REHABILITATION (REHA)

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Wie ist das mit der Zuzahlung?

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Reha-Maßnahmen: Welche Kosten erstattet die Krankenversicherung?

Die Reha – oder richtiger die Rehabilitation – ist eine Reihe von Therapien. Diese verschreibt Ihnen der Arzt, damit Sie nach einer langen Krankheit oder nach einer Verletzung oder OP wieder auf die Beine kommen. Vor allem, wenn es um die Rückkehr ins Berufsleben geht, spielen Reha-Maßnahmen eine Rolle. Aber auch, um die Eigenständigkeit im Alltag zu unterstützen, wird die Reha eingesetzt.

Die Kosten für eine solche Therapie übernimmt unter anderem die gesetzliche Krankenversicherung. Diese wäre die Anlaufstelle, wenn Ihnen der Arzt die Reha verordnet, mit dem Ziel, Ihren Gesundheitszustand zu verbessern. In der Regel sind Sie dazu verpflichtet, die gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Es gibt aber auch Umstände, unter denen Sie sich von der Zuzahlung befreien können. Mehr Details dazu erfahren Sie auf dieser Seite.

Als Kostenträger für die Reha können aber auch die Deutsche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung infrage kommen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Kosten für Reha-Maßnahmen keine grundsätzliche Leistung. Ob Sie von Ihrem privaten Versicherer finanzielle Unterstützung für Kuraufenthalte & Co erhalten, hängt davon ab, ob Sie diese Leistungen in Ihren Vertrag aufgenommen haben. Bei entsprechendem Versicherungsumfang ist es möglich, dass die Krankenversicherung Ihnen die Reha-Kosten komplett erstattet.

Darüber hinaus hat die PKV noch weitere Vorteile, was die Gesundheitsversorgung betrifft. Es lohnt sich, die Tarife nach PKV-Kosten und -leistungen genauer zu vergleichen. Oder Sie lassen sich einfach ein persönliches Angebot erstellen und nutzen unser Beratungsangebot durch Versicherungsexperten.

Themen dieser Seite im Überblick
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    ERKLÄRUNG

    Was ist eigentlich eine Reha (Rehabilitation)?

    Eine Rehabilitation, in der Alltagssprache meistens schlicht als Reha abgekürzt, hilft Ihnen, wenn Sie nach langer Krankheit, nach einer Unfallverletzung oder einer OP wieder Ihre gewohnte Kondition aufbauen wollen. Schließlich soll sich Ihr Gesundheitszustand nach überstandener, medizinischer Behandlung nicht verschlechtern.

    Oft ist dies notwendig, damit Sie wieder ins Erwerbsleben, an den Arbeitsplatz oder in den Alltag zurückfinden sowie an der Gemeinschaft teilhaben können. Ganz vereinfacht gesagt: Ihre „Funktion wird wiederhergestellt“ (lat. rehabilitatio heißt so viel wie Wiederherstellung).
    Eine medizinische Rehabilitation umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, Ihre Gesundheit und Ihre Aktivität wiederherzustellen, zu fördern oder zu erhalten, wenn diese aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder Behinderung beeinträchtigt ist.

    Eine Reha kann ambulant in einer Praxis stattfinden oder auch stationär in einer Rehaklinik. Welche Form Ihnen am besten hilft, hängt von Ihren Beschwerden ab.

    Reha ist zudem ein weites Feld, was das Angebot an Maßnahmen betrifft. So gehören physikalische Therapien (etwa Wärme- oder Kältetherapien oder auch Ultraschall) ebenso dazu wie Hilfen, um im sozialen Umfeld eigenständig zurechtzukommen und die berufliche Rehabilitation, also Hilfen, um im wieder im Berufsleben einzusteigen.

    REHA-ZUZAHLUNGEN

    Wer zahlt für die Reha-Behandlung?

    Bei der Reha gibt es mehrere Institutionen, die die Kosten für die Maßnahme übernehmen. Die bekannteste Anlaufstelle ist die Deutsche Rentenversicherung. Doch es gibt noch weitere Stellen, die Ihnen bei der Reha Unterstützung bieten. Hier ist eine kurze Übersicht, welche Voraussetzungen dafür gelten:

    Die Rentenversicherung: Wenn der Grund für die Reha-Maßnahme ein Arbeitsunfall war oder eine Verletzung, die zu einer Erwerbsminderung führte, ist die Rentenversicherung für die Bewilligung und auch für die Kostenübernahme der Reha zuständig. Das Ziel der Rehabilitation ist es, Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Hinweis: Die Zuzahlung durch die DRV gilt nur bei stationären Reha-Aufenthalten.

    Die Unfallversicherung: Ist eine Unfallverletzung der Grund, weshalb Sie eine Reha brauchen, dann ist die Unfallversicherung für die Kostenübernahme zuständig. Der Pluspunkt für Sie: Eine Zuzahlung fällt dann nicht für Sie an.

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Kostenerstattung bei Reha-Maßnahmen gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt Ihnen die Reha per Rezept verordnet hat. Das ist der Nachweis, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist und dazu beiträgt, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert und Sie wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren können.

