BRILLE & SEHHILFEN

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Was zahlt die Kranken­versicherung für Brille & Co?

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Kosten für Brille, Kontaktlinsen & Co. – Was zahlt die Krankenversicherung?

Laut Statistik gab es 2022 24,81 Millionen Brillenträger in Deutschland, nur 3,74 Millionen trugen hingegen regelmäßig Kontaktlinsen. Fast 30 Prozent der Bevölkerung ist damit täglich auf eine Sehhilfe angewiesen.

Brillen sind für sie keine modischen Accessoires, sondern notwendige Hilfsmittel, um klar und scharf zu sehen. Die Kosten für die Sehhilfe können schnell mehrere Hundert Euro betragen – vor allem, wenn die Brille gut aussehen soll. Hier spielen Brillengestell, aber auch die Qualität der Brillengläser eine Rolle. Besonderheiten wie Entspiegelung oder dünnere Gläser bringen mehr Komfort, haben aber auch ihren Preis.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) tut sich leider schwer damit, diese Kosten zu übernehmen. Schließlich ist dieses Plus an Komfort medizinisch nicht nötig. Mehr zu den Voraussetzungen für die Kostenerstattung von Sehhilfen und zur Höhe des Zuschusses lesen Sie in diesem Beitrag.

Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Sachen Kostenerstattung für Brillen deutlich großzügiger. Ist der Zuschuss für Brillen in Ihrem PKV-Tarif enthalten, dürfen Sie sich auf eine umfassende Erstattung freuen. Wie viel und wie hoch ist abhängig vom Vertrag und vom Versicherer. Daher lohnt es sich, wenn Sie verschiedene Tarif-Angebote vergleichen, bevor Sie Ihre PKV abschließen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    VORAUSSETZUNGEN

    Wann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für Brille & Co?

    Sie sehen kleine Details nur noch verschwommen und müssen die Augen zusammenkneifen, um kleine Schrift zu lesen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie eine Brille brauchen. Die Kosten für eine Brille können schnell im dreistelligen Bereich liegen oder sogar weiter steigen: Je nachdem, ob Sie sich für eine einfache Brille mit Standardgläsern entscheiden oder für das Brillengestell eines Designers aus hochwertigem Material und für Spezialgläser. In vielen Fällen zahlt die Krankenkasse keinen Cent zu diesen Kosten für die Brille dazu.

    Früher war in dieser Hinsicht alles etwas besser: Noch bis 2003 haben Krankenversicherungen eine Sehhilfe wie die Brille selbstverständlich bezuschusst. Durch die Gesundheitsreform fiel diese Leistung aus dem Versicherungsschutz heraus.

    2018 trat das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz in Kraft. Dadurch haben Sie als gesetzlich Versicherter wieder die Möglichkeit, einen Zuschuss der Krankenkasse zu den Kosten für die Brille zu erhalten. Doch diesen gibt es nur, wenn Sie eine der folgenden Kriterien erfüllen:

    • Bei Weitsichtigkeit:

      mindestens 6 Dioptrien auf einem Auge

    • Bei Kurzsichtigkeit:

      mindestens - 6 Dioptrien auf einem Auge

    • Bei Hornhautverkrümmung:

      mehr als 4 Dioptrien

    • Bei maximaler Sehfähigkeit von 30 %,

      die sich weder mit Brille noch mit Kontaktlinsen verbessern lässt

    • Bei Sehbehinderungen

      und anderen Augenkrankheiten

    Burnout

    Kurz: Wenn der Augenarzt bei Ihnen eine ernsthafte Sehschwäche oder Augenerkrankung festgestellt hat, zahlt Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss.

    Diese Unterstützung gilt in der Regel für ein Standard-Brillenglas. Kunststoffgläser erstattet die Krankenkasse, wenn Ihr Augenarzt diesen Glastyp im Rezept direkt verschreibt.

    Wegen dieser Einschränkungen entscheiden sich manche gesetzlich Versicherte für eine zusätzliche Brillenversicherung.

