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Zuschuss & Krankenversicherung: Was gilt für Geschäftsführer?

Geschäftsführer haben normalerweise ein so hohes Einkommen, dass sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Das bedeutet, sie können sich frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern wollen.

Doch als Geschäftsführer sind Sie nicht immer ein angestellter Mitarbeiter. Wenn Ihnen die Firma gehört oder Sie Mehrheitsgesellschafter sind, gelten Sie als selbstständig. Das hat Auswirkung auf Ihre Krankenversicherung. Denn den Arbeitgeberzuschuss dürfen Sie sich dann nicht auszahlen.

Hier gilt es genau hinzusehen, denn nicht jeder Geschäftsführer ist als selbstständig einzustufen. Im Zweifelsfall sollten Sie eine Prüfung beauftragen.

Wo Sie das tun und welche Regelungen es rund um Arbeitgeberzuschuss und Geschäftsführerposition gibt, erfahren Sie im Beitrag.

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    DAS WICHTIGSTE ZUERST

    Bekommen Gesellschafter-Geschäftsführer den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung?

    Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung nie komplett aus eigener Tasche zahlen. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, zahlt das Unternehmen durch den sogenannten Arbeitgeberanteil die Hälfte des monatlichen Krankenkassenbeitrages.

    Haben Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dieser ist grundsätzlich steuer- und beitragsfrei. Es gehen davon also keine Abzüge für die Sozialversicherungen oder Steuern ab.

    Sind Sie der Geschäftsführer, dann ist es fraglich, ob Ihnen der Arbeitgeberzuschuss zusteht. Zur Klärung dieser Frage ist entscheidend, wie Ihr Beschäftigungsverhältnis aussieht: Arbeiten Sie als Angestellter und sind damit sozialversicherungspflichtig?Oder handelt es sich bei Ihrer Position vielmehr um Selbstständigkeit?

    Vorsicht: Erhält ein selbstständiger Geschäftsführer eine steuerfreie Zahlung wie den Arbeitgeberzuschuss, vermutet das Finanzamt darin schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Bei einer Steuerprüfung könnten Sie dann in Schwierigkeiten geraten. Eine rechtlich sichere Klärung über die Stelle des Geschäftsführers der Firma ist daher eine sinnvolle Sache .

    TIPP

    Wann müssen Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung zahlen?

    Einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss haben nur Mitarbeiter, die sozialversicherungspflichtig mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze beschäftigt sind. Dabei ist es gleich, ob diese freiwillig in der GKV sind oder ob sie sich für die PKV entschieden haben. Geschäftsführer, die als selbstständig gelten, haben daher keinen Anspruch auf den Zuschuss.

    HÖHE DES ZUSCHUSS

    Wie hoch ist der maximale Arbeitgeber­zuschuss zur Krankenversicherung?

    Der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Beitragsbemessungs­grenze der Krankenversicherung. Die Grenze gibt das monatliche Einkommen an, das maximal zur Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungs­beitrages herangezogen wird. 2024 liegt das Maximum bei 5.175 Euro im Monat (auf das ganze Jahr bezogen bei 62.100 Euro).

    Rechnen Sie von dieser Summe den durchschnittlichen Beitragssatz zur GKV aus und teilen Sie das Ergebnis durch zwei. Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bei 421,76 Euro (8,15 Prozent von 5.175 Euro) plus 87,98 Euro für die Pflegeversicherung.

    VERSICHERUNGSPFLICHT

    Wann können Geschäftsführer in die PKV wechseln?

    Als angestellter Manager und Geschäftsführer sind Sie versicherungspflichtig. Sie müssen sich daher in der GKV krankenversichern, wenn Ihr Brutto-Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro liegt (Stand 2024). Verdienen Sie mehr, können Sie frei entscheiden, ob Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Sie haben dann einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

    Bei Selbstständigkeit können Sie völlig unabhängig von Ihrem Einkommen zwischen der Absicherung in der GKV oder der PKV wählen. Die Beiträge müssen Sie selbst zahlen, ohne Zuschuss von Arbeitgeberseite.

    Wann ist der Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungsfrei?

    Wenn Sie als Geschäftsführer sozialversicherungsfrei sind, heißt das nichts anderes, als dass Sie selbstständig sind. Sie sind der Inhaber der Firma und es ist Ihr Unternehmen.

