Private Krankenversicherung: Beihilfe für Beamte und die Regellungen in den Bundesländern

Durch ihre besondere Fürsorgepflicht beteiligen sich Dienstherrn an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburt in Form der Beihilfe bei Beamten. Während die Regelungen für Bundesbeamte einheitlich sind, unterscheiden sich die Leistungen zwischen Bundesländern wie NRW, Berlin oder Hessen teils deutlich.

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    DEFINITION

    Was ist die Beihilfe für Beamte?

    Die Beihilfe für Sie als Beamter ist einerseits in der Bundesbeihilfeverordnung, andererseits in den Landesbeihilfeverordnungen geregelt. Sie ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Durch diese beteiligt er sich an Ihren Kosten im Pflege- und Krankenfall sowie bei der Geburt. Sie gilt zudem für Beamte auf Widerruf wie Beamtenanwärter und Referendare.

    Bis zum einem bestimmten Prozentsatz werden unter anderem folgende beihilfefähigen Leistungen übernommen:

    Private Krankenversicherung für Beamte
    • Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten und Behinderungen
    • Empfängnisverhütung
    • Früherkennung von Krankheiten
    • Künstliche Befruchtung
    • Zahnärztliche Leistungen

    Wie unterscheidet sich die Beihilfe auf Bundes- oder Länderebene?

    In den meisten Bundesländern und im Bund wird die Beihilfe nur gezahlt, wenn Sie sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Sie bietet spezielle Beihilfetarife, die die Lücken der Beihilfe bestens schließen. Aufgrund der großen Auswahl empfiehlt es sich, nur Tarife zur privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen, die auf Sie zugeschnitten sind.

    Die Beihilfeansprüche unterscheiden sich auf Länderebene und Bundesebene grundlegend voneinander.

    Beihilfe im Bundesland Beihilfesatz
    Bayern,
    Berlin,
    Brandenburg,
    Hamburg,
    Mecklenburg-Vorpommern,
    Niedersachsen,
    Nordrhein-Westfalen (NRW),
    Rheinland-Pfalz,
    Saarland,
    Sachsen,
    Sachsen-Anhalt,
    Schleswig-Holstein
    und Thüringen
    Beamter (Single): 50%
    Beamte mit mind. zwei Kindern: 70%
    Ehepartner: 70%
    Kinder: 80%
    Im Ruhestand: 70%
    Baden-Württemberg Beamter (Single): 50%
    Mit mind. zwei Kindern: 70%
    Ehepartner: 50%
    Kinder: 80%
    Im Ruhestand: 50%
    Bremen und Hessen Familienbezogen, generell 50%
    + 5% für Verheiratete
    + 5% für jedes Kind (bis 70%)
    + 10% für Ruheständler

     
     

    Beihilferegelungen Beihilfesatz
    für Beamte des Bundes
    • Beamter: 50%
    • Beamte mit mind. zwei Kindern: 70%
    • Ehepartner: 70%
    • Im Ruhestand: 70%
    • Kinder: 80%

    Die höhere Beihilfe ab zwei Kindern wird nur gewährt, wenn das Kindergeld an eine Person fließt. Sind beispielsweise Sie und Ihr Partner verbeamtet und teilen das Kindergeld sich beide auf, gewährt der Dienstherr nur eine 50-prozentige Beihilfe. Bezieht dagegen ein Elternteil das Kindergeld für den gesamten Nachwuchs, etwa die Mutter, steigt seine Beihilfe auf 70 Prozent.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Beihilfe vs. Heilfürsorge

    Im Unterschied zur Beihilfe werden durch die Heilfürsorge die Leistungen für die Regelversorgung zu 100 Prozent übernommen. Sie gilt beispielsweise für Polizeibeamte, beamtete Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte.

    EINKOMMENSGRENZE

    Gibt es Beihilfe für Ehepartner von Beamten?

    Für den Ehe- beziehungsweise Lebenspartner gilt eine Einkommensgrenze, bis zu der er beihilfeberechtigt ist. Auf bundesweiter Ebene darf das Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe nicht höher als 20.878 Euro gewesen sein (Stand 2024). Für einen Antrag, der 2024 gestellt wird, ist demnach das Bruttoeinkommen im Jahr 2022 wichtig. Entscheidend ist der Betrag, der in der Steuererklärung als „Gesamtbetrag der Einkünfte“ ausgewiesen ist.

    Auf Länderebene gibt es zum Teil abweichende Einkommensgrenzen:

    Bundesland Einkommensgrenze
    Bremen 12.000 €
    Saarland 16.000 €
    Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern 17.000 €
    Rheinland-Pfalz 17.000 Euro / 20.450 € (bei Eheschließung vor 2012)
    Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen 18.000 €
    Hessen 19.488 €
    Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt 20.000 €

    Generell unterscheiden sich die Beihilferegelungen zwischen den Ländern teils deutlich, etwa mit Blick auf die beihilfeberechtigten Leistungen und die Höhe der beihilfefähigen Erstattungen. Auch beim Selbstbehalt beziehungsweise der sogenannten Kostendämpfungspauschale gibt es Abweichungen. Landesbeamte sollten daher die Regelungen genau prüfen, wenn sie in ein anderes Bundesland versetzt werden.

