PFLEGEVERSICHERUNG

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Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

Eine Private Pflegeversicherung schützt Sie vor steigenden Pflegekosten im Alter.

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Private Pflege­versicherung: Jeder kann zum Pflegefall werden

Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt” - Hinter dieser weit verbreiteten Redensart verbirgt sich zugegebenermaßen ein wahrer Kern. Denn von heute auf morgen kann sich alles ändern: Junge Menschen werden aufgrund eines unglücklichen Unfalls zum Pflegefall. Ein naher Verwandter stürzt bei der Hausarbeit und ist fortan auf Hilfe angewiesen. Oder Sie selbst bekommen einen Schlaganfall oder Herzinfarkt.

Ob alt, ob jung - Tatsache ist, dass es aufgrund der steigenden Lebenserwartung mehr Menschen gibt und weiterhin geben wird, die Pflege benötigen und damit die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen müssen.

Sowohl Betroffene als auch Angehörige stellen sich dann die entscheidende Kostenfrage. Denn Pflege ist teuer, selbst mit den Leistungen der Pflegekasse. Ist das Vermögen des Pflegebedürftigen erst einmal aufgebraucht, sind Ehepartner, Kinder und Enkelkinder als Unterhaltspflichtige (§ 1601 BGB) dazu gezwungen, die Kosten der Pflege zu tragen - mit ihrem Einkommen und ihrem Vermögen!

Erfreulicherweise muss es nicht soweit kommen: Haben Sie im Vorfeld eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, kommt diese für einen Großteil der Pflegekosten auf.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Fakten

    Pflegeversicherung: Was ist das?

    • Im Jahr 2021 gab es ca. 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland
    • Es gibt fünf Pflegegrade, wonach die Leistungen bei Pflege berechnet werden
    • Rund 790.000 Deutsche (16%) werden in Pflegeheimen vollstationär gepflegt (2021),
    • rund 4,1 Millionen (84%) Pflegebedürftige erhalten Pflege zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste
    • Es ist empfehlenswert, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da die gesetzliche Pflegekasse nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt

    Das sind die Fakten zur Pflegeversicherung.

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die fünfte Säule im deutschen Sozialversicherungssystem und wurde 1995 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner verpflichtend eingeführt. Sie hat ihren festen Platz neben der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

    Ziel und Zweck der Pflegeversicherung: Eine umfassende finanzielle Absicherung der Bevölkerung im Pflegefall und die Minimierung der mit der Pflege einhergehenden Kosten.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Keine rosigen Aussichten für Deutschland

    Fakt ist, dass laut dem Statistischen Bundesamt gegenwärtig zwei von drei Frauen der über 90-jährigen und jeder zweite gleichaltrige Mann im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden. Seinen Prognosen zufolge wird der Anteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland um über 50 Prozent in den nächsten 20 Jahren ansteigen. Bis zum Jahr 2050 ist also mit - erschreckenden - 4,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu rechnen.

    Gesetzliche .vs Private Pflegeversicherung

    Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung?

    Jeder Mensch, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ist, ist auch im Rahmen der Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

    Sind Sie privat krankenversichert, unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung

    Trotz dieser Absicherung vonseiten des Staates aus bleibt eine sogenannte Deckungslücke. Um diese auszugleichen und damit Sie einen uneingeschränkten Pflegeschutz genießen, empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. 

    Gesetzlich

    Welche Leistungen bietet die gesetzliche Pflegeversicherung?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt verschiedene Leistungen ab. Welche Kosten im Detail getragen werden, ist abhängig von der individuellen Situation des Pflegebedürftigen und von den Pflegegraden. Trotz der teils großen Summen von bis zu 2.000 Euro im Monat müssen Sie jedoch bedenken, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht alle Pflegekosten übernimmt.

    Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick:

    Pflegegeld oder Pflegesachleistungen (Als Pflegesachleistungen wird die Hilfe von professionellen Pflegediensten bezeichnet. Je nach Pflegegrad steht hierfür ein bestimmtes finanzielles Kontingent zur Verfügung. Wir informieren Sie gerne über entsprechende Beiträge.) 

    Verhinderungspflege ist eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim.

    Dazu gehört die Tages- und Nachtpflege. Die Pflege wird von professionellen Pflegern übernommen. 

    Der Pflegebedürftige wohnt dauerhaft in einem Pflegeheim (Stationäre Pflege im Altenheim, Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz).

    Zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder eine längere Kurzzeitpflege. 

    Zu den Pflegehilfsmitteln zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Windeln.

    Teilweise Übernahme der Kosten für barrierefreies Wohnen, oder ein barrierefreies Bad.

    Zusätzliches Geld für Wohngruppen oder Pflege-WGs.

    Finanzielle Lücken

    Wann spricht man von einer Pflegelücke bei stationärer und ambulanter Pflege?

    Im Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung unberücksichtigt bleiben Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie deren Investitionskosten, beispielsweise für den Ausbau und Instandhaltung des Gebäudes. Wer stationär gepflegt wird, muss daher in der Regel mehrere hundert Euro pro Monat selbst zahlen.

    Auch bei der ambulanten Pflege werden längst nicht alle Pflegekosten übernommen. Die folgende Abbildung gibt Auskunft über die Pflegelücke, also die Differenz, die vom Pflegebedürftigen aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Sie zeigt deutlich, wie wichtig es ist, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen: 

    Der Eigenanteil liegt aktuell bei bis zu 2100€ im Monat.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Staatliche Leistungen

    Eigenanteil

    Pflegegrad 1

    0

    0

    Pflegegrad 2

    0

    0

    Pflegegrad 3

    0

    0

    Pflegegrad 4

    0

    0

    Pflegegrad 5

    0

    0

    Nach den Erkenntnissen einer Auswertung der Ratingagentur Assekurata ist bei ambulanter Fachpflege - abhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen - mit einer Pflegelücke zwischen 375 Euro und 2.100 Euro zu rechnen.

    Interview mit Petra Krebs

    Förderung selbstbestimmten Lebens als Meilenstein der Pflegepolitik

    Frau Krebs, Sie setzen sich für eine gute Qualität in der Pflege ein. Wie ist Baden-Württemberg hier aktuell aufgestellt? (1/2)

    In Baden-Württemberg arbeiten wir intensiv an einem Paradigmenwechsel bei der Pflegestruktur: hin zu einer bedarfsgerechten und wohnortnah gestalteten Pflege. Wir haben zahlreiche bundesweit beachtete Initiativen angestoßen und nehmen eine Vorreiterrolle bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Pflege für Pflegebedürftige, Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige ein. Besonders erwähnenswert ist unser Ziel einer sektorenübergreifenden Versorgung. Diese soll die Angebote und Akteure eng miteinander vernetzen und flexible Versorgungsformen ermöglichen. Daran anknüpfend ist die Förderung eines selbstbestimmten Lebens pflegebedürftiger Menschen ein Meilenstein unserer Pflegepolitik.

    Frau Krebs, Sie setzen sich für eine gute Qualität in der Pflege ein. Wie ist Baden-Württemberg hier aktuell aufgestellt? (2/2)

    Wohnortnahe und unterstützende Wohnortsformen durch Kurzzeitpflegeplätze, ambulant betreute Wohngemeinschaften und quartierbezogene Angebotsstrukturen werden massiv ausgebaut. Diese Formen entlasten zudem auch pflegende Angehörige.

    Auf Landesebene können wir des Weiteren einen wichtigen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Pflege leisten, indem wir die Pflegeausbildung attraktiver gestalten. Mit dem Landesprogramm „Akademisierung der Gesundheitsberufe“ ist Baden-Württemberg Vorreiter bei der Akademisierung im Pflegebereich, schafft attraktive Entwicklungsperspektiven und sichert die Qualität in der Pflege.

    Wie beurteilen Sie den Status quo in Deutschland, beispielsweise im Hinblick auf die Bedingungen für Pflegekräfte? (1/2)

    Der Pflegefachkräftemangel ist real. Das geht aber nicht nur auf Kosten der Pflegebedürftigen, sondern auch auf Kosten der Pflegefachkräfte, die häufig unter einem enormen Leistungspensum die Lücke schließen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz von Minister Spahn ist da leider nur ein halbherziger Versuch, dem abzuhelfen und greift das Problem nicht bei der Wurzel. Ganz im Gegenteil: Unter der ausschließlichen Förderung von Krankenhauspflegestellen und Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen wird der ambulante Pflegesektor und damit ambulant betreute Menschen leiden, da mit einer Abwanderung des Pflegepersonals in andere Pflegesektoren zu rechnen ist.

