HÖRGERÄTE

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„Wie bitte?“ - Was zahlt die Kranken­versicherung für Hörhilfen?

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Hörgeräte: Das Wichtigste über Kostenerstattung & Krankenversicherung

Hörgeräte werden immer besser, kleiner und moderner. Ab einem bestimmten Grad an Hörverlust sind die kleinen Helfer im Ohr medizinisch notwendig. Dann tragen sie zur alltäglichen Gesundheit bei und sind somit ein Fall für die Krankenversicherung.


Leider sind die Regelungen rund um die Kostenübernahme bei Hörgeräten durch die Krankenversicherung nicht besonders leicht zu verstehen. Von Nulltarif über Zuschuss und Festbetrag bis hin zu Zuzahlung ist bei diesem Thema alles dabei.

Wie viel Ihnen die Krankenversicherung schließlich zahlt, hängt von sehr vielen Faktoren ab. Auf einige davon gehen wir in diesem Beitrag näher ein.

Folgendes sollten Sie wissen zum Thema Hörgeräte und Kostenerstattung durch die Krankenversicherung:

  • Hat Ihnen der Arzt ein Hörgerät verordnet, sind alle Krankenkassen laut Gesetz verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss für das Hilfsmittel zu gewähren (SGB Fünftes Buch, § 33).
  • Gesetzliche Krankenversicherungen geben einen Festzuschuss für das erste Hörgerät und einen etwas geringeren Zuschuss für ein zweites Hörgerät.
  • Man unterscheidet bei Hörgeräten zwischen Kassenmodellen zum Nulltarif und Modellen mit Zuzahlung.
  • Auch für die Reparatur des Hörgerätes haben die Krankenversicherungen schon Kosten eingeplant.

Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet ebenfalls die Kosten für Hörgeräte. Die Grundlage dafür ist der jeweilige PKV-Tarif.

Themen dieser Seite im Überblick
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    VORAUSSETZUNGEN

    Wann zahlt die Krankenversicherung für Hörgeräte?

    Sowohl für die private als auch für die gesetzliche Krankenversicherung gilt das einfache Prinzip: Die Krankenversicherung ist verpflichtet, Ihnen medizinische Hilfsmittel zu erstatten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Wenn Ihnen der Arzt ein Hörgerät verschreibt, haben Sie also grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten.

    Wie hoch diese ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise von der Diagnose. Haben Sie das Hörvermögen nur vorübergehend verloren? Liegt ein leichter Hörverlust vor oder sind Sie so stark eingeschränkt, dass ohne Behandlung eine Taubheit droht?

    Je nach Grad des Hörverlustes und je nach Ursache kann ein anderes Hörgerät für Sie infrage kommen.

    Nur die Grundversorgung oder mehr Komfort?

    Bei der Kostenerstattung für Hörgeräte unterscheiden sich die Leistungen der beiden Krankenversicherungssysteme.

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nicht für jedes Gerät, das Sie sich wünschen. Ihr Versicherungsschutz umfasst nur Maßnahmen, die medizinisch ausreichen, um die Beschwerden zu lindern oder zu heilen. Die Grundversorgung ist somit gesichert. Für Komfort oder Luxus-Ausstattung wird kein Geld ausgegeben. Sollten Sie ein Hörgerät bevorzugen, das mehr bietet als ein Kassengerät, müssen Sie diese Extras selbst bezahlen.

    PRIVATPATIENTEN

    Was erstattet die PKV an Kosten für Hörgeräte?

    Als Privatpatient haben Sie den Vorteil, dass private Krankenversicherer oft eine höhere Summe übernehmen als gesetzliche Krankenkassen. So ist es möglich, dass Sie sich für ein moderneres, komfortableres Hörgerät entscheiden können und dennoch nicht in Eigenleistung gehen müssen. Denn das Angebot an Leistungen geht bei der PKV über die Grundversorgung hinaus.

    PKV: Kostenerstattung ist individuell

    Wie viel Ihnen Ihr PKV-Anbieter für ein Hörgerät zahlt, hängt ganz von Ihrem Tarif beziehungsweise von Ihrem Vertrag ab. Dort kann eine Höchstsumme festgelegt sein oder andere Kriterien für die Kostenübernahme.

    Sollten Sie sich in diesem Bereich bessere Leistungen wünschen, sollten Sie zu Ihrem Ansprechpartner in Sachen Versicherung Kontakt aufnehmen.

    Krankenversicherung für Rentner

    Vielleicht kann Ihre PKV Ihnen ein Tarifangebot mit besseren Leistungen und nahezu gleichen PKV-Kosten machen.

    Sind Sie noch auf der Suche nach einem PKV, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Anbieter. Lassen Sie sich dazu am besten von einem erfahrenen Versicherungsberater helfen. Das spart Ihnen Zeit und Geld.

    GESETZLICH VERSICHERT

    Nulltarif & Zuzahlung: Wie handhabt die GKV die Kosten für Hörgeräte?

    Die gesetzlichen Krankenversicherer unterscheiden zwischen sogenannten Kassengeräten und Hörgeräten mit Zuzahlung.

    Die Kassengeräte werden auch als Nulltarif-Hörgeräte oder Basisgeräte bezeichnet. Sie bieten Ihnen die wichtigsten Funktionen, die Sie brauchen, um den Hörverlust zu behandeln.

    • Vorteil:

      Die Kosten für diese Geräte deckt der Krankenkassen-Zuschuss ab. Sie müssen nichts dazu bezahlen.