    Zuschuss für Sonnenbrille

    Sind Sie Brillenträger und brauchen eine Sonnenbrille? Dann müssen natürlich auch diese Brillengläser für die Seh-Korrektur ausgelegt sein. In der Regel müssen Sie die Kosten für diese Lichtschutzgläser selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur bei therapeutischer Notwendigkeit, etwa bei:

    • Totaler Farbenblindheit

    • Blendungseffekten bei nahezu völliger Blindheit

    • Hornhautnarben, die eine Lichtstreuung verursachen

    Wie funktioniert die Kostenerstattung für Brillen bei privaten Krankenversicherungen?

    Die private Krankenversicherung ist im Allgemeinen großzügiger bei der Kostenübernahme für Brillen und andere Sehhilfen. Trotzdem sollten Sie an eine Einschränkung denken: Die PKV übernimmt die Kosten für eine Brille nur, wenn diese Leistung in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist.

    Je nach Tarif erstattet die PKV etwa alle zwei oder drei Jahre eine bestimmte Summe für eine neue Sehhilfe oder Gläser. Oder Sie erhalten einen Zuschuss für Brillenfassungen und -gläser. Genauere Angaben lassen sich nicht machen, denn die Höhe der Zuschüsse unterscheidet sich zwischen den Versicherern.

    Wenn Sie viel Wert auf die Kostenerstattung legen, dann lassen Sie sich daher ein persönliches PKV-Angebot erstellen. Ein erfahrener Berater erklärt Ihnen nicht nur die PKV-Kosten, sondern auch wichtige Leistungsdetails, um Brille & Co. richtig abzusichern.

    KOSTENÜBERNAHME

    Welche Kosten zahlt die Krankenversicherung für Brillen?

    Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an vorgeschriebenen Festbeträgen. Mehr als das übernehmen sie nicht. Der jeweilige Zuschuss hängt von Ihrer Sehschwäche und etwaigen Augenerkrankungen ab. Der Festbetrag gilt pro Brillenglas und schließt auch Beratungs-, Herstellungs- und Anpassungskosten beim Optiker ein.

    Für ein Einstärkenglas zahlt die GKV rund 16 Euro und bis zu 190 Euro für ein Mehrstärkenglas.

    Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die gängigen Beträge, die die Krankenkasse beim Brillenkauf beisteuert:

    Brillenglastyp (Stärke)
    Einstärkengläser sphärisch (≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +2,0 dpt) 16,23 €
    Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch (≥ ±10,0 dpt ≤ ±12,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt) 61,56 €
    Einstärkengläser hochbrechend, sphärisch (> ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt) 87,71 €
    Mehrstärkengläser, Fernteil sphärisch (≤ ±6,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt) 81,08 €
    Mehrstärkengläser hochbrechend, Fernteil sphärisch (> ±12,0 dpt ≤ ±14,0 dpt, cyl ≤ +4,0 dpt) 159,81
    Einstärken-Lentikulargläser 85,16 €

    Quelle: GKV-Spitzenverband Weitere Zuschüsse, etwa für medizinisch notwendige Folien oder Korrekturen (Prisma, UV-Kantenfilter, Kantenfilter) liegen preislich üblicherweise zwischen 10 Euro und 49,90 Euro.

    Wie oft zahlt die Krankenversicherung für eine Brille?

    Sofern Sie keine Brillenzusatzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur dann die Kosten für eine neue Brille, wenn sich Ihre Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert hat.

    Sollten Sie eine neue Brille benötigen, weil Ihre alte beschädigt wurde, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung eine Unterstützung für die Reparatur oder Neubeschaffung beantragen. Private Krankenversicherer erstatten oft mehr und haben weniger Einschränkungen, was die Sehstärke betrifft.

    WIE FUNKTIONIERT ES?

    Schritt für Schritt: Vom Rezept bis zur neuen Brille

    Eine neue Brille bekommen Sie zum Glück, ohne dass Sie komplizierte Anträge bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einreichen müssen.

