STEUERERKLÄRUNG

Beiträge der gesetzlichen und privaten Kranken­­versicherung
steuerlich absetzen.

Redakteurin Jenny Gebel

Jenny Gebel

Online-Redaktion

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    Aktualisiert am 10. November 2022

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Private Krankenversicherung in der Steuererklärung

Das Thema Steuererklärung ist für viele Menschen nicht sonderlich attraktiv. Dennoch kann es sich für Sie lohnen, sich mit den Einnahmen und Ausgaben auseinanderzusetzen. Im besten Fall wird Ihre Mühe mit einer Rückerstattung belohnt.

Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Nach dem Steuerrecht gehören diese Kosten zu den sonstigen Vorsorge­aufwendungen. Das bedeutet, Sie können sie in der Ihrer Einkommen­steuererklärung geltend machen. Was Sie beachten sollten, wenn Sie die Kosten für die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen möchten, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Höchstbetrag

    In welcher Höhe sind die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?

    Die Grundlage für die Steuerregelung ist das Bürgerentlastungsgesetz. Es gilt seit 2010 und erlaubt Steuerpflichtigen nicht nur die Kosten für die Krankenversicherung, sondern auch für die Pflegeversicherung von der Steuer abzusetzen. Es gilt für alle Krankenversicherten, ganz gleich ob gesetzlich oder privat.

    Das Gesetz bestimmt zudem, in welcher Höhe die steuerliche Absetzung der Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich ist. Folgende jährliche Höchstgrenzen gelten:

    • Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner: 1.900 €
    • Für Selbstständige: 2.800 €

    Bei Ehepartnern gilt die Summe für jede Person einzeln beziehungsweise der Betrag verdoppelt sich auf 3.800 Euro.

    Die Pflege- und Krankenversicherung sind bei dieser Grenze außen vor. Die Beiträge sind voll absetzbar. Zu den sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Arbeitslosen­versicherung, die Berufsunfähigkeits­versicherung und die Risikolebens­versicherung zu den privaten Aufwendungen, die Sie in der Steuererklärung angeben können. Wer hohe Ausgaben hat, profitiert von dieser gesetzlichen Regelung.

    Sowohl GKV- als auch PKV-Beiträge sind absetzbar.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Steuerminderung

    Was genau kann steuerlich abgesetzt werden?

    Im Allgemeinen gilt folgendes:

    Steuerlich absetzbar sind nur die Krankenversicherungsbeiträge, die eine medizinische Grundversorgung gewährleisten.

    Für Sie als PKV-Versicherte/r heißt das, dass Sie nur die Kosten für die Basisabsicherung von der Steuer absetzen können. Diese Leistungen sind gleichwertig mit denen der gesetzlichen Krankenkassen.

    Als grobe Regel gilt: Der Staat erkennt rund 80 Prozent der Ausgaben für die private Krankenversicherung an.

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    Die Kosten für die Pflegeversicherung sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar.

    Sind Ihre Familienangehörigen privat versichert, können Sie die Ausgaben für diese Kosten ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Vorsorgeaufwendungen unter dem Höchstbetrag beleibt.

    Zusatzleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus fallen aus dieser Rechnung heraus, da sie über die Basisabsicherung hinausgehen. Nur wenn Sie den Höchstbetrag noch nicht vollständig ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt diese Zusatzleistungen als sonstigen Vorsorgeaufwand anerkennt.

    Dennoch kann es schwierig sein, aus den Rechnungen zu erkennen, welche Leistungen zur Grundversorgung gehören und welche nicht. Die Berechnung erfolgt nach einer komplizierten Formel, die in der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) festgelegt ist. Der Versicherer hilft Ihnen dabei, indem er Ihnen jährlich eine Auskunft darüber schickt, welche Beiträge abzugsfähig sind. Zugleich meldet der Versicherer die Summen elektronisch an das Finanzamt.

    Tipp: Arbeitnehmer sollten dieses Schreiben von ihrer privaten Krankenversicherung auch bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser kann die jeweiligen Beiträge in die Lohnsteuerabzüge einkalkulieren. Damit sinken die Lohnsteuervorauszahlungen.