    Wie beurteilen Sie den Status quo in Deutschland, beispielsweise im Hinblick auf die Bedingungen für Pflegekräfte? (2/2)

    Eine qualitativ gute Pflege braucht ausreichend Personal und zwar sektorenübergreifend. Eine gute und flächendeckende tarifliche Vergütung, die die gesellschaftliche Relevanz dieses Berufsstandes wiedergibt, wäre ein Anfang, dem Mangel entgegenzuwirken: Verstärktes Mitspracherecht, Weiterbildungsmöglichkeiten, Aufstiegschancen und konsequente Personalbemessungsschlüssel müssen geschaffen werden, um den Beruf attraktiver zu gestalten. Für diese Anliegen schaffen wir zurzeit in Baden-Württemberg eine Grundlage, indem wir eine Pflegekammer gründen und der Pflege somit mehr Gewicht im Gesundheitswesen verleihen.

    Für Verbraucher kosten die Verbesserungen in der Pflege viel Geld. Wie könnte man hier gegensteuern? (1/2)

    Es ist leider so, dass die Inanspruchnahme von Pflege für viele Pflegebedürftige ein Armutsrisiko darstellt. Ein erster wichtiger Schritt zu einem gerechten und solidarischen Gesundheitswesen, das die Gesundheit des Menschen konkret in den Mittelpunkt stellt, wäre eine Bürgerversicherung. Eine Überwindung der beiden unterschiedlichen Honorarsysteme der gesetzlichen und privaten Versicherung würde eine ungleiche medizinische Behandlung stoppen und wäre auch finanziell gerecht.

    Für Verbraucher kosten die Verbesserungen in der Pflege viel Geld. Wie könnte man hier gegensteuern? (2/2)

    Bei der Pflege gibt es zudem das konkrete Problem, dass bei der Finanzierung der Pflegeleistungen nur der Anteil der Kassen gedeckelt wird. Alle darüber hinaus gehenden Kosten müssen von den Pflegeempfängerinnen und Pflegeempfängern getragen werden. Diese stellen häufig eine beträchtliche Summe dar. In Baden-Württemberg beträgt der durchschnittliche Eigenanteil knapp 2.100 Euro pro Monat. Diese horrende Summe können sich viele Menschen nicht leisten. Ein solidarisches Finanzierungsmodell wäre ein sogenannter „Sockel-Spitze-Tausch“, bei dem der Eigenanteil gedeckelt wird und die darüber hinausschießenden Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.

    Welches sind für Sie die drei wichtigsten Stellschrauben, um die Qualität in der Pflege deutschlandweit langfristig zu verbessern?

    Es gibt noch einige Stellschrauben, an denen wir weiterdrehen müssen. Das erstreckt sich von einer gerechten Pflegefinanzierung, über entlastende Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte, einen weiteren qualitativen Ausbau der Ausbildung, bis hin zur Etablierung von hilfestellenden Strukturen für pflegende Angehörige. Für die Umsetzung sehe ich konkrete Potenziale in der Digitalisierung und der erwähnten sektorenübergreifenden Versorgung. Entlastung durch eine vereinfachte Bürokratie und Dokumentation sowie eine bessere Erreichbarkeit durch das Monitoring sind einige vielversprechende Maßnahmen, die man durch eine Digitalisierung des Gesundheitswesens erreichen kann. Durch eine neue und sektorenübergreifende Ausrichtung des Gesundheits- und Pflegewesens lassen sich Ressourcen besser einsetzen und unnötige Doppelstrukturen vermeiden. Der Zugang zu guten Pflegeleistungen wäre niederschwelliger angelegt und somit leichter erreichbar. Eine solche Versorgung muss nun flächendeckend gedacht werden.

    Gesundheitspolitische Sprecherin der regierenden Grünen-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

    Petra Krebs

    Trotz zahlreicher Neuerungen ist die Situation in der Pflege sowohl für viele Pflegebedürftige als auch für Pflegende weiterhin verheerend. Ersteren mangelt es unter anderem an finanzieller Unterstützung. Letztere arbeiten dagegen aufgrund des Fachkräftemangels meist jenseits der Belastungsgrenze, betont Petra Krebs, gesundheitspolitische Sprecherin der regierenden Grünen-Landtagsfraktion Baden-Württemberg. Im Interview erklärt sie, welche Maßnahmen das Bundesland zur Verbesserung ergreift und welche weiteren Stellschrauben es auch auf Bundesebene für eine bessere Pflege gibt.

