EHEPARTNER

Ehepartner profitieren von der privaten Kranken­versicherung.

Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

Jenny Gebel

Online-Redaktion

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    Aktualisiert am 5. Januar 2024

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Krankenversicherung für Ehepartner: Sparpotenzial bei GKV und PKV

Welche Form der Krankenversicherung sich für Sie als Hausfrau oder Hausmann anbietet – gesetzlich oder privat – hängt einerseits von Ihrem Einkommen ab und richtet sich andererseits nach dem Beruf Ihres Ehepartners.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) profitieren Sie beispielsweise von der kostenlosen Familienversicherung über ihren Ehemann oder ihre Ehefrau. Das gilt jedoch nur bis zu einem bestimmten Einkommen.

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Ihnen insbesondere Vorteile, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner im Staatsdienst arbeitet, etwa als Beamter. In diesem Fall haben Sie häufig Anspruch auf Beihilfe durch seinen Dienstherrn, sodass sich die Kosten für den Gesundheitsschutz auf ein Minimum reduzieren.

Themen dieser Seite im Überblick
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    GKV

    So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Ehepartner

    Für Sie als Hausfrau oder Hausmann gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten, wie Sie abgesichert sind:

    • Familienversicherung

      Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 505 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mitversichert werden. Wenn sich der Nachwuchs anschließend noch in einer Ausbildung oder im Studium befindet, greift der Schutz sogar bis zum 25. Lebensjahr.

    • Pflichtversicherung

      Verdienen Sie als Hausfrau oder Hausmann mehr als 505 Euro im Monat (Stand 2024), gelten Sie damit als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und müssen sich selbst krankenversichern. Der Beitrag für die GKV liegt bei 14,6 Prozent Ihres Einkommens. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt 1,7 Prozent beträgt.

      Achtung: Bei einem Minijob dürfen Sie bis zu 538 Euro verdienen, um nicht aus der Familienversicherung zu fallen.

    • Freiwillige Krankenversicherung

      Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV kommt für Sie infrage, wenn Sie selbst kein Einkommen vorweisen können, eine Familienversicherung jedoch nicht möglich ist, weil Ihr Ehepartner Privatpatient ist. Für die Beitragsberechnung wird ein Gesamteinkommen von mindestens 1.178,33 Euro im Monat als Basis angenommen. 14,6 Prozent davon plus Zusatzbeitrag müssen Sie an die gewählte Krankenkasse zahlen. Die Kosten tragen Sie als freiwillig Versicherter komplett aus eigener Tasche.

    Diese Möglichkeiten haben Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?
    Mehr Infos zur Gesetzlichen Krankenversicherung

    Regelung für den Übergangsbereich

    Arbeitnehmer, die zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdienen, gelten als Beschäftigte im sogenannten Übergangsbereich (Midi-job). Damit müssen sie niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zahlen als Pflichtversicherte mit einem höheren Einkommen. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag genau ausfällt, wird anhand einer komplexen Formel berechnet.

    BEITRÄGE

    Welche Besonderheiten gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Großteil der Leistungen vorgeschrieben. Dies hat zur Folge, dass es zwischen den Kassen nur geringe Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung gibt. Alle Krankenkassen bieten Ihnen einen medizinischen Grundschutz mit Standardbehandlungen.

    Wie teuer die GKV für Sie als Hausfrau oder Hausmann wird, ist von der Art ihrer gesetzlichen Absicherung abhängig. Während die Familienversicherung für Sie kostenlos ist, ergeben sich zwischen der Pflichtversicherung und der freiwilligen Mitgliedschaft Kostenunterschiede:

    Für einen Hausmann mit zwei Kindern und einer Nebentätigkeit setzt sich der Beitrag in der Pflichtversicherung wie folgt zusammen:

    • Der monatliche Verdienst von 600 Euro reduziert sich durch die Regelung zum Übergangsbereich auf ein fiktives beitragspflichtiges Arbeitsentgelt von 437,51 Euro. Auf Basis dessen fallen als Sockelbeitrag insgesamt 63,88 Euro an (14,6 %).
    • Der Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse beläuft sich auf 1 Prozent, wodurch insgesamt 4,38 Euro hinzukommen.
    • Der Arbeitnehmer zahlt von insgesamt 6,61 Euro pro Monat als Krankenkassenbeitrag. der Arbeitgeber zahlt den übrigen Betrag (61,65 Euro).

