PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

40 Prozent Kosten Ersparnis

Finden Sie eine private Kranken­­versicherung, die zu Ihnen passt.

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    PKV-Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis finden

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

40 Prozent Kosten Ersparnis

  • Häkchen

    PKV-Leistungen passend zu Ihren Ansprüchen

  • Häkchen

    Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis finden

  • Häkchen

    Kostenloses Angebot anfordern

AXA Logo
Gothaer Logo
Continentale Logo
Signal Iduna Logo
Barmenia Logo
HanseMerkur Logo
Hallesche Logo
Allianz Logo

Private Kranken­versicherung – Voraussetzungen, Leistungen und Tarifarten im Vergleich

Die private Krankenversicherung (PKV) steht nicht jedem in Deutschland offen. Wer kann sich also in der PKV versichern? Ein wesentliches Kriterium ist die Berufsgruppe. Als Arbeitnehmer benötigen Sie ein Bruttoeinkommen von mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2024). Nur dann können Sie sich privat krankenversichern.

Wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören – Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Beamtenanwärter oder Studenten – haben Sie mehr Wahlfreiheit. Diese Gruppen können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.

Die Gesundheitsprüfung ist eine weitere Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKV.

Haben Sie sich für die PKV entschieden, erhalten Sie als Privatpatient ein Leistungspaket, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist und zusätzliche Vorteile bietet.

Möchten Sie mehr Details zu den PKV-Leistungen, Tarifoptionen und Tipps zum Wechsel in die PKV erfahren? Lesen Sie hier weiter.

krankenversicherung.net-Tipp: Die Tarifauswahl in der PKV ist riesig. Sie können hunderte Tarife von mehr als 40 Anbietern miteinander vergleichen. Um schnell die passende Krankenversicherung zu finden, die Ihren Vorstellungen in Preis und Leistung entspricht, empfiehlt es sich, ein persönliches Angebot anzufordern. Warum nicht gleich hier?

Themen dieser Seite im Überblick
    Add a header to begin generating the table of contents

    Pro & Contra

    PKV im Check: Welche Vorteile und Nachteile hat sie?

    Die PKV bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die Ihnen mehr Komfort in Sachen Krankenversicherung geben, etwa im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine bevorzugte Behandlung bei Ärzten ist nur einer davon. Die PKV punktet zum Beispiel auch durch ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Jedoch gibt es auch einige Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten.

    Damit Sie die richtige Entscheidung treffen können und mit Ihrem Krankenversicherer langfristig zufrieden sind, ist es sinnvoll, sich auch über mögliche Haken zu informieren.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?
    • Beitragsberechnung

      PKV-Beiträge werden unabhängig vom Einkommen berechnet. Gerade bei einem hohen Verdienst ist der Versicherungsschutz der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung in der Regel deutlich günstiger. Ein 30-jähriger Angestellter zahlt für ausgewogenen Schutz beispielsweise 220 Euro im Monat, wie der Beitragsrechner zeigt.

    • Leistungen

      Als Privatversicherter legen Sie Ihre Leistungen individuell nach Ihren Wünschen fest und genießen oftmals eine bessere medizinische Versorgung.

    • Berufs­spezifische Tarife

      Für einige Berufsgruppen bieten die privaten Krankenversicherer spezielle Tarife an. So können sich Beamte, Ärzte und Studenten preiswert absichern und gleichzeitig vom hohen Leistungsniveau der PKV profitieren.

    • Wartezeiten und Termin­vergabe

      In der Regel erhalten Privatpatienten schneller einen Termin beim Arzt. Auch die Wartezeiten sind meist kürzer.

    • Medizinischer Fortschritt

      Privatversicherte haben schnelleren Zugang zu neuen Behandlungsmethoden.

    • Leistungs­garantie

      Vertraglich zugesicherte Leistungen können nicht gekürzt werden.

    • Aufenthalt im Krankenhaus

      Sie können je nach gewähltem PKV-Tarif im Einzelzimmer in Ruhe genesen und haben Anspruch auf die Behandlung durch den Chefarzt. Zudem können Sie Ihre Klinik frei wählen.

    • Tarifwechsel

      Der Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichen Leistungen ist beim Versicherer jederzeit möglich und gesetzlich verankert.

    • Medikamente

      Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten fallen keine Zuzahlungen an.

    • Beitrags­rückerstattung

      Viele Versicherer zahlen ihren Kunden Monatsbeiträge zurück, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten keine Leistungen genutzt haben.

    • Vorerkrankungen

      Personen mit Vorerkrankungen haben es schwerer, eine passende private Krankenversicherung zu finden. Da sich die Beitragshöhe unter anderem am Gesundheitszustand bemisst, führen Vorerkrankungen zudem zu höheren PKV-Kosten.

    • Gesundheits­prüfung

      Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen können, müssen Sie eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. So erfasst der Krankenversicherer Ihre gesundheitliche Verfassung.

    • Absicherung von Familien­mitgliedern

      Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder nicht kostenfrei mitversichert werden. Für sie bieten die Versicherer jedoch spezielle Tarife an.

    • Beiträge im Alter

      Im Alter steigen die Beiträge, da die Versicherer von häufigeren, altersbedingten Behandlungskosten ausgehen. Um den Kostenanstieg abzufedern, bauen Sie mit zehn Prozent Ihres Monatsbeitrags sogenannte Altersrückstellungen auf. Diese kompensieren Beitragserhöhungen nach dem 65. Lebensjahr zum Teil.

