KRANKENTAGEGELD

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Krankentagegeld: Kosten und Leistungen der Versicherung

Jeder Mensch wird mehrmals im Leben krank. Dauert die Erkrankung länger an, kann sich die finanzielle Situation stark verschlechtern. 
Wer als Angestellter länger nicht arbeitsfähig ist, bekommt nur kurzzeitig einen vollwertigen Lohnausgleich. Für Selbstständige und Freiberufler sieht die Lage bei einer Arbeitsunfähigkeit oft von Anfang an alles andere als rosig aus. Ein Krankentagegeld schließt die Versorgungslücke und hilft Betroffenen bei diesen finanziellen Engpässen. Ob privat oder gesetzlichen krankenversichert – die Zusatzversicherung kann im Fall der Fälle Gold wert sein.

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    Welche Kosten entstehen bei der Krankentagegeld­versicherung?

    Die Kosten für ein Krankentagegeld hängen von zahlreichen Faktoren ab, die bei jeder Person unterschiedlich sind. Die Tarifkosten, die die Versicherungsgesellschaften berechnen, können daher mitunter deutliche Preisunterschiede aufweisen. Ein Tarifvergleich ist daher eine gute Idee. Grundsätzlich spielen die folgenden Faktoren eine Rolle bei der Preisgestaltung der Versicherungstarife:

    Das Alter des Versicherungsnehmers ist ein entscheidender Faktor bei der Höhe der Versicherungsbeiträge. Je jünger Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sind, desto weniger müssen Sie normalerweise zahlen.

    Die gewählte Höhe des Tagegeldes ist ein weiterer Punkt, von dem die Beitragshöhe Ihrer Krankentagegeldversicherung abhängt. Je mehr Geld Sie von Ihrer Versicherung im Leistungsfall erhalten möchten, desto höhere Beiträge müssen Sie einplanen.

    Besonders wichtig ist außerdem Ihr Gesundheitszustand. Versicherer stellen ihren Kunden eine Reihe von Gesundheitsfragen, um das Arbeitsunfähigkeitsrisiko einzuschätzen und auf dieser Basis die Höhe der Beiträge festzulegen.

    Es gibt Versicherungstarife, bei denen Sie keine Gesundheitsprüfung durchführen oder nur sehr wenige Gesundheitsfragen beantworten müssen. Allerdings ist der versicherbare Tagessatz stark begrenzt – meist auf Beträge zwischen 20 Euro und 30 Euro pro Tag. Zugleich sind solche Tarife größtenteils teurer als eine klassische Krankentagegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung.

    Was ist das Krankentagegeld?

    Wer krank wird, muss den teilweisen oder vollständigen Verlust des Verdienstes befürchten. Angestellte sind bei einer längeren Erkrankung zunächst einmal sechs Wochen lang durch die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers abgesichert. Früher oder später bleibt entweder das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung oder lediglich die Leistungen des Arbeitsamtes.

    Bei einem Anspruch auf die Krankengeldzahlung der Krankenkassen haben Betroffene deutlich weniger Geld zur Verfügung als zuvor – und zwar 70 Prozent des Brutto- und maximal 90 Prozent des Nettogehalts.

    Eine Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen im Falle des krankheitsbedingten Verdienstausfalls eine vereinbarte Summe und schließt diese Einkommenslücke.

    Die Höhe des Krankentagegeldes beziehungsweise die Tagessatzhöhe wählen Sie selbst, wobei Ihr Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate die Höchstgrenze darstellt.

    Die Leistungen der Versicherung sind grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Allerdings ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit die Voraussetzung für die Zahlungen. Wird bei Ihnen eine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Um auf einen solchen Fall vorbereitet zu sein, ist eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

    Es empfiehlt sich, die Tagessätze mit Bedacht zu wählen, denn ihre Höhe wirkt sich unter anderem auf die Kosten für die Krankentagegeldversicherung aus.