    Wichtige Infos zur Privaten Krankenversicherung

    Gut zu wissen

    Zu den Ursachen von Pflegebedürftigkeit zählen nicht nur körperliche, sondern immer häufiger auch psychische und geistige Einschränkungen (zum Beispiel Altersdemenz oder Depression). 

    Ambulant vs. Stationär

    Was sind Pflegestufen bzw. Pflegegrade?

    In 2017 hat das Pflegestärkungsgesetz die bis dahin geltenden Pflegestufen 0 bis 3 durch die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 und 5 ersetzt. Damit sollen vor allem demenzkranken Menschen und körperlich pflegebedürftigen vergleichbare Pflegeleistungen gewährleistet werden. 

    Je höher Ihr Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Grade und Bedingungen sind folgende:

    Ambulante Pflege Teilstationäre Pflege Voll­station­äre Pflege im Pflege­heim
    Pflegegrad 1 - - 125€
    Pflegegrad 2 316€ 689€ 770€
    Pflegegrad 3 545€ 1298€ 1262€
    Pflegegrad 4 728€ 1612€ 1775€
    Pflegegrad 5 901€ 1995€ 2005€

    Leistungen

    Welche Leistungen bietet die private Pflegeversicherung?

    Private Pflegeversicherungen können Ihnen:

    • finanzielle Hilfe bieten,
    • eine hohe Eigenbeteiligung ersparen und
    • die Leistungslücken der gesetzlichen Pflegeversicherung abdecken.
    Krankenversicherung für Rentner

    Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat pflegeversichert sind, können Sie die private Pflegeversicherung abschließen. Die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung getragenen Kosten können im eintretenden Fall ziemlich hoch, unter Umständen sogar gravierend sein.

    Prinzipiell gibt es mehrere Formen der Pflegezusatzversicherung. Dabei handelt es sich um die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegerentenversicherung

    Die Pflegekostenversicherung übernimmt in der Regel nur einen prozentualen Teil der Kosten, die durch professionelle Pflege anfallen. Sollen Angehörige die Pflege übernehmen, leistet diese Form der Pflegeversicherung weniger Unterstützung.

    Dieses Produkt aus dem Bereich der Pflegeversicherungen ist vor allem bei privater Pflege hilfreich. Für jeden Tag, an dem Sie pflegebedürftig sind, zahlt sie einen festen Betrag. Wie Sie das Geld verwenden, bleibt letztlich Ihnen überlassen. Damit ist die Pflegetagegeldversicherung die flexibelste Absicherung, die neben der privaten Pflege auch bei der Pflege im Heim bezahlt. 

    Es gilt: Je stärker die Pflegebedürftigkeit, desto höher die Zahlung, die Sie erhalten.

    Einige Pflegetagegeldversicherungen leisten bei Heimpflege mehr als bei privater Pflege. Bei dieser Pflegeversicherung gibt es auch die Möglichkeit einer Dynamisierung. Dann wird der Umfang des Tagegeldes der Kostenerhöhungen im Pflegebereich angepasst. 

    Hier ist sogar eine besondere staatliche Förderung über Zuschüsse möglich - Stichwort: Pflege-Bahr.* 

    Im Bereich der Pflegeversicherungen gibt es auch eine besondere Variante, die bei eintretender Pflegebedürftigkeit eine gestaffelte Rente zahlt. Hierbei handelt es sich um die Pflegerentenversicherung, die eine zuvor vereinbarte Rente leistet. So haben Sie im Ernstfall ein zusätzliches Einkommen, das Sie verwenden können, wie Sie möchten.

    Wichtige Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Hilfreich: Der Pflege-Bahr

    Diese im Jahr 2013 eingeführte Form der privaten Pflegeversicherung ist darauf ausgelegt, einen Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten zu übernehmen. Versicherungsnehmer zahlen monatlich einen Mindestbeitrag von zehn Euro und bekommen fünf Euro in Form von staatlichen Zulagen hinzu. Außerdem gilt: Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, und noch keine Leistungen aus einer gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen hat, kann und darf die Pflege-Bahr Versicherung abschließen. 

    Kosten berechnen

    Private Pflegeversicherung: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

    Es lässt sich keine allgemeingültige Aussage darüber treffen, wie viel Sie für eine Pflegeversicherung monatlich zahlen müssen. 

    Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
    • Entscheidend ist, welche Leistungen Sie im Ernstfall erhalten wollen und
    • persönliche Merkmale wie Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand

    Wie viel Sie verdienen, spielt bei der Beitragsberechnung keine Rolle.

    In einem aktuellen Test hat die Stiftung Warentest 33 Tarife getestet. Das Ergebnis zeigt, dass eine gute Pflegetagegeldversicherung:

    • für einen 55-Jährigen für bereits 88 Euro bis 96 Euro im Monat zu haben ist und
    • für einen 45-Jährigen für bereits 56 Euro bis 62 Euro.

    Das Testergebnis der Stiftung Warentest zeigt also eindeutig, dass eine gute Pflegeversicherung bis zum 55. Lebensjahr bereits für unter 100 Euro zu bekommen ist. 

    Im Vergleich zu den Leistungen, die Sie sich sichern, ist es das jedoch wert. Die Tarife leisten im höchsten Pflegegrad bis zu 2.200 Euro im Monat bei stationärer Pflege und bis zu 2.212 Euro bei ambulanter Pflege bei 55-Jährigen. 45-Jährige sichern sich sogar Leistungen von bis zu 2.415 Euro.

    Privat aufstocken?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung - ausreichend oder nicht?

    Keiner kann voraussagen, ob und wann der Versicherungsfall eintritt. Mit Sicherheit lässt sich allerdings sagen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich als eine Grundsicherung anzusehen ist. Offen bleibt die Frage, ab wann sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt. 

    Sie können die gesetzliche Pflegeversicherung mit einem Teilkasko-Schutz vergleichen. Die Kosten, die für eine vollstationäre Pflege im Heim anfallen, werden bei Weitem nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt. Besonders wenn es keine Hilfe von Familienmitgliedern gibt, kann die private Pflegezusatzversicherung genau diese Lücke schließen.

    Ein Versicherungsvergleich zeigt Ihnen, welcher Versicherer Ihnen das Beste Preis-Leistungs-Verhältnis - zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse - bietet. 

    Tipp: Unterstützen Sie Ihre Eltern mit einer Pflegezusatzversicherung! Ist es den Eltern aus Kostengründen nicht möglich, eine Pflegeversicherung abzuschließen, können Sie diese für Ihre Eltern als versicherte Personen abschließen. Die Prämienzahlung würde in solch einem Fall bei Ihnen liegen.

    Interview mit Jörg Veil & Kaspar Pfister

    Welche Alternativen gibt es für ein Pflegeheim im Alter?

    Herr Veil, Home Instead bietet ambulante Pflegeleistungen zu Hause an, um pflegende Angehörige zu entlasten. Welche Leistungen sind besonders gefragt?

    Genauer gesagt sind wir die Vorstufe zur ambulanten Pflege. Das heißt, wir übernehmen Betreuungs- und Hauswirtschaftsleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Besonders gefragt sind neben der Betreuung der Pflegebedürftigen auch Haushaltshilfen wie Einkaufen, Reinigen und Wäsche waschen. Bei Vorlage eines Pflegegrades können die Pflegesachleistungen auch für diese Leistungen eingesetzt werden. Sie werden dann – je nach Pflegegrad – in bestimmter Höhe von der Pflegeversicherung übernommen.

    Wie viel Geld müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige zur Verfügung stellen, um Ihre Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

    Das kommt ganz auf den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person an. Je nachdem, wie hoch der Pflegebedürftige eingestuft ist, stehen ihm unterschiedliche Pflegegeld- oder Sachleistungen zur Verfügung. Die Sachleistungen, zu denen beispielsweise unser Aufgabengebiet gehört, sind dabei mehr als doppelt so hoch wie das Pflegegeld. Für Familien, die einen Angehörigen bei sich zu Hause pflegen, kann es demnach finanziell sinnvoll sein, die Sachleistungen den Geldzahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vorzuziehen. Im Durchschnitt benötigen unsere Klienten fünf Betreuungsstunden pro Woche von uns. Das sind rund 500 Euro pro Monat. Den Teil der Kosten, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt, leisten die Pflegebedürftigen oder deren Familien eigenständig.