    • Abrechnung

      Privatversicherte gehen bei ambulanten Behandlungen stets in Vorkasse. Je nach Rechnungsbetrag kann dies zu einer kurzzeitigen finanziellen Belastung führen, ehe der Versicherer die Kosten erstattet hat. Oftmals reicht die Zahlungsfrist jedoch auch aus, erst die Rechnung beim Versicherer einzureichen und erstattet zu bekommen und dann den Betrag zu bezahlen.

    • Wechsel in die GKV

      Für Privatversicherte ist der Wechsel bzw. die Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten (Ausnahme-)Bedingungen möglich. Damit ist die Entscheidung für eine PKV meist auch eine, die nur schwer wieder rückgängig gemacht werden kann. Umso wichtiger ist es, einen Versicherer mit einem stabilen Beitragsniveau und Top-Leistungen zu finden.

    • Wechsel des Versicherers

      Beim Wechsel des Versicherers können bis dahin aufgebaute Altersrückstellungen nur teilweise mitgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung führt zudem dazu, dass der Anbieterwechsel nur für Privatpatienten sinnvoll ist, die erst kurze Zeit privat krankenversichert sind.

    Leistungen & Kosten

    Leistungen: Was bietet Ihnen die private Krankenversicherung?

    Generell haben Sie in der privaten Krankenversicherung Anspruch auf umfassenden Schutz bei ambulanten Behandlungen, Krankenhausaufenthalten und Zahnarztbesuchen. Zudem können Sie die Leistungen Ihres Versicherungsschutzes ausweiten. Ein paar Beispiele, welche Leistungen Ihr PKV-Vertrag beinhalten kann, finden Sie hier im Detail:

    In der Regel sind allgemeinärztliche Behandlungen beim Haus- und Facharzt, verschriebene Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel abgedeckt. Darüber hinaus sollten Sie als künftiger Privatpatient auf eine umfassende Erstattung bei häuslicher Krankenpflege achten.

    Ihre private Krankenversicherung sollte sowohl ambulante und stationäre Psychotherapie abdecken. Je nach Versicherungsvertrag gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der übernommenen Sitzungen, auf die Sie achten sollten.

    Im Krankenhaus haben Sie je nach Tarif Anspruch auf ein Einzel- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt oder andere Spezialisten auf ihrem Gebiet. Manche Versicherer zahlen einen Ausgleich, wenn Sie sich trotz vereinbartem Einzelzimmer für ein Zwei- oder Mehrbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt entscheiden.

    Sie dürfen frei wählen, welchen Arzt Sie im Krankheitsfall aufsuchen beziehungsweise in welches Krankenhaus Sie eingeliefert werden. Gesetzlich Krankenversicherte werden dagegen in die nächstgelegene Klinik gebracht.

    Beim Zahnarzt erstattet die PKV bis zu 100 Prozent der zahnärztlichen Behandlungskosten. Auch für Zahnersatz ist die volle Erstattung möglich. Gängiger sind jedoch 80 Prozent. In den ersten Jahren kann eine sogenannte Zahnstaffel gelten, wodurch die Kostenerstattung zunächst begrenzt ist. Achten Sie daher beim Vergleich der Vertragsbedingungen auf entsprechende Einschränkungen.

    Ärzte rechnen ihre Leistungen nach einer bestimmten Gebührenordnung ab. Die GOÄ gilt für Ärzte, die GOZ für Zahnärzte und die GebüH für Heilpraktiker. Die private Krankenversicherung sollte mindestens den Regelhöchstsatz (2,3-fach Satz der GOÄ/GOZ) bezahlen. Auf der sicheren Seite sind Versicherte, wenn ihre PKV den Höchstsatz (3,5-fache) übernimmt. Vereinbart ein Mediziner mehr, muss er sich dies von Ihnen schriftlich bestätigen lassen.

    Legen Sie Wert auf alternative Behandlungsmethoden durch einen Heilpraktiker, müssen Sie diese Leistung gegebenenfalls gesondert mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbaren. Diese übernimmt dann in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen.

    Zu den Hilfsmitteln zählen Prothesen, Gehhilfen und Krankenfahrstühle. Was der Anbieter erstattet, steht im Hilfsmittelkatalog. Dieser sollte einerseits möglichst offen formuliert sein, sodass auch neue Hilfsmittel aufgenommen werden. Andererseits sollte die Kostenübernahme möglichst hoch ausfallen. Hier ist auf prozentuale oder feste Begrenzungen zu achten. Gleiches gilt für Heilmittel wie Krankengymnastik und Ergotherapie.

    Sind Selbstständige gesetzlich weder renten- noch unfallversichert, sollten sie darauf achten, dass die PKV die Kosten für Reha-Maßnahmen, Kuren oder Anschlussheilbehandlungen übernimmt. Wichtig ist zudem, dass die Behandlungen generell versichert sind und nicht nur beispielsweise „schwere“ Erkrankungen im Versicherungsschutz aufgenommen sind.

    Ebenfalls wichtig für Selbstständige: Bekommen sie kein Krankentagegeld, sollten sie ein Krankenhaustagegeld in ihre private Krankenversicherung integrieren. Dadurch erhalten sie für jeden Tag der stationären Behandlung Geld, das zusätzliche finanzielle Belastungen durch den Krankenhausaufenthalt abfedert.

    Mit dieser Option sinkt der Versicherungsbeitrag im Alter um einen festen Betrag oder Prozentsatz, sodass Ihre finanzielle Belastung durch die PKV-Kosten nicht so hoch ist. Bei Versicherungswechsel oder Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gehen jedoch Ihre Ansprüche im Rahmen des Entlastungstarifs verloren.

