RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

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Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit im Ernstfall für Familien und Paare

Für viele Menschen ist die Familie das kostbarste auf der Welt. Doch was passiert, wenn Sie als Hauptverdiener tödlich verunglücken und damit nicht mehr für Ihre Familie sorgen können? Zugegeben, bereits die alleinige Vorstellung dieses Schreckensszenarios fühlt sich nicht besonders gut an.

Für diesen traurigen Fall wurde die sogenannte Risikolebensversicherung konzipiert, die den Familienangehörigen einen festen Betrag, für Rechnungen, Kredite oder Lehrjahre der Kinder, ausbezahlt. Damit werden den Hinterbliebenen zumindest die finanziellen Sorgen abgenommen.

Allerdings können auch kinderlose Paare von der Risikolebensversicherung profitieren. Zum Beispiel dann, wenn nur einer von beiden berufstätig ist oder als Hauptverdiener mehr Einkommen erwirtschaftet als der Partner. Oder um mögliche laufende Kredite sowie beispielsweise die Beerdigungskosten des Partners zu finanzieren.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Funktion & Nutzen

    Die Risikolebensversicherung erklärt

    Viele Menschen haben bereits von der Risikolebensversicherung gehört. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

    Ziel und Zweck einer Risikolebensversicherung ist es, Familienangehörige (oder auch andere im Vertrag bezeichnete Personen) nach dem Tod des Versicherten abzusichern. Ganz besonders wenn Sie eine hohe finanzielle Verantwortung für Ihre Liebsten (oder für Geschäftspartner) zu tragen haben, ist es sinnvoll, sich die Risikolebensversicherung genauer anzuschauen.

    • Mit einer Risikolebensversicherung ist die hinterbliebene Familie bei Verlust des Hauptverdieners finanziell abgesichert. Neben dem Lebenspartner oder den eigenen Kindern können auch Geschäftspartner bezugsberechtigt sein.

    • Erst wenn die versicherte Person gestorben ist, wird die Versicherungssumme ausbezahlt.

    • Rauchen, Übergewicht, gesundheitliche Einschränkungen oder waghalsige Hobbys sind ausschlaggebende Faktoren für die Höhe der Beiträge.

    Eine Beratung zur Risikolebensversicherung
    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Warum ist eine Risikolebensversicherung so sinnvoll?

    Eine Risikolebensversicherung sichert die Liebsten im Ernstfall des eigenen Todes ab. Besonders empfehlenswert ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung für junge Familien oder Alleinerziehende. Familienangehörige stehen zwangsläufig immer vor einer großen Hürde, wenn der Haupterwerbstätige nicht mehr für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Die Witwen- und Waisenrente sind häufig alleine nicht ausreichend. Eine gute Absicherung ist im schlimmstfall Gold wert. Können Sie sich also selbst nicht mehr um Ihre geliebte Familie kümmern, können Sie bereits mit einem geringen monatlichen Beitrag mit einer Risikolebensversicherung für eine sichere, finanzielle Zukunft der Liebsten sorgen. Zusammenfassend lohnt sich die Risikolebensversicherung überall dort, wo bei Tod des Hauptverdieners den Hinterbliebenen der finanzielle Untergang droht.

    Leistungen

    Das leistet die Risikolebensversicherung

    Die Hauptfunktion einer Risikolebensversicherung ist finanzieller Schutz der Hinterbliebenen. Dieser Schutz kann in unterschiedlichen Tarifen zu verschiedenen Beiträgen realisiert werden. Im Basistarif steht dem Versicherten bereits ein guter, grundlegender Schutz zur Verfügung. Darüber hinaus bieten Premiumtarife weitere, flexible Leistungsmöglichkeiten. Dazu gehören:

    Einzelne Tarife ermöglichen unmittelbaren Schutz ab Antragsstellung. Der Schutz beläuft sich jedoch nicht auf die vollständige Höhe der Versicherungssumme, sondern auf einen weitaus geringeren Betrag, wie beispielsweise 80.000 Euro.