    Herr Pfister, Sie bieten betreutes Wohnen für ältere Menschen an. Wann entscheiden sich Senioren bei Ihnen zu wohnen, und wie viel kostet ein Platz in einer Ihrer Wohnungen?

    Zu uns kommen Menschen, die in ihrer Wohnung nicht bleiben können. Das kann ganz verschiedene Gründe haben. Manche Senioren können sich nicht mehr selbst versorgen oder haben aber keine Angehörigen, die ihnen helfen. Andere brauchen barrierefreie Zugänge in ihrer Wohnung, die fehlen. Wer bei uns wohnen möchte, muss ungefähr mit einem Eigenanteil von circa 1.600 bis 2.000 Euro pro Monat rechnen.

    Wie unterscheidet sich das betreute Wohnen von einem klassischen Pflegeheim?

    Das Klientel ist eigentlich das gleiche, das auch in ein Pflegeheim geht. Der Unterschied zwischen unserem Hausgemeinschaftskonzept und einem gewöhnlichen Pflegeheim ist jedoch die Art des Zusammenlebens. Senioren leben hier einen ganz gewöhnlichen Alltag und bekommen dabei die Unterstützungsleistungen, die sie benötigen. Wir haben zum Beispiel im Frühdienst jeweils einen Mitarbeiter, der für vier bis fünf Bewohner zuständig ist. Das ist in einem gewöhnlichen Pflegeheim, wo pro Pflegebedürftigen ein zeitlich bestimmtes Pflegekontingent besteht, undenkbar.

    Krankenversicherung für Auszubildende

    Jörg Veil & Kaspar Pfister von Home Instead & BeneVit

    Viele ältere Menschen fürchten sich vor einem Leben im Pflegeheim. Deshalb möchten zahlreiche Senioren lieber in ihrer Wohnung oder bei ihrer Familie bleiben, wenn sie pflegebedürftig werden. Jörg Veil von Home Instead und Kaspar Pfister von BeneVit sprechen im Interview über verschiedene Möglichkeiten, wie sich dieser Wunsch finanziell erfüllen lässt. Wenn Senioren nicht mehr allein für sich sorgen können, stehen sie und ihre Familien vor der Frage, wie sie langfristig versorgt werden können. Da es der Wunsch vieler Pflegebedürftiger ist, in ihrem vertrauten Umfeld oder bei ihren Angehörigen zu bleiben, haben wir mit Jörg Veil von Home Instead und Kaspar Pfister von BeneVit über Alternativen zum Pflegeheim gesprochen. Sie erklären, welche Art der Pflege Senioren häufig benötigen und welche Möglichkeiten es gibt, die Angehörigen dabei zu entlasten.

    Fragen und Antworten zur Pflegeversicherung

    Eine zusätzliche private Pflegeversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten, die die Pflege verursacht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in Alter pflegebedürftig wird, ist sehr hoch. Mit einer Versicherung müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen diese Kosten nicht aus eigenem Vermögen bezahlen.

    Die Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen kostet mehrere tausend Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil davon ab. Eine private Pflegeversicherung leistet weitere finanzielle Hilfe. Ein anderer Vorteil der Absicherung: Weder der Versicherte noch seine Angehörigen müssen die Pflegekosten dann bezahlen.

    Die private Pflegeversicherung bietet mehrere Varianten an Leistungen an. Dazu gehören Unterstützungen bei alltäglichen Tätigkeiten ebenso wie Leistungen bei häuslicher, ambulanter und stationärer Pflege. Zum Vertragsabschluss wählen Sie aus, welche Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen: Pflegegeld, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung. In jedem Fall erhalten Sie Geld, um anfallende Rechnungen zu begleichen.

    Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist eine Voraussetzung, um Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung zu erhalten. Der Pflegegrad muss bekannt sein, denn danach richtet sich die Höhe der ausgezahlten Leistungen. Mit einem entsprechenden Gutachten und einer Zahlungszusage der gesetzlichen Pflegeversicherung stellen Sie oder Ihre Angehörigen bei der privaten Pflegeversicherung den Antrag auf die Leistungen.

    Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab, die bei der Betreuung von Pflegebedürftigen anfallen. Pflegebedürftige Personen, die Sozialhilfe empfangen, finden Hilfe bei Sozialträgern. Auch die Krankenkassen bezahlen verschiedene Leistungen für Pflegebedürftige, etwa Kurzzeitpflege, wenn kein Pflegegrad vorliegt, Pflegemaßnahmen nach ärztlicher Anordnung oder notwendige Krankentransporte.