    Chiropraktiker

    Die GKV bezahlt ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen gleichermaßen. Die gesetzliche Zuzahlung, die Sie vielleicht schon bei der Rezepteinlösung aus der Apotheke kennen, wird auch bei der Reha fällig. Maximal 10 Euro pro Tag kann der Versicherer Ihnen in Rechnung stellen. Es gibt aber Sonderregelungen und Freibeträge. Im Text unten lesen Sie mehr dazu.

    Die private Krankenversicherung: Sind Sie Privatpatient und Ihr Arzt hat Ihnen eine Reha verschrieben, ist die private Krankenversicherung für die Kostenübernahme zuständig. Die Reha-Maßnahmen sind jedoch keine allgemeine Pflichtleistung der PKV. Das bedeutet, der Versicherer erstattet Ihnen die Kosten nur, wenn Sie diese Leistung mit in Ihren Versicherungsvertrag aufgenommen haben. Je nach Vereinbarung kommt die Krankenversicherung komplett für die Reha auf, nur teilweise oder auch gar nicht.

    In der PKV haben Sie als Versicherungsnehmer viel Mitspracherecht, was den Versicherungsschutz betrifft. Neben den individuellen Regelungen zur Kostenübernahme können Sie sich auch mehr Komfort bei Gesundheitsschutz und Vorsorgesichern, etwa was die Unterbringung im Krankenhaus, die Arztwahl, die Auswahl an Therapien oder einfach die Terminvergabe betrifft. Lassen Sie sich beraten, was für Sie möglich ist und holen Sie sich Ihr persönliches Angebot.

    ZUZAHLUNG

    Welche Regeln zur Zuzahlung für eine Reha sind zu beachten?

    Rehabilitationsmaßnahmen unterliegen in Deutschland der gesetzlichen Zuzahlungspflicht. Dies bedeutet, dass Sie als Patient einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab,

    • etwa der Dauer der Reha-Maßnahme,
    • der Art der Therapie, aber auch
    • von Ihrer persönlichen Situation.

    So wirken sich auch Ihr Einkommen und Ihr Familienstand auf die Reha-Zuzahlung aus. Im Allgemeinen beträgt die Zuzahlung maximal zehn Euro pro Tag.

    Die Details über die Zuzahlung zur Reha bei der gesetzlichen Rentenversicherung stehen im Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (§ 32 SGB VI). Zurzeit sind folgende Richtwerte gültig (Stand 2023):

    • Stationäre Reha-Therapie:

      Ihre Zuzahlung beläuft sich auf zehn Euro pro Tag, jedoch maximal für 42 Tage im Jahr. Bei einer längeren notwendigen Rehabilitationsdauer entfällt die Zuzahlung.

    • Anschlussheilbehandlung:

      Falls die Reha unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, beträgt Ihre Zuzahlung zehn Euro pro Tag, jedoch maximal für 14 Tage im Jahr.

    • Ambulante Rehabilitation:

      Hierbei entfällt jegliche Zuzahlung.

    Ist die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Ihre Reha, gelten ein paar andere Regelungen bei der Zuzahlung (geregelt im SGB Fünftes Buch § 40 SGB V). Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fakten zur Reha-Zuzahlung bei der GKV hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt. Folgende Details sind für Sie wichtig:

    • Bei einer stationären Reha beträgt die gesetzliche Zuzahlung maximal zehn Euro pro Tag.

    • Bei einer Anschlussheilbehandlung werden höchstens zehn Euro pro Tag berechnet, für höchstens 28 Tage pro Jahr.

    • Für die ambulanten Behandlungen gelten ähnliche Regeln wie bei Medikamenten und Heilmitteln. Auch hier ist eine Zuzahlung von maximal zehn Euro zu leisten. Vorsorgeleistungen in Kurorten und Arztkosten übernimmt hingegen die Krankenkasse.

    • Zuzahlungspflichtig sind Sie, wenn Sie älter als 18 Jahre sind. Sind Sie jünger, fallen keine Kosten dieser Art für Sie an.

    REHA-MASSNAHMEN

    Leistungen und Dauer der Rehabilitation

    Wenn Sie sich mit der Zuzahlung zur Rehabilitation auseinandersetzen, werden Sie auch wissen wollen, was eine Reha Ihnen bietet. Im Folgenden haben wir für Sie einen Überblick über die typischen Leistungen einer Rehabilitation zusammengestellt.

    Die medizinischen Leistungen im Rahmen einer Rehabilitation zielen darauf ab, Ihre körperliche und seelische Gesundheit zu verbessern. Mögliche Behandlungen sind unter anderem:

    • Physiotherapie
    • Ergotherapie
    • Psychotherapie
    • Ernährungsberatung
    • Allgemeine ärztliche Betreuung

    Falls Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, kann eine berufliche Rehabilitation ein Teil Ihrer Reha-Maßnahme sein. Dazu gehören Angebote wie berufliche Neuorientierung, Umschulung oder Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

    Die Dauer der Rehabilitation variiert je nach Art und Umfang der benötigten Leistungen.