    Wurde beim Versicherten eine unheilbare Krankheit diagnostiziert, die in Kürze zum Tod führen wird, kann auf Wunsch die Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt werden. Mit dem erhaltenen Geld können dann zum Beispiel Krankenhauskosten oder Pflegeausgaben bezahlt werden.

    Bietet Ihr Versicherer eine Option auf Beitragsbefreiung an, können die monatlichen Versicherungsbeiträge ausgesetzt werden, ohne den Vertrag direkt zu verlieren. Bei Tod des Versicherten wird in diesem Fall eine geringere Versicherungssumme an die Angehörigen ausgezahlt.

    Viele Risikolebensversicherungen können mit anderen Produkten kombiniert werden. Häufig werden Erweiterungen mit den Schwerpunkten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Sind Sie an solch einer Kombinationsmöglichkeit interessiert, sollten Sie sich von einem Versicherungsexperten genau beraten lassen. Gelegentlich ist es sinnvoller, die Versicherungen einzeln abzuschließen.

    Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie Ihren Vertrag der Risikolebensversicherung, endet damit auch der Schutz der Zusatzversicherung.

    Ob die Risikolebensversicherung bei einem Suizidversuch leistet, ist anbieterabhängig. So schließen einige Versicherungen Suizid von vornherein aus, währenddessen andere zahlen, insofern der Versicherungsvertrag schon eine bestimmte Zeit lang besteht. Daneben können auch die Gründe für den Suizidversuch von Relevanz sein.

    Versicherungssumme

    Die Qual der Wahl: Wie Sie die richtige Versicherungssumme wählen

    Bei Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung können Sie sich zwischen zwei Optionen in Bezug auf die Versicherungssumme entscheiden:

    Die gleichbleibende Versicherungssumme (Option 1): Diese Variante stellt die herkömmliche Absicherung der Hinterbliebenen dar, bei der die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit des Vertrags gleich bleibt.

    Die fallende beziehungsweise steigende Versicherungssumme (Option 2): Wie es der Name bereits erahnen lässt, verkleinert sich bei einer fallenden Summe die vereinbarte Versicherungssumme. Wollen Sie mit der Risikolebensversicherung beispielsweise einen Immobilienkredit absichern, verringert sich hier bei fortschreitender Tilgung (entsprechend der Restschuld) die Versicherungssumme.

    Zu beachten ist, dass die Vertragslaufzeit mit der Darlehensdauer und die Versicherungssumme mit der Darlehenshöhe übereinstimmen sollte. Das Pendant dazu bildet die steigende Versicherungssumme. Hierbei erhöht sich die jährliche Summe um einen festen Prozentsatz anhand der sogenannten Dynamik-Option. Im Umkehrschluss steigen dadurch auch Ihre laufenden Monatsbeiträge. Der jährlichen Erhöhung kann selbstverständlich jederzeit kostenfrei widersprochen werden.

    Die verbundene Risikolebensversicherung (Sonderform): Bei dieser Sonderform werden beide Partner über einen Vertrag abgesichert. Dabei sind Sie sowohl als versicherte Personen als auch Bezugsberechtigte eingetragen, die im Todesfall Leistungen erhalten. Vor allem kinderlose Paare oder Ehepaare profitieren vom Partnertarif.

    Wichtiges

    Das müssen Sie vor Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten

    Die genaue Höhe der monatlichen Beiträge für die Risikolebensversicherung hängt von individuellen Risikofaktoren der zu versichernden Person ab. Daher müssen Sie in einem Antrag Fragen zu den folgenden Punkten beantworten: Kontinuierliche Ausgaben (wie Mietzahlungen, laufende Kredite), Gesundheitszustand / Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers, Alter des Versicherungsnehmers und Ausübung eines riskanten Hobbys oder gefährlichen Sportart.

