PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

40 Prozent Kosten Ersparnis

Finden Sie eine private Kranken­­versicherung, die zu Ihnen passt.

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    PKV-Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis finden

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    PKV-Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis finden

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

AXA Logo
Gothaer Logo
Continentale Logo
Signal Iduna Logo
Barmenia Logo
HanseMerkur Logo
Hallesche Logo
Allianz Logo

Private Kranken­­versicherung: Voraus­setzungen, Gesundheits­fragen, Leistungen im Vergleich

Die private Krankenversicherung steht den meisten Berufsgruppen offen, ohne dass sie weitere Voraussetzungen erfüllen müssen. Rund neun Millionen Personen in Deutschland haben sich bereits für eine private Krankenversicherung (PKV) entschieden. Demgegenüber stehen etwa 73 Millionen Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind.

Beim Anblick dieser Zahlen muss die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) scheinbar den besseren Gesundheitsschutz bieten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Tatsächlich sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht nur umfassender. Privatversicherte müssen sich zudem nicht mit Standardbehandlungen zufriedengeben.

krankenversicherung.net-Tipp: Die Auswahl in der PKV ist riesig. Sie können hunderte Tarife von mehr als 40 Anbietern miteinander vergleichen. Für eine Vorauswahl ist es daher sinnvoll, sich auf die Angebote zu konzentrieren, die auf Ihre persönlichen Wünsche an die Krankenversicherung zugeschnitten sind.

Themen dieser Seite im Überblick
    Add a header to begin generating the table of contents

    Weiterführende Themen zur privaten Krankenversicherung

    Testinstitute wie Stiftung Warentest, das Deutsche Institut für Service Qualität (DISQ), Focus-Money oder Handelsblatt überprüfen regelmäßig die aktuellen Tarife der privaten Krankenversicherung. In unserer Themenseite haben wir die aktuellen Testergebnisse für Sie gesammelt. Zu den PKV Tests

    Tarife der privaten Krankenversicherung haben meist große Preisunterschiede von mehreren Hundert Euro. Wie diese Kosten berechnet werden, wie hoch die Kosten wirklich sind, wobei Sie sparen können und wie die Beitragsentwicklung der letzten Jahre aussieht, erfahren Sie hier.

    Sowohl die gesetzliche, als auch die private Krankenversicherung bieten jeweils Vorteile, aber auch Nachteile. Kosten und Leistungen sind dabei ein wichtiger Bestandteil, worauf Sie noch achten sollten, erfahren Sie in unserer Vor- und Nachteile von GKV und PKV.

    Aktuell gibt es in Deutschland 41 private Krankenversicherer. Worauf Sie bei der Wahl eines PKV Anbieters achten sollten, erfahren Sie in unserem Vergleich der PKV Anbieter.

    Wie Sie sich als in Deutschland lebender Ausländer versichern können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Alles Wichtige haben wir für Sie in verschiedenen Sprachen auf unserer Seite zur Krankenversicherung für Ausländer zusammengestellt.

    Voraussetzungen und Leistungen der Privaten Krankenversicherung

    Voraussetzungen und Gesundheitsfragen

    Private Krankenversicherung: Was sind die Voraussetzungen zum Eintritt?

    Die private Krankenversicherung steht folgenden Berufsgruppen offen:

    Beamte,
    Beamtenanwärter,
    Selbstständige,
    Freiberufler,
    Studenten
    Angestellte

    Voraussetzung Nr. 1: Einkommen

    Zumindest für Angestellte ist das Einkommen eine wichtige Bedingung für die private Krankenversicherung. Anders als Beamte, Selbstständige, Studenten und andere Berufsgruppen können sie sich erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe privat versichern.

    Diese Einkommensgrenze wird als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Erst wenn sie überschritten wird, können Angestellte gemäß SGB V § 6 von der Versicherungspflicht entlassen werden. Dann ist es ihnen erlaubt, zwischen den gesetzlichen Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung frei zu wählen.

    Die monatliche / jährliche Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt 2023 bei:

    Monatlich0
    Jährlich0

    Voraussetzung Nr. 2: Gesundheitsprüfung

    Neben dem Einkommen müssen alle Versicherungsnehmer eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten, um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen die Versicherungsgesellschaften Interessenten ablehnen. Es besteht für sie kein Aufnahmezwang. Eine wichtige Voraussetzung für die PKV ist daher die gesundheitliche Verfassung.

    Mit der Gesundheitsprüfung macht sich der Krankenversicherer ein Bild über Ihren Gesundheitszustand. Sind Sie gesund und waren dies auch in den vergangenen Jahren, stellt die Prüfung kein Problem für Sie dar. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge erheben, die Übernahme von Behandlungskosten bei bestimmten Krankheitsbildern ausschließen oder die Aufnahme in seine private Krankenversicherung ganz verweigern.

    Aufgrund dieser Konsequenzen ist es für Sie ratsam, beim Antrag die Unterstützung eines Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Dieser kennt sich mit der Annahmepolitik aus und weiß, wie sich die Gesundheitsfragen bei den Anbietern unterscheiden und welcher Tarif somit der beste für Sie ist.

    3 wichtige Fakten zu den Gesundheitsfragen der PKV:

    • Abfragezeitraum:

      In der Regel fünf Jahre bei ambulanten Behandlungen bis zehn Jahre bei stationären Aufenthalten

    • Kein Schummeln:

      Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden

    • Folgen bei Falschangaben oder verschwiegenen Erkrankungen:

      Rücktritt vom Vertrag, Rückforderung der bisher geleisteten Erstattungen

    krankenversicherung.net-Tipp: Gleichen Sie Ihre Angaben mit denen aus Ihrer Patientenakte zusammen mit Ihren Ärzten ab. Manchmal sind dort andere Diagnosen vom Mediziner vermerkt als Ihnen bewusst ist.

    Welche Fragen gestellt werden, hängt vom PKV-Anbieter ab. Dazu gehören beispielsweise:

    • Frühere Ablehnungen:

      Wurden Sie bereits bei einem oder mehreren PKV-Anbietern abgelehnt oder haben Sie einen Vertrag gekündigt?

    • Medikamenteneinnahme:

      Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Welche?

    • Behandlungen:

      Werden Sie bereits hinsichtlich Herz und Kreislauf, Atmungsorganen, Rücken, Allergien, Nervenleiden, Zahn, Sucht oder psychischen Beschwerden behandelt?

    • Untersuchungen:

      Bestehen bereits Untersuchungsergebnisse zu den oben genannten Leiden?

    • Bestehende Beschwerden:

      Gibt es Beschwerden, frühere Erkrankungen, körperliche Gebrechen oder Unfallfolgen?

    Das spricht dafür

    Welche Gründe sprechen für die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen?

    In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie weitaus bessere Leistungen, etwa eine Chefarztbehandlung. Außerdem sind Ihre Wartezeiten beim Arzt deutlich kürzer als für gesetzlich Krankenversicherte. Viele Angestellte, die gerne in die PKV wechseln würden, sind jedoch durch ihr Einkommen an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Daher ist nur rund jeder zehnte Bürger Privatpatient.

    Vor allem der verlässliche und in der Regel deutlich höherwertige Schutzumfang im privaten System überzeugt viele Kunden. Leistungskürzungen oder gar die Abschaffung mancher Kostenübernahme, wie in der GKV des Öfteren geschehen, gibt es in der PKV nicht.  (Focus-Money 40/2022).

    • Preis- und Leistungskontrolle

      Privatversicherte bestimmen den Umfang der Versicherungsleistungen selbst, dadurch können sie auch die Kosten beeinflussen.

    • Leistungsumfang

      Der Leistungsumfang und das Behandlungsspektrum ist für Privatversicherte wesentlich umfangreicher, etwa im Krankenhaus oder beim Zahnarzt.

    • Leistungsgarantie

      Einmal vereinbarte Leistungen dürfen die privaten Krankenversicherungen weder kürzen noch streichen.

    • Termine und Wartezeiten

      Privatversicherte warten meist kürzer beim Arzt und erhalten schneller einen Termin bei Fachärzten.

    • Medikamente

      In der PKV werden die Kosten von verschreibungspflichtigen Medikamenten komplett erstattet.

    Das sind einige Gründe, die für die private Kranken­versicherung sprechen.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    krankenversicherung.net-Tipp: In unserem Magazin finden Sie viele weiterführende Informationen rund um die Krankenversicherung, etwa zur elektronischen Patientenakte, zur Gebührenordnung und für Personen, die keine Krankenversicherung haben.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Besonderheit deutsches Gesundheitssystem

    Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Deutschland ist vergleichsweise einmalig. Während die Leistungen in der GKV durch den Leistungskatalog reguliert und bei allen Krankenkassen einheitlich sind, bietet die PKV ein Höchstmaß an Flexibilität.

    Wichtige Aspekte

    Private Krankenversicherung im Vergleich: Wo gibt es das beste Preis-Leistungs-Verhältnis?

    Das Angebot in der privaten Krankenversicherung ist sehr groß. Kritiker sprechen daher häufig von einem Tarifdschungel. Vergleiche von verschiedenen Instituten helfen Ihnen jedoch dabei, sich einen ersten groben Überblick über empfehlenswerte Angebote zu verschaffen. Die Tests lassen sich in drei Kategorien einteilen:

    • Kundenerfahrungen:

      Wie zufrieden sind Privatversicherte mit Service, Leistung und Angebot ihrer PKV? Welcher Anbieter hat die höchste Kundenzufriedenheit?

    • Preis-Leistungs-Verhältnis:

      Welcher private Krankenversicherer bietet die meisten Leistungen für Ihr Geld? Die Vergleiche beachten dabei oftmals verschiedene Leistungsniveaus.