    Wollen Sie sichergehen, dass es Ihnen auch bei einer längeren Erkrankung an nichts fehlt, sollten Sie sich auf die Suche nach einem guten Tarif für diese private Zusatzversicherung machen. Wenn Sie beispielsweise selbstständig sind oder eine Beamtenlaufbahn anstreben, lohnt es sich zudem, wenn Sie sich über die verschiedenen PKV-Tarife und ihre Kosten informieren. Denn damit profitieren Sie grundsätzlich von ausgezeichnetem Versicherungsschutz und in vielen Fällen außerdem von einer Premium-Behandlung im Krankheitsfall.

    Tagessatz richtig berechnen

    Wie hoch Sie das Tagegeld ansetzen sollten, hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Sind Sie gesetzlich versichert und bekommen Sie Krankengeld, dann reicht es meist, die Differenz zum Nettogehalt abzusichern. Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte sollten dagegen am besten das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate ausrechnen und diesen Betrag versichern. 

    • Läge der durchschnittliche Netto-Monatsverdienst des vergangenen Jahres bei 2.400 Euro, würde sich die Berechnung des Krankentagegeldes folgendermaßen gestalten: 
    • 2.400 Euro / 30 Tage = 80 Euro Tagegeld pro Tag

    Wollen Sie bei den Beiträgen für die Versicherung sparen, kommt auch eine kleinere Summe infrage. Rechnen Sie Ihren monatlichen Bedarf aus: Wie hoch sind Miete und die anderen Fixkosten, wie viel geben Sie durchschnittlich im Monat für Lebensmittel und Hygieneartikel aus? Haben Sie die notwendige Summe ermittelt, können Sie einen entsprechenden Tagegeldsatz ausrechnen, indem Sie den Monatsbetrag durch 30 teilen. 

    Krankengeld oder Krankentagegeld - Nicht verwechseln!

    Immer wieder wird das Krankentagegeld auch als Krankengeld bezeichnet. Dabei handelt es sich um zwei völlig verschiedene Leistungen. Zugleich ist längst nicht jedem klar, was es wiederum mit dem Krankenhaustagegeld auf sich hat.

    Krankenhaustagegeld: Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, bei der Sie für jeden Tag, an dem Sie sich im Krankenhaus befinden, einen im Vorfeld vereinbarten Geldbetrag bekommen. Dieses Geld ist zum Beispiel dafür da, um die Zuzahlungen für den Aufenthalt zu bezahlen oder die Extras des Krankenhauses in Anspruch zu nehmen.

    Krankengeld: Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die Sie bis zu 78 Wochen lang Anspruch haben. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettogehalts. Allerdings gilt eine gesetzliche Höchstgrenze von 112,88 Euro brutto pro Tag. Daraus ergibt sich ein monatlicher Maximalbetrag von 3.386 Euro brutto. Abzüglich der Sozialversicherungsabgaben bleibt ein Netto-Maximalbetrag von 2.979 Euro.

    Für wen ist das Krankentagegeld sinnvoll?

    Es wird schnell deutlich, dass sich eine Krankentagegeldversicherung für die meisten Menschen lohnt. Die Zusatzversicherung hilft dabei, Einkommenslücken zu schließen, um weiterhin den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, vor allem, wenn eine lange Krankheit zu finanziellen Engpässen führt – und zwar unabhängig von Beschäftigungsverhältnis und Art der Krankenversicherung:

    Krankenversicerung für Selbstständige

    Sie haben bei einer Erkrankung Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieses Recht besteht für sechs Wochen beziehungsweise für 42 Kalendertage. Anschließend erhalten gesetzlich Versicherte das Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Über diesen Zeitraum hinaus müssen Erkrankte Leistungen beim Arbeitsamt oder der Rentenversicherung beantragen. Abseits der Lohnfortzahlung sind die Einkünfte teils deutlich geringer als der bisherige Verdienst.

