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So holen Sie das Meiste aus Ihrer Kranken­versicherung.

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Welche Kranken­versicherung ist für den Studenten die beste Wahl?

Bei ihrer Krankenversicherung haben Studenten zu Beginn des Studiums die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung. Wer bisher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen ist, kann sich nun von der Versicherungspflicht befreien und eine private Krankenversicherung abschließen.

Warum dies sinnvoll ist? Die zukünftigen Akademiker können die Leistungen selbst zusammenstellen. Zudem bieten die günstigen PKV-Tarife oft ein besseres Leistungsniveau als die gesetzliche Krankenversicherung. Vor allem Kinder von Beamten profitieren von sehr preiswerten Angeboten. Gerade für sie ist die private Krankenversicherung die richtige Entscheidung. Wichtig ist dabei, eine private Krankenversicherung zu wählen, die nicht nur günstig, sondern auch leistungsstark ist.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Vorteile

    Nachteile

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    Vor- und Nachteile

    Lohnt sich die private Krankenversicherung für Studenten?

    Die private Krankenversicherung hat einige Vor- und Nachteile. Sie überzeugt mit umfassenden Leistungen und der Möglichkeit, diese maßgeschneidert zu den persönlichen Bedürfnissen zusammenzustellen.

    Vorteile

    1. Günstiger Studententarif: Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen ist der Studententarif nicht so stark zeitlich begrenzt. Die Vergünstigungen sind meist von der Anzahl der Semester unabhängig und werden bis zu einem Alter von 34 Jahren gewährt.
    2. Beitragsrückerstattungen: Studenten in der privaten Krankenversicherung erhalten oftmals Geld zurück, wenn sie innerhalb eines Jahres keine Kosten verursacht beziehungsweise keine Arztrechnungen beim Versicherer eingereicht haben.
    3. Leistungen: Privat versicherte Studenten können ihren Arzt frei wählen und tragen die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel nicht selbst. Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerbehandlungen werden meist von der Versicherungsgesellschaft übernommen.
    4. Beihilfe: Studenten, deren Eltern oder Elternteil verbeamtet sind, profitieren von der Beihilfe. Spezielle Beihilfe-Tarife sind sehr günstig, da sie nur den Rest der Kosten absichern, die über die Beihilfe nicht abgedeckt sind.

    MÖGLICHKEITEN

    Können Studenten ihre Kranken­versicherung wählen?

    Vor dem Uni-Start müssen sich Studierende Gedanken machen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Grundsätzlich werden sie mit Beginn des Studiums versicherungspflichtig, müssen sich also gesetzlich krankenversichern. Studenten können jedoch entscheiden, ob sie dies bleiben oder in die private Krankenversicherung gehen. Dazu haben sie maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Einschreibung Zeit.

    Um in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen sich Studenten in diesem Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien. Einen entsprechenden Antrag gibt es bei der aktuellen Krankenkasse. Wer dies nicht tut, wird Mitglied einer gesetzlichen Kasse. Das gilt auch, wenn Studierende bis dahin privat versichert waren, etwa weil die Eltern eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

    Sind Studenten nicht über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert, sind sie Mitglied der studentischen Kranken­versicherung. Dort liegt der monatliche Beitrag bei derzeit rund 83 Euro zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung (je nach Anzahl der Kinder zwischen 6 und 32 Euro).

    UNTERSCHIEDE

    Wo liegen die Unterschiede zwischen PKV und GKV für Studenten?

    Die Entscheidung für die private Krankenversicherung treffen Sie zumeist, wenn Ihr Studium beginnt. Tun Sie das nicht, werden Sie automatisch Mitglied in der GKV. Gerade für Studenten, deren Eltern gesetzlich versichert sind, ist dies nicht die schlechteste Option. Schließlich sind Sie dann über die Familienversicherung mitversichert und zahlen daher in der Regel bis zum Ende des 25. Lebensjahres keine Beiträge.

