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Heilpraktiker und die Krankenversicherung: Werden die Kosten übernommen?

Osteopathie, Akupunktur, Homöopathie: Alternative Behandlungsmethoden werden immer populärer. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme durch Krankenversicherungen aus?

Wer sich an einen Heilpraktiker wendet, kann nicht davon ausgehen, dass die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Vor allem gesetzliche Krankenkassen stehen alternativen Behandlungsmethoden häufig noch immer skeptisch gegenüber. Wer Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist, hat bei den Heilpraktiker-Leistungen mehr Vorteile.

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    DIE WICHTIGSTE FRAGE

    Welche Kosten entstehen bei Heilpraktiker-Behandlungen?

    Es gibt die unterschiedlichsten heilpraktischen Behandlungen. Die Kosten hängen vom Umfang, der Dauer und dem Aufwand der Methode ab. Eine erste Übersicht über die möglichen Behandlungskosten verschaffen Sie sich mit einem Blick auf die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dort sind die üblichen Kosten und Preisspannen der häufigsten Behandlungen und Leistungen zu finden. Hier ein kleiner Überblick über die möglichen Heilpraktiker-Kosten:

    Behandlung/Leistung

    1. Hausbesuch inklusive Beratung bei Tag
    2. Hautwiderstandsmessung
    3. Blutstatus
    4. Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule
    5. Ultraschall-Behandlung

    Gebühren

    1. 21,50 Euro bis 29,50 Euro
    2. 5,20 Euro bis 26 Euro
    3. Bis zu 18 Euro
    4. 10,50 Euro bis 18 Euro
    5. 5,50 Euro bis 15,50 Euro

    Die Gebührenordnung ist nicht bindend – sie enthält lediglich Orientierungshilfen zu den möglichen Kosten. Der Heilpraktiker kann mit Ihnen ganz andere Behandlungspreise vereinbaren. Sind keine genauen Preise abgemacht, können Sie davon ausgehen, dass die Abrechnung der Leistungen nach der GebüH erfolgt.

    KOSTENÜBERNAHME

    Übernehmen die Krankenversicherungen Heilpraktiker-Kosten?

    In den Leistungen vieler gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind Heilpraktiker-Behandlungen in der Regel nicht enthalten. Dies liegt unter anderem daran, dass die Krankenkassen mit Vertragsärzten zusammenarbeiten – und Heilpraktiker als Freiberufler nicht dazugehören. Allerdings haben gesetzlich Versicherte heutzutage deutlich bessere Karten als in der Vergangenheit. Denn die GKV-Anbieter nehmen immer häufiger heilpraktische Behandlungsmethoden in ihren Leistungskatalog auf. So gehört die Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen mittlerweile zu den Standardleistungen der Krankenkassen.

    Wichtig: Die GKV bezahlt nicht den Besuch bei einem Heilpraktiker, sondern die entsprechenden Behandlungen bei Vertragsärzten, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben.

    Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?

    Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt oder bezuschusst die Kosten vieler alternativer Heilmethoden. Die Versicherer halten sich dabei entweder an die Leistungen, die in der GebüH verzeichnet sind, oder haben ein eigenes Leistungsverzeichnis. Es lohnt sich, verschiedene Tarife zu vergleichen, um ein Angebot zu finden, das Ihre Wunschbehandlungen berücksichtigt.

    Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, haben Sie in puncto Heilpraktiker deutlich höhere Chancen auf eine Kostenübernahme oder eine Bezuschussung der Behandlungskosten. Private Versicherer stehen alternativen Heilmethoden deutlich offener gegenüber als die gesetzlichen Kassen. Trotzdem gehören die Leistungen der Heilpraktiker auch bei der PKV nicht zu den Regelleistungen.

    Halten Sie nach einem Versicherungstarif Ausschau, bei dem die Heilpraktiker-Leistungen inbegriffen sind. Je nach Versicherungsanbieter kommen dabei unterschiedliche PKV-Kosten auf Sie zu, sodass sich ein Vergleich lohnt. Die besten Chancen auf die Kostenübernahme besteht, wenn die Behandlungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    Die medizinische Notwendigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Übernahme der Kosten. Darunter sind alle Behandlungen zu verstehen, die der Heilung und Gesundung der Patienten dienen.

    Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass die heilpraktische Behandlung nicht durch eine schulmedizinische Methode ersetzt werden kann. Sie müssen also zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen.

    Die Krankenversicherung wird nur dann die Kosten einer Heilpraktiker-Behandlung übernehmen, wenn diese entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet werden kann.

    Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie nach erfolgter Behandlung einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Dazu müssen Sie die Rechnung des Heilpraktikers beim Versicherer einreichen. Oftmals ist es nicht notwendig, in Vorleistung zu gehen. Denn die Versicherungen bearbeiten die Anträge in der Regel sehr schnell, sodass Sie die Rechnung mit dem erhaltenen Geld begleichen können

    WAS IST DAS?

    Was genau macht ein Heilpraktiker?

    Heilpraktiker kümmern sich ebenso wie Ärzte um die körperliche und psychische Gesundheit der Menschen. Sie diagnostizieren verschiedenste Leiden und therapieren sie anschließend. Heilpraktiker nutzen dabei vor allem Methoden und Praktiken der Alternativmedizin sowie der Natur- und Volksheilkunde. Die Tätigkeitsbereiche dieses Berufs sind im Heilpraktikergesetz definiert.  

    Nicht jeder darf sich als Heilpraktiker bezeichnen. Der Beruf ist in Deutschland geschützt. Um ihn ausüben zu können, müssen Anwärter spezielle Seminare und Kurse absolvieren. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Heilpraktiker zu werden:

    Krankenversicherung für Auszubildende
    • Vollzeitausbildung mit Laufzeiten von 4 bis 16 Monaten
    • Ausbildung an einer Fernschule mit einer Dauer von 12 bis 36 Monaten
    • Teilzeit-Lehrgänge mit einer Ausbildungsdauer von etwa 18 bis 24 Monaten

    Nach erfolgreicher amtsärztlicher Überprüfung (Heilpraktikerprüfung) ist es erlaubt, die Berufsbezeichnung zu tragen und zu praktizieren.

    MEHR DETAILS

    Welche Behandlungen führt ein Heilpraktiker durch?

    Die Spanne der Leistungen und Behandlungen eines Heilpraktikers ist breit gefächert und umfasst verschiedenste körperliche und seelische Erkrankungen. Zu den häufig praktizierten Behandlungsmethoden zählen:

    Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Zu solchen Behandlungen zählen Akupunktur, Kräutertherapie und Schröpfung. Mit diesen Methoden behandeln Heilpraktiker verschiedenste Leiden wie Verspannungen, Schmerzen und Krämpfe. Vor allem die Wirkung der Akupunktur ist wissenschaftlich belegt und die Behandlung mit Nadeln findet auch abseits der Alternativmedizin immer mehr Verbreitung.  

    Osteopathie: Heilpraktiker mit Kenntnissen der Osteopathie therapieren sowohl den Körper als auch die Psyche der Patienten. Sie wenden unter anderem bestimmte Handgriffe an, um Verklebungen und Verspannungen im Körpergewebe zu lösen. Die Stärkung der Skelettmuskulatur und die Mobilisierung der Gelenke sind einige der Effekte der Behandlungen.

    Homöopathie: Einer der Grundsätze der alternativen Medizin ist die ganzheitliche Betrachtung der Patienten. Genauso verhält es sich bei der Homöopathie. Die Verabreichung von hochpotenzierten Globuli soll bei dieser Behandlungsmethode die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen und verschiedenste Erkrankungen lindern.

    Neuraltherapie: Bei dieser Form der alternativen Behandlung spritzt der Heilpraktiker ein örtliches Betäubungsmittel in bestimmte Körperbereiche. Dies dient in erster Linie der Behandlung chronische Schmerzen, aber auch bei Verdauungsproblemen und Gelenkverschleiß kommt die Neuraltherapie zum Einsatz. 

    Glossar: Schröpfen

    Sie interessieren sich für alternative Heilmethoden und würden sie gerne ohne hohen Kostenaufwand in Anspruch nehmen? Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie von der Kostenübernahme diverser Heilpraktiker-Behandlungen profitieren.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Sie interessieren sich für alternative Heilmethoden und würden sie gerne ohne hohen Kostenaufwand in Anspruch nehmen? Mit einer privaten Krankenversicherung können Sie von der Kostenübernahme diverser Heilpraktiker-Behandlungen profitieren.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 10. Januar 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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