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Chiropraktik und Krankenkasse: Alles über Kostenübernahme

Starke Verspannungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule verursachen erhebliche Beschwerden. Neben den typischen Volksleiden Rückenschmerzen und Kopfschmerzen können auch Gleichgewichtsprobleme in der Wirbelsäule ihren Ursprung haben. Wenn konventionelle medizinische Maßnahmen die Schmerzen nicht mehr lindern, kann der Chiropraktiker oftmals helfen. Mit speziellen Handgriffen richtet er Ihre Wirbelsäule neu aus und löst Blockaden.

Doch eine chiropraktische Behandlung hat oft ihren Preis. Daher fragen sich viele, ob ihre Krankenversicherung die Kosten trägt oder ob sie die Behandlung aus eigener Tasche zahlen müssen. Denn chiropraktische Behandlungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Daher übernehmen nur wenige Versicherer teilweise die Kosten.

Viele Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) haben Chiropraktik hingegen in ihre Tarife integriert. Wenn Sie nach einer PKV suchen, sollten Sie entsprechende Informationen einholen und die Angebote vergleichen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    KOSTENÜBERNAHME GKV

    Regelungen der Krankenkassen zur Chiropraktik-Behandlung

    Chiropraktik, auch als Chirotherapie bekannt, ist eine alternative Heilmethode, die nicht im regulären Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten ist. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie sämtliche Behandlungskosten alleine tragen müssen.

    Einige GKV-Anbieter erstatten teilweise die Ausgaben für chiropraktische Behandlungen – entweder bis zu einem bestimmten Prozentsatz oder für eine begrenzte Anzahl von Therapiesitzungen.

    Beispielsweise kann eine Krankenkasse bis zu sechs Behandlungen pro Jahr übernehmen. Ein anderer Versicherer deckt beispielsweise 80 Prozent der Chiropraktik-Kosten pro Sitzung ab.

    In der Regel legen gesetzliche Krankenversicherungen auch eine jährliche Obergrenze für die Kostenübernahme fest. Diese Spanne variiert üblicherweise von etwa 100 Euro bis hin zu über 300 Euro.

    Welche Krankenkassen decken Chiropraktik-Kosten ab?

    Hier sind einige Beispiele von gesetzlichen Krankenkassen, die anteilig Kosten für Chiropraktik-Behandlungen übernehmen:

    • DAK-Gesundheit

      DAK-Versicherte erhalten die Kosten für Chirotherapie erstattet, wenn sie zu einem Vertragsarzt gehen, der über eine Qualifikation zur Chirotherapie verfügt. Heilpraktiker-Behandlungen sind von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

    • Securvita

      Die Securvita-Krankenkasse sieht Chiropraktik als Leistung ihrer Satzung an und erstattet einen Teil der Kosten. Die Kasse übernimmt bis zu sechs Behandlungen pro Jahr. Pro Quartal wird eine Verordnung akzeptiert, wobei bis zu drei Sitzungen erstattungsfähig sind.

    • Hkk

      Die Hkk-Krankenkasse übernimmt Kosten für chiropraktische Behandlungen anteilig im Rahmen von Zusatzleistungen, sofern der Chiropraktiker Mitglied eines Osteopathen-Berufsverbands ist oder die Qualifikation für osteopathische Behandlungen besitzt.

    • HEK

      Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat Chirotherapie als Teil der vertragsärztlichen Versorgung integriert. Als Versicherter können Sie die Behandlung direkt über die Versichertenkarte abrechnen lassen, sofern Ihr Arzt ein Vertragsarzt ist, der die Zusatzbezeichnung „Manuelle Medizin/Chirotherapie” führt.

    So stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse

    Die Beantragung einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ist unkompliziert. In der Regel genügt ein formloser Antrag. Stellen Sie sicher, dass Sie der Krankenkasse alle relevanten medizinischen Dokumente zusammen mit dem Heilkostenplan übermitteln. Bescheinigungen und Rezepte, die die medizinische Notwendigkeit der Behandlungen bestätigen und deren voraussichtliche Verbesserung oder Heilung Ihrer Beschwerden aufzeigen, können ebenfalls positiv wirken.

    TIPP

    Als Kassenpatient können Sie durch eine Krankenzusatzversicherung Ihren Versicherungsschutz erweitern und teure Selbstzahler-Kosten für die Behandlung beim Chiropraktiker vermeiden.

    FÜR PRIVATPATIENTEN

    Wie erfolgt die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung?

    Als Privatpatient profitieren Sie oft von besseren Regelungen zur Kostenübernahme im Bereich der Naturheilverfahren. Viele private Krankenversicherer übernehmen die Kosten für Chiropraktik vollständig beziehungsweise sie erstatten Ihnen die ausgelegten Beträge zurück.

    Falls Sie bereits eine private Krankenversicherung besitzen, prüfen Sie, ob Chiropraktik in den abgedeckten Leistungen des PKV-Tarifs enthalten ist. Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Versicherung sind, achten Sie darauf, dass Chiropraktik und andere Heilpraktikerleistungen von der PKV abgedeckt sind.

    Elektronische Patientenakte

    Die Kosten für die PKV richten sich unter anderem nach dem Leistungspaket. Für Selbstständige, gut verdienende Angestellte, Beamter und Beamtenanwärter ist die PKV oft günstiger als die GKV und bietet dabei deutlich mehr Komfort.

    KOSTEN

    Wie teuer ist eine Chirotherapie?

    Die Gebühren für eine Chirotherapie variieren je nach Umfang der Behandlung und der Gesamtdauer sowie nach der Anzahl der erforderlichen Behandlungseinheiten. Außerdem ist der erste Termin in der Regel teurer als die darauffolgenden Sitzungen.