    LEISTUNGEN

    Was zahlt die Beihilfe für Beamte?

    Die Beihilfe wird für Anwendungen gezahlt, die notwendig sind und in ihrer Höhe angemessen. Sie richtet sich nach den Gebührensätzen der Ärzte und Zahnärzte und nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker.

    Einige Behandlungen werden Bundesbeamten grundsätzlich nicht gezahlt und müssen selbst oder über die private Krankenversicherung abgedeckt werden. Dazu zählen:

    • Autohomologe Immuntherapie
    • Elektroneuraldiagnostik
    • Heileurythmie
    • Psycotron-Therapie
    • Vibrationsmassage des Kreuzbeins
    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (mit Ausnahmen), verschreibungspflichtige Medikamente gegen Erkältungskrankheiten, Reisekrankheiten und zur Raucherentwöhnung sind ebenfalls nicht beihilfefähig.

    Was die Beihilfe zahlt, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen exemplarisch anhand eines Krankenhausaufenthalts die Unterschiede auf:

    Bundesland Chefarzt­behandlung
    (Zu­zahlung)
    Zweibett­zimmer
    (Zu­zahlung)
    Beihilfe Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein Nicht beihilfefähig Nicht beihilfefähig
    Beihilfe Bund, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ohne Eigen­beteiligung 14,50 € pro Tag
    Beihilfe Bayern, Thüringen 25 € pro Tag 7,50 € pro Tag (bis max. 30 Tage in Bayern)
    Beihilfe NRW 10 € pro Tag bis max. 30 Tage 15 € pro Tag bis max. 30 Tage
    Beihilfe Baden-Württemberg Dauerhaft 22 € pro Monat – wird die Leistung nicht beansprucht, erhalten Sie ein Tagegeld von 22 € pro Tag Dauerhaft 22 € pro Monat – wird die Leistung nicht beansprucht, erhalten Sie ein Tagegeld von 11 € pro Tag
    Beihilfe Hessen Dauerhaft 18,90 € pro Monat Dauerhaft 18,90 € pro Monat zuzüglich 16 € pro Tag im Krankenhaus
    Beihilfe Rheinland-Pfalz Dauerhaft 26 € pro Monat Dauerhaft 26 € pro Monat zuzüglich 12 € pro Tag im Krankenhaus

    SELBSTBEHALT

    Wie stark müssen sich Beamte an den Kosten beteiligen?

    Beamte erhalten durch die Beihilfe eine großzügige Kostenerstattung, müssen allerdings trotzdem bestimmte Kosten selbst tragen (Selbstbehalt). Dieser Selbstbehalt ist je nach Bundesland individuell festgelegt. Für Beamte beim Bund gilt:

    0%der Kosten für Arznei- und Hilfsmittel (min. 5 Euro bis max. 10 Euro)
    0pro Tag bei vollstationärer Behandlung
    0%und 10 Euro täglich für die ersten 28 Tage bei häuslicher Kranken­pflege

    Der Betrag wird immer vor der Beihilfe abgezogen. Kostet ein Medikament beispielsweise 34,21 Euro, zahlen Sie fünf Euro selbst. Von den verbliebenen 29,21 Euro zahlt Ihr Dienstherr dann je nach Bemessungssatz die Beihilfe. Bei 70 Prozent wären dies 20,45 Euro, sodass Sie noch 8,76 Euro übernehmen müssen oder durch Ihre private Krankenversicherung abgedeckt haben.

    Übersteigt der Eigenbehalt zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Für chronisch kranke Menschen gilt wie in der gesetzlichen Krankenversicherung die Schwelle von einem Prozent des Einkommens.

    In den Bundesländern kann die Höhe des Selbstbehalts variieren. NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz und weitere arbeiten zudem mit einer Kostendämpfungspauschale. Diese wird jährlich erhoben und ist abhängig von Ihrer Besoldungsgruppe. Wie sich die Regelungen für Beamte auf Länderebene unterscheiden, verdeutlicht die Übersicht. Die Beihilfe in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erfolgt wie im Bund.