    An folgenden Kennzeichen lässt sich feststellen, dass Sie aus arbeitsrechtlicher Sicht als selbstständiger Geschäftsführer tätig sind:

    Ihr Gehalt ist abhängig vom Erfolg des Unternehmens.
    Ihnen obliegt das Recht, die Gesellschaft unmittelbar und alleinig zu vertreten.
    Sie können Ihre Arbeitszeit frei nach Zeit und Dauer gestalten.
    Sie nehmen deutlichen Einfluss auf die Betriebsorganisation.

    Besonderheit: GmbH-Geschäftsführer

    Sind Sie als Geschäftsführer zeitgleich Gesellschafter, gilt Ihre Stelle als sozialversicherungsfrei, wenn Ihre Geschäftsanteile bei mehr als 50 Prozent liegen. Als Mehrheitsgesellschafter sind Sie damit weisungsbefugt und daher sozialversicherungsfrei.

    Minderheitsgesellschafter beziehungsweise sogenannte Fremdgeschäftsführer werden hingegen meist als abhängig arbeitend, also nicht selbstständig eingestuft.

    Bei GmbH-Geschäftsführern mit weniger oder genau 50 Prozent Anteilen kann jedoch trotzdem eine Befreiung von der Sozialversicherung vorliegen, wenn im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte umfassende Sperrminorität festgeschrieben ist. Diese gibt ihnen das Recht, Entscheidungen zu beeinflussen oder zu blockieren.

    Auf Nummer sicher gehen mit einer Statusfeststellung

    Diese verschiedenen Beispiele zeigen, dass der Erwerbsstatus bei Geschäftsführern einer GmbH nicht immer eindeutig zu bestimmen ist. Verschiedene Faktoren und Regelungen rund um die Höhe der Geschäftsanteile, Weisungsvollmacht, Regelungen zu Sperrminorität und Stimmrecht sowie Einflussnahme in der Gesellschafterversammlung spielen bei der Bewertung der Sozialversicherungspflicht eine Rolle.

    Unternehmen können sichergehen, wenn sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

    TIPP

    Seit April 2022 klärt die DRV im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens nur noch den Erwerbsstatus, also ob es sich bei der jeweiligen Position um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis (eine Anstellung) handelt oder um Selbstständigkeit. Über die Versicherungspflicht in den Sozialversicherungen entscheidet das Verfahren nicht mehr. Diese Aufgabe liegt bei den Krankenkassen.

    GUT VERSICHERT

    Welche Vorteile bringt eine private Krankenversicherung für Geschäftsführer?

    Die private Krankenversicherung ist bekannt für ihr hohes Leistungsspektrum. Schließlich erstattet sie im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich mehr Behandlungen. Zudem bietet sie mit dem Krankentagegeld eine wichtige Absicherung für Selbstständige, die im Krankheitsfall ihr Einkommen verlieren würden.

    Zu den wichtigsten Pluspunkten der PKV zählen:

    Passgenauer Versicherungsschutz durch individuelle Leistungsauswahl
    Keine Wartezeit durch schnelle Terminvergabe
    Behandlung im Wunschkrankenhaus durch freie Wahl von Arzt und Krankenhaus
    Umfangreiche Erstattungsleistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
    Wahlweise Komfortleistungen bei Krankenhausaufenthalt

    Als Versicherungsnehmer haben Sie ein größeres Mitbestimmungsrecht, was den Versicherungsschutz betrifft. Je nach Wunsch können Sie besondere Leistungen wie die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einzelbettzimmer in Ihrem Vertrag aufnehmen.

    Nicht jeder kommt zur PKV

    Eine Hürde auf dem Weg zur PKV beim Versicherungsabschluss ist die Gesundheitsprüfung, die zu jedem Vertragsabschluss gehört. Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge berechnen, die Ihre Versicherung teuer machen.

    Wenn Sie eine PKV mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis finden wollen, helfen Ihnen unsere Versicherungsberater weiter. Denn sie haben den Überblick über Tarife und Anbieter und finden eine Kombination, die zu Ihren Versicherungswünschen passt.

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    Jenny Gebel

    Jenny Gebel

    Online-Redaktion

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    • Aktualisierung Icon

      Aktualisiert am 8. Januar 2024

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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