    Hier greift im Krankheitsfall ebenfalls zunächst das Recht auf die Fortzahlung des Arbeitgebers. Da es anschließend kein Krankengeld gibt, ist eine Krankentagegeldversicherung spätestens dann sinnvoll.

    Diese Menschen tragen ein hohes Risiko, denn sie können sich im Krankheitsfall nicht auf eine Lohnfortzahlung verlassen. Sind sie freiwillig gesetzlich krankenversichert, erhalten sie nur dann ein Krankengeld, wenn sie dies im Vertrag vereinbart haben. Für sie ist eine Krankentagegeldversicherung besonders wichtig, um den Verdienstausfall auszugleichen und ihren Lebensstandard beizubehalten. 

    Wer sich als Freiberufler und Selbstständiger für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann mit seiner Krankenkasse Zahlungen von Krankengeld vereinbaren. Damit steigt der Krankenkassenbeitrag von 14 Prozent auf 14,6 Prozent.

    So erhalten Sie das Krankentagegeld

    Tritt der Fall der Arbeitsunfähigkeit ein, ist die Beantragung der Leistungen in der Regel unkompliziert erledigt. Zunächst brauchen Sie ein ärztliches Attest, das Ihnen bescheinigt, dass Sie vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Anschließend stellen Sie einen Leistungsantrag. Je nach Versicherungsanbieter können Sie dies online, telefonisch oder schriftlich durchführen. Es gibt gewisse Fristen, die Sie bei der Antragstellung einhalten müssen, wobei jeder Anbieter in dieser Hinsicht andere Regelungen hat.

    Es kann sein, dass der Versicherer einen gesonderten Nachweis der Arbeitsunfähigkeit haben möchte und einen eigenen Arzt bestimmt, der eine entsprechende Untersuchung durchführt. Nach Anfertigung des Arbeitsunfähigkeitsnachweises beginnt die Versicherung mit der Leistungsprüfung. Meist nimmt der Prozess nicht viel Zeit in Anspruch. Im Anschluss werden Sie die Tagegeldzahlungen erhalten.

    Achtung:

    Die Krankentagegeldversicherung zahlt oftmals nicht, wenn Sie nicht zu 100 Prozent arbeitsunfähig sind. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit ist nicht ausreichend. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie trotz Krankheit weiterhin Arbeitsmails schreiben oder berufsbedingte Anrufe beantworten. Es existieren allerdings einige Versicherungstarife, die eine Teilzahlung des Krankentagegeldes bieten, wenn Versicherte teilweise arbeitsunfähig werden.

    Das sollten Sie beim Versicherungs­abschluss beachten

    Jeder Versicherungstarif hat andere Regelungen und Klauseln. Befassen Sie sich ausführlich mit ihnen, um den individuell passenden Tagegeld-Tarif zu finden. Besonders wichtig sind dabei die folgenden Bedingungen und Hinweise:

    Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten: Haben Sie eine Vorerkrankung, können die Beiträge entsprechend hoch sein. Je nach Schwere und Art der Krankheit drohen sogar Leistungsausschlüsse. Es ist trotzdem sehr wichtig, bei der Gesundheitsprüfung mit offenen Karten zu spielen und alle gesundheitlichen Einschränkungen zu benennen. Andererseits kann die Versicherung im Leistungsfall die Auszahlung verweigern.

    Karenzzeit einplanen: Denken Sie daran, dass der Versicherungsschutz erst nach drei Monaten nach Vertragsabschluss besteht. Wenn es um Zahnbehandlungen oder Besuche bei Psychotherapeuten geht, gilt sogar eine Karenzzeit von acht Monaten. Nur manchmal sind bei einigen Versicherern Ausnahmen möglich – und zwar, wenn der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ein Unfall ist.