    Sieht Ihr Vertrag eine Beitragsrückerstattung vor, erhalten Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurück, wenn Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen bei Ihrem Versicherer eingereicht haben. Wie viel, hängt vom Krankenversicherer ab.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Checkliste: Was ist in der PKV wichtig?

    Angesichts der vielen Leistungen, die Ihnen die privaten Krankenversicherungen bieten, ist es sinnvoll, sich vor dem Abschluss mit dem gewünschten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Die Checkliste von krankenversicherung.net hilft Ihnen dabei, die PKV-Leistungen Punkt für Punkt zu vergleichen. Ist der gewünschte Leistungsumfang abgesteckt, finden Sie sich wesentlich besser im Tarifdschungel zurecht.

    • Akzeptieren Sie Leistungseinschränkungen bei Zahnersatz bis zu einem jährlichen Festbetrag?
    • Welchen Mindesterstattungssatz wünschen Sie für den Bereich Zahnbehandlung?
    • Welchen Erstattungssatz wünschen Sie bei Zahnersatz und Kieferorthopädie?
    • Soll Ihre private Krankenversicherung auch zahnärztliche Leistungen erstatten, die über dem Regelhöchstsatz (2,3-fach der GOZ) liegen?
    • Welche Vorsorgeuntersuchungen soll Ihre PKV übernehmen?
    • Möchten Sie einen krankheitsbedingten Verdienstausfall versichern?
      • Wenn ja, in welcher Höhe?
      • Ab welchem Tag (z. B. 15. Tag, 43. Tag, 180. Tag)?
    • Möchten Sie Kurleistungen versichern?
    • Bis zu welcher Höhe möchten Sie sich jährlich an medizinischen Kosten beteiligen?
    • In welchem Umfang sollen die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen und Heilmittel erstattet werden?
    • Wünschen Sie eine Erstattung von privatärztlichen ambulanten Leistungen, die den Regelhöchstsatz (das 2,3-fache der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ) oder den Höchstsatz (3,5-fach) überschreiten?
    • Wünschen Sie eine Erstattung von privatärztlichen stationären Behandlungen, die den Regelhöchstsatz (das 2,3-fache der GOÄ) oder den Höchstsatz übertreffen?
    • Möchten Sie ein Krankentagegeld vereinbaren?
    • Sollen ambulante Heilpraktikerleistungen versichert sein?
    • Welche Erstattung bei Sehhilfen wünschen Sie?
    • Welche Erstattung für weitere Hilfsmittel möchten Sie erhalten?

    Was gibt es bei den Kosten einer PKV zu beachten?

    Die PKV-Kosten orientieren sich generell an Ihrem Alter, am Gesundheitszustand und am gewünschten Leistungsumfang. Fünf Besonderheiten sind zu beachten:

    • Beamte

      haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Sie müssen daher nur noch einen kleinen Teil ihrer Krankheitskosten über die private Krankenversicherung abdecken.

    • Privatversicherte Angestellte

      bekommen vom Chef einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Beitrags (bis zu einer gewissen Grenze).

    • Kinder

      brauchen in den privaten Krankenversicherungen einen eigenen Vertrag. Sie können nicht kostenfrei mitversichert werden.

    • Pflegeversicherung

      Wie gesetzlich Versicherte müssen Privatversicherte eine Pflegeversicherung nachweisen. Mit dem Abschluss der PKV sind sie automatisch in der sogenannten Pflegepflichtversicherung versichert, die die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Absicherung hat.

    • Beiträge im Alter

      Mit zunehmenden Alter steigt der Beitrag, da die Versicherer davon ausgehen, dass Sie häufiger Arztbesuche in Anspruch nehmen. Die Kosten als privatversicherter Rentner werden allerdings durch Altersrückstellungen abgefedert, die Sie mit Ihrem Beitrag ansparen.

    TIPP

    Lassen Sie sich bei der Wahl eines passenden PKV-Tarifs von einem Experten unterstützen. So gehen Sie sicher, keine wichtigen Leistungen zu vergessen und finden einen Versicherer mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine erste, allerdings nur sehr grobe Orientierung gibt der PKV-Beitragsrechner.

    Zur PKV wechseln

    Privatpatient werden: Wie geht der Wechsel in die PKV?

    Voraussetzungen und Leistungen der Privaten Krankenversicherung

    Was ist für die Entscheidung zum Wechsel in die PKV wichtig?

    Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sein wollen, sollten Sie einige Fragen klären. Unsere Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten davon für sich zu beantworten und bei der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung einen Schritt voranzukommen.

    • Als Angestellter: Liegt Ihr Einkommen für die kommende Zeit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)?

    • Können Sie die Beiträge für die PKV, wenn nötig, auch für Ihre Kinder und Ehepartner bezahlen?

    • Sind Sie jung genug, um die nötigen Altersrückstellungen zu bilden, damit die Kosten später stabil bleiben?

    • Legen Sie Wert auf individuelle, umfangreiche und garantierte medizinische Leistungen?

    • Sind Sie sich bewusst, dass die Entscheidung für die private Krankenversicherung eine langfristige ist?

    Wenn Sie diese fünf Fragen für sich mit „Ja“ beantworten, steht Ihrer Entscheidung für private Krankenversicherungen nichts mehr im Wege. Selbst wenn Sie nicht jede Fragen bejahen, kann eine PKV für Sie die richtige Wahl sein. Um dies herauszufinden, sollten Sie sich in jedem Fall vorab von einem Versicherungsexperten beraten lassen.