    Danach zahlen Sie in der GKV einen Studententarif, der derzeit mit rund 115 Euro pro Monat (inklusive Pflegeversicherung für Kinderlose) plus Zusatzbeitrag zu Buche schlägt. Spätestens zum 30. Geburtstag endet die studentische Krankenversicherung und Sie können sich frei zwischen der PKV und der GKV entscheiden. Zu diesem Zeitpunkt ist eine private Krankenversicherung aus finanzieller Sicht meist die bessere Wahl, da der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV bei mindestens 172,04 Euro pro Monat ligt, zuzüglich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.

    Die Wahl zugunsten der privaten Krankenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn erfolgen. Danach ist ein Wechsel erst wieder zum Ende der Versicherungspflicht möglich. Wer sich zu Beginn des Studiums für eine PKV entscheidet, zahlt zwar anders als in der Familienversicherung Beiträge. Diese sind aufgrund spezieller Tarife und der guten Voraussetzungen von Studenten (junges Alter, gute Gesundheit etc.) sehr günstig.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Noch Fragen offen?

    Mit einem Versicherungsexperten können interessierte Studenten detailliert besprechen, welche Vorzüge und Fallstricke die private Kranken­versicherung für die persönliche Lebenssituation hat. Er zeigt ihnen auch die Anbieter auf, die am besten zu den individuellen Wünschen an die Krankenversicherung passen.

    Wann lohnt sich welche Krankenversicherung für Studenten?

    PKV GKV
    Unter 25 Jahre Die PKV ist die bessere Wahl, wenn min­destens ein Elternteil ver­beamtet ist, nur eine frei­willige Ver­sicherung in der GKV möglich ist, oder das Einkommen über 538 Euro/ Monat liegt. Die GKV ist die bessere Wahl, wenn die Familien­­versicherung greift
    Über 25 Jahre Die PKV ist die bessere Wahl, wenn sonst nur die freiwillige Ver­sicherung in der GKV möglich ist. Die GKV ist die bessere Wahl wenn die studen­tische Kranken­versicherung greift.
    Das Alter liegt unter 25 Jahre
    Die PKV ist die bessere Wahl, wenn min­destens ein Elternteil ver­beamtet ist, nur eine frei­willige Ver­sicherung in der GKV möglich ist, oder das Einkommen über 538 Euro/Monat liegt. Die GKV ist die bessere Wahl, wenn die Familien­­versicherung greift
    Das Alter liegt über 25 Jahre
    Die PKV ist die bessere Wahl, wenn sonst nur die freiwillige Ver­sicherung in der GKV möglich ist. Die GKV ist die bessere Wahl wenn die studen­tische Kranken­versicherung greift.

    INTERNATIONAL

    Worauf müssen ausländische Studenten achten?

    Auch Studierende aus dem Ausland gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Sie brauchen also eine Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Immatrikulation an einer Universität müssen sie einen Nachweis vorlegen. Dabei können sie entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen.

    Mit einigen Ländern aus dem EU-Raum gelten Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, die Krankenversicherung wird in Deutschland anerkannt.

    Wer noch nicht versichert ist oder eine Versicherung hat, die in Deutschland nicht anerkannt wird, muss aktiv werden.

    Gesetzlich oder privat versichern – Was ist zu beachten?

    Ausländische Studierende, die jünger als 30 Jahre sind, haben grundsätzlich Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese bieten günstige Tarife für Studierende an.

    Wer sich lieber privat versichern möchte, muss sich von dieser Versicherungspflicht der GKV befreien lassen. Dies können Studierende bei jeder Krankenkasse tun.

    Für folgende Personengruppen steht die gesetzliche Krankenkasse mit ihren Studententarifen jedoch nicht offen:

    • Studierende, die älter als 30 Jahre sind
    • Stipendiaten, Gastwissenschaftler, Postdocs (jeweils ohne Arbeitsvertrag
    • Personen, die an einem deutschen Sprachkurs oder Studienkolleg teilnehmen

    Welche Möglichkeiten gibt es? Sie können sich entweder für einen Studententarif in der privaten Krankenversicherung entscheiden oder - bei begrenztem Aufenthalt - einen Sondertarif einer sogenannten Reisekrankenversicherung wählen.