    Fristen beachten: Lesen Sie sich die Regelungen zu den erforderlichen Fristen für die Antragstellung und Arbeitsunfähigkeitsnachweis durch, um den Ablauf nicht unnötig zu erschweren und hinauszuzögern.

    Tipp:

    Eine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gibt es bei der Tagegeldversicherung nicht. Daher ist es ratsam, sich zeitnah an einen Arzt zu wenden, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Versicherer zu bekommen.

    Krankengeld, Krankentagegeld und die Steuererklärung

    Wenn Sie Krankengeld und/oder Krankentagegeld erhalten, sollten Sie sich mit den Regelungen rund um die Steuererklärung auskennen:

    Krankengeld

    Bei Krankengeld handelt es sich um eine sogenannte Lohnersatzleistung. Sie ist grundsätzlich steuerfrei. Bekommen Sie allerdings mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr, müssen Sie diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben – und zwar auf Seite zwei im Mantelbogen in der Zeile 38 bei den Einkommensersatzleistungen. Das Geld wird Ihnen zwar steuerfrei ausgezahlt, es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt und wirkt sich auf den Steuersatz des kommenden Jahres aus.

    Krankentagegeld

    Das erhaltene Krankentagegeld ist nicht steuerpflichtig – unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Eintragen können Sie die Versicherungsbeiträge bei den Vorsorgeaufwendungen. Beachten Sie, dass es Absetzungsgrenzen gibt und dass zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung veranschlagt werden. Die Freibeträge liegen bei Angestellten bei 1.900 Euro und bei Selbstständigen bei 2.800 Euro. 

    Im Gegensatz zum Krankengeld gibt es beim Krankentagegeld keinen Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Steuern weder direkt noch indirekt anfallen und Ihnen das Tagegeld in vollem Umfang gehört.

    Glossar: Progressionsvorbehalt

    Unter Progressionsvorbehalt versteht man steuerfreie Einnahmen, die die Steuersätze des kommenden Jahres beeinflussen und diese erhöhen. Dazu zählen ALG I, Elterngeld sowie Kurzarbeitergeld.

    Häufig gestellte Fragen zum Krankentagegeld

    Wird das zukünftige Einkommen niedriger sein als zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses, sollten Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden und eine Senkung des Krankentagegeldes beantragen. Bei der Auszahlung der Leistungen schauen die Versicherer auf das durchschnittliche Einkommen des letzten zwölf Monate. Haben Sie Ihren Versicherungsanbieter nicht über die geringeren Einkünfte informiert, könnten sich bei der Auszahlung Schwierigkeiten ergeben.

    Sie haben die Möglichkeit, die Tagessätze im Laufe der Zeit zu erhöhen. Dies könnte angebracht sein, wenn Sie eine besser bezahlte Anstellung finden oder bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung bekommen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Versicherer und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

    Stellen Versicherungsanbieter bei ihrer Leistungsprüfung fest, dass die von den Versicherten gewählte Tagegeldsumme das Nettoeinkommen der letzten Monate übersteigt, können sie die Tagessätze kürzen oder die Auszahlung vollständig verweigern. Nicht selten hat dies langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge. Es ist daher wichtig, die korrekte Summe zu wählen und sie gegebenenfalls anzupassen.

    Versicherungsanbieter müssen das Risiko eines Leistungsfalls kalkulieren und einschätzen können. Statistisch betrachtet, werden jüngere Menschen seltener krank und genesen schneller als Ältere. Und je geringer das Risiko einer Arbeitsunfähigkeit ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherten den Versicherungsgesellschaften viel Geld kosten. Daher zahlen junge Versicherte in der Regel geringere Versicherungsbeiträge als Menschen im fortgeschrittenen Lebensalter. 

    Beitragsbemessungsgrenze

    Schließen Sie eine Krankentagegeldversicherung ab und sorgen Sie dafür, dass Sie im Falle einer Arbeitsunfähigkeit finanziell gut dastehen.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 20. November 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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    info@krankenversicherung.net

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