    • Unternehmensqualität:

      Wie stabil sind die Versicherungsgesellschaften aus finanzieller Sicht, ganz unabhängig von ihrem PKV-Angebot? Bei welchem Anbieter gibt es die meisten oder wenigsten Beschwerden?

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Mithilfe der PKV-Vergleiche können Sie schon im Vorfeld gute von schlechten Angeboten trennen und kommen so schneller zu der privaten Krankenversicherung, die am besten zu Ihnen passt.

    Leistungen

    Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?

    Generell haben Sie in der privaten Krankenversicherung Anspruch auf umfassenden Schutz bei ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Zahnarztbesuchen. Zudem können Sie die Leistungen Ihres Versicherungsschutzes ausweiten. Zum Grundstock jeder PKV sollten die folgenden Leistungen zählen:

    In der Regel sind allgemeinärztliche Behandlungen beim Haus- und Facharzt, verschriebene Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel abgedeckt. Darüber hinaus sollten Sie als künftiger Privatpatient auf eine umfassende Erstattung bei häuslicher Krankenpflege achten.

    Ihre private Krankenversicherung sollte sowohl ambulante und stationäre Psychotherapie abdecken. Je nach Versicherungsvertrag gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der übernommenen Sitzungen, auf die Sie achten sollten.

    Im Krankenhaus haben Sie je nach Tarif Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt oder andere Spezialisten auf ihrem Gebiet. Manche Versicherer zahlen einen Ausgleich, wenn Sie sich trotz vereinbartem Einzelzimmer für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt entscheiden.

    Sie dürfen frei wählen, welchen Arzt Sie im Krankheitsfall aufsuchen beziehungsweise in welches Krankenhaus Sie eingeliefert werden. Gesetzlich Krankenversicherte werden dagegen in die nächstgelegene Klinik gebracht.

    Beim Zahnarzt erstattet die PKV bis zu 100 Prozent der zahnärztlichen Behandlungskosten. Auch für Zahnersatz ist die volle Erstattung möglich. Gängiger sind jedoch 80 Prozent. In den ersten Jahren kann eine sogenannte Zahnstaffel gelten, wodurch die Kostenerstattung zunächst begrenzt ist. Achten Sie daher beim Vergleich der Vertragsbedingungen auf entsprechende Einschränkungen.

    Ärzte rechnen ihre Leistungen nach einer bestimmten Gebührenordnung ab. Die GOÄ gilt für Ärzte, die GOZ für Zahnärzte und die GebüH für Heilpraktiker. Die private Krankenversicherung sollte mindestens den Regelhöchstsatz (2,3-fach Satz der GOÄ/GOZ) bezahlen. Auf der sicheren Seite sind Versicherte, wenn ihre PKV den Höchstsatz (3,5-fache) übernimmt. Vereinbart ein Mediziner mehr, muss er sich dies von Ihnen schriftlich bestätigen lassen.

    Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden durch einen Heilpraktiker, müssen Sie diese Leistung gegebenenfalls gesondert mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbaren. Diese übernimmt dann in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen.

    Zu den Hilfsmitteln zählen Prothesen, Gehhilfen und Krankenfahrstühle. Was der Anbieter erstattet, steht im Hilfsmittelkatalog. Dieser sollte einerseits möglichst offen formuliert sein, sodass auch neue Hilfsmittel aufgenommen werden. Andererseits sollte die Kostenübernahme möglichst hoch ausfallen. Hier ist auf prozentuale oder feste Begrenzungen zu achten. Gleiches gilt für Heilmittel wie Krankengymnastik und Ergotherapie.

    Sind Selbstständige gesetzlich weder renten- noch unfallversichert, sollten sie darauf achten, dass die PKV die Kosten für Reha-Maßnahmen, Kuren oder Anschlussheilbehandlungen übernimmt. Wichtig ist zudem, dass die Behandlungen generell versichert sind und nicht nur beispielsweise „schwere“ Erkrankungen im Versicherungsschutz aufgenommen sind.

    Ebenfalls wichtig für Selbstständige: Bekommen sie kein Krankentagegeld, sollten sie ein Krankenhaustagegeld in ihre private Krankenversicherung integrieren. Dadurch erhalten sie für jeden Tag der stationären Behandlung Geld, das zusätzliche finanzielle Belastungen durch den Krankenhausaufenthalt abfedert.

    Mit dieser Option sinkt der Versicherungsbeitrag im Alter um einen festen Betrag oder Prozentsatz, sodass Ihre finanzielle Belastung durch die PKV-Kosten nicht so hoch ist. Bei Versicherungswechsel oder Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gehen jedoch Ihre Ansprüche im Rahmen des Entlastungstarifs verloren.

    Sieht Ihr Vertrag eine Beitragsrückerstattung vor, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen bei Ihrem Versicherer eingereicht haben. Wie viel, hängt vom Krankenversicherer ab.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Checkliste: Was ist in der PKV wichtig?