    • Nachteil:

      Diese Hörgeräte sind nicht immer besonders komfortabel. Sie bieten die Mindestausstattung, mehr aber nicht.

    Hörgeräte, für die Sie eine Zuzahlung leisten müssen, bringen oft mehr Komfort mit was die Funktionalität und das Tragen betrifft. Wenn Sie ein zuzahlungspflichtiges Modell wählen, zahlen Sie die Differenz zwischen der Kassenleistung (Festbetrag) und dem Kaufpreis.

    Das müssen Sie selbst bezahlen

    Entscheiden Sie sich für ein Basisgerät ohne Zuzahlung fallen für Sie dennoch Kosten an, wenn auch in geringerem Umfang. Sie müssen dann die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro für das Gerät leisten.

    Für die Nulltarif-Geräte kalkuliert die Krankenversicherung eine sogenannte Versorgungspauschale ein. Das heißt, sie zahlen über einen Zeitraum von sechs Jahren die Reparatur des Gerätes. Danach haben Sie Anspruch auf ein neues Hörgerät.

    TIPP

    Sollten Sie sich aus medizinischen Gründen für ein Gerät entscheiden, das nicht zuzahlungsfrei ist, dann stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten, also auf volle Kostenerstattung. Es kann sich für Sie lohnen.

    KOSTENERSTATTUNG

    Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

    Wie so oft bei Kostenfragen gibt es keine eindeutige Antwort und keinen pauschalen Betrag, den Sie sich einfach merken können. Es gibt zwar maximale Festbeträge, die für die gesetzlichen Krankenversicherungen gelten, aber die Kassen haben etwas Entscheidungsspielraum.

    Wie viel Geld Ihnen schließlich erstattet wird, hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Grad der Schwerhörigkeit
    • Anzahl der erforderlichen Hörgeräte
    • Art des Hörgerätes
    • Leistungsspektrum der Krankenversicherung

    Der Krankenversicherer richtet sich bei der Kostenermittlung einerseits nach den Festbeträgen, die der Spitzenverband der GKV vorgibt. Andererseits stimmen sich die einzelnen Krankenkassen mit der Bundesinnung für Hörakustiker sowie mit verschiedenen Anbietern von Hörgeräten ab. Daher unterscheidet sich die Höhe der Kostenerstattung für Hörgeräte von Kasse zu Kasse.

    In der folgenden Übersicht finden Sie eine Auswahl an Kostenbeispielen, wie gesetzliche Krankenversicherer Hörgeräte bezuschussen:

    Gesetzlicher Zuschuss für Erwachsene mit mittel- bis hochgradiger Schwerhörigkeit

    Krankenversicherer
    AOK (außer Hessen) 685 € 1.217 €
    Techniker 645 € 1.353 €
    DAK 645 € 1.353 €
    IKK 685 € 1.217 €
    Bahn BKK 685 € 1.217 €

    Bei einer Schwerhörigkeit, die bereits an Taubheit grenzt, erhöht sich der Festbetrag noch einmal. So zahlen die AOKs für ein Hörgerät in dieser Kategorie bis zu 820 Euro, IKKs und BKKs bieten mit 840 Euro etwas mehr finanzielle Unterstützung.

    Weitere Kostenpunkte für die Hörgeräte-Versorgung

    Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören neben den Hörgeräten die Ausgaben für die Ohrpassstücke (Otoplastik), also die Teile des Hörgerätes, die direkt im oder am Ohr getragen werden, um den Schallschlauch in der richtigen Position zu halten. Hierfür veranschlagen die Krankenkassen zwischen 34 und 40 Euro.

    Günstiger ist ein Dünnschlauch, der gewissermaßen die Verbindung zwischen Hörgerät und Ohr darstellt. Dieser kostet die Krankenkasse nur maximal 10 Euro.

    Auch Reparaturen des Gerätes sind einkalkuliert. Bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät übernimmt die Krankenversicherung sechs Jahre lang die Reparaturkosten in Höhe von bis zu 150 Euro.

    TIPPS

    Worauf sollten Sie beim Kauf eines Hörgerätes achten?

    Der Verlust des Hörvermögens wirkt sich auf die Lebensqualität aus. Daher ist es wichtig, dass Sie sich für ein Gerät entscheiden, das Ihnen den Alltag wieder einfacher macht. Folgende Tipps helfen Ihnen bei der Wahl des passenden Hörgerätes.

    • Rezept:

      Denken Sie daran, dass das Rezept vom Arzt nur vier Wochen gültig ist. Sie können sich zwar eine neue Verordnung holen, aber dies kostet wertvolle Zeit.

    • Vergleich:

      Vergleichen Sie mehrere Modelle und achten Sie auf Qualität, Bedienkomfort und guten Sitz.

    • Auswahl:

      Jeder Anbieter von Hörgeräten hat eine Auswahl an zuzahlungsfreien Modellen.

    • Beratung:

      Nutzen Sie die Beratung beim Hörprofi und klären Sie Ihre Wünsche und Ansprüche an das Hörgerät.

    • Gewöhnung:

      Die Anpassung und Gewöhnung dauert oft einige Zeit.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Noch Fragen?

    Die private Krankenversicherung hat viele Vorteile bei der Gesundheitsversorgung zu bieten – nicht nur bei der Kostenerstattung von Hörgeräten. Lassen Sie sich kostenlos beraten, welcher Premium-Versicherungsschutz für Sie optimal ist.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 4. Oktober 2023

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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