    Auf einem Blick: Welche Leistungen sind steuermindernd und welche nicht?

    Grundversorgung, die den Leistungen der GKV entspricht Zusatzleistungen, die über die medizinische Basisversorgung hinausgehen
    Pflegeversicherung Behandlung durch den Chefarzt
    Gegebenenfalls Kosten der privaten Krankenversicherungen für Familienangehörige Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
    Arztkosten für kassenzugelassene Ärzte (als „außergewöhnliche Belastung“) Krankentagegeld

    Rückzahlungen

    Beitragsrückerstattungen: Was ist bei der Steuer zu beachten?

    Bei einigen Tarifen der privaten Krankenversicherung erhalten Versicherte eine Beitragsrückerstattung. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen eingereicht und somit keine Kosten verursacht haben. Dies belohnt der Versicherer mit einer Auszahlung von einem oder mehreren Monatsbeiträgen.

    Die Beitragsrückerstattung mindert jedoch Ihre jährlichen Ausgaben für die private Krankenversicherung. Im Formular der Steuererklärung müssen Sie die Rückzahlung daher angeben. Das Finanzamt zieht diesen Betrag dann von den Sonderausgaben ab.

    Hinweis: Um die Beitragsrückerstattung zu erhalten, zahlen manche PKV-Mitglieder Rechnungen aus eigener Tasche. Privat bezahlte Arztrechnungen können auch steuerlich geltend gemacht werden, jedoch erst ab einer bestimmten Höhe. Dann gelten sie als außergewöhnliche Belastungen. Wie hoch diese Mindestgrenze ist, hängt vom Einkommen und vom Familienstand ab.

    Formulare

    Wie machen Sie die Kosten für die private Krankenversicherung in der Steuererklärung geltend?

    Die Aufwendungen für Ihre eigene private Krankenversicherung tragen Sie in das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein. Wenn Sie die Versicherungskosten für weitere Personen tragen, können Sie diese ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese Angaben werden jedoch in anderen Formularen erfasst. Die folgende Übersicht zeigt, welche Vordrucke notwendig sind:

    Versicherer (Sie selbst) Anlage Vorsorgeaufwand
    Ehefrau/Ehemann Anlage Vorsorgeaufwand
    Kinder Anlage Kind
    Getrennt lebender Ehepartner Anlage U
    Sonstige Personen (z.B. Lebenspartner, Kinder ohne Kindergeldanspruch) Anlage Vorsorgeaufwand

    Neben den Kosten für den Basisversicherungsschutz gehören auch Beitragsrückerstattung, die Kosten für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen sowie die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse in die Steuererklärung.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Kann man die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?

    Generell ist es möglich, die Kosten für die Auslandskrankenversicherung von der Einkommenssteuer abzuziehen. Die Beträge für diese Versicherung fallen ebenfalls unter die Sonderausgaben zur Vorsorge. Das bedeutet, eine Erstattung der Kosten gibt es nur dann, wenn Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung den Höchstbetrag der jährlichen Kosten noch nicht ausgeschöpft haben.

    Fazit

    Zusammengefasst: Wichtige Fakten zu den PKV-Kosten in der Steuererklärung

    Hier noch einmal in Kurzfassung, was Sie bei den Kosten für die private Krankenversicherung in der Steuererklärung beachten sollten:

    • Die Kosten für Krankenversicherung und Pflegeversicherung gelten im Steuerrecht als Aufwand zur Vorsorge. Auch als privat Versicherter können Sie Ihre Einkommensteuer mindern, indem Sie diese Beiträge beim Finanzamt angeben.

    • Die Beiträge für die medizinische Basisversorgung und die Pflegeversicherung können Sie vollumfänglich von der Steuer absetzen.

    • Beitragskosten für Kinder, Ehepartner und getrenntlebende Partner können Sie ebenfalls geltend machen, wenn Sie für deren Verträge in der privaten Krankenversicherung aufkommen oder – bei Ehepartnern – eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

    • Falls die Höchstgrenze von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro (Selbstständige) mit den Basisleistungen noch nicht ausgeschöpft ist, rechnet das Finanzamt auch Kosten für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen hinzu.

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