    Als freiwillig Versicherter in der GKV gestaltet sich die Beitragsberechnung anders:

    • Da der Mann kein Einkommen hat, wird der Beitrag anhand des Mindesteinkommens von 1.178,33 Euro berechnet, sodass als Sockelbeitrag 172 Euro (14,6 Prozent) fällig werden.
    • Als Zusatzbeitrag (1,7 Prozent) kommen 20 Euro hinzu.
    • Seine Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung (400 Euro im Monat) sind bereits durch das angenommene Mindesteinkommen einberechnet.

    Demnach ergibt sich ein deutlich höherer Beitrag von 192 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Der Pflegebeitrag kommt dabei noch hinzu.

    PKV

    Private Krankenversicherung: Welche Voraussetzungen gelten für Ehepartner?

    Die private Krankenversicherung bietet Ihnen durch Ihre umfassenden und individuell zusammenstellbaren Leistungen einen Top-Gesundheitsschutz. Für Hausfrauen oder Hausmänner ist die private Absicherung jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zugänglich:

    Diese Möglichkeiten haben Ehepartner in der privaten Krankenversicherung.

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?
    • Kein oder geringes Einkommen

      Verdienen Sie im Monat weniger als 450 Euro oder haben Sie kein eigenes Einkommen, können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Vor dem Vertragsabschluss müssen Sie einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen beantworten. Diese sogenannte Gesundheitsprüfung hat Einfluss auf den Beitrag.

    • Beamtenverhältnis des Ehepartners

      Als Ehe- oder Lebenspartner eines Beamten genießen Sie die Vorteile der Beihilfe. Damit beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten, sodass Sie nur noch einen kleinen Teil davon über die PKV selbst absichern müssen. Während die Beihilfe für Beamte meist 50 Prozent beträgt, erhalten Familienangehörige sogar einen Zuschuss von 70 Prozent (Ehepartner) bis 80 Prozent (Kinder).

    • Einkommensgrenze für Beihilfe

      Um von der Beihilfe Ihres verbeamteten Ehepartners zu profitieren, darf Ihr Einkommen maximal 12.000 Euro (Bremen) bis 20.450 Euro (Rheinland-Pfalz) im Jahr betragen. Die Obergrenze unterscheidet sich je nach Bundesland. Für Bundesbeamte gilt, dass das Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung nicht höher als 20.878 Euro sein darf (Stand: Januar 2024).

    AUSWAHL

    Was sind die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Ehepartner?

    Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, dass es für Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung deutliche Unterschiede beim Preis, aber auch bei den Leistungen gibt:

    PKV GKV (pflichtversichert) GKV (freiwillig versichert)
    Beitragsberechnung Abhängig vom Alter und Gesundheits­zustand Prozentualer Anteil vom Einkommen Prozentualer Anteil vom Einkommen (Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro)
    Krankenversicherungs­beitrag (ohne Pflege­versicherung) Ab 230,25 Euro im Monat (ohne Beihilfe)* Für beihilfe­berechtigte Personen ab 125,92 Euro im Monat* 54,60 Euro im Monat (bei einem Gesamt­einkommen von 700 Euro brutto und 1 % Zusatzbeitrag) 183,82 Euro im Monat (auf Basis des Mindest­einkommens und inklusive 1 % Zusatzbeitrag)
    Zuschuss Beihilfe nur für Ehepartner von Beamten Mindestens 50 Prozent des gesamten Kassenbeitrags Nein
    Arzt- und Klinikwahl Frei wählbar Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik
    Leistungen Individuell wählbar Gesetzlich vorgeschrieben Gesetzlich vorgeschrieben
    Medikamente Volle Kostenerstattung Kosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro Kosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro
    Beitragsberechnung
    PKV Abhängig vom Alter und Gesundheitszustand
    GKV (pflichtversichert) Prozentualer Anteil vom Einkommen
    GKV (freiwillig versichert) Prozentualer Anteil vom Einkommen (Mindest­einkommen von 1.187,33 Euro)
    Krankenversicherungsbeitrag (ohne Pflegeversicherung)
    PKV Ab 230,25 Euro im Monat (ohne Beihilfe)* Für beihilfeberechtigte Personen ab 125,92 Euro im Monat*
    GKV (pflichtversichert) 54,60 Euro im Monat (bei einem Gesamteinkommen von 700 Euro brutto und 1 % Zusatzbeitrag)
    GKV (freiwillig versichert) 183,82 Euro im Monat (auf Basis des Mindesteinkommens und inklusive 1 % Zusatzbeitrag)
    Zuschuss
    PKV Beihilfe nur für Ehepartner von Beamten
    GKV (pflichtversichert) Mindestens 50 Prozent des gesamten Kassenbeitrags
    GKV (freiwillig versichert) Nein
    Arzt- und Klinikwahl
    PKV Frei wählbar
    GKV (pflichtversichert) Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik
    GKV (freiwillig versichert) Arzt mit Kassenzulassung, nächstgelegene Klinik
    Leistungen
    PKV Individuell wählbar
    GKV (pflichtversichert) Gesetzlich vorgeschrieben
    GKV (freiwillig versichert) Gesetzlich vorgeschrieben
    Medikamente
    PKV Volle Kostenerstattung
    GKV (pflichtversichert) Kosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro
    GKV (freiwillig versichert) Kosten­erstattung nur für verschreibungs­pflichtige Medikamente + Zuzahlung von 5 bis 10 Euro

