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Was kostet es, wenn Sie ins Krankenhaus müssen?

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Krankenhausaufenthalt: Kosten und Leistungen, wenn Sie in die Klinik müssen

Ob es eine geplante Operation ist, der unvorhergesehene Notfall bei einer Erkrankung oder eine Unfallverletzung: Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb für Sie ein Aufenthalt im Krankenhaus ansteht.
Was viele nicht direkt auf dem Schirm haben: der Krankenhausaufenthalt kostet Geld.

Diese Ausgaben werden von der Krankenversicherung bezahlt. Gesetzliche und private Krankenversicherer haben bei der Erstattung der Kosten unterschiedliche Kriterien.

Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung sind, ist es für Sie hilfreich zu erfahren, welche Leistungen zu einem Krankenhausaufenthalt gehören. Die genaueren Infos dazu finden Sie auf dieser Seite. Außerdem erfahren Sie wie die Kosten senken können.

Das ist für Sie wichtig, wenn Sie sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Als Privatpatient müssen Sie die Kosten in manchen Fällen vielleicht vorstrecken. Wie komfortabel Ihr Krankenhausaufenthalt wird, hängt von Ihrem PKV-Tarif ab.

Bei der Wahl des passenden Tarifs zu günstigen PKV-Kosten helfen Ihnen unsere erfahrenen Versicherungsexperten. Lassen Sie sich einfach ein persönliches Angebot senden.

Themen dieser Seite im Überblick
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    KOSTEN

    Was kostet ein Krankenhausaufenthalt?

    Wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, denken Sie sicherlich nicht darüber nach, was diese Leistung kosten. Vor allem, wenn Sie gesetzlich krankenversichert, nehmen Sie kaum wahr, was die ärztlichen Leistungen für die Gesundheit jeweils kosten.

    Ein Blick auf die Preise kann jedoch sehr aufschlussreich sein, welche Kosten entstehen. Denn zum Teil müssen Patienten eine Zuzahlung leisten, wenn sie im Krankenhaus behandelt werden. Wäre doch interessant zu wissen, für welche Leistungen Sie bezahlen.

    Daher steigen wir nun mit ein paar Zahlen in das Thema ein:

    5.088 Euro – soviel kostete 2019 der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt in Deutschland. Dies ermittelte das Statistische Bundesamt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um 5,5 Prozent (2018: 4.823 Euro). Die Behandlungen im Krankenhaus werden also immer teurer.

    Welche Leistungen spielen bei der Berechnung der Kosten für den Klinikaufenthalt eine wichtige Rolle?

    • Dauer des Aufenthalts:

      Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus dem einfachen Prinzip: Je länger Sie im Krankenhaus sind, desto mehr kostet der Aufenthalt.

    • Art der Behandlung:

      Je nach Aufwand und dem Einsatz moderner Medizintechnik schlägt sich dieser Leistungspunkt auf der Rechnung zu Buche.

    • Besondere Extras:

      Sie wünschen sich ein Einzelzimmer oder eine exklusive Chefarztbehandlung? Diese Premiumleistungen haben natürlich ihren Preis.

    • Diagnostik & Nachsorge:

      Ein gründlicher Gesundheitscheck sowie die intensive Nachbetreuung – sicherlich ein guter Bonus für Sie, aber der Service kann auch den Geldbeutel belasten.

    Dies sind im Groben die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt und die medizinische Behandlung. Hinzu kommen Zusatzkosten, etwa für Telefon, WLAN, die Nutzung des Fernsehers oder Speisen und Getränke aus der Cafeteria. Damit gestalten Sie sich den Aufenthalt angenehmer, was zu Ihrer schnellen Gesundung beiträgt. Die Krankenversicherung erstattet Ihnen diese Ausgaben jedoch nicht.

    FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

    Was erstattet die gesetzliche Krankenversicherung für den Krankenhausaufenthalt?

    Als gesetzlich Krankenversicherter erhalten Sie die allgemeinen Versorgungsleistungen in der Klinik kostenfrei – oder anders gesagt: Das Krankenhaus rechnet die Ausgaben über die Versichertenkarte direkt mit Ihrem Versicherer ab. Bei einer ambulanten Behandlung müssen Sie nichts selbst bezahlen.

    Stationärer Krankenhausaufenthalt

    Geht es um eine stationäre Untersuchung, bei der Sie nicht sofort wieder nach Hause gehen können, müssen Sie als gesetzlich Versicherter einen Eigenanteil zahlen.

    Die Kosten dafür belaufen sich bei 10 Euro pro Tag. Diese Zuzahlung geht für maximal 28 Tage auf Ihre Rechnung.

    Ab dem 29. Tag springt Ihre Krankenkasse ein.

    GKV Rückkehr

    Besondere Leistungen bei Krankenhausaufenthalt

    Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, bedeutet dies auch, dass Sie zusammen mit mehreren anderen Personen in einem Zimmer untergebracht sind. Das findet nicht jeder angenehm. Privatpatienten haben die Möglichkeit, ein Einbettzimmer zu bekommen.

    Als GKV-Mitglied müssen Sie ein solches Extra aus eigener Tasche bezahlen, denn dies sind Selbstzahlerleistungen. Oder Sie entscheiden sich für eine private Zusatzversicherung, die diese Leistungen übernimmt.

    Übrigens: Sollten Sie nachweisen können, dass Leistungen wie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung medizinisch notwendig sind, dann erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten auch dafür.