    Fazit: In der Frage „Private oder gesetzliche Krankenversicherung?“ gibt es kein richtig oder falsch. Welche Versicherung für Sie die passende ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Für den Eintritt der PKV müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, während der Weg in die GKV normalerweise jedem offen steht.

    Voraussetzungen

    Die Gesundheitsprüfung: Was gehört dazu?

    Jeder Versicherungsnehmer muss eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten, um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen die Versicherungsgesellschaften Interessenten ablehnen. Es besteht für sie kein Aufnahmezwang. Eine wichtige Voraussetzung für die PKV ist daher die gesundheitliche Verfassung.

    Mit der Gesundheitsprüfung macht sich der Krankenversicherer ein Bild über Ihren Gesundheitszustand. Sind Sie gesund und waren dies auch in den vergangenen Jahren, stellt die Prüfung kein Problem für Sie dar. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge erheben, die Übernahme von Behandlungskosten bei bestimmten Krankheitsbildern ausschließen oder die Aufnahme in seine private Krankenversicherung ganz verweigern.

    Aufgrund dieser Konsequenzen ist es für Sie ratsam, beim Antrag die Unterstützung eines Versicherungsexperten hinzuzuziehen. Dieser kennt sich mit der Annahmepolitik aus und weiß, wie sich die Gesundheitsfragen bei den Anbietern unterscheiden und welcher Tarif somit der beste für Sie ist.

    3 wichtige Fakten zu den Gesundheitsfragen der PKV:

    • Abfragezeitraum:

      In der Regel fünf Jahre bei ambulanten Behandlungen bis zehn Jahre bei stationären Aufenthalten

    • Kein Schummeln:

      Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden

    • Folgen bei Falschangaben oder verschwiegenen Erkrankungen:

      Rücktritt vom Vertrag, Rückforderung der bisher geleisteten Erstattungen

    TIPP

    Gleichen Sie Ihre Angaben mit denen aus Ihrer Patientenakte zusammen mit Ihren Ärzten ab. Manchmal sind dort andere Diagnosen vom Mediziner vermerkt als Ihnen bewusst ist.

    Welche Fragen gestellt werden, hängt vom PKV-Anbieter ab. Dazu gehören beispielsweise:

    • Frühere Ablehnungen:

      Wurden Sie bereits bei einem oder mehreren PKV-Anbietern abgelehnt oder haben Sie einen Vertrag gekündigt?

    • Medikamenteneinnahme:

      Nehmen Sie regelmäßig Medikamente ein? Welche?

    • Behandlungen:

      Werden Sie bereits hinsichtlich Herz und Kreislauf, Atmungsorganen, Rücken, Allergien, Nervenleiden, Zahn, Sucht oder psychischen Beschwerden behandelt?

    • Untersuchungen:

      Bestehen bereits Untersuchungsergebnisse zu den oben genannten Leiden?

    • Bestehende Beschwerden:

      Gibt es Beschwerden, frühere Erkrankungen, körperliche Gebrechen oder Unfallfolgen?

    Tarifoptionen

    Wie unterscheiden sich die Tarife der privaten Krankenversicherung?

    In der privaten Krankenversicherung stellen Sie Ihren Versicherungsschutz individuell zusammen. Entsprechend groß ist die Auswahl, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten Rechnung trägt. Interessierte können meist zwischen einem Kompakt-Tarif und einem Modul-Tarif wählen.

    Kompakt-Tarif

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Die Leistungen sind zwar fest vorgegeben, jedoch sind diese Tarife relativ preiswert. Flexibilität wird Ihnen bei der Selbstbeteiligung geboten, die Privatpatienten entweder für den ambulanten oder auch für den stationären und zahnärztlichen Bereich wählen können.

    Modul-Tarif

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Hier legen Sie die Leistungen weitgehend selbst fest. Für Zahnarzt- oder Krankenhausbehandlungen stehen unterschiedliche Module beziehungsweise Bausteine bereit. Privatpatienten können sich zum Beispiel für einen Basisschutz oder auch für hochklassige Pakete entscheiden.

    Neben den Modul- und Kompakttarifen gibt es in der privaten Krankenversicherung drei weitere Tariftypen, die sich vor allem an Kunden richten, deren PKV-Kosten zu hoch sind: Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif.

    Übersicht zur Tarifarten der PKV

    Monats­beitrag Begrenzt auf GKV-Höchstbeitrag plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2024: 843,53 Euro) Begrenzt auf GKV-Höchstbeitrag (2024: 755,55 Euro) Zwischen 100 Euro und 125 Euro
    Leistungs­umfang Mit der GKV vergleichbar Leistungs­schwächer als Basistarif Nur Behandlungen bei Schmerz­zuständen, akuter Erkrankung, Schwanger­schaft und Mutter­schaft
    Bedin­gungen Abschluss der PKV vor 2009, Mindestalter 55 Jahre Versicherte fallen bei Beitrags­rückstand automatisch in diesen Tarif

    Sollte Ihr Beitrag im Alter so stark steigen, dass dieser zur finanziellen Belastung wird, können Sie in den Basistarif wechseln. Dort werden Ihnen die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten. Sie müssen allerdings auch die gleichen Zuzahlungen wie Kassenpatienten leisten. Der Beitrag ist auf den Maximalbeitrag der GKV zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags gedeckelt. Bei der Berechnung ist nur Ihr Alter, nicht aber Ihr Gesundheitszustand entscheidend.