    • Der Ersttermin für Erwachsene liegt normalerweise zwischen 40 Euro und 120 Euro. Schüler und Studierende bezahlen oft einen reduzierten Preis.

    • Für nachfolgende Behandlungen fallen je nach Aufwand Kosten von 30 Euro bis 70 Euro an – in manchen Fällen können die Gebühren jedoch auch deutlich höher ausfallen.

    Wie Sie erkennen können, können sich bei einer längeren Chirotherapie beträchtliche Kosten ansammeln. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den Leistungsumfang Ihres PKV-Tarifs beziehungsweise ein Vergleich der Tarife verschiedener Versicherungsanbieter der PKV. So können Sie langfristig Ihre Ausgaben reduzieren.

    ERKLÄRUNG

    Welche Beschwerden kann ein Chiropraktiker heilen?

    Die Grundidee hinter dem Chiropraktikkonzept besagt, dass viele körperliche Beschwerden auf Fehlstellungen und Blockaden der Knochen und Gelenke zurückzuführen sind. Diese sogenannten Subluxationen können für diverse Krankheitssymptome verantwortlich sein, wie:

    • Rückenschmerzen
    • Kopf- und Nackenschmerzen
    • Hüftschmerzen
    • Bein- und Fußschmerzen
    • Schwindel
    • Bluthochdruck
    • Hör- und Sehstörungen

    Durch gezielte Manipulationen am Bewegungsapparat durch spezielle Handgriffe werden diese Fehlstellungen und Blockaden korrigiert, um Ihnen Linderung zu verschaffen. Die manuelle Therapiemethode findet insbesondere im Bereich der Wirbelsäule Anwendung.

    Eine solche Behandlung führt ein Chiropraktiker durch, also ein Heilpraktiker mit spezifischer Ausbildung in der Chiropraktik. Aber auch Chirotherapeuten, wie Orthopäden mit zusätzlicher Qualifikation, können entsprechende Therapien anbieten.

    INFO

    Unterschied zwischen Osteopathie und Chiropraktik
    Chiropraktik und Osteopathie sind eng miteinander verwandt. Beide Naturheilverfahren verwenden ähnliche Techniken und beruhen auf ähnlichen Konzepten des menschlichen Körpers. Der Unterschied liegt in der Ausrichtung: Während die Chirotherapie sich vor allem auf Fehlstellungen der Wirbelsäule konzentriert, behandelt die Osteopathie den gesamten Körper mithilfe spezifischer Handgriffe.

    ABLAUF

    Wie läuft eine Therapie beim Chiropraktiker ab?

    Wenn Sie einen Chiropraktiker aufsuchen, wird Ihre Behandlung ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Grundsätzlich folgt jeder Besuch einem festgelegten Ablauf:

    1. Umfassende Anamnese: Zu Beginn wird der Chiropraktiker Sie nach Ihrem Gesundheitszustand befragen. Dabei werden nicht nur aktuelle Beschwerden besprochen, sondern auch Ihre Krankengeschichte sowie mögliche genetische Risiken berücksichtigt. Zudem wird der Therapeut Ihnen eventuelle Behandlungsrisiken erläutern und die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen.
    2. Chiropraktische Untersuchung: Nach dem Erstgespräch folgt die chiropraktische Untersuchung. Diese umfasst unter anderem Gleichgewichtstests und eine Analyse Ihrer Körperhaltung. In vielen Fällen wird auch die Beweglichkeit Ihrer Wirbelsäule getestet und die Belastung Ihrer Körperseiten mithilfe eines Doppelwaagentests ermittelt.
    3. Therapeutische Intervention: Nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse beginnt die eigentliche Therapie. Ein Schlüsselbereich ist die Justierung. Der Chiropraktiker korrigiert hierbei Fehlstellungen der Wirbelkörper. Durch sanfte Bewegungen bringt der Therapeut die Wirbel behutsam in die richtige Position. Hierbei entsteht oft das für die Chiropraktik charakteristische Knacken, das mit der Justierung der Wirbel einhergeht.
    4. Fortlaufende Behandlungen: Langjährige Fehlhaltungen können nicht in einer einzigen Sitzung korrigiert werden. Ihr Körper benötigt Zeit, um sich an die korrekte Haltung anzupassen. Daher sind mehrere Behandlungen oft erforderlich, bei denen Ihre Wirbelsäule wiederholt ausgerichtet wird.
    5. Ganzheitlicher Ansatz: Nicht nur Ihre Wirbelsäule ist betroffen, sondern möglicherweise auch Muskeln und Sehnen. In solchen Fällen können Dehnungen und Massagen ebenfalls Teil Ihrer Chirotherapie sein.

    Wichtig: Ihr Behandlungserfolg hängt auch von Ihrer Mitarbeit ab. Neben den Behandlungen ist es entscheidend, regelmäßig Übungen zu Hause durchzuführen, um Ihre Rückenmuskulatur zu stärken und die Beweglichkeit Ihrer Wirbelsäule zu verbessern. Ihr Therapeut wird Ihnen passende Übungen zeigen und auf die Bedeutung regelmäßiger Wiederholungen hinweisen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Interessiert?

    Wenn Sie von Rücken- oder Kopfschmerzen geplagt werden, könnte Chiropraktik die Lösung sein. Informieren Sie sich darüber, wie eine private Krankenversicherung Ihnen die Möglichkeit bieten kann, die Kosten für diese wirksame Therapie abzudecken. Fordern Sie jetzt ein persönliches Angebot für eine PKV an.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 22. August 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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