    Bundesland Regelung zu Eigenanteilen Kostendämpfungs­pauschale (Beispiel anhand der Besoldungs­gruppe A9)
    Beihilfe in Baden-Württem­berg Medikamente sind zuzahlungsfrei
    Keine Belastungsgrenze
    Zwischen 90 € und 480 € (A 9: 100 €)
    Beihilfe in Bayern 3 € je verordnetes Arzneimittel
    Beihilfe in Bremen 6 € je Medikament Je nach Beihilfe&hy;bemessungs­satz zwischen 70 € und 100 €
    Beihilfe in Hamburg Zwischen 25 €und 500 € (A 9: 50 €)
    Beihilfe in Hessen 4,50 € je verordnetes Medikament
    Beihilfe in Nordrhein-Westfalen Belastungs­grenze von 1,5% des Einkommens Zwischen 150 € und 750 € (A 9: 150 €)
    Beihilfe in Rheinland-Pfalz Zwischen 100 € und 750 € (A 9: 150 €)
    Beihilfe im Saarland Selbstbehalt auf Arzneimittel abhängig vom Apotheken­abgabepreis zwischen 4 € und 5 € Zwischen 100 € und 750 € (A 9: 150 €)
    Beihilfe in Sachsen Selbstbehalt auf Arzneimittel abhängig vom Apotheken­abgabepreis zwischen 4 € und 5 € Pauschal 40 €
    Beihilfe in Sachsen-Anhalt Zwischen 80 € und 560 € (A9: 80 €)
    Beihilfe in Schleswig-Holstein Keine Zuzahlungen bei Arzneimitteln Zwischen 20 € und 560 € (A9: 80 €)
    Beihilfe in Thüringen 4 € je Medikament

    BEIHILFE BEANTRAGEN

    Was müssen Beamte beim Beantragen der Beihilfe beachten?

    Um Rechnungen beim Dienstherrn einzureichen und die Behandlungskosten erstattet zu bekommen, haben Sie in der Regel ein Jahr Zeit. Dazu muss jedes Mal der Beihilfeantrag ausgefüllt werden. Beim Bund gibt es mittlerweile allerdings auch die Möglichkeit, mit der App „Beihilfe Bund“ Belege zu fotografieren und an die Beihilfestelle zu senden.

    Beantragen Sie die Beihilfe zum ersten Mal, müssen Sie einen umfangreichen Antrag ausfüllen, in dem Sie auch Angaben zur Krankenversicherung Ihres Partners und Ihrer Kinder machen müssen. Danach reicht ein Kurzantrag aus, den Sie Ihrer Beihilfestelle zuschicken.

    Bundesbeamte können die Beihilfe erst dann beantragen, wenn die Rechnungen eine Summe von 200 Euro übersteigen. Abweichend dazu sehen die folgenden Bundesländer andere Antragsgrenzen vor:

    Diese Regelungen gelten in den einzelnen Bundesländern für Beamte:

    Private Krankenversicherung für Beamte
    • Baden-Württemberg:

      300 Euro bei einer Frist von zwei Kalenderjahren

    • Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen:

      15 Euro, wenn die Grenze von 200 Euro binnen zehn Monaten nicht erreicht wird

    • Bremen:

      Werden die 200 Euro in sechs Monaten nicht erreicht, kann der Antrag auch bei kleinerer Summe gestellt werden

    • Hamburg:

      Wie Bayern, jedoch mit einer Frist von zwei Kalenderjahren

    • Hessen:

      250 Euro oder 25 Euro innerhalb von zehn Monaten

    • Niedersachsen:

      100 Euro

    • Rheinland-Pfalz:

      Frist von zwei Jahren

    • Saarland:

      100 Euro oder ohne Grenze, wenn Summe innerhalb von zehn Monaten nicht erreicht wird

    • Sachsen:

      Keine Antragsgrenze, Frist von zwei Jahren

    • Schleswig-Holstein:

      100 Euro oder 15 Euro innerhalb von zehn Monaten

    Tipp: Denken Sie daran, dass Sie die Rechnungen auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen müssen, um die Behandlungen erstattet zu bekommen.

    GKV-ZUSCHUSS

    Hamburger Modell: In welchen Bundesländern zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zur GKV?

    Die Beihilfe erhalten Sie in der Regel nur, wenn sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden. Seit 2018 gehen jedoch einige Bundesländer dazu über, neben PKV-Versicherten auch gesetzlich versicherten Beamten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Krankenkassenbeitrags zu zahlen.

    Die Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist dabei bindend. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland, müssen Sie dort den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst zahlen, wenn das Land keine pauschale Beihilfe für GKV-Versicherte vorsieht. Das sogenannte Hamburger Modell gilt zudem nur für Neu-Beamte und Verbeamtete, die schon in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

    GKV Zuschuss für Beamte
    Geplant bzw. Beschlossen Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein (nur für Härtefälle)
    Offen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern
    Abgelehnt oder keine Angabe Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
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    Zusatzversicherung
    Zusätzliche Leistungen gezielt absichern.
    .

    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 4. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Beamter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 13.227,30 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, ohne pauschale Beihilfe).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 226,51 Euro (Beispielrechnung von Die Continentale, Tarif „Comfort-B/50S, EB-BU/50, SP2-B/50S, KHT, PVB“ mit Zweitbettzimmer, Krankenhaustagegeld 25 Euro pro Tag, Selbstbehalt 500 Euro, inklusive Pflegepflichtversicherung, Beihilfeträger Bund; Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.718,12 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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