Die Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung ist vor allem vor dem Hintergrund zunehmender Leistungsreduzierung eine sinnvolle und preiswerte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Zugleich ist die Krankenzusatzversicherung eine lohnenswerte Alternative zur privaten Krankenvollversicherung für die Arbeitnehmer, die aufgrund der Versicherungspflichtgrenze keine Möglichkeit haben, dort Mitglied zu werden. Eine Krankenzusatzversicherung können Sie für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Heilbehandlungsbereich abschließen. Hinzu kommen Zusatzversicherungen für Heilpraktikerbehandlung, die Brillenversicherung und Auslandsreise-Krankenversicherung.
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Der Abschluss einer ergänzenden Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben wollen oder müssen.
Hochwertige Behandlung mit Krankenzusatzversicherungen
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und
schließen darüber hinaus eine Krankenzusatzversicherung ab, die Ihre
Leistungsansprüche auf ein privates Niveau anhebt. Genau wie in der
privaten Vollversicherung können Sie die Krankenzusatzversicherung durch
individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Ambulante Zusatzversicherung
Eine ambulante Krankenzusatzversicherung umfasst Medikamente und Heilbehandlungen, die sonst nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Sie schließt je nach Tarif auch Hilfs- und Verbandmittel ein, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbeschränkung, Naturheilverfahren, Impfungen auch als Reiseprophylaxe und Kostenerstattung über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte. Es können ebenso die Praxisgebühren entfallen. Die Angebote sind hier sehr vielfältig. Bei einem Krankenzusatzversicherung Vergleich sollten Sie auf jeden Fall auf den genauen Leistungsumfang achten, denn nur so lassen sich die Kosten adäquat vergleichen.
Stationäre Zusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung unterscheiden sich zum Teil erheblich. Besonders wenn es um Themen wie Chefarztbehandlung oder das Recht auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus geht, sind gesetzlich Krankenversicherte oft im Nachteil. Eine stationäre Krankenzusatzversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit ebenfalls in den Genuss dieser Leistungen zu kommen. Je nach Tarif beinhaltet die Zusatzversicherung auch noch Krankenhaustagegeld. Informieren Sie sich hier genau zu den Leistungen.
Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz
Ob Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlung, die gesetzliche Krankenversicherung deckt die Kosten von Zahnbehandlungen meist nicht vollständig ab. Dabei droht Zahnverlust nicht nur durch Abnutzungserscheinungen. Auch durch Unfälle kann eine größere Zahnbehandlung und Zahnersatz nötig werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt jedoch nur einen Regelsatz, unabhängig davon, ob Sie nur einen einfachen Zahnersatz oder eine andere Variante wählen, die optisch ansprechender ist, wie zum Beispiel Inlays. Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen auch qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu wählen, der sonst eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen würde.
Krankenzusatzversicherung - Krankehaustagegeld
Sei es infolge eines Unfalls oder einer ernsteren Erkrankung – im Falle eines Krankenhausaufenthalts wollen Sie sich keine Sorgen um finanzielle Ausfälle machen, sondern sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren. Dabei stellt ein Krankenhausaufenthalt oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar, denn es entstehen häufig Mehrkosten wie Ausgaben für Telefonate, Haushaltshilfe, Anfahrtskosten Angehöriger oder die Anschaffung frischen Obsts. Damit Sie sich auch im Falle eines längeren Aufenthalts keine Sorgen um die Mehrkosten machen müssen, haben Sie die Möglichkeit eine Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen. Diese ist in der Regel unabhängig von Ihrem Einkommen und berücksichtigt auch Aufnahme- und Entlassungstage.
Zusatzversicherung Heilpraktiker
Immer mehr Menschen nehmen naturheilkundliche Behandlungsverfahren in Anspruch, jedoch werden diese selten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker erstattet Ihnen die Kosten für naturheilkundliche Verfahren ganz oder teilweise. Hier sollten Sie darauf achten, ob der Anbieter nur Behandlungen durch den Heilpraktiker erstattet oder auch nach dem Hufelandverzeichnis abrechnet, das heißt auch die Kosten übernimmt, wenn die Behandlung durch einen Schulmediziner erfolgt.
Brillenversicherung
Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen sind teuer und die gesetzliche Krankenkasse leistet Zuschüsse hierfür nur bei Kindern und Jugendlichen und bei schwer sehbehinderten Menschen. Alle anderen gesetzlich Versicherten müssen die Kosten für Sehhilfen selbst begleichen. Mit einer Brillenversicherung werden die Kosten im vertraglich festgesetzten Rahmen erstattet. Zusätzlich dazu bieten einige Anbieter etwa in Kooperation mit Optikern Brillenversicherungen an, die Brillen gegen Bruch, Beschädigung und bei einer Sehstärkenveränderung absichern.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Innerhalb der EU und in Ländern mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Darüber hinaus jedoch greift die Krankenversicherung nicht und Sie stehen im Krankheitsfall oder bei einem Unfall ohne Krankenversicherungsschutz da. Und auch im EU-Ausland orientieren sich die Leistungen an den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes. Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie weltweit abgesichert und bekommen sogar den Rücktransport erstattet, sofern er notwendig wird.
PKV als Alternative
Ihr Bruttoeinkommen ist über der Versicherungs-pflichtgrenze von 50.850 Euro im Jahr? Dann informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln und erhalten alle Leistungen einer Krankenzusatzversicherung inclusive. Gratis PKV vergleichen...