    FAZIT

    Für welche Studenten lohnt sich die private Kranken­versicherung?

    Sind Sie Student und Ihre Eltern gesetzlich versichert, ist eine private Krankenversicherung nur selten sinnvoll. Schließlich können Sie bis zum 25. Geburtstag die Familienversicherung kostenlos nutzen. Studenten, deren Eltern PKV-Mitglieder sind, profitieren hingegen in der privaten Krankenversicherung finanziell. Das gilt vor allem, wenn Sie über Ihre Eltern beihilfeberechtigt sind.

    So haben Sie schon während Ihres Studiums die Möglichkeit, die individuell anpassbaren und umfangreichen Leistungen der PKV zu genießen, ohne hohe Beiträge zahlen zu müssen. Bei der Frage, welche Versicherer den passenden Tarif für Sie haben, helfen die Tests führender Institute nur wenig. Fordern Sie daher ein kostenloses und unverbindliches Angebot an, um die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

    Fragen und Antworten für Studenten

    Ist der Student gesetzlich familienversichert, kann er diese bis zur Beendigung des 25. Lebensjahres weiterhin kostenlos bestehen lassen. Ab dem 25. Lebensjahr haben Studierende dann die Wahl, sich entweder über die PKV oder die Krankenversicherung für Studenten zu versichern.

    Die Kosten für die studentische Krankenversicherung richten sich nach dem Bafög-Höchstfördersatz. Dieser liegt aktuell bei 812 Euro (Stand Januar 2024). Studierende zahlen 10,22 Prozent davon als Krankenkassenbeitrag, also 82,99 Euro pro Monat. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag. Somit klettern die Gesamtkosten für die studentische Krankenversicherung auf rund 91 Euro bis 105 Euro.

    Obendrauf kommt zudem noch der Beitrag für die Pflegeversicherung: je nach familiärer Situation (mit oder ohne Kinder) 0,7 bis 4 %.

    Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Bei Studenten gilt der BAföG-Bedarfssatz gilt für alle Studierende als Berechnungsgrundlage für gesetzlich krankenversicherte Studenten. Wird das BAföG erhöht, steigt demnach auch der GKV-Beitrag, unabhängig davon ob der Student BAföG bezieht.

    In der PKV hängen die monatlichen Kosten vom Alter, dem gewünschten Leistungsumfang sowie dem Versicherungsanbieter ab. Je nach Tarif zahlen privat versicherte Studierende ab 91 Euro.

    Studenten, die BAföG beziehen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung der Krankenversicherung zu stellen. Der gewährte Zuschuss beläuft sich auf stattliche 97 Euro für die Krankenversicherung und rund 33 Euro für die Pflegeversicherung.

    In der PKV hängen die monatlichen Kosten vom Alter, dem gewünschten Leistungsumfang sowie dem Versicherungsanbieter ab. Je nach Tarif zahlen privat versicherte Studierende ab 91 Euro.

    Studienbeginner sind grundsätzlich zunächst über die GKV krankenversichert. Zu Beginn ihres Studiums haben sie jedoch die Möglichkeit, sich von der GKV befreien zu lassen und anschließend in die private Krankenversicherung zu wechseln.

    • Zu Beginn des Studiums: Studierende haben drei Monate Zeit, sich von der Versicherungspflicht der GKV befreien zu lassen.
    • Mit Ende der Familienversicherung: Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten getroffen werden.
    • Bei Beendigung der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung: Ein Wechsel muss im Zeitraum von zwei Wochen

    Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist sinnvoll, wenn

    • sich der Student Schutz über den Grundschutz der GKV hinaus wünscht (zum Beispiel Chefarztbehandlungen)
    • er über einen verbeamteten Elternteil beihilfeberechtigt ist
    • er eine Beamtenlaufbahn angestrebt

    Die Studententarife einiger privater Krankenversicherungen sind zum Teil günstiger als die studentische gesetzliche Krankenversicherung. Tarife privater Versicherungsanbieter bieten außerdem ein breites Leistungsspektrum, welches über den Grundschutz gesetzlicher Krankenkassen hinausgeht.