    * laut PKV Tarifrechner für eine 37-jährige Frau mit guten Zahnleistungen, Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, 300 Euro Selbstbeteiligung im Jahr und 75 Euro Krankengeld.

    Fazit: Für Sie als Hausmann oder Hausfrau bietet sowohl die GKV als auch die PKV Vorteile. Während Ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung oftmals die Familienversicherung offensteht, können Sie als Ehepartner eines Beamten von der Beihilfe profitieren.

    Sind beide Optionen für Sie nicht möglich, ist der gesetzliche Gesundheitsschutz in der Regel die bessere Wahl. Denn selbst als freiwilliges Kassenmitglied sind die monatlichen Kosten noch deutlich geringer als in der PKV. Wichtig ist, keine vorschnelle Entscheidung zu treffen, sondern beide Optionen gegeneinander abzuwägen.

    Auch wenn die PKV mit ihren Leistungen überzeugt, sollten Hausfrauen und Hausmänner diesen Schritt genau durchdenken. Denn die Entscheidung, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, ist bindend. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    FAQ

    Fragen und Antworten für Ehepartner

    Ehepartner haben mehrere Möglichkeiten für ihre Krankenversicherung: Ist ihr Einkommen höher als 505 € im Monat (oder 538 € bei Minijob), müssen sie sich selbstständig über eine gesetzliche Krankenversicherung absichern. Verdienen sie weniger oder haben sogar gar kein Einkommen, können sie sich kostenlos über die Familienversicherung ihres Partners mitversichern. Ist der Partner in der privaten Krankenversicherung, können Ehepartner auch in die PKV eintreten. Davon profitieren vor allem Ehepartner von Beamten.

    Ehepartner dürfen kostenlos in die Familienversicherung ihres Partners eintreten. Dafür darf ihr Einkommen allerdings nicht die Schwelle von 505 € / Monat überschreiten. Andernfalls müssen sie sich eigenständig krankenversichern.

    Um sich als Ehepartner privat krankenversichern zu können, darf das eigene Einkommen nicht höher als 505 € Monat sein. Ist Ihr Partner verbeamtet, besteht für Sie Anspruch auf bis zu 70 Prozent Beihilfe – allerdings nur, wenn das Einkommen nicht allzu hoch ist. Jedes Bundesland hat hierfür Verdienstgrenzen festgelegt.

    Es gibt nur in einem Fall Besonderheiten bei der Beitragsberechnung: wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Dann wird das Einkommen des privat versicherten Partners unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung berücksichtigt. Verdienen Sie allerdings mehr als Ihr Partner oder mindestens 2.587,50 € /Monat (Stand 2024), erfolgt keine Anrechnung.

    Sind Sie als Hauptverdiener in der privaten Krankenversicherung versichert, können auch Ihre Kinder so versichert werden. Sie brauchen aber einen eigenständigen Vertrag. Ihr Ehepartner kann nur dann in die PKV, wenn dieser weniger als 505 Euro im Monat verdient (oder maximal 538 Euro bei Minijob, Stand 2024) oder nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist.

    Welche Krankenversicherung für den Ehepartner gilt, hängt vom Einkommen ab. Ist er sozialversicherungspflichtig angestellt, ist der PKV-Wechsel ab einem Jahreseinkommen von 69.300 Euro möglich (Stand 2024). Wenn er nichts oder geringfügig verdient, kann er sich ebenfalls privat versichern. Alternativ steht die gesetzliche Krankenversicherung bereit – entweder als kostenlose Familienversicherung oder als freiwillige Versicherung.