    Angesichts der vielen Leistungen, die Ihnen die private Krankenversicherung bietet, ist es sinnvoll, sich vor dem Abschluss mit dem gewünschten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Die Checkliste von krankenversicherung.net hilft Ihnen dabei, die PKV-Leistungen Punkt für Punkt zu vergleichen. Ist der gewünschte Leistungsumfang abgesteckt, finden Sie sich wesentlich besser im Tarifdschungel zurecht.

    • Akzeptieren Sie Leistungseinschränkungen bei Zahnersatz bis zu einem jährlichen Festbetrag?
    • Welchen Mindesterstattungssatz wünschen Sie für den Bereich Zahnbehandlung?
    • Welchen Erstattungssatz wünschen Sie bei Zahnersatz und Kieferorthopädie?
    • Soll Ihre private Krankenversicherung auch zahnärztliche Leistungen erstatten, die über dem Regelhöchstsatz (2,3-fach der GOZ) liegen?
    • Welche Vorsorgeuntersuchungen soll Ihre PKV übernehmen?
    • Möchten Sie einen krankheitsbedingten Verdienstausfall versichern?
      • Wenn ja, in welcher Höhe?
      • Ab welchem Tag (z. B. 15. Tag, 43. Tag, 180. Tag)?
    • Möchten Sie Kurleistungen versichern?
    • Bis zu welcher Höhe möchten Sie sich jährlich an medizinischen Kosten beteiligen?
    • In welchem Umfang sollen die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen und Heilmittel erstattet werden?
    • Wünschen Sie eine Erstattung von privatärztlichen ambulanten Leistungen, die den Regelhöchstsatz (das 2,3-fache der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) oder den Höchstsatz (3,5-fach) überschreiten?
    • Wünschen Sie eine Erstattung von privatärztlichen stationären Behandlungen, die den Regelhöchstsatz (das 2,3-fache der GOÄ) oder den Höchstsatz übertreffen?
    • Möchten Sie ein Krankentagegeld vereinbaren?
    • Sollen ambulante Heilpraktikerleistungen versichert sein?
    • Welche Erstattung bei Sehhilfen wünschen Sie?
    • Welche Erstattung für weitere Hilfsmittel möchten Sie erhalten?

    Tarifoptionen

    Wie unterscheiden sich die Tarife der privaten Krankenversicherung?

    In der privaten Krankenversicherung stellen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen. Entsprechend groß ist die Auswahl, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten Rechnung trägt. Interessierte können meist zwischen einem Kompakt-Tarif und einem Modul-Tarif wählen.

    Kompakt-Tarif

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Die Leistungen sind zwar fest vorgegeben, jedoch sind diese Tarife relativ preiswert. Flexibilität wird Ihnen bei der Selbstbeteiligung geboten, die Privatpatienten entweder für den ambulanten oder auch für den stationären und zahnärztlichen Bereich wählen können.

    Modul-Tarif

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Hier legen Sie die Leistungen weitgehend selbst fest. Für Zahnarzt- oder Krankenhausbehandlungen stehen unterschiedliche Module beziehungsweise Bausteine bereit. Privatpatienten können sich zum Beispiel für einen Basisschutz oder auch für hochklassige Pakete entscheiden.

    Die PKV-Kosten orientieren sich generell an Ihrem Alter, am Gesundheitszustand und am gewünschten Leistungsumfang. Fünf Besonderheiten sind zu beachten:

    • Beamte

      haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Sie müssen daher nur noch einen kleinen Teil ihrer Krankheitskosten über die private Krankenversicherung abdecken.

    • Privatversicherte Angestellte

      bekommen vom Chef einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beitrags (bis zu einer gewissen Grenze).

    • Kinder

      brauchen in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag. Sie können nicht kostenfrei mitversichert werden.

    • Pflegeversicherung

      Wie gesetzlich Versicherte müssen Privatversicherte eine Pflegeversicherung nachweisen. Mit dem Abschluss der PKV sind sie automatisch in der sogenannten Pflegepflichtversicherung versichert, die die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Absicherung hat.

    • Beiträge im Alter

      Mit zunehmenden Alter steigt der Beitrag, da die Versicherer davon ausgehen, dass Sie häufiger Arztbesuche in Anspruch nehmen. Die Kosten als privatversicherter Rentner werden allerdings durch Altersrückstellungen abgefedert, die Sie mit Ihrem Beitrag ansparen.

    krankenversicherung.net-Tipp: Lassen Sie sich bei der Wahl eines passenden PKV-Tarifs von einem Experten unterstützen. So gehen Sie sicher, keine wichtigen Leistungen zu vergessen und finden einen Versicherer mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine erste, allerdings nur sehr grobe Orientierung gibt der PKV-Beitragsrechner.

