicherung wie als junger Erwachsener über 18 Jahren.

    Aufpassen müssen Kinder von Beamten. Denn der Bezug der Beihilfe ist an das Kindergeld gekoppelt. Spätestens wenn der Nachwuchs 25 Jahre alt wird, entfällt die staatliche Leistung und somit die Beihilfe. Die private Krankenversicherung verteuert sich daher.

    Wichtig: Mit Studienbeginn müssen sich privat versicherte Kinder binnen drei Monate von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um weiter bei ihrer privaten Krankenversicherung zu bleiben. Andernfalls sind sie zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen.

    FAQ

    Fragen und Antworten zur PKV für Kinder

    Nein, Kinder werden nicht automatisch in der PKV mitversichert. Eltern müssen für ihren Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Eine automatische Mitversicherung ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Dafür reicht eine kurze Info an die eigene Krankenkasse aus.Weiterlesen

    Wie Kinder in der Krankenversicherung zu versichern sind, hängt vom Versichertenstatus der Eltern ab. Sind beide privat versichert, gilt dies auch für den Nachwuchs. Sind beide gesetzlich versichert, ist die PKV theoretisch möglich. Günstiger ist die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Sind beide unterschiedlich versichert, gilt meist die Krankenversicherung des Besserverdienenden.

    Die richtige Krankenversicherung für das Kind kann einerseits diejenige sein, die nichts kostet. Dann wäre Ihr Nachwuchs in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung gut aufgehoben. Sind andererseits die Leistungen am wichtigsten, bietet sich die PKV an. Je nach Tarif bekommt Ihr Kind eine erstklassige Versorgung.

    Ein PKV-Tarif für Kinder sollte einige besondere Leistungen enthalten. Dazu zählt das Rooming-In, also die Übernahme eines Bettes für ein Elternteil, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Auch die Übernahme von logopädischen Behandlungen, Ergotherapie und Kieferorthopädie sind wichtige Punkte bei einem PKV-Tarif für Kinder.

    In der Regel versichern Sie Ihre Kinder beim Versicherer, bei dem auch Sie oder Ihr privat versicherter Partner einen Vertrag haben. Es kann sich aber lohnen, zusätzlich die Tarife anderer Anbieter zu vergleichen. Dadurch können sich für Sie Sparmöglichkeiten ergeben oder Sie bekommen für den gleichen Preis ein höheres Leistungsniveau.

    Der größte Unterschied bei der PKV für Kinder im Vergleich zur GKV zeigt sich bei den Leistungen. Als Eltern können Sie ein weitaus besseres Leistungsniveau als in der gesetzlichen Krankenkasse mit der privaten Krankenversicherung vereinbaren.

    Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Kinder beginnen ab rund 80 Euro im Monat. Im Vergleich zu den Tarifen für Erwachsene sind sie somit sehr günstig. Das liegt unter anderem daran, dass der Beitrag keine Altersrückstellungen enthält. Auch um die Gesundheit des Nachwuchses steht es meist bestens, sodass Risikozuschläge entfallen.

    Die Versicherung in der PKV endet für Kinder, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Studierende können dabei bei Einschreibung wählen, ob sie in der PKV bleiben wollen.

    Kinder in der privaten Krankenversicherung profitieren von erstklassigen Leistungen und modernen Behandlungsmethoden. Sollten sie im Laufe des Erwachsenwerdens schwere gesundheitliche Probleme haben, können Eltern sichergehen, dass ihr Nachwuchs eine medizinische Versorgung auf Top-Niveau erhält.

    Ja, es gibt Zuschüsse zur PKV Ihres Kindes, sofern Sie verbeamtet sind oder als Angestellter den Arbeitgeberzuschuss nicht ausgereizt haben. Als Beamter bekommen Sie 80 Prozent Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Als Beschäftigter zahlt Ihnen Ihr Chef monatlich maximal rund 422 Euro für die private Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss dazu.

    Nach einem Wechsel in die PKV ist auch Ihr Kind privat zu versichern, wenn Sie mit Ihrem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Alternativ können Sie es freiwillig gesetzlich versichern. Sind Sie verheiratet und Ihr Partner verdient als gesetzlich Versicherter mehr als Sie, kann Ihr Kind in die Familienversicherung der GKV.

    Sobald der Nachwuchs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann er von der PKV in die GKV wechseln. Durch die Anstellung greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, vorausgesetzt das Einkommen liegt unter der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 Euro/Jahr.

    Um ein Kind bei einem privaten Anbieter von Krankenversicherungen zu versichern, müssen Eltern einen Antrag stellen. In der Regel wird der Nachwuchs bei der Krankenversicherung aufgenommen, bei der auch ein Elternteil einen Vertrag abgeschlossen hat.

    Kinder von Beamten sind beihilfeberechtigt. Das heißt, vom Dienstherrn werden 80 Prozent der Krankenversicherungskosten übernommen. Nur die restlichen 20 Prozent müssen abgesichert werden. Für Kinder lohnt sich die private Krankenversicherung daher besonders, da Eltern für sie für einen sehr geringen Beitrag ein sehr gutes Leistungsniveau vereinbaren können.

    Für Kinder besteht unter bestimmten Umständen eine private Krankenversicherungs-Pflicht: Dies ist der Fall, wenn beide Eltern privat versichert sind. Gleiches gilt bei Alleinerziehenden. Sind verheiratete Eltern sowohl in der PKV und in der GKV, muss das Kind in die PKV, wenn der besserverdienende Partner privat versichert ist.

    Die PKV für die Kinder lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass Sie kindergeldberechtigt und der Versicherungsnehmer für den Vertrag sind. Nutzen Sie dazu die Anlage Kinder und tragen Sie den Beitrag unter dem Punkt „Pflege- und Krankenversicherung“ ein.

    Ist der Ehegatte privat versichert, kann Ihr Kind nur dann familienversichert sein, wenn Sie mehr verdienen als Ihr Partner. Liegt das Einkommen Ihres Gatten unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, ist Ihr Verdienst egal. Sie können Ihren Nachwuchs dann trotzdem beitragsfrei familienversichern.

    Sind Sie der Hauptverdiener Ihrer baldigen kleinen Familie, ist es sinnvoll den Schutz Ihrer privaten Krankenversicherung zu überprüfen. Denn Ihr Neugeborenes kann binnen zwei Monaten nach Geburt in Ihre private Krankenversicherung mit den gleichen Leistungen aufgenommen werden. Das Leistungsniveau sollte daher auch alle wichtigen Behandlungen für Kinder beinhalten.

    Teaser Tarifberechnung

    Private Krankenversicherung
    Zu den Voraus­setzungen, Test­siegern und Kosten.

    Teaser GKV Vergleich

    Gesetzliche Krankenkassen
    Zu den Beiträgen, Test­siegern und Wechsel der GKV.

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    Krankenzusatzversicherung
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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 8. Januar 2024

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