    Im Prinzip geht es ganz einfach:

    1. Gehen Sie zu Ihrem Augenarzt und lassen Sie einen Sehtest durchführen. Dieser ist für Sie kostenlos.
    2. Nach dem Test stellt Ihnen Ihr Arzt ein Rezept mit den gemessenen Werten wie Dioptrien und Hornhautverkrümmung aus. Das ist der Beleg dafür, dass die Brille medizinisch notwendig ist. Das Rezept ist vier Wochen gültig.
    3. Mit dem Rezept gehen Sie zu einem Augenoptiker, der mit Ihrer Krankenkasse zusammenarbeitet. Wählen Sie eine Brille aus. Der Augenoptiker berechnet für Sie die Kosten für das Brillengestell, eventuelle Zusatzleistungen (etwa eine Entspiegelung der Gläser) sowie eine gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro.
    4. Den Rest für die Brillengläser, Einarbeiten der Gläser, Beratung und ähnliches rechnet der Augenoptiker direkt mit der Krankenkasse ab.

    INFO

    Von diesen für Sie kostenlosen Leistungen profitieren Sie jedoch nur, wenn Sie zu einem Optiker gehen, der ein Kooperationspartner Ihrer Krankenkasse ist. Informieren Sie sich daher bei Ihrem Versicherer über Vertragsoptiker in Ihrer Nähe.

    KLEIN ABER OHO

    Was zahlt die Krankenversicherung für Kinderbrillen?

    Für Kinder und Jugendliche erstattet die Krankenversicherung fast immer die Kosten für die Brillengläser. Voraussetzung ist, dass der Augenarzt eine Brille verordnet hat. Der Brillenrahmen geht auch hier auf Ihre Rechnung.

    Die Dioptrienwerte sind bei Kindern für die Kostenerstattung nicht entscheidend. Allerdings gibt es auch für die Brillen der Kleinen eine Liste mit Festbeträgen, die die Krankenversicherung maximal zahlt.

    Der Weg zur Kostenerstattung erfolgt wie bei Erwachsenen: Ein Augenarzt stellt die Sehschwäche fest und stellt ein Rezept für die Sehhilfe aus. Den Zuschuss der Krankenkasse rechnet der Optiker direkt mit dem Versicherer ab. Sie zahlen nur für Brillengestell und mögliche Zusatzleistungen.

    Übrigens: Für schulpflichtige Kinder zahlt die Krankenkasse auch Sportbrillen mit Kunststoffgläsern. Später ist dies keine Kassenleistung mehr.

    WAS GIBT ES NOCH?

    Zahlt die Krankenversicherung auch für Kontaktlinsen?

    In manchen Fällen kann der Arzt aus medizinischen Gründen Kontaktlinsen verschreiben und keine Brille, etwa bei sehr hohen Dioptrienwerten. Die Kosten werden jedoch nur ausnahmsweise von den Krankenkassen übernommen. Der Prozess für die Kostenerstattung ist dann derselbe wie für Brillen.

    In folgenden Fällen können Kontaktlinsen als Sehhilfe verschrieben werden:

    • Korrektionswerte über 8,00 Dioptrien für Kurz- oder Weitsichtigkeit

    • Verschiedene Formen von Astigmatismus (Hornhautverkrümmung)

    • Keratokonus (Augenerkrankung)

    • Aphakie (Linsenlosigkeit des Auges, entweder durch Unfall oder OP entstanden)

    • Aniseikonie über 7 % (Ungleichsichtigkeit)

    Die GKV-Zuschüsse für Kontaktlinsen sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Linsentyp:

    Formstabile Kontaktlinsen
    60,50 € bis 212,70 € für Erstbeschaffung 52,10 € bis 136,60 € für Erstbeschaffung 74,10 € bis 108,20 € für Erstbeschaffung
    145,90 € bis 176,90 € für Nachlieferung 75,10 € bis 103,70 € für Nachlieferung 54,30 € bis 87,30 € für Nachlieferung

    Sie können sich von Ihrem Augenarzt zusätzlich auch eine Verordnung für Brillengläser ausstellen lassen, falls Sie Kontaktlinsen nicht durchgehend tragen möchten.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

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    Die private Krankenversicherung bietet Ihnen bei der Brille einen Top-Versicherungsschutz. Aber auch bei anderen Therapien erhalten Sie als Privatpatient viele Vorteile. Warum warten? Holen Sie gleich Ihr persönliches PKV-Angebot.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 14. August 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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