    Der sogenannte Pflege-Bahr ist ein Tarif der privaten Pflegeversicherung, der staatlich gefördert wird. Wer sich für den Pflege-Bahr entscheidet, zahlt monatlich mindestens zehn Euro in die Versicherung ein und erhält dazu fünf Euro staatliche Zulage. Den Pflege-Bahr-Tarif kann jeder abschließen, auch Personen mit Vorerkrankungen.

    Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können Sie grundsätzlich als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzen. Für diese Beiträge gelten jedoch Höchstgrenzen. Bei Angestellten liegt der Maximalbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, bei Selbstständigen erkennt das Finanzamt 2.800 Euro an. Meistens füllen die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung diese Höchstgrenzen schon aus.

    Wenn Sie Leistungen aus Ihrer privaten Pflegeversicherung bekommen möchten, müssen Sie dies bei Ihrem Versicherer beantragen. Zu den Angaben, die Sie darin machen müssen, gehört der Pflegegrad. Hierfür ist die Pflegekasse zuständig. Diese ist der Krankenkasse zugeordnet. Also erst Pflegegrad ermitteln lassen und danach einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen.

    Bei der privaten Pflegezusatzversicherung können Sie leider nicht davon ausgehen, dass die Beiträge in der Zukunft stabil bleiben. Gründe dafür liegen in der gesellschaftlichen Entwicklung. Mehr Menschen brauchen Pflege über einen längeren Zeitraum. Dies wirkt sich auf die Pflegekosten aus. Versicherungen geben diese Kostensteigerungen meist an die Kunden weiter. Die Folge sind Beitragssteigerungen.

    Viele individuelle Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe bei einer privaten Pflegeversicherung. Dazu gehören Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Leistungspaket sowie die Form der Pflegeversicherung. Laut Verbraucherzentrale sind die Preisunterschiede sehr hoch, bei Tarifen für Pflegetagegeld zum Beispiel zwischen 60 Euro und 140 Euro pro Monat. Preisvergleiche sind daher zwingend zu empfehlen!

    Wenn Sie bis ins hohe Alter mit dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung warten, wird die Versicherung teuer. Je älter Sie sind, desto höher ist auch das Risiko, dass Sie zum Pflegefall werden. Das hat zur Folge, dass die Versicherung einen höheren Beitrag berechnet. Auch Ihr Gesundheitszustand ist beim Vertragsabschluss wichtig.

    Eine festgelegte Mindestaltersgrenze gibt es für den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nicht. Allgemein lautet der Tipp: Je früher, desto besser – soll heißen; desto günstiger. Auch wenn Pflegebedürftigkeit keine Frage des Alters ist, betrifft Pflege normalerweise eher ältere Menschen. Ein üblicher Versicherungsbeginn für die Vorsorge beginnt etwa ab dem 30. Lebensjahr.

    Eine maximale Altersgrenze für die private Pflegeversicherung gibt es nicht. Viele Versicherer haben jedoch eigenständig eine Höchstaltersgrenze für den Abschluss einer solchen Police bestimmt. Sie liegt bei etwa 70 bis 75 Jahren. Interessierte, die diese Altersgrenze bei Versicherungsabschluss überschreiten, erhalten leider keinen Vertrag mehr.

    Eine private Pflegezusatzversicherung ist nicht verpflichtend, aber eine sinnvolle Vorsorge. Pflege wird immer teurer. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Trotz staatlicher Deckelung von Pflegekosten müssen Sie immer noch einen hohen Eigenanteil zahlen: Je höher der Pflegegrad, desto teurer wird es.

    Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist zugleich auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Kosten dafür richten sich nach dem Einkommen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Pflegegrad.

    Die private Pflegeversicherung, auch als Pflegepflichtversicherung bekannt, ist ein Muss für alle, die privat krankenversichert sind. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.

    Bei der privaten Pflegeversicherung, also der Pflegezusatzversicherung, unterscheiden Sie drei Varianten: Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung. Während Sie bei Tagegeld und Rente jeweils einen vereinbarten Betrag je nach Pflegegrad zu Ihrer freien Verwendung erhalten, stockt die Pflegekostenversicherung die Kosten auf, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden.