    Neben den Modul- und Kompakttarifen gibt es in der privaten Krankenversicherung drei weitere Tariftypen, die sich vor allem an Kunden richten, deren PKV-Kosten zu hoch sind: Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif.

    Übersicht zur Tarifarten der PKV

    Monats­beitrag Begrenzt auf GKV-Höchstbeitrag plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2023: 807,98 Euro) Begrenzt auf GKV-Höchstbeitrag (2023: 728,18 Euro) Zwischen 100 Euro und 125 Euro
    Leistungs­umfang Mit der GKV vergleichbar Leistungs­schwächer als Basistarif Nur Behandlungen bei Schmerz­zuständen, akuter Erkrankung, Schwanger­schaft und Mutter­schaft
    Bedin­gungen Abschluss der PKV vor 2009, Mindestalter 55 Jahre Versicherte fallen bei Beitrags­rückstand automatisch in diesen Tarif

    Sollte Ihr Beitrag im Alter so stark steigen, dass dieser zur finanziellen Belastung wird, können Sie in den Basistarif wechseln. Dort werden Ihnen die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten. Sie müssen allerdings auch die gleichen Zuzahlungen wie Kassenpatienten leisten. Der Beitrag ist auf den Maximalbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags gedeckelt. Bei der Berechnung ist nur Ihr Alter, nicht aber Ihr Gesundheitszustand entscheidend.

    Wichtig: Waren Sie bereits vor 2009 privat versichert, dürfen Sie in den PKV-Basistarif nur wechseln, wenn Sie 55 Jahre und älter sind, Rente oder Ruhegehalt beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.

    Dieser Tarif richtet sich an langjährig Versicherte, die vor dem Jahr 2009 in die PKV gewechselt sind. In den Standardtarif dürfen Sie nur wechseln, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind oder bereits Rente beziehen. Bis zum 65. Lebensjahr darf Ihr Einkommen zudem nicht über der besonderen Versicherungspflichtgrenze (2023: 59.850 Euro) liegen.

    Die Leistungen sind im Vergleich zum Basistarif weniger umfangreich. Dafür ist der Standardtarif günstiger. Denn der Beitrag ist auf den Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

    Können Sie Ihre Beiträge für mehrere Monate nicht mehr zahlen, rutschen Sie in den Notlagentarif. Dort erstattet Ihnen Ihr Versicherer die Behandlungskosten nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Mutterschaft und Schwangerschaft. Bei Kindern und Jugendlichen werden zudem Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Behandlungen bei Krankheit und Unfall gezahlt.

    Die Kosten sind vergleichsweise niedrig, etwa weil Altersrückstellungen entfallen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Beitragsschulden zu begleichen und in einen Normaltarif zurückzukehren.

    PKV Beitragsanpassungen 2023

    2023 stiegen die Beiträge nicht ganz so stark wie in den vergangenen Jahren. Im Durchschnitt erhöhten sich die PKV-Beiträge um 3 Prozent. Zum Vergleich: 2021 gab es mit 8,1 Prozent einen viel größeren Sprung nach oben, 2022 waren es 4,1 Prozent mehr.

    Die Prämienanpassung wirkt sich auf den Durchschnittsbeitrag aus: Dieser steigt von 535 Euro pro Monat auf 551 Euro an.

    Als Grund für die Anpassungen nennen Experten die gesunkenen Kapitalerträge aufgrund der niedrigen Zinsen sowie höhere Preise für Arzneien und Behandlungen. Die Inflation könnte sich hingegen erst im nächsten Jahr auf die PKV-Kosten auswirken.

    Eine weitere Anpassung betrifft privatversicherte Arbeitnehmer und Selbstständige – und zwar die Prämienanpassung in der privaten Pflegeversicherung. Nach Angaben des PKV-Verbandes steigen die Monatsbeiträge um bis zu 40 Prozent. Zurückzuführen ist dies auf die neuen Pflegegesetze, die der PKV höhere Ausgaben bescheren.

    Wie hoch die Anpassung bei den Versicherern für Neukunden (Angestellte, Selbstständige und Freiberufler) ausfällt, zeigt unsere Übersicht. Aufgelistet werden Veränderungen ab sieben Prozent:

    Arag 14,9 %
    Barmenia 11,7 %
    BBKK 7,3 %
    Gothaer 7,2 %
    HanseMerkur 9,1 %
    Mecklenburgische 15,1 %
    Nürnberger 7,5 %
    Provinzial 8,1 %
    SDK 14,5 %
    UKV 7,5 %
    uniVersa 9,4 %

    (Quelle: BAP-Guide Gewa Comp, Stand: Dezember 2022)

    Tipp: Im Falle von Beitragserhöhungen oder Änderung der Leistungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und dürfen zwei Monate nach Bekanntgabe außerordentlich kündigen! Haben sich die Kosten Ihres PKV-Tarifs in diesem Jahr erhöht? Dann können Sie aktuelle Tarife in unserem Tarifrechner finden, oder sich von einem Experten kostenlos beraten lassen.

    Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

    Ein gern benutztes Argument gegen die PKV sind hohe Beitragssteigerungen im Alter. Beitragsvorteile in jüngeren Jahren würden demnach durch Beitragserhöhungen im Alter aufgehoben. Damit dies nicht geschieht, bauen die Versicherungsunternehmen Rücklagen auf, mit denen Prämienanpassungen abgefedert werden (Alterungsrückstellungen oder Altersrückstellungen).

    Betrachtet man zudem die Beitragsentwicklung seit 2000, die jährlich von Franke und Bornberg erstellt wird, hat sich die durchschnittliche Prämienanpassung in den letzten Jahren kaum verändert. Zwischen 2000 und 2014 stiegen die Beiträge im Schnitt um insgesamt 3,8 Prozent, gleiches gilt für den Zeitraum zwischen 2000 und 2019.

    Beitragssteigerungen seit 2012

    2012 2,01 % 2,61 % 2,77 %
    2013 2,72 % 1,74 % - 0,73 %
    2014 1,93 % 1,59 % 0,88 %
    2015 2,13 % 1,78 % - 0,04 %
    2016 4,15 % 1,38 % 2,40 %
    2017 6,58 % 5,55 % 5,68 %
    2018 2,89 % 2,81 % 2,90 %
    2019 2,87 % 2,14 % 3,39 %
    2020 3,21 % 3,85 % 1,68 %
    2021 6,00 % 7,10 % ca. 7 %
    2022 3,30 % 4,10 % ca. 2 %

    Quelle: Franke und Bornberg, 2022

    Auffällig ist, dass die Kosten für die private Krankenversicherung alle paar Jahre deutlich steigen. In der Zwischenzeit sind die Anpassungen dagegen moderat. Ursache hierfür sind unter die Bedingungen, die die Versicherer erfüllen müssen, um ihre Beiträge ändern zu dürfen. Diese sind an feste Grenzen geknüpft. Würde der Gesetzgeber diese aufweichen, könnten die Anbieter ihre Prämien flexibler anpassen. Starke Sprünge könnten so vermieden werden.

    Achtung: Auch bei den gesetzlichen Kassen steigen die Kosten aufgrund der Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts. Um diese auszugleichen, hat der Gesetzgeber teils deutlich den Beitragssatz angepasst und Leistungskürzungen vorgenommen. In der privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang dagegen garantiert.

    Lassen sich die Kosten für die private Krankenversicherung absetzen?

    Wie gesetzlich Versicherte auch können Sie Ihre Krankenversicherungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Damit GKV- und PKV-Patienten gleichbehandelt werden, berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur Ihre Ausgaben für die sogenannte Basiskrankenversicherung. Damit sind alle Leistungen gemeint, die auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

    Haben Sie beispielsweise über Ihren PKV-Anbieter die Übernahme der Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus vereinbart, können Sie den Beitrag, der genau dafür fällig wird, nicht von der Steuer absetzen.

    Es ist zum Glück nicht Ihre Aufgabe, die PKV-Kosten entsprechend aufzuschlüsseln. Das macht Ihr Versicherer. Von ihm erhalten Sie eine Bescheinigung des Basisbeitrags. Diese Summe tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, reduziert diese den Betrag, den sie steuerlich absetzen dürfen.

    Was ist mit den Krankheitskosten?

    Selbst bezahlte Arztrechnungen können Sie ebenfalls von Steuer absetzen. Allerdings nur als außergewöhnliche Belastungen. Hier entscheidet Ihr Einkommen und Familienstand, ab welcher Grenze das Finanzamt die Ausgaben berücksichtigt.

    Die folgende Tabelle zeigt die Grenzwerte auf:

    Ledig ohne Kind 5 % 6 % 7 %
    Verheiratet ohne Kind 4 % 5 % 6 %
    Ein oder zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
    Drei oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

    Ganz wichtig: Je nach Einkommen kommen alle Einkommensstufen zum Tragen. Verdienen Sie beispielsweise über 52.000 Euro, wird Ihre zumutbare Belastung über alle drei Stufen berechnet. Liegt Ihr Einkommen dagegen bei 15.000 Euro, wird nur die erste Stufe berücksichtigt.

    Ein Beispiel dazu:

    Sie sind verheiratet, haben ein Kind und verdienen gemeinsam 50.000 Euro im Jahr. Folgende Berechnung ergibt sich daraus:

    • 2 Prozent von 15.340 Euro (Einkommensstufe bis 15.340 Euro): 306,80 Euro
    • 3 Prozent von 34.660 Euro (50.000 Euro minus 15.340 Euro): 1.039,80 Euro

    Die zumutbaren Belastungen belaufen sich also auf gerundete 1.346 Euro. Darüber hinausgehende Krankheitskosten sollte das Finanzamt anerkennen.

    Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung ist durch ihr großes Leistungsspektrum attraktiv. Privatpatienten können modernste medizinische Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen. Sie erhalten schneller Termine und müssen weniger Wartezeit beim Arzt einplanen. Versicherte stellen das Leistungspaket individuell nach ihren Bedürfnissen an die Gesundheitsversorgung oder nach ihren Kostenvorstellungen zusammen. Die Beitragsstruktur ist unabhängig vom Einkommen.

    Die Auswahl an Tarifen bei der PKV ist unüberschaubar groß. Mit einem Vergleich verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Angebote der verschiedenen Krankenversicherer. Ratsam ist es auch, Tests und Vergleiche zur PKV von unabhängigen Testinstitutionen heranzuziehen. Hier erhalten Sie eine Einschätzung über Kundenzufriedenheit, Preis-Leistungs-Verhältnis und die Versicherungs­unternehmen.

    In die private Krankenversicherung (PKV) können Sie wechseln, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das trifft zu auf Beamte, Selbstständige, Studienanfänger sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungs­pflichtgrenze überschreitet. Beim Antrag müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dann entscheidet die Versicherung, ob sie Sie als Mitglied akzeptiert.

    Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der GKV können Sie sich befreien lassen. Beantragen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse und weisen Sie nach, dass Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind.

    Berechtigt sind gutverdienende Arbeitnehmer, Studienanfänger, Bezieher von ALG I sowie Rentner. Beamte und Selbstständige sind versicherungsfrei.

    In der privaten Krankenversicherung gibt es ein unüberschaubar großes Angebot an verschiedenen Tarifen. Hilfreich ist die Unterscheidung nach Tarifarten. So gibt es die Krankenvollversicherung, Zusatzversicherungen, Ergänzungstarife, Quotentarife oder Beihilfe-Tarife für Beamte, Sozialtarife sowie Tarife mit Selbstbeteiligung.

    Bei der Tarifwahl sind mehrere Kriterien wichtig. Achten Sie auf den Leistungsumfang und entscheiden Sie, ob die Grundsicherung genügt oder ob Sie Premiumleistungen brauchen. Denken Sie auch an Ihren Gesundheitszustand. Dieser kann die Tarifkosten beeinflussen. Darüber hinaus sind Überlegungen zu Aspekten wie Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Absicherung der Familie nötig.

    Nutzen Sie dazu unseren Online PKV-Rechner. Dafür sind nur wenige Angaben nötig wie Geschlecht, Alter, Berufsgruppe sowie einige Aspekte, die Ihr Vertrag in der privaten Krankenversicherung umfassen soll. Anhand der Ergebnisse verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über passende Tarife und PKV-Anbieter.

    Ja, der Tarifwechsel innerhalb eines PKV-Anbieters ist sogar gesetzlich festgeschrieben im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204). Nutzen Sie diese Möglichkeit, um bei Beitragserhöhungen Ihre Kosten stabil zu halten oder um Ihren Tarif zu optimieren. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und lassen Sie sich zum Tarifangebot beraten.

    Ja, ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die freie Auswahl der Leistungen. So können Sie sich ein Leistungspaket schnüren, das Ihren Wünschen entspricht. Haben Sie dabei auch den Kostenfaktor im Blick. Lassen Sie sich bei der Tarifauswahl am besten von einem Versicherungsexperten beraten.

    Die PKV bietet eine medizinische Grundversorgung, ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung. Hinzu kommen weitere Leistungen - je nach gewähltem Tarif - wie Kostenübernahme bei hochwertigen, modernen Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln, alternativen Behandlungsmethoden, Zahnbehandlung, Zahnersatz, psychotherapeutische Behandlungen sowie die Versorgung im Krankenhaus wahlweise mit Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Einzelbettzimmer.

    Ein PKV-Tarif sollte neben der standardmäßigen medizinischen Grundversorgung alle Leistungen umfassen, die Sie brauchen. Was für Sie notwendig oder vorteilhaft ist, entscheiden Sie individuell. Auch Ihre aktuelle Lebenssituation kann ausschlaggebend sein für die optimale Leistungsauswahl in der privaten Krankenversicherung. Nutzen Sie die Beratung durch Versicherungsexperten.

    Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied sind und nicht in die PKV dürfen, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse versichert. Mithilfe von Zusatztarifen bei PKV-Anbietern können Sie deren Leistungen erweitern. Personen ohne Krankenversicherung erhalten maximal den Basistarif der PKV.

    Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist auch mit Vorerkrankungen möglich. Diese kommen bei der Gesundheitsprüfung zur Sprache. Anhand Ihrer Angaben schätzt die Versicherung das Versicherungsrisiko ein und kalkuliert den Beitrag. Anders als in der GKV können die PKV-Anbieter Anträge ablehnen. Lassen Sie daher über einen Versicherungsexperten bei mehreren Anbietern nachfragen.

