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Künstliche Befruchtung und die Kosten: Wer zahlt wann?

Paare, die trotz Kinderwunsch auf herkömmlichem Wege kein Baby bekommen, denken häufig über eine künstliche Befruchtung nach. Krankenversicherungen beteiligen sich oftmals an den Kosten.

Europaweit kommen jährlich rund 200.000 Kinder nach einer künstlichen Befruchtung zur Welt. Noch mehr Menschen bemühen sich, ein Kind auf diese Weise zu bekommen. Wer sich für künstliche Befruchtung interessiert, sollte sich mit den Kosten auskennen. Wir verraten, was auf Sie zukommt und wie es mit der Kostenübernahme durch Krankenversicherungen aussieht.

Themen dieser Seite im Überblick
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    KOSTEN

    Die Kosten für eine künstliche Befruchtung: Abhängig von der Behandlungsmethode

    Es gibt unterschiedliche Wege, sich einen Kinderwunsch zu erfüllen. Dementsprechend breit gefächert ist die Spanne der Kosten. Je nach Methode entstehen Behandlungskosten zwischen 200 Euro und 5.500 Euro pro Versuch.

    Hinzu kommen die Kosten für Medikamente und für weitere Behandlungen, falls Komplikationen entstehen.

    Führt eine künstliche Befruchtung nicht zum gewünschten Ergebnis, können Paare weitere Versuche starten, die als Zyklen bezeichnet werden. So summieren sich die sowieso schon hohen Kosten schnell zu riesigen Beträgen.

    VERSCHIEDENE METHODEN

    Die unterschiedlichen Methoden der künstlichen Befruchtung

    Wer sich dazu entschlossen hat, der Natur mit Reproduktionsbiologie auf die Sprünge zu helfen, hat mehrere Befruchtungsmethoden zur Auswahl. Am weitesten verbreitet sind die folgenden:

    Bei dieser Methode findet die künstliche Befruchtung in einem Reagenzglas statt. Daher auch die Bezeichnung, denn „in vitro“ bedeutet „im Glas“. Eizellen der Frau werden im Reagenzglas mit den Samenzellen des Mannes befruchtet. Zuvor erfolgt in der Regel eine Hormonbehandlung, um die Eierstöcke anzuregen, befruchtungsfähige Eizellen zu produzieren.

    Im Rahmen dieser Kinderwunschbehandlung gibt der Arzt mithilfe eines Katheters oder einer Spritze Spermien direkt in die Gebärmutter (intrauterine Behandlung) oder den Eileiter (intrazervikale Methode), wo sie die Eizelle selbstständig befruchten. Diese Methode kommt häufig dann zum Einsatz, wenn der Mann zu wenig Samen (nichtobstruktive Azoospermie) hat. Unterschieden werden:

    • Homologe Insemination, bei der die Spermien des Partners oder Ehemannes verwendet werden
    • Heterologe Insemination, bei der der Samen eines anonymen Spenders zum Einsatz kommt

    Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen nur die Kosten einer homologen Insemination. Private Versicherer zahlen je nach Tarif beide Formen dieser Befruchtungsmethode. Allerdings sind dazu einige Voraussetzungen zu erfüllen.

    Hierbei handelt es sich um eine abgewandelte Form der In-Vitro-Fertilisation. Bei der ICSI-Methode, die auch Mikroinjektion genannt wird, injiziert der Reproduktionsmediziner eine Samenzelle direkt in die Eizelle. Eine befruchtungsfähige Samenzelle genügt, sodass diese Methode dann infrage kommt, wenn der Mann in seiner Fruchtbarkeit beeinträchtigt ist.

    Bei der IVM reifen die Eizellen der Frau nicht in ihrem Körper heran, sondern in einem Reagenzglas. Anschließend werden sie befruchtet. Da bei der In-Vitro-Maturation Hormonbehandlungen wegfallen, ist die Behandlung schonender für den weiblichen Körper. Diese Methode ist für Frauen geeignet, die keine hohen Hormondosen vertragen.

    Der Frau werden mittels einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) Eizellen entnommen und daraufhin zusammen mit den Spermien des Mannes in den Eileiter injiziert. Auf diese Weise findet eine natürliche Befruchtung statt, denn das befruchtete Ei wandert im Idealfall eigenständig in die Gebärmutter und nistet sich dort ein. Im Vergleich zu IVF ist das Risiko von Komplikationen höher – nicht zuletzt aufgrund der Vollnarkose, unter der die Bauchspiegelung stattfindet.

    Klappt es beim ersten Versuch nicht, ist dies kein Grund zum Aufgeben. Je nach Methode steigt die Erfolgsquote mit der Anzahl der durchgeführten Zyklen. Krankenversicherungen bezahlen häufig mehrere Behandlungen.