    INFO

    Zu den allgemeinen Behandlungen im Krankenhaus gehören nach dem Krankenhausentgeltgesetz alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind, damit Sie wieder gesund werden, und die die Klinik mit der vorhandenen Ausstattung erbringt. Wahlleistungen machen den Klinikaufenthalt komfortabler, sind aber medizinisch nicht zwingend notwendig.  Sollten Sie diese beanspruchen wollen, gehen die Kosten auf Ihre Rechnung.

    FÜR PRIVATPATIENTEN

    Wie erfolgt die Kostenerstattung für Krankenhausaufenthalt in der PKV?

    Als Privatpatient müssen Sie sich wenig Gedanken machen über Zuzahlungen oder Eigenanteile. Die Leistungen, die Ihr Versicherer bezahlt, sind ganz klar in Ihrem PKV-Tarif festgelegt.

    Wie erfolgt die Abrechnung der Kosten für den Krankenhausaufenthalt?

    Sie sollten sehr genau Bescheid wissen, welche Kosten für Ihre Unterbringung im Krankenhaus entstehen. Denn die Rechnung geht zunächst an Sie. Möglicherweise müssen Sie in Vorleistung gehen. Ihr Versicherer erstattet Ihnen die Kosten, nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben und die einzelnen Post geprüft wurden. Oft geht dies so schnell, dass Sie die Summe gar nicht erst aus den eigenen Ersparnissen vorschießen müssen. Es ist hilfreich, wenn Sie den Krankenhausaufenthalt und die entsprechende Therapie oder OP bereits im Vorfeld mit dem Versicherer und dem Arzt genau abgestimmt haben.

    Je nach Tarif erstattet Ihnen der private Krankenversicherer auch wählbare Leistungen wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung.

    Sie können diese jedoch auch aus Ihrem Versicherungsschutz ausklammern, wenn Ihnen diese Zusätze nicht wichtig sind, und so Ihre PKV-Kosten senken. Denn je umfangreicher der PKV-Schutz, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag, den Sie jeden Monat als Prämie zahlen müssen.

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    Im Allgemeinen hat die PKV den Ruf, dass sie auch Kosten für moderne Therapieverfahren oder OP-Methoden übernimmt. Das ist ein klarer Vorteil im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die erstattungsfähigen Leistungen viel stärker eingeschränkt sind.

    Die Suche nach dem PKV-Tarif mit dem optimalen Preis-Leistungsverhältnis gestaltet sich in Eigenregie oft knifflig, weil die Anbieter sehr viele Tarif-Varianten haben. Überlassen Sie diese Arbeit einem erfahrenen Versicherungsprofi und lassen Sie sich einfach ein persönliches Angebot zusammenstellen.

    ÜBERBLICK

    Welche Kosten fallen an bei einem Krankenhausaufenthalt?

    Falls Sie sich nun fragen, welche Kosten bei einem Aufenthalt in der Klinik auf Sie zukommen, haben wir hier eine kurze Zusammenfassung für Sie zusammengestellt.

    Vor allem für gesetzlich Versicherte könnte es spannend sein, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken.

    Versicherungsstatus und die damit verbundenen Kosten:

    • Allgemeine Leistungen: übernimmt die Krankenkasse
    • Zuzahlung: 10 € pro Tag (aber nur für maximal 28 Tage)
    • Wahlleistung (z. B. Chefarzt, Einzelzimmer): muss der Patient selbst zahlen
    • Allgemeine Leistungen: übernimmt die Krankenkasse
    • Zuzahlung: 10 € pro Tag (maximal 28 Tage)
    • Wahlleistung: ist zunächst eine Selbstzahler-Leistung, aber die Zusatzversicherung erstattet Ihnen später nach Einreichen der Rechnung die Kosten
    • Allgemeine Leistungen: Sie zahlen vorab, aber die PKV erstattet Ihnen die Kosten, nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben.
    • Zuzahlung: Keine.
    • Wahlleistung: Sie zahlen vorab, aber Ihre Versicherung erstattet Ihnen ebenfalls nach Rechnungsvorlage die Kosten.

    STEUER

    Können Sie die Kosten für den Krankenhausaufenthalt steuerlich geltend machen?

    Ja, Sie können Krankenhauskosten tatsächlich von der Steuer absetzen. Die Ausgabe fällt dort unter die Kategorie “außergewöhnliche Belastung”. Dies funktioniert dann, wenn Ihre Krankenhauskosten die Grenze der "zumutbaren Belastung" übersteigen. Dabei variiert diese Grenze je nach individuellen Faktoren wie Anzahl Ihrer Kinder und Höhe Ihres Einkommens.

    INFO

    Steuerlich absetzbar sind nur die Kosten, die direkt für die Heilung einer Krankheit oder die Linderung von Beschwerden entstehen. Bei einem Krankenhausaufenthalt für kosmetische Eingriffe oder vorbeugende Maßnahmen wird das Finanzamt hingegen nichts erstatten. Holen Sie sich am besten Rat von einem Steuerexperten, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Interessiert?

    Wenn Sie sich mehr Komfort für die zukünftigen Krankenhausaufenthalte wünschen, kann eine private Krankenversicherung für Sie eine empfehlenswerte Option sein. Oder doch eine Zusatzversicherung? Fordern Sie sich Ihr persönliches Angebot an und lassen Sie sich beraten.

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    .

    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 5. Oktober 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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