DIPLOMATEN
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Private Krankenversicherung für Diplomaten: Sinnvoll oder unnötig?
In Deutschland gilt für alle Einwohner die Pflicht zur Krankenversicherung. Auch Personen aus dem Ausland, die länger als zwölf Monate in Deutschland leben und arbeiten, müssen eine Krankenversicherung haben. Dies gilt für alle, außer für ausländische Diplomaten, die in Deutschland arbeiten. Wenn Sie als Diplomat in der Bundesrepublik leben und arbeiten, sind Sie befreit von der Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Welche Vorteile Ihnen eine Krankenversicherung bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Sind Sie als Beamter bereits versichert und nun als deutscher Diplomat im Ausland tätig, sollten Sie ebenfalls den Leistungsumfang Ihrer privaten Krankenversicherung prüfen. Denn der Schutz einer privaten Krankenversicherung (PKV) endet oft an der EU-Grenze.
Sie liebäugeln mit einer günstigen Expat-Versicherung für Ihre Zeit im Ausland? Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.
IN DEUTSCHLAND
Private Krankenversicherung für ausländische Diplomaten in Deutschland
Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland betrifft auch Personen aus dem Ausland, die in Deutschland leben und arbeiten. Dazu gibt es folgende, allgemeine Regelung, die sich nach den Regelungen zur Versicherungspflicht aus dem fünften Sozialgesetzbuch richtet (SGB V, §5)
Wer länger als zwölf Monate in Deutschland lebt und arbeitet, muss eine Krankenversicherung abschließen. Der Schutz muss mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Spätestens 31 Tage nach der Einreise sollten der Versicherungsschutz vorliegen.
Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn Sie als Ausländer einen Diplomatenpass besitzen, denn Diplomaten sind von dieser Krankenversicherungspflicht befreit.
Trotzdem sollten Sie nicht auf diese wichtige Absicherung verzichten. Denn bei Unfall oder Krankheitsfall müssen Sie die Behandlungskosten ansonsten selbst bezahlen – oft auch für Ihre Familie. Und dies kann unerwartet teuer werden. Denken Sie zudem an schwierige Krankheits- oder Verletzungsfälle, die einen Rücktransport in Ihr Heimatland erforderlich machen. Eine gute Krankenversicherung zahlt dafür die Kosten.
Private Krankenversicherung für ausländische Diplomaten: Was gehört zu den Leistungen?
Wenn Sie sich für Ihren diplomatischen Dienst in Deutschland krankenversichern, sollten folgende Punkte im Vertrag geregelt sein:
- Der Versicherungsschutz muss in allen EU-Staaten sowie in den Schengen-Staaten gültig sein.
- Bei einer Laufzeit von maximal fünf Jahren sind Sie auch in Nicht-EU-Ländern sowie in Ihrer Heimat krankenversichert.
- Mindestens 30.000 Euro sollte die Versicherungssumme umfassen.
- Der Krankenversicherungsschutz muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gelten, ebenso bei Durchreise durch einen Staat.
IM AUSLAND
Private Krankenversicherung für deutsche Diplomaten im Ausland
Wenn Sie für das Auswärtige Amt tätig sind, sind Sie als Beamter in der Regel privat krankenversichert. Je nachdem, wie Ihr Vertrag oder Ihre familiäre Situation aussieht, erhalten Sie dann eine Beihilfe zu den Arztkosten von 50 bis 80 Prozent.
Auch bei einer Entsendung ins Ausland kommt die Beihilfe des Bundes für 50 Prozent der anfallenden Kosten auf. Viele Krankenversicherungen begrenzen die Summe auf den Betrag, der im Inland entstanden wäre. Den übrigen Teil müssen Sie mit einem Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung absichern.
Wichtige Leistungen einer Krankenversicherung für Diplomaten
Die Krankenversicherung für deutsche Diplomaten im Ausland muss in erster Linie die Funktion einer Auslandsreisekrankenversicherung erfüllen. Dazu gehört die Kostenerstattung für:
Außerdem gehört unbedingt eine Reiserücktransportversicherung dazu. Idealerweise sollte Ihr Krankenversicherer die Kosten für diese Leistung auch dann erstatten, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist und nicht nur, wenn eine Notwendigkeit besteht.
Eine weitere wichtige Leistung, die eine gute Krankenversicherung für Diplomaten ausmacht, sind die Absicherung von Zahnbehandlungen und Zahnersatz.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Auslandskrankenversicherung in Nicht-EU-Ländern gilt und wenn Sie in Drittländer reisen. Dieses Details wird häufig übersehen. Andernfalls endet der Krankenversicherungsschutz, sobald Sie Ihren Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen.
TIPP
Absicherung von Angehörigen, die zu Besuch sind
Krankheiten oder Verletzungen können auch Ihre Angehörigen betreffen, die nur vorübergehend in Deutschland zu Besuch sind. Wenn diese keine eigene Reisekrankenversicherung haben, ist es ratsam, dass Sie sich darum kümmern. Kommen Sie aus einem Nicht-EU-Land, dann ist diese Krankenversicherung der Familienangehörigen von Diplomaten eine Verpflichtung. Einige Versicherungsprodukte sind für einen kurzzeitigen Schutz gedacht. Sprechen Sie dazu gern mit unseren Versicherungsberatern.
Ist eine Incoming-Versicherung eine Option?
Einige Unternehmen bieten für ausländische Versicherungsnehmer sogenannte Incoming-Versicherungen an. Incoming steht für Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und einen zeitlich begrenzten Aufenthalt geplant haben, etwa Sprachschüler, Promotionsstudenten, Au-pairs oder Geschäftsreisende.
Die Incoming-Versicherung für den Krankenschutz ist jedoch eher eine Reiseversicherung. Sie gilt für eine Dauer von 93 Tagen bis maximal fünf Jahre. Der Leistungsumfang entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Versicherer zahlt also für Arztbehandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
Altersrückstellungen werden bei den Incoming-Angeboten nicht gebildet. Diese Beitragsanteile sind in der PKV üblich und federn dort die Beitragssteigerungen im Alter ab. Da diese Anteile fehlen, ist der Versicherungsbeitrag günstig im Vergleich zu einem PKV-Tarif.
Familienangehörige sind weder in der PKV noch bei Incoming-Versicherungen automatisch mitversichert. Dies bietet nur eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. In den privaten Versicherungen müssen sie extra angemeldet werden.
Ist eine Expat-Versicherung günstig für den Auslandsaufenthalt?
Genau so, wie es eine Incoming-Krankenversicherung gibt, gibt es das entsprechende Pendant für Auswanderer und Geschäftsreisende, die Deutschland verlassen und sich für längere Zeit im Ausland niederlassen – meist aus beruflichen Gründen.
Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung leistet wesentliche Dinge, die eine gesetzliche Krankenkasse ebenfalls abdeckt. Sie erstattet beispielsweise ambulante und stationäre Behandlungen und Operation, Verbandsmaterial sowie Medikamente. An eine private Krankenversicherung für Beamte reicht der Leistungsumfang jedoch nicht heran.
So werden bei Zahnbehandlungen in der Regel nur schmerzstillende Maßnahmen gezahlt und beim Zahnