GESCHLECHTSUMWANDLUNG

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Geschlechtsumwandlung: Kosten und Kostenerstattung durch die Krankenversicherung

Statistiken zufolge ließen 2021 in Deutschland 2.598 Menschen eine geschlechtsangleichende Operation durchführen. Doch es sind längst nicht alle Transmenschen, die sich dazu entschließen, diesen Schritt zu gehen.

Ein Grund sind die hohen Kosten für die Geschlechtsumwandlung. Oft sind mehrere chirurgische Eingriffe nötig. Je nach Aufwand ergeben sich für geschlechtsangleichende Operationen Kosten im fünfstelligen Bereich. Mehr Details dazu lesen Sie ausführlich im Beitrag auf dieser Seite.

Die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland übernehmen die Kosten für die OP sowie für weitere Behandlungen, die im Zuge der Geschlechtsumwandlung nötig sind, etwa Hormontherapie und Psychotherapie. Allerdings müssen Sie dazu verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Ein wichtiges Kriterium für die Kostenübernahme durch die Krankenversicherungen ist der ärztliche Nachweis, dass die Maßnahmen medizinisch notwendig sind. Hierfür sind diverse Gutachten von Ärzten und Therapeuten erforderlich. Dabei kommen sehr persönliche Dinge zur Sprache. Nicht jede Transperson möchte Gutachtern gegenüber ihre intimsten Angelegenheiten offenlegen.

Ein anderer Grund für die Zurückhaltung sind die Risiken, die mit den Operationen zu einer Geschlechtsumwandlung einhergehen. Zudem ist ein längerer Krankenhausaufenthalt nötig. Wenn Sie schon Privatpatient sind, haben Sie hier mehr Vorteile, etwa mit der Unterbringung in einem Einbettzimmer. Es lohnt sich, die PKV-Tarife zu vergleichen und ein persönliches Angebot zu holen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    KOSTEN

    Was kostet eine OP zur Geschlechtsumwandlung?

    Egal, ob Transfrau oder Transmann: Wer sich für eine Transition entschieden hat, weiß, dass dies ein langer Weg ist. Die Geschlechtsumwandlung erfordert Geduld, Zeit und auch Geld. Die eigentliche OP zur Geschlechtsangleichung ist nur ein Schritt von vielen, den Personen mit Geschlechtsdysphorie (das ist die Ablehnung des gegebenen biologischen Geschlechts) hinter sich bringen wollen.

    Folgende Fachbereiche spielen im Verlauf der Geschlechtsumwandlung eine Rolle:

    • Hormontherapie:

      Ein Endokrinologe leitet die Hormonbehandlung, wobei sowohl für seine Dienste als auch für die Medikamente Kosten anfallen.

    • Chirurgische Eingriffe:

      Ein plastischer Chirurg führt die OP durch, die oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Weitere Spezialisten wie Urologen, Gynäkologen und Nervenchirurgen können ebenfalls beteiligt sein.

    • Psychologische Unterstützung:

      Während des gesamten Prozesses benötigen viele Personen Unterstützung von Psychologen oder Psychiatern.

    Die Kostenfrage

    Die Hormone, die OP und viele Experten machen eines deutlich: eine Geschlechtsumwandlung ist eine komplexe Behandlung, die natürlich auch ihren Preis hat.

    Die gesamten Kosten für eine Geschlechtsumwandlung variieren je nach Umfang und Dauer der Behandlung. Sie bewegen sich in einer Preisspanne zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.

    PKV Tests

    Die Kosten für postoperative Versorgung oder zusätzliche Korrekturen sind darin jedoch noch nicht berücksichtigt.

    Dennoch ist es für viele betroffene Menschen nicht leicht, eine vier- bis fünfstellige Summe aufzubringen. Aus diesem Grund ist es eine große Hilfe, dass die gesetzliche und private Krankenversicherung die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung übernehmen.

    VORAUSSETZUNGEN

    Wann zahlen die Krankenversicherung die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung scheinen die Hürden für die Erstattung der Kosten einer Geschlechtsumwandlung vergleichsweise niedrig zu sein. Denn in vielen Fällen übernehmen Krankenkassen die OP-Kosten. Natürlich müssen Sie verschiedene Gutachten, Therapien und andere Voraussetzungen erfüllen, ehe die Krankenkasse einer Kostenübernahme zustimmt. Dazu gehören unter anderem:

    • Gutachten:

      Zwei Gutachten sind notwendig. Eines wird meist von einem Psychiater erstellt, der psychische Erkrankungen ausschließt. Wichtig ist eine weitere Beurteilung, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

    • Therapie:

      Bevor die Operation durchgeführt wird, muss eine Psychotherapie absolviert werden. Denn nur so können Sie belegen, dass Sie einerseits alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben und dass andererseits eine geschlechtsangleichende OP Ihren Leidensdruck lindern wird.

    • Lebenserfahrung:

      Dies ist der sogenannte „Alltagstest“. Personen mit Geschlechtsdysphorie sollten mindestens ein Jahr in ihrer gewünschten Geschlechtsrolle leben, sowohl privat als auch beruflich.

    Einige dieser Voraussetzungen stehen in der Kritik, unter anderem der zwölfmonatige Alltagstest. Denn hier muss die betroffene Person in der Geschlechterrolle leben, mit der sie sich identifiziert – jedoch völlig ohne Hormone. Mediziner und Psychologen kritisieren, dass dies mehr Theater und Maskerade ist und nichts mit dem Leben nach einer erfolgreichen Geschlechtsumwandlung zu tun hat.

    Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist hingegen wichtig für die Krankenversicherung. Denn sie muss zustimmen, dass ein an sich gesunder Körper operiert wird.

    Sind Sie gesetzlich krankenversichert, haben Sie laut § 27 im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) unter anderem Anspruch auf eine medizinische Behandlung, wenn diese aus ärztlicher Sicht nötig ist, um die Beschwerden zu lindern sowie um eine Verschlechterung zu verhindern. Welche Behandlungen Ihnen die GKV erstattet, erklärt der Paragraf nicht.

    Wichtig ist nur, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllt ist (§12 SGBV). Für die Kostenerstattung der Geschlechtsumwandlung heißt das, dass die Maßnahmen, die Ihnen die Krankenkasse erstattet, zweckmäßig sein müssen und „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten dürfen. Der Versicherer bezahlt Eingriffe, die medizinisch nötig sind – jedoch keine Schönheits-OP.

    Geschlechtsumwandlung: Kostenübernahme in der PKV

    Die private Krankenversicherung hat den Ruf, dass sie einen größeren Leistungsumfang bietet und mehr Therapien und Behandlungsmethoden unterstützt als die gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch gilt auch für die PKV: Erstattet werden nur Verfahren, die medizinisch notwendig sind.

    Auch als Privatpatient müssen Sie diverse Nachweise und Gutachten vorlegen, wenn Sie eine Kostenübernahme der geschlechtsangleichenden Operation anstreben. Zusätzlich haben Sie die Chance, im Krankenhaus komfortabel in einem Einbett- oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden. Das unterstützt die Genesung oft besser als der Aufenthalt in einem Mehrbettzimmer. Schauen Sie, welche Leistungen Ihnen Ihr PKV-Tarif bietet oder Sie lassen sich beraten, ob Ihr Versicherer einen Tarif zu gleichen PKV-Kosten bietet.

    INFO

    Achtung: Für den Versicherungsschutz in der PKV müssen Sie bei Antrag Vorerkrankungen und Therapien angeben. Sollte der Krankenversicherer bei der Leistungsprüfung feststellen, dass Sie das Wissen über Ihre Transsexualität, Psychotherapien oder begonnene Hormontherapien verschwiegen haben, kann der Versicherungsschutz erlöschen. Daher ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt Ihres PKV-Abschlusses noch nichts von Ihrer Transsexualität wussten.

    OPERATION

    Welche Kosten erstattet die Krankenversicherung bei der OP zur Geschlechtsumwandlung?

    Wenn Sie die erforderlichen ärztlichen und therapeutischen Gutachten vorlegen, erstattet die private und die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur die Kosten für die eigentliche Geschlechtsangleichung.

    Folgende chirurgische Eingriffe werden bei den OPs von Frau zu Mann bzw. Mann zu Frau von den Krankenversicherungen erstattet:

    • Entfernung des Uterus (Hysterektomie)
    • Entfernung des Scheidengewebes (Kolpektomie)
    • Entfernung der Eierstöcke (Ovarektomie)
    • Entfernung der Brüste (Mastektomie)
    • Operative Brustvergrößerung (Mammaaugmentation)
    • Entfernung der Hoden (Orchiektomie)
    • Entfernung der Schwellkörper (Corpora cavernosa)
    • Genitaloperation zum Aufbau äußerer Geschlechtsmerkmale (dazu zählen Phalloplastik oder Klitorispenoid, Vaginoplastik)

    Ist die Transsexualität als Erkrankung diagnostiziert, sind die Krankenversicherer zusätzlich auch verpflichtet, die Kosten für begleitende Psychotherapie und Hormonbehandlungen zu übernehmen. Je nach individueller Situation werden Kosten für Hilfsmittel – wie beispielsweise Penisepithesen aus Silikon – ebenfalls erstattet.

    INFO

    Sollten Sie über eine solche Operation nachdenken, ist es ratsam, sich rechtzeitig und ausführlich mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und sich umfassend zu informieren.

    RISIKEN

    Was kann schiefgehen bei einer Geschlechtsangleichung?

    Die Geschlechtsangleichung ist ein umfangreicher Prozess mit mehreren Phasen. Wie bei jedem chirurgischen Eingriff gibt es immer das Risiko, dass Komplikationen auftreten können. In der Praxis sind schwerwiegende Folgen glücklicherweise die Ausnahme. Zu den potenziellen Risiken bei einer Geschlechtsangleichung gehören:

    • Nebenwirkungen durch Hormonbehandlungen
    • nach kosmetischen Eingriffen: Ergebnisse, die nicht den Erwartungen entsprechen
    • Infektion und Entzündung von OP-Wunden
    • Implantate verschieben sich
    • Bildung von Harnröhren-Haut-Fisteln in der neu gebildeten Harnröhre
    • Verengungen der Harnröhre
    • Verengung von Blutgefäßen (Stenose) oder Verformung der Neovagina wegen mangelnder Durchblutung
    • Veränderungen im sexuellen Empfinden nach der Operation

    Eine umfassende Beratung und Aufklärung über alle möglichen Risiken ist vor Beginn einer Geschlechtsangleichung unerlässlich. Es ist wichtig, dass Sie gut informiert sind, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Mehr Komfort als Privatpatient

    Als Privatpatient genießen Sie verschiedene Vorteile, etwa bei der Behandlung im Krankenhaus. Was Sie beanspruchen können, hängt von Ihrem PKV-Tarif ab. Eine Beratung kann sich für Sie lohnen.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 18. September 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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