    Wichtig: Waren Sie bereits vor 2009 privat versichert, dürfen Sie in den PKV-Basistarif nur wechseln, wenn Sie 55 Jahre und älter sind, Rente oder Ruhegehalt beziehen oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.

    Dieser Tarif richtet sich an langjährig Versicherte, die vor dem Jahr 2009 in die PKV gewechselt sind. In den Standardtarif dürfen Sie nur wechseln, wenn Sie 55 Jahre oder älter sind oder bereits Rente beziehen. Bis zum 65. Lebensjahr darf Ihr Einkommen zudem nicht über der besonderen Versicherungspflichtgrenze (2024: 62.100 Euro pro Jahr) liegen.

    Die Leistungen sind im Vergleich zum Basistarif weniger umfangreich. Dafür ist der Standardtarif günstiger. Denn der Beitrag ist auf den Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

    Können Sie Ihre Beiträge für mehrere Monate nicht mehr zahlen, rutschen Sie in den Notlagentarif. Dort erstattet Ihnen Ihr Versicherer die Behandlungskosten nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, Mutterschaft und Schwangerschaft. Bei Kindern und Jugendlichen werden zudem Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Behandlungen bei Krankheit und Unfall gezahlt.

    Die Kosten sind vergleichsweise niedrig, etwa weil Altersrückstellungen entfallen. Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Beitragsschulden zu begleichen und in einen Normaltarif zurückzukehren.

    Beitragsentwicklung

    PKV Beitragsanpassungen 2024

    2024 steigen die Beiträge etwas stärker an als in den vergangenen Jahren. Im Durchschnitt erhöhen sich die PKV-Beiträge um 7 Prozent. Zum Vergleich: 2022 waren es 4,1 Prozent mehr, 2023 nur 3 Prozent.
    Die Prämienanpassung wirkt sich auf den Durchschnittsbeitrag aus: Dieser steigt von 537 Euro pro Monat auf 575 Euro an.

    Als Grund für die Anpassungen nennen Experten das weiterhin angepasste Zinsumfeld, sodass die Verzinsung der Altersrückstellungen noch immer eine Herausforderung darstellt. Zudem nimmt die Lebenserwartung zu und Versicherte beanspruchen immer mehr Leistungen. Nicht zuletzt ermöglicht der medizinische Fortschritt, dass neue Behandlungsverfahren auf den Markt kommen.

    Eine weitere Anpassung betrifft Beamte – und zwar die Prämienanpassung in der privaten Pflegeversicherung. Nach Angaben des PKV-Verbandes steigen die Monatsbeiträge um bis zu 20 Prozent. Zurückzuführen ist dies auf die neuen Pflegegesetze, die der PKV höhere Ausgaben bescheren.

    Wie hoch die Anpassung in der privaten Krankenversicherung bei den Versicherern für Neukunden (Angestellte, Selbstständige und Freiberufler) ausfällt, zeigt unsere Übersicht.

    Alte Oldenburger 0,28 %
    Arag 19,13 %
    AXA 4,83 %
    Allianz 3,23 %
    BBKK - 14,92 %
    Barmenia 2,8 %
    Concordia 3,72 %
    Continentale 6,76 %
    DEVK 7,87 %
    Generali 7,8 %
    Gothaer 4,4 %
    Hallesche 5,48 %
    HanseMerkur 9,89 %
    Inter 5,27 %
    LKH 12,97 %
    LVM 5,38 %
    Münchner Verein 4,76 %
    Nürnberger 3,99 %
    Provinzial 1,29 %
    R+V 3,23 %
    SDK 6,8 %
    Signal Iduna 5,24 %
    UKW - 14,92 %
    uniVersa 4,06 %
    Württembergische 4,54 %

    (Quelle: BAP-Guide Gewa Comp, Stand: Januar 2024)

    Tipp: Im Falle von Beitragserhöhungen oder Änderung der Leistungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und dürfen zwei Monate nach Bekanntgabe außerordentlich kündigen! Haben sich die Kosten Ihres PKV-Tarifs in diesem Jahr erhöht? Dann können Sie aktuelle Tarife in unserem Tarifrechner finden, oder sich von einem Experten kostenlos beraten lassen.

    Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung

    Ein gern benutztes Argument gegen die PKV sind hohe Beitragssteigerungen im Alter. Beitragsvorteile in jüngeren Jahren würden demnach durch Beitragserhöhungen im Alter aufgehoben. Damit dies nicht geschieht, bauen die Versicherungsunternehmen Rücklagen auf, mit denen Prämienanpassungen abgefedert werden (Alterungsrückstellungen oder Altersrückstellungen).

    Betrachtet man zudem die Beitragsentwicklung seit 2000, die jährlich von Franke und Bornberg erstellt wird, hat sich die durchschnittliche Prämienanpassung in den letzten Jahren kaum verändert. Zwischen 2000 und 2014 stiegen die Beiträge im Schnitt um insgesamt 3,8 Prozent, gleiches gilt für den Zeitraum zwischen 2000 und 2019.