    Die Behandlungsmethoden auf einen Blick

    Methode
    In-Vitro-Fertilisation Bis zu 3.000 Euro 25 bis 30 Prozent Strenge gesetzliche Regelungen, bei Eileiterproblemen geeignet
    Intrauterine Insemination 200 bis 1.000 Euro 5 bis 10 Prozent Schmerzfreie Behandlungsmethode, mit oder ohne Hormonbehandlung
    Intrazytoplasmatische Spermieninjektion Bis zu 5.500 Euro 25 bis 30 Prozent Ambulanter Eingriff, hormonelle Stimulation als Vorbereitung
    In-Vitro-Maturation Bis zu 1.800 Euro 17 bis 25 Prozent Entnahme unreifer Eizellen, Behandlung der entnommenen Zellen durch Hormone
    Intratubarer Gameten-Transfer Bis zu 1.500 Euro 20 Prozent Natürliche Befruchtung im Körper, Gefahr einer Eileiterschwangerschaft

    KOSTENÜBERNAHME GKV

    Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten?

    Seit dem 1. Januar 2004 tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen 50 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, sofern dazu gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die folgenden:

    • Ärztliche Bestätigung

      Als Voraussetzung gilt ein ärztliches Attest, das die Unfruchtbarkeit bescheinigt.

    • Nur Ehepaare

      Die Bezuschussung der Behandlungskosten wird seitens der GKV nur verheirateten Paaren gewährt.

    • Prognose auf Erfolg

      Es muss eine Bescheinigung vorliegen, die die Erfolgsaussicht der Behandlung bestätigt.

    • Altersgrenzen

      Es gelten Altersgrenzen von 25 bis 50 Jahren für den Mann und 25 bis 40 Jahren für die Frau.

    • Herkunft von Ei- und Samenzellen

      Es dürfen ausschließlich Eizellen und Spermien des Paares verwendet werden, das sich der Behandlung unterzieht.

    • Beratung

      Vor der Kinderwunschbehandlung muss eine eingehende Beratung stattfinden.

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, reichen Versicherte ihren Behandlungsplan bei der Krankenkasse ein. Bei einer Bewilligung können Paare nicht unbegrenzt häufig einen neuen Versuch starten. Die Anzahl der bezuschussten Kinderwunschbehandlungen ist beschränkt:

    • In-Vitro-Fertilisation: 3 Zyklen
    • Intrauterine Insemination mit Hormonbehandlung: 3 Zyklen
    • Intrauterine Insemination ohne Hormoneinsatz: 8 Zyklen
    • Intratubare Gameten-Transfers: 2 Zyklen

    Nicht übernommen werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Einfrieren befruchteter Eizellen (Kryokonservierung). Eine Ausnahme machen die Kassen, wenn die Frau ihre Eizellen aufgrund einer Krebserkrankung einfrieren lässt.

    TIPP

    Zuschüsse vom Bund für Kinderwunschbehandlungen

    Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse finanzielle Unterstützung vom Bund, wenn sie sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen. Der Zuschuss liegt bei bis zu 25 Prozent des Eigenanteils und die Voraussetzungen sind in den Richtlinien vom Bundesministerium für Familie genau geregelt. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare haben die Chance, sich für den Zuschuss zu qualifizieren.

    KOSTENÜBERNAHME PKV

    Kostenübernahme bei den privaten Versicherungen

    Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine pauschalen Regelungen zu den Kostenübernahmen. Ob, in welchem Umfang und für welche Methoden die Kosten erstattet werden, hängt zunächst von den jeweiligen Versicherungstarifen ab. Ist diese Leistung im Tarif enthalten, stehen die Chancen für eine 100-prozentige Kostenübernahme gut. Dies gilt übrigens auch für viele andere Behandlungen, deren Kosten die PKV im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen übernimmt.

    Grundsätzlich gilt, dass bei der PKV deutlich einfachere Voraussetzungen für die Kostenübernahme gelten als bei den Krankenkassen:

    • Versicherte müssen nicht verheiratet sein.
    • Das Alter spielt eine geringere Rolle.
    • Es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Versuche.

    Einige Anforderungen gelten allerdings auch bei der PKV. So muss die Unfruchtbarkeit nachweislich eine organische Ursache haben. Bei unklarer Ursache ist die Krankenversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für die künstliche Befruchtung zu übernehmen.

    Zugleich muss eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 Prozent vorliegen. Setzen Sie sich am besten noch vor dem Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung und klären Sie die Kostenübernahme ab.

    Wenn Sie sich auf die Suche nach einem Tarif begeben, sollten Sie genau auf den Leistungsumfang und vor allem auf die Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlungen achten. Am besten vergleichen Sie außerdem die Kosten der PKV-Tarife, um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Zu den Leistungen zählen Einzelzimmer im Krankenhaus sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl – nur einige der vielen Gründe, sich für eine private Krankenversicherung zu entscheiden.

    INFO

    Kostenübernahme bei unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen

    Ist einer der Partner Kunde bei der gesetzlichen und der andere bei der privaten Krankenversicherung, dann gilt bei der PKV das sogenannte Verursacherprinzip. Ist der Privatpatient verantwortlich für die Kinderlosigkeit, werden die Kosten bei entsprechendem Leistungsumfang des Tarifs in der Regel übernommen.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Sie hegen einen Kinderwunsch und benötigen eine künstliche Befruchtung? Eine private Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten eher als die gesetzliche Krankenversicherung und hilft Ihnen dabei, Ihren Herzenswunsch zu erfüllen. Jetzt den idealen Versicherungstarif finden.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 4. Mai 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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