    Sind Ehepartner und Kinder privat versichert, haben sie nur dann Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist. Gibt der Arbeitgeber beispielsweise 250 Euro zu den eigenen PKV-Kosten hinzu, bleiben vom maximalen Zuschuss (2024: ca. 421 €) noch 171 Euro übrig, die für die Versicherungskosten der Familie aufgewendet werden können.

    In der PKV gelten besondere Regelungen für Ehe- oder Lebenspartner, die im sogenannten Standardtarif versichert sind. Dort ist die Summe auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt (843 Euro). Ehe- und Lebenspartner zahlen dagegen zusammen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags (1.265 Euro), wenn ihr Gesamteinkommen unter 62.100 Euro/Jahr liegt.

    Hat der ausländische Ehepartner kein oder nur ein geringfügiges Einkommen, kann er über die Familienversicherung des Partners gesetzlich mitversichert werden. Ist der Partner privat versichert, ist nur die private Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Im Vergleich zur Familienversicherung sind diese aber nicht kostenlos.

    Ehepartner eines Beamten haben Anrecht auf die Beihilfe in der privaten Krankenversicherung von bis zu 70 Prozent. Es gelten allerdings bestimmte Einkommensgrenzen, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Ehepartner von Beamten des Bundes dürfen beispielsweise im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung für die PKV nicht mehr als 20.878 Euro verdient haben (Stand 2024).

    Die Kosten der privaten Krankenversicherung für Ehepartner lassen sich nicht pauschal bestimmen. Denn sie hängen vom Alter, vom Gesundheitszustand und von den gewünschten Leistungen ab. Besteht ein Beihilfeanspruch, sind die Beiträge deutlich niedriger als ohne Anspruch.

    Welche Leistungen die private Krankenversicherung Ehepartnern bietet, entscheiden die künftig Privatversicherten selbst. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der für alle Mitglieder nahezu die gleichen Leistungen gelten, legen Privatpatienten ihren Leistungsumfang eigenständig fest. Wer beispielsweise Wert auf hohe Zahnleistungen legt, wählt einfach einen entsprechenden Tarif.

    Erfolgt der Wechsel in die private Krankenversicherung über die sogenannte Ehegattennachversicherung, muss der Tarif dem des Partners gleichen. Bei der Nachversicherung gelten die PKV-Leistungen sofort, es entfallen die sonst üblichen Wartezeiten. Sie ist nur binnen zwei Monate nach der Heirat möglich und wenn der Ehepartner kein Einkommen hat.

    Für Hausfrauen und Hausmänner ist die kostenlose Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner dort versichert ist. Ist der Partner Privatpatient, bleibt die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Welche davon besser ist, hängt davon ab, wie hoch das Leistungsniveau und der Preis sein sollen.

    Es gibt zwei wichtige Verdienstgrenzen für Ehepartner in der PKV: Entweder bleibt das Einkommen unter der Minijobgrenze von 538 Euro/Monat (Stand 2024). Oder das Einkommen muss bei einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung über 69.300 Euro/Jahr liegen, damit der Wechsel in die PKV überhaupt möglich ist.

    In Deutschland gilt die Versicherungspflicht – Jeder muss also krankenversichert sein. Ist der arbeitende Partner privat versichert, können sich Hausfrauen auch für die private Krankenversicherung entscheiden. Diese kann im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung günstiger sein. Sicher ist, dass die PKV ein höheres Leistungsniveau bietet.

    Endet eine Ehe in Scheidung, behalten die ehemaligen Partner und Kinder ihre Versicherung bei. Sie müssen sich also keinen neuen Versicherer suchen. Bei Beamten muss allerdings beachtet werden, dass nach der Scheidung die Beihilfe für die nicht-verbeamtete Person wegfällt. Die PKV wird deutlich teurer, sodass sich gegebenenfalls ein Wechsel lohnt.

    Ist der arbeitende Ehepartner gesetzlich versichert, gilt für den Partner ohne Einkommen die kostenlose Familienversicherung. In der privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge für das Ehepaar aus dem gemeinsamen Einkommen gezahlt werden. Reicht dieses nicht aus, kann der arbeitslose Partner ALG II beantragen. Seine PKV-Kosten übernimmt dann das Jobcenter.

    Ob Sie als Ehepartner eines Beamten besser in die PKV oder GKV gehen, hängt davon ab, ob Sie einen Beihilfeanspruch haben. Bekommen Sie Beihilfe, können Sie sich in der privaten Krankenversicherung günstig versichern. Zahlen Sie dagegen den vollen Beitrag, lohnt sich ein Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

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