    Beitragssteigerungen seit 2013

    2013 2,72 % 1,74 % - 0,73 %
    2014 1,93 % 1,59 % 0,88 %
    2015 2,13 % 1,78 % - 0,04 %
    2016 4,15 % 1,38 % 2,40 %
    2017 6,58 % 5,55 % 5,68 %
    2018 2,89 % 2,81 % 2,90 %
    2019 2,87 % 2,14 % 3,39 %
    2020 3,21 % 3,85 % 1,68 %
    2021 6,00 % 7,10 % ca. 7 %
    2022 3,30 % 4,10 % ca. 2 %
    2023 3,5 % 1,0 % ca. 2,5 %

    Quelle: Franke und Bornberg, 2023

    Auffällig ist, dass die Kosten für die private Krankenversicherung alle paar Jahre deutlich steigen. In der Zwischenzeit sind die Anpassungen dagegen moderat. Ursache hierfür sind unter die Bedingungen, die die Versicherer erfüllen müssen, um ihre Beiträge ändern zu dürfen. Diese sind an feste Grenzen geknüpft. Würde der Gesetzgeber diese aufweichen, könnten die Anbieter ihre Prämien flexibler anpassen. Starke Sprünge könnten so vermieden werden.

    Achtung: Auch bei den gesetzlichen Kassen steigen die Kosten aufgrund der Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts. Um diese auszugleichen, hat der Gesetzgeber teils deutlich den Beitragssatz angepasst und Leistungskürzungen vorgenommen. In der privaten Krankenversicherung ist der Leistungsumfang dagegen garantiert.

    PKV-Beiträge & Steuern

    Steuern: Lassen sich die Kosten für die PKV absetzen?

    Wie gesetzlich Versicherte auch können Sie Ihre Krankenversicherungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Damit GKV- und PKV-Patienten gleichbehandelt werden, berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur Ihre Ausgaben für die sogenannte Basiskrankenversicherung. Damit sind alle Leistungen gemeint, die auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

    Haben Sie beispielsweise über Ihren PKV-Anbieter die Übernahme der Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus vereinbart, können Sie den Beitrag, der genau dafür fällig wird, nicht von der Steuer absetzen.

    Es ist zum Glück nicht Ihre Aufgabe, die PKV-Kosten entsprechend aufzuschlüsseln. Das macht Ihr Versicherer. Von ihm erhalten Sie eine Bescheinigung des Basisbeitrags. Diese Summe tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, reduziert diese den Betrag, den sie steuerlich absetzen dürfen.

    Was ist mit den Krankheitskosten?

    Selbst bezahlte Arztrechnungen können Sie ebenfalls von Steuer absetzen. Allerdings nur als außergewöhnliche Belastungen. Hier entscheidet Ihr Einkommen und Familienstand, ab welcher Grenze das Finanzamt die Ausgaben berücksichtigt.

    Die folgende Tabelle zeigt die Grenzwerte auf:

    Ledig ohne Kind 5 % 6 % 7 %
    Verheiratet ohne Kind 4 % 5 % 6 %
    Ein oder zwei Kinder 2 % 3 % 4 %
    Drei oder mehr Kinder 1 % 1 % 2 %

    Ganz wichtig: Je nach Einkommen kommen alle Einkommensstufen zum Tragen. Verdienen Sie beispielsweise über 52.000 Euro, wird Ihre zumutbare Belastung über alle drei Stufen berechnet. Liegt Ihr Einkommen dagegen bei 15.000 Euro, wird nur die erste Stufe berücksichtigt.

    Ein Beispiel dazu:

    Sie sind verheiratet, haben ein Kind und verdienen gemeinsam 50.000 Euro im Jahr. Folgende Berechnung ergibt sich daraus:

    • 2 Prozent von 15.340 Euro (Einkommensstufe bis 15.340 Euro): 306,80 Euro
    • 3 Prozent von 34.660 Euro (50.000 Euro minus 15.340 Euro): 1.039,80 Euro

    Die zumutbaren Belastungen belaufen sich also auf gerundete 1.346 Euro. Darüber hinausgehende Krankheitskosten sollte das Finanzamt anerkennen.

    PKV vs. GKV

    Was sind die Leistungsunterschiede von PKV und GKV?

    Neben den Kosten, die sich meist nur individuell berechnen lassen, gehört der Leistungsumfang zu den größten Unterschieden von PKV und GKV. Hier finden Sie einen Überblick zwischen einem PKV-Tarif mit sehr guten Leistungen und einem GKV-Tarif.

    Leistung PKV GKV
    beim Zahnarzt Umfassende Leistungen Grund­leistungen
    im Krankenhaus Chefarzt,
    Einbettzimmer
    Facharzt,
    Mehrbett­zimmer
    bei der Arztwahl Freie Wahl Nur Kassenärzte
    bei Fachärzten & Spezialisten Termine kurzfristig möglich Oft mehrere Monate Wartezeit
    bei der Klinikwahl Freie Wahl Nächst­gelegene Klinik
    bei Medikamenten Umfassende Kostenerstattung Nur verschreibungs­­pflichtige Medikamente mit Zuzahlung
    bei Brillen & Sehhilfen Hohes Leistungs­niveau Nur bei Härtefällen
    bei alternativen Behandlungs­­methoden Hohes Leistungs­niveau Vereinzelt

    Versicherte in der GKV haben neben dem Wechsel in eine PKV auch eine andere Alternative: Sie können stattdessen eine Zusatzversicherung wählen und den Schutz der GKV gezielt aufwerten.

    Fragen und Antworten zur privaten Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung ist durch ihr großes Leistungsspektrum attraktiv. Privatpatienten können modernste medizinische Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen. Sie erhalten schneller Termine und müssen weniger Wartezeit beim Arzt einplanen. Versicherte stellen das Leistungspaket individuell nach ihren Bedürfnissen an die Gesundheitsversorgung oder nach ihren Kostenvorstellungen zusammen. Die Beitragsstruktur ist unabhängig vom Einkommen.

