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Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung

Wer keine Kosten verursacht, der soll belohnt werden. Dieses Motto liegt dem System der Beitragsrückerstattung (BRE) zugrunde, das viele private Krankenversicherungen anbieten. Davon profitieren Sie, wenn Sie ein ganzes Jahr lang keine Rechnung bei der Krankenversicherung einreichen. Wer kleinere Rechnungsbeträge privat bezahlt, kann ebenfalls mit einer Rückerstattung rechnen.

Voraussetzung ist jedoch, dass eine Rückzahlung vertraglich vereinbart wurde. Denn der Vertrag bestimmt, in welcher Höhe und in welcher Form die Beitragsrückerstattung umgesetzt wird.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Möglichkeiten

    Welche Arten der Beitragsrückerstattung gibt es?

    Es lassen sich zwei Formen der Beitragsrückerstattung unterscheiden:

    Bei der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung gibt die Versicherung keine Garantie, dass es am Ende des Versicherungsjahres eine Auszahlung geben wird. Wie der Name verdeutlicht, ist die Zahlung an einen Erfolg geknüpft. Dieser Erfolg ist die wirtschaftliche Lage der privaten Krankenversicherung. Von den Überschüssen, die sie in dem Abrechnungsjahr erwirtschaftet hat, hängt es ab, ob es eine Rückzahlung gibt und in welcher Höhe diese ausfällt. Die Beitragsrückerstattung ist in diesem Fall eine freiwillige Leistung der privaten Krankenversicherung.

    In der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung garantiert der Versicherer im Vertrag, dass es eine Rückzahlung geben wird. Die Gewinne des Unternehmens spielen hierbei keine Rolle. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Privatversicherte in dem Jahr keine Rechnungen geltend gemacht hat.

    Auf einem Blick: Die beiden Arten der Beitragsrückerstattung

    Keine Garantie, dass eine Auszahlung stattfindet Auszahlung garantiert
    Abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherung Unabhängig von den erwirtschafteten Gewinnen der Versicherung
    Freiwillige Leistung Vertragliche Vereinbarung

    Eine Beitragsrückerstattung gibt in den Tarifen der Kranken­vollversicherungen sowie bei einigen Krankenzusatz­versicherungen. Nur in den Standard- und Basistarifen gibt es diese Form der Rückzahlung in der Regel nicht.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Hinweis

    Viele Versicherer nehmen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bei der Beitragserstattung heraus. Diese Rechnungen können Sie also folgenlos einreichen. Allerdings handhabt jeder Anbieter die Bestimmungen nach eigenem Ermessen. Informieren Sie sich daher gut über die Verträge.

    Verfahren

    Wie erfolgt die Beitragsrückerstattung?

    Erwirtschaftet eine private Krankenversicherung Überschüsse, sammelt sie einen Teil davon als Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Geregelt wird der Aufbau und der Umgang mit den Beträgen durch die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Wie hoch diese Rückstellung ist, hängt von der Versicherung ab.

    Diese Summe kann sie verwenden, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Sie kann ihren Mitgliedern aber auch über eine sogenannte „Barausschüttung“ eine Beitragserstattung gewährleisten. PKV-Versicherte mit einem Tarif mit Beitragsrückerstattung werden so für ihren kostenbewussten Umgang mit den Versicherungsangeboten belohnt.

    Die Auszahlung

    In welcher Form und in welcher Höhe die BRE erfolgt, steht ebenfalls in Ihrem Versicherungsvertrag. Folgende Auszahlungsarten sind möglich:

    • Eine bestimmte Anzahl an Monatsbeiträgen - zum Beispiel zwei Monatsbeiträge

    • Ein prozentualer Anteil – beispielsweise 15 Prozent des Jahresbeitrages

       

    Übrigens: Angestellte mit PKV haben einen Vorteil. Die Monatsbeiträge werden bei der Beitragsrückerstattung komplett ausgezahlt, inklusive Arbeitgeberanteil.

    Die Aussicht auf eine Rückerstattung der Beiträge ist sicher für viele Personen, die an einem Wechsel zur PKV interessiert sind, attraktiv und verlockend. Versicherungsexperten empfehlen dennoch, dass diese Leistung nicht das Hauptkriterium bei der Tarifauswahl sein sollte. Viel wichtiger sind der passende Leistungsumfang und eine Beitragshöhe, die der PKV-Interessent über einen langen Zeitraum hinweg zahlen kann.