    Im Allgemeinen gilt: Eine stationäre Rehabilitation dauert gewöhnlich zwischen drei und sechs Wochen.

    Ambulante oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen können je nach individuellen Bedürfnissen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

    Brauchen Sie wegen Ihrer Erkrankung oder Verletzung die Unterstützung einer Begleitperson während der Rehabilitation, zahlt die Krankenversicherung diese Kosten in vollem Umfang, inklusive Unterkunft und Verpflegung. Begleitpersonen unterliegen nicht der Zuzahlungspflicht.

    ZUZAHLUNGSBEFREIUNG

    Wann müssen Sie keine oder weniger Zuzahlung zur Reha leisten?

    Wenn die Rentenversicherung Ihre Reha bewilligt, berechnet sie auch Ihre gesetzliche Zuzahlung. Es ist jedoch auch möglich, dass Sie sich von dieser Pflicht befreien lassen. Welche Voraussetzungen müssen Sie dazu erfüllen?

    Eine Stellschraube ist das Einkommen. Die Höhe der Zuzahlung ist von Ihren Einkünften abhängig. Für die Berechnung gelten verschiedene Freibetragsgrenzen. Unterschreitet Ihr monatliches Nettoeinkommen diese Grenze, sind Sie von der Zuzahlung befreit.

    Leben Kinder in Ihrem Haushalt, für die ein Kindergeldanspruch besteht, können Sie einen reduzierten Tagesbetrag bei der Reha-Zuzahlung geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie zu Hause Ihren Ehepartner oder Lebenspartner pflegen.

    Hinweis: Wenn Sie jünger als 18 Jahre sind, sind Zuzahlungen für Sie kein Thema. Dann sind Sie ohnehin davon befreit.

    Die Details zur kompletten Befreiung sowie zu den Einkommen für reduzierte Beträge zu Reha-Zuzahlung finden Sie in dieser Übersicht (Stand 2023):

    Monatliches Einkommen (Netto)
    unter 1.359 Euro Keine Zuzahlung
    ab 1.359 Euro 5 Euro
    ab 1.493,80 Euro 6 Euro
    ab 1.629,60 Euro 7 Euro
    ab 1.765,40 Euro 8 Euro
    ab 1.901,20 Euro 9 Euro
    ab 2.037 Euro 10 Euro (Maximum)

    Reha über die Rentenversicherung: So können Sie eine Befreiung oder Ermäßigung der Reha-Zuzahlung erreichen

    Sie erfüllen die oben genannten Voraussetzungen? Dann sollten Sie sich die Antragsformulare für die Zuzahlungsbefreiung auf der Website der Rentenversicherung holen. Denn ohne Papierkram geht es nicht. Denken Sie auch daran, Belege wie zum Beispiel Einkommensnachweise hinzuzufügen.

    Reha über die Krankenkasse: Wie sieht es aus mit Zuzahlungsbefreiung?

    Auch für die gesetzliche Krankenversicherung spielt das Einkommen eine Rolle für die Befreiung von der Zuzahlung. Wenn Ihre Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres zusammengerechnet eine Summe ergeben, die mehr als zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens entspricht, sollten Sie sich um die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse kümmern.

    Sind Sie chronisch krank, dann liegt der Grenzwert sogar bei nur einem Prozent.

    INFO

    Die Kosten für die Zuzahlung können Sie steuerlich geltend machen. Heben Sie sich dafür die Belege auf und die Nachweise, dass die Behandlung vom Arzt verordnet wurde: also Rezept und Quittung.

    INFO & BERATUNG

    Anlaufstellen für mehr Infos zu Reha-Maßnahmen

    Wenn Sie genauere Informationen rund um eine geplante Reha-Maßnahme brauchen, sind die jeweiligen Kostenträger eine gute Anlaufstelle:

    • Krankenkassen geben Ihnen Tipps zu Voraussetzungen und Anträgen und verschiedene allgemeine Infos zu Reha-Maßnahmen und -Leistungen.
    • Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie die Experten für Reha-Maßnahmen zur beruflichen Integration. Auch hier bekommen Sie Infos über Reha-Maßnahmen und -Leistungen.

    Weiterhin ist das Internet eine Hilfe. Auf verschiedenen Plattformen finden Sie Details über Reha-Kliniken. Zum Teil finden Sie dort auch Erfahrungsberichte und Bewertungen von Patienten, die bereits dort waren.

    Bei Reha-Maßnahmen wegen chronischer Erkrankungen können Ihnen auch Selbsthilfegruppen weiterhelfen. Hier ist auch ein Erfahrungsaustausch möglich. Einige Kliniken arbeiten sogar mit Selbsthilfegruppen und Patientenverbänden zusammen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Interessiert?

    Reha-Maßnahmen bringen Sie nach langer Krankheit zurück ins Berufsleben oder helfen, dass Sie im Alltag trotz gesundheitlicher Einschränkungen eigenständig bleiben. Eine wertvolle Gesundheitsversorgung finden Sie in der PKV. Erfahren Sie von einem Versicherungsberater, welche Vorteile Sie nutzen können und holen Sie sich ein persönliches PKV-Angebot.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 3. November 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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