    Es gilt die Faustregel, dass die vereinbarte Versicherungssumme mindestens das drei- bis fünffache (bei Familien mit Kindern) Brutto-Jahresgehalt des Versicherungsnehmers betragen sollte. Welche Höhe die Versicherungssumme mindestens oder maximal betragen kann, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Es ist daher ratsam, die verschiedenen Versicherungspolicen gründlich miteinander zu vergleichen.

    2 Rechenbeispiele zur Risiko­lebens­versicherung

    Eine Beratung zur Risikolebensversicherung
    • Verdient ein Partner in einer kinderlosen Beziehung 40.000 Euro im Jahr, empfiehlt sich eine Todesfallsumme von 120.000 Euro.

    • Eine berufstätige Mutter, die ebenfalls ein Brutto-Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat, sollte sich hingegen mit 2000.000 Euro absichern.

    Risikolebensversicherung ohne Gesungdheitsprüfung? Diese Frage kann schnell und einfach beantwortet werden: Aufgrund einer Gesetzesänderung gehören Fragen zum gesundheitlichen Zustand zu den Pflichtangaben in der Risikolebensversicherung. Versicherungsnehmer müssen demnach damit rechnen, einschlägige Fragen zum eigenen Gesundheitszustand zu beantworten. Bei Falschangaben muss der Versicherte mit empfindlichen Strafen rechnen.

    Testsieger

    Diese Risikolebensversicherungen überzeugen im Test der Stiftung Warentest

    Die Stiftung Warentest hat Anfang des Jahres 2020 das Angebot von 37 Versicherern bewertet. Bei den getesteten Tarifen handelt es sich um Tarife mit Beitrags­verrechnung.

    Durchgeführt wurde der Test anhand einer Modellkundin: Sie ist 36 Jahre alt, von Beruf akademische Angestellte und wählt eine Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren aus. Außerdem wurden folgende Kriterien als Bewertungsgrundlage herangezogen:

    • Nichtraucher: Der Verbraucher muss seit mindestens einem Jahr rauchfrei sein.
    • Jahresbeitrag/Zahlbeitrag: Dieser Betrag zahlt der Kunde.
    • Jahresbeitrag/Tarifbeitrag: Bei Tarifen mit Beitragsverrechnung können die Kosten bis zu dieser Grenze vom Versicherungsanbieter erhöht werden.
    • Ärzt­liches Gutachten: Dieses wird vom Versicherer ab der Versicherungssumme des Modelkunden vor Vertragsunterzeichnung angefordert.
    • Höchst­alter: Gemeint ist die maximale Laufzeit des Vertrags beziehungsweise das Höchstalter des Kunden, bis zu dem der Vertrag abgeschlossen werden kann.
    • Nach­versicherungs­garantie: Darunter ist die Möglichkeit zu verstehen, die Versicherungssumme aus wichtigem Grund ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, zum Beispiel bei Heirat oder einer Gehaltserhöhung.
    • Verlängerungs­option: Kunden können den Vertrag vor dessen Ablauf ohne Gesundheitsprüfung verlängern.
    • Vorgezogene Todes­fall­leistung: Kann durch einen Arzt bestätigt werden, dass der Versicherte durch schwere Krankheit eine maximale Lebenszeit von zwölf Monaten hat, wird die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt.

    Ergebnisse: Der Risikolebensversicherung Test der Stiftung Warentest ergibt, dass fünf Tarife der 37 Versicherer bereits für unter 315 Euro im Jahr zu haben sind.

    Position Versicherung Tarif Netto Jahres­beiträge
    1 Europa Standard E-RL 245 Euro
    2 CosmosDirekt Basis-Schutz 268 Euro
    3 Hannoversche Basis T1 N10 / T1 R 275 Euro
    4 WGV Basis R1LN12 / R3LN12 312 Euro
    5 InterRisk AR1N XL / AR1 XL 314 Euro
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