    Die private Krankenversicherung interessiert sich für alle Vorerkrankungen. Im Gesundheitsfragebogen werden unter anderem folgende Punkte abgefragt: Zustand der Zähne und Zahnbehandlungen, psychische Erkrankungen, Einschränkungen durch Unfälle oder OPs, Allergien, aktuelle und empfohlene Behandlungen, Virus- und Suchterkrankungen und Krebsleiden.

    Nein, die Gesundheitsfragen gehören bei der privaten Krankenversicherung zum Standard bei der Antragstellung. Anhand dieser Angaben prüft die Versicherung das Kostenrisiko und berechnet die Beitragshöhe. Auch beim Basistarif sind Gesundheitsfragen eine Voraussetzung.

    Der Basistarif ist ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherungen. Obwohl die privaten Krankenversicherungen bei diesem Tarif kein Mitglied wegen Vorerkrankungen ablehnen dürfen, sind beim Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese erfragt die Versicherung für ihre Kostenberechnung und für den Fall, dass die Person später in einen anderen Tarif wechselt.

    Der Basistarif in der PKV ist ein Sozialtarif, den jede private Krankenversicherung anbietet. Den PKV-typischen besseren Versicherungsschutz umfasst er nicht. Seine Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen. Er steht Versicherten offen, die ihre Beiträge vorübergehend nicht bezahlen können.

    Der Standardtarif ist ein Sozialtarif der PKV. Auf den höherwertigen Versicherungsschutz der PKV müssen Versicherte in diesem Tarif verzichten. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkasse. Nur Versicherte, die vor 2009 in die PKV gewechselt sind, können diesen Tarif in Anspruch nehmen. Altersrückstellungen werden angerechnet.

    Die besten Leistungen der PKV sind Top-Tarife, die erstklassigen Versicherungsschutz umfassen. Dazu zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einzelbett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalt oder auch die komplette Übernahme von Zahnersatz. Ob diese Leistungen jedoch für jeden PKV-Versicherten optimal und nötig sind, muss jede Person für sich entscheiden.

    Das ist schwer zu sagen. Es kommt auf den Vertrag und die Lebenssituation des Versicherten an. In der PKV steigen die Beiträge für ältere Versicherte an. Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Spartarif, der dazu dient, diese Kosten abzufedern. Aufgrund niedriger Zinsen bleibt der Sparanteil jedoch sehr gering.

    Ja, die meisten privaten Krankenversicherungen bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung an. Davon profitieren Versicherte, die innerhalb eines Jahres keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen haben. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt vom Vertrag ab. Manche Versicherer zahlen bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

    Alterungsrückstellungen oder kurz Altersrückstellungen sind Sparanteile des monatlichen Beitrages, den privat Versicherte zahlen. Der Versicherer legt diese Rücklagen verzinslich an. Wenn der Versicherte im Alter mehr Leistungen der PKV in Anspruch nimmt, würde dies zu höheren Beiträgen führen. Die Rücklagen federn diesen Kostenanstieg ab. Der Aufbau von Alterungsrückstellungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Altersrückstellungen dienen der Vorsorge, um höhere Beitragskosten im Alter zu vermeiden. Ältere Versicherte nehmen die Leistungen der PKV häufiger in Anspruch als jüngere Mitglieder. Dies würde höhere Beitragskosten nach sich ziehen. Durch die bereits in jüngeren Jahren angesparten Rückstellungen bleiben die Kosten für ältere Versicherte vergleichsweise stabil.

    Die Kosten dieser Tarife bleiben über die Jahre relativ stabil. Der Versicherungsnehmer bezahlt in jüngeren Jahren Beuträge, die höher sind, als es seinem Alter und seiner Gesundheit entspricht. Damit bildet er Rücklagen, die der Versicherer verzinst anlegt. Im Alter helfen diese Anteile, die höheren Behandlungskosten zu decken.

    Privatversicherte Angestellte haben Anspruch auf einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber übernimmt jeden Monat die Hälfte der Beitragskosten, maximal jedoch 403,99 Euro (2023).

    Dieser Höchstsatz ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Er entspricht dem Zuschuss, den der Arbeitgeber auch einem gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter maximal zahlen wurde.

    Expertenberatung

    Expertenberatung
    Lassen Sie sich jetzt kostenlos von einem unserer Experten beraten.

    Tarifberechnung

    Tarifberechnung
    Vergleichen Sie direkt aktuelle Tarife der PKV Anbieter und finden Sie passende Angebote.

    Zusatzversicherung

    Zusatzversicherung
    Zusätzliche Leistungen gezielt absichern.
    .

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Mehr zum Thema

    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 67.000 Euro im Jahr. Davon gehen 5.850 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 16,5 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 3,05 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag;  softfair Berechnung, Stand: Januar 2023). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

    Scroll to Top