    Wer sich frühzeitig um eine private Pflegeversicherung kümmert, erhält die Vorsorge für die späteren Pflegekosten zu günstigen Beiträgen. Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, desto besser ist Ihre Gesundheit und desto weniger Risiken durch Vorerkrankungen sind gegeben. Bestehende Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten oder Rheuma können zu Kostenerhöhungen oder zur Antragsablehnung führen.

    Das kommt darauf an, um welche Krankheit es sich handelt. Fest steht, dass der Gesundheitszustand für den Abschluss der Versicherung eine wichtige Rolle spielt. Bei schweren Vorerkrankungen besteht leider die Wahrscheinlichkeit, dass alle Versicherungen den Antrag ablehnen. Dann haben Sie immer noch die Möglichkeit, über den Pflege-Bahr-Tarif eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

    Wenn Beamte pflegebedürftig werden, sind sie in der Regel bereits gut abgesichert. Sie erhalten eine Beihilfe des Dienstherrn sowie Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Dennoch kann für Beamte eine zusätzliche Pflegeversicherung sinnvoll sein. Denn die Kosten für den Pflegebedarf steigen kontinuierlich an. Mit einer Vorsorge müssen Sie dann Ihre Ersparnisse nicht dafür antasten.

    Die private Pflegeversicherung, oder genauer gesagt eine private Pflegezusatzversicherung gibt es in drei Varianten. Die jeweilige Leistung sollte die Pflegekosten decken. Laut Stiftung Warentest ist die die Pflegetagegeldversicherung am verbreitetsten. Für alle Versicherungen gilt: die beste Versicherung ist die mit dem optimalen Preis-Leistungs-Mix.

    Innerhalb von zwei Wochen nach Antragsteller sollte die Pflegekasse einen Beratungstermin vorschlagen.

    Bevor die Pflegekasse Leistungen auszahlt, stellt sie den Pflegegrad fest. Dazu lässt sie ein Gutachten erstellen. Dies muss innerhalb von maximal 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erfolgen. In dringenden Fällen ist diese Frist verkürzt auf zwei Wochen.

    Beide Versicherungssysteme sind gesetzlich verpflichtet, die gleichen Leistungen anzubieten. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, in welchen Pflegegrad Sie als Versicherter eingestuft sind: je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Erfolgt die Pflege zuhause (ambulant), können sich Versicherte anstatt für Pflegegeld auch für Pflegesachleistungen entscheiden.

    Der Pflegegrad zeigt an, wie selbstständig beziehungsweise wie pflegebedürftig eine Person ist. Dazu erstellt der Medizinische Dienst (MD) beziehungsweise die Firma Medicproof ein Gutachten. Geprüft wird die Eigenständigkeit des Versicherten in sechs Modulen, unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, kommunikative Fähigkeiten, Umgang mit Therapieanforderungen. Eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 entspricht Pflegegrad 1.

    In den Pflegegrad 2 werden Personen eingestuft, die deutliche Probleme haben, ihren Alltag ganz ohne Hilfe zu schaffen. Dazu prüfen medizinische Gutachter, wie gut Versicherte im Alltag zurechtkommen. Nach einem Kriterienkatalog verteilen sie Punkte. Eine Punktzahl zwischen 27 und 47,5 ist Voraussetzung für Pflegegrad 2.

    Bei Menschen mit Pflegegrad 3 ist die Selbstständigkeit für den Alltag stark eingeschränkt. Sie können sich nicht mehr allein waschen und anziehen. Das Gutachten, das der Medizinische Dienst erstellt, muss dafür eine Punktzahl zwischen 47,5 und 70 aufweisen.

    In den Pflegegrad 4 stufen die Gutachter Personen ein, bei denen die Eigenständigkeit für den Alltag stark beeinträchtigt ist. Alltägliche Dinge wie Anziehen und Waschen sind nur noch mit Hilfe möglich. Für die Einstufung muss die Bewertung im medizinischen Gutachten zwischen 70 und 90 Punkten liegen.

    Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe und damit die schwerste Beeinträchtigung. Diese Personen haben den meisten Pflegebedarf. Oft ist eine Intensivpflege oder zumindest eine ständige Betreuung erforderlich. Weil die Hilfe bei vielen Dingen nötig ist, ist sie sehr zeitaufwendig. Eine Gutachten-Punktzahl zwischen 90 und 100 ist Voraussetzung für diese Einstufung.

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