    Umgang mit Rechnungen

    Die Rechnungen spielen eine wichtige Rolle bei Krankenversicherungsverträgen mit Beitragsrückerstattung. Folgender Umgang mit Arzt- und Medikamentenrechnungen wird empfohlen: PKV-Versicherte bezahlen Rechnungen zunächst selbst und sammeln die Belege. Am Ende des Jahres vergleichen sie: Ist die Summe der Rechnungen höher als die Beitragsrückerstattung? Dann ist es besser, die Rechnungen doch bei der Krankenversicherung einzureichen. Waren die selbst bezahlten Rechnungen insgesamt niedriger als die Rückzahlung von mehreren Monatsbeiträgen? Dann lohnt es sich, auf die Kostenrückerstattung zu verzichten und stattdessen die Beitragsrückzahlung in Anspruch zu nehmen.

    • Rechnungen privat bezahlen

    • Rechnungsbelege sammeln

    • Entscheiden, ob sich die Kostenerstattung oder eine Beitragserstattung lohnt

    Nach oben hin ist der Arbeitgeberanteil also gedeckelt. Der maximale Betrag ergibt sich aus mehreren Komponenten, die in jedem Jahr neu angepasst werden:

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Hinweis

    Es lohnt sich nicht, wegen der möglichen Rückerstattung auf Arztbesuche zu verzichten. Ihre Gesundheit ist ein wertvolles Gut, dass Sie nicht aufs Spiel setzen sollten, nur weil am Jahresende eine bestimmte Geldsumme winkt.

    Steuer

    Was ist bei der Beitragsrückerstattung und der Steuererklärung zu beachten?

    Die Kosten für die Krankenversicherung können Sie bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen und damit Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Im Zusammenhang damit kommt ein Nachteil der Beitragsrückerstattung zutage: Die Rückzahlung vermindert den absetzbaren Betrag, denn in der Steuererklärung ist die Kostenerstattung anzugeben. Das Finanzamt zieht den Betrag von den Krankenversicherungskosten ab. Damit sind die Beitragsrückerstattung der PKV steuerpflichtig.

    Selbstbezahlte Arztrechnungen

    Auch privat bezahlte Arztrechnungen sind als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzbar. Hier gilt es ebenfalls abzuwägen, ob sich die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung eventuell mehr lohnt als die BRE und Steuerrückzahlungen. Denn selbstbezahlte Arztrechnungen werden steuerlich nur dann berücksichtigt, wenn eine bestimmte Mindesthöhe vorliegt. Diese ist abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder. Unterschreiten die Rechnungen diesen Mindestbetrag, bringen sie keine Steuervorteile.

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen eine Beitragsrückerstattung an?

    Eine Tarifstruktur wie in der privaten Krankenversicherung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht üblich. Durch Zusatzversicherungen und Wahltarife bieten die Krankenkassen ihren Mitgliedern dennoch einige Möglichkeiten, um das Leistungsangebot anzupassen. Dazu gehören auch Leistungen wie Beitragsrückerstattung sowie Selbstbehalt und Prämie.

    Wahltarif Beitragsrückerstattung: Das Prinzip funktioniert ähnlich wie bei der PKV. Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine medizinischen Leistungen der Krankenkasse beansprucht, erhält er einen Monatsbeitrag zurückgezahlt. Einen Haken gibt es bei Familienversicherungen. Denn einige Krankenkassen zahlen das Geld nur dann zurück, wenn auch mitversicherte Angehörige keine Kosten verursacht haben. Für Familien und Ehepaare ist dieser GKV-Wahltarif daher nicht attraktiv.

    Wahltarif mit Selbstbehalt: In diesem Tarifmodell werden GKV-Versicherte angehalten, bewusst mit den Kosten der Krankenversicherung umzugehen. Ebenso wie bei der Selbstbeteiligung der PKV übernehmen die Versicherten einen Teil der anfallenden Kosten privat. Sollten sie darüber hinaus keine oder nur bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, erhalten sie zur Belohnung eine jährliche Prämie. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen bezahlen die Krankenkassen meist trotzdem. Doch auch hier gilt es: Besser vorher genau informieren. Die Prämie ist in der Regel niedriger als die Selbstkosten. Außerdem sind Versicherte drei Jahre an diesen Wahltarif gebunden.

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    Mehr zum Thema

    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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