    Endet die kostenlose Familienversicherung (meistens mit dem 25. Lebensjahr), treten Studenten in der Regel anschließend der studentischen Krankenversicherung bei und müssen nun Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen.

    Studienbeginner können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

    Wichtiger Hinweis: Einmal befreit, gilt die Befreiung für die gesamte Dauer des Studiums.

    Die studentische Krankenversicherung gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. In wenigen Sonderfällen, wie zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes oder bei längerer Krankheit des Versicherungsnehmers, kann die Krankenversicherung der Studenten verlängert werden. Jedoch maximal bis zum 37. Lebensjahr.

    Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist das Fachsemester, in dem sich der Studierende befindet, für die studentische Krankenversicherung irrelevant. Vielmehr ist der Fokus auf das Alter gerichtet: Die studentische Krankenversicherung greift in der Regel bis zum Ende des 30. Lebensjahres.

    Ab einem Alter von 25 Jahren müssen sich Studenten, die zuvor über die kostenfreie Familienversicherung versichert waren, in der Regel selbst versichern. Ab diesem Zeitpunkt kommt am häufigsten die studentische Krankenversicherung zu tragen, für die monatliche Beiträge entrichtet werden müssen.

    Studierende, die BAföG beziehen, dürfen sich glücklich schätzen: Das zuständige BAföG-Amt zahlt einen Zuschuss zur studentischen Krankenversicherung in Höhe von ca. 97 Euro und rund 33 Euro zur Pflegeversicherung (4%)

    Achtung: Dieser Zuschuss muss vom Studierenden beim jeweiligen BAföG-Amt beantragt werden.

    Auch privat versicherte, BAföG beziehende Studierende dürfen sich freuen: Diese profitieren ebenfalls von einem BAföG-Zuschuss. Konkret beträgt der Zuschuss für die Krankenversicherung 97 Euro und rund 33 Euro für die Pflegeversicherung (für Kinderlose).

    Studenten, die Mitglied der studentischen Krankenversicherung sind, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die regulären Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Dazu gehören:

    • Krankenhausbehandlungen
    • Ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
    • Versorgung mit notwendigem Zahnersatz
    • Leistungen bei Schwangerschaft
    • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittelversorgung

    Studierende, die sich zu Studienbeginn für die private Krankenversicherung entschieden haben, sind auch an diese gebunden.

    Während des Studiums in die „Krankenversicherung der Studenten” zu wechseln, ist nicht erlaubt.

    Die Fachsemesteranzahl ist für die studentische Krankenversicherung seit 2020 unerheblich. Überschreiten Studenten die Altersgrenze, müssen sie sich freiwillig versichern. Zum Beispiel über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei fallen monatliche Kosten von rund 172 Euro Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag an. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

    Studierende, die über die gesetzliche Familienversicherung kostenfrei versichert waren, können ab dem 25. Lebensjahr der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung beitreten oder in die PKV wechseln.

    Studierende, die bisher privat versichert waren, bleiben dies weiterhin.

    Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, sind (abgesehen von wenigen Ausnahmen) nicht länger in der günstigeren Krankenversicherung der Studenten versichert. Ab dem 30. Lebensjahr greift die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung.

    Studierende, die während des Studiums privat versichert waren, bleiben dies nach ihrem Studium solange, bis sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Erst dann werden sie wieder versicherungspflichtig und können zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

    Im Beruf: Begeben Sie sich nach dem Studium in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, bleibt die GKV bestehen. Entscheiden Sie sich für den Weg in die Selbstständigkeit, können Sie frei zwischen PKV und GKV wählen.

    Arbeitslosigkeit: Sind Studienabsolventen auf Arbeitslosengeld II angewiesen, zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zur GKV und PKV.

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    Jenny Gebel

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    Online-Redaktion

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      Aktualisiert am 8. Januar 2024

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