    Die Auswahl an Tarifen bei der PKV ist unüberschaubar groß. Mit einem Vergleich verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die Angebote der verschiedenen Krankenversicherer. Ratsam ist es auch, Tests und Vergleiche zur PKV von unabhängigen Testinstitutionen heranzuziehen. Hier erhalten Sie eine Einschätzung über Kundenzufriedenheit, Preis-Leistungs-Verhältnis und die Versicherungs­unternehmen.

    In die private Krankenversicherung (PKV) können Sie wechseln, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind. Das trifft zu auf Beamte, Selbstständige, Studienanfänger sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungs­pflichtgrenze überschreitet. Beim Antrag müssen Sie Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Dann entscheidet die Versicherung, ob sie Sie als Mitglied akzeptiert.

    Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der GKV können Sie sich befreien lassen. Beantragen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse und weisen Sie nach, dass Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind.

    Berechtigt sind gutverdienende Arbeitnehmer, Studienanfänger, Bezieher von ALG I sowie Rentner. Beamte und Selbstständige sind versicherungsfrei.

    In der privaten Krankenversicherung gibt es ein unüberschaubar großes Angebot an verschiedenen Tarifen. Hilfreich ist die Unterscheidung nach Tarifarten. So gibt es die Krankenvollversicherung, Zusatzversicherungen, Ergänzungstarife, Quotentarife oder Beihilfe-Tarife für Beamte, Sozialtarife sowie Tarife mit Selbstbeteiligung.

    Bei der Tarifwahl sind mehrere Kriterien wichtig. Achten Sie auf den Leistungsumfang und entscheiden Sie, ob die Grundsicherung genügt oder ob Sie Premiumleistungen brauchen. Denken Sie auch an Ihren Gesundheitszustand. Dieser kann die Tarifkosten beeinflussen. Darüber hinaus sind Überlegungen zu Aspekten wie Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung und Absicherung der Familie nötig.

    Nutzen Sie dazu unseren Online PKV-Rechner. Dafür sind nur wenige Angaben nötig wie Geschlecht, Alter, Berufsgruppe sowie einige Aspekte, die Ihr Vertrag in der privaten Krankenversicherung umfassen soll. Anhand der Ergebnisse verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über passende Tarife und PKV-Anbieter.

    Ja, der Tarifwechsel innerhalb eines PKV-Anbieters ist sogar gesetzlich festgeschrieben im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204). Nutzen Sie diese Möglichkeit, um bei Beitragserhöhungen Ihre Kosten stabil zu halten oder um Ihren Tarif zu optimieren. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und lassen Sie sich zum Tarifangebot beraten.

    Ja, ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die freie Auswahl der Leistungen. So können Sie sich ein Leistungspaket schnüren, das Ihren Wünschen entspricht. Haben Sie dabei auch den Kostenfaktor im Blick. Lassen Sie sich bei der Tarifauswahl am besten von einem Versicherungsexperten beraten.

    Die PKV bietet eine medizinische Grundversorgung, ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung. Hinzu kommen weitere Leistungen - je nach gewähltem Tarif - wie Kostenübernahme bei hochwertigen, modernen Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln, alternativen Behandlungsmethoden, Zahnbehandlung, Zahnersatz, psychotherapeutische Behandlungen sowie die Versorgung im Krankenhaus wahlweise mit Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Einzelbettzimmer.

    Ein PKV-Tarif sollte neben der standardmäßigen medizinischen Grundversorgung alle Leistungen umfassen, die Sie brauchen. Was für Sie notwendig oder vorteilhaft ist, entscheiden Sie individuell. Auch Ihre aktuelle Lebenssituation kann ausschlaggebend sein für die optimale Leistungsauswahl in der privaten Krankenversicherung. Nutzen Sie die Beratung durch Versicherungsexperten.

    Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mitglied sind und nicht in die PKV dürfen, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer Krankenkasse versichert. Mithilfe von Zusatztarifen bei PKV-Anbietern können Sie deren Leistungen erweitern. Personen ohne Krankenversicherung erhalten maximal den Basistarif der PKV.

    Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist auch mit Vorerkrankungen möglich. Diese kommen bei der Gesundheitsprüfung zur Sprache. Anhand Ihrer Angaben schätzt die Versicherung das Versicherungsrisiko ein und kalkuliert den Beitrag. Anders als in der GKV können die PKV-Anbieter Anträge ablehnen. Lassen Sie daher über einen Versicherungsexperten bei mehreren Anbietern nachfragen.

    Die private Krankenversicherung interessiert sich für alle Vorerkrankungen. Im Gesundheitsfragebogen werden unter anderem folgende Punkte abgefragt: Zustand der Zähne und Zahnbehandlungen, psychische Erkrankungen, Einschränkungen durch Unfälle oder OPs, Allergien, aktuelle und empfohlene Behandlungen, Virus- und Suchterkrankungen und Krebsleiden.

    Nein, die Gesundheitsfragen gehören bei der privaten Krankenversicherung zum Standard bei der Antragstellung. Anhand dieser Angaben prüft die Versicherung das Kostenrisiko und berechnet die Beitragshöhe. Auch beim Basistarif sind Gesundheitsfragen eine Voraussetzung.

    Der Basistarif ist ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherungen. Obwohl die privaten Krankenversicherungen bei diesem Tarif kein Mitglied wegen Vorerkrankungen ablehnen dürfen, sind beim Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Diese erfragt die Versicherung für ihre Kostenberechnung und für den Fall, dass die Person später in einen anderen Tarif wechselt.

    Der Basistarif in der PKV ist ein Sozialtarif, den jede private Krankenversicherung anbietet. Den PKV-typischen besseren Versicherungsschutz umfasst er nicht. Seine Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkassen. Er steht Versicherten offen, die ihre Beiträge vorübergehend nicht bezahlen können.

    Der Standardtarif ist ein Sozialtarif der PKV. Auf den höherwertigen Versicherungsschutz der PKV müssen Versicherte in diesem Tarif verzichten. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenkasse. Nur Versicherte, die vor 2009 in die PKV gewechselt sind, können diesen Tarif in Anspruch nehmen. Altersrückstellungen werden angerechnet.

    Die besten Leistungen der PKV sind Top-Tarife, die erstklassigen Versicherungsschutz umfassen. Dazu zählen zum Beispiel Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Einzelbett-Zimmer bei Krankenhausaufenthalt oder auch die komplette Übernahme von Zahnersatz. Ob diese Leistungen jedoch für jeden PKV-Versicherten optimal und nötig sind, muss jede Person für sich entscheiden.

    Das ist schwer zu sagen. Es kommt auf den Vertrag und die Lebenssituation des Versicherten an. In der PKV steigen die Beiträge für ältere Versicherte an. Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Spartarif, der dazu dient, diese Kosten abzufedern. Aufgrund niedriger Zinsen bleibt der Sparanteil jedoch sehr gering.

    Ja, die meisten privaten Krankenversicherungen bieten Tarife mit Beitragsrückerstattung an. Davon profitieren Versicherte, die innerhalb eines Jahres keine Leistungen der PKV in Anspruch genommen haben. Wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt vom Vertrag ab. Manche Versicherer zahlen bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

    Alterungsrückstellungen oder kurz Altersrückstellungen sind Sparanteile des monatlichen Beitrages, den privat Versicherte zahlen. Der Versicherer legt diese Rücklagen verzinslich an. Wenn der Versicherte im Alter mehr Leistungen der PKV in Anspruch nimmt, würde dies zu höheren Beiträgen führen. Die Rücklagen federn diesen Kostenanstieg ab. Der Aufbau von Alterungsrückstellungen ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Altersrückstellungen dienen der Vorsorge, um höhere Beitragskosten im Alter zu vermeiden. Ältere Versicherte nehmen die Leistungen der PKV häufiger in Anspruch als jüngere Mitglieder. Dies würde höhere Beitragskosten nach sich ziehen. Durch die bereits in jüngeren Jahren angesparten Rückstellungen bleiben die Kosten für ältere Versicherte vergleichsweise stabil.

    Die Kosten dieser Tarife bleiben über die Jahre relativ stabil. Der Versicherungsnehmer bezahlt in jüngeren Jahren Beiträge, die höher sind, als es seinem Alter und seiner Gesundheit entspricht. Damit bildet er Rücklagen, die der Versicherer verzinst anlegt. Im Alter helfen diese Anteile, die höheren Behandlungskosten zu decken.

    Privatversicherte Angestellte haben Anspruch auf einen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber übernimmt jeden Monat die Hälfte der Beitragskosten, maximal jedoch 403,99 Euro (2023).

    Dieser Höchstsatz ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Er entspricht dem Zuschuss, den der Arbeitgeber auch einem gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter maximal zahlen wurde.

    Weiterführende Themen zur privaten Krankenversicherung

    Testinstitute wie Stiftung Warentest, das Deutsche Institut für Service Qualität (DISQ), Focus-Money oder Handelsblatt überprüfen regelmäßig die aktuellen Tarife der privaten Krankenversicherung. In unserer Themenseite haben wir die aktuellen Testergebnisse für Sie gesammelt. Zu den PKV Tests

    Tarife der privaten Krankenversicherung haben meist große Preisunterschiede von mehreren Hundert Euro. Wie diese Kosten berechnet werden, wie hoch die Kosten wirklich sind, wobei Sie sparen können, erfahren Sie hier.

    Aktuell gibt es in Deutschland 41 private Krankenversicherer. Worauf Sie bei der Wahl eines PKV Anbieters achten sollten, erfahren Sie in unserem Vergleich der PKV Anbieter.

    Wie Sie sich als in Deutschland lebender Ausländer versichern können, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Alles Wichtige haben wir für Sie in verschiedenen Sprachen auf unserer Seite zur Krankenversicherung für Ausländer zusammengestellt.

    Teaser Expertenberatung

    Expertenberatung
    Lassen Sie sich jetzt kostenlos von einem unserer Experten beraten.

    Teaser Tarifberechnung

    Tarifberechnung
    Vergleichen Sie direkt aktuelle Tarife der PKV Anbieter und finden Sie passende Angebote.

    Teaser Zusatzversicherung

    Zusatzversicherung
    Zusätzliche Leistungen gezielt absichern.
    .

    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

    • Experten Check Icon

      Expertengeprüft durch Peter Mühe

    • Aktualisierung Icon

      Aktualisiert am 3. Januar 2024

    • Seitenansichten Icon

      325.965 mal angesehen

    • Hilfreich Icon

      91% fanden diesen Artikel hilfreich

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Mehr zum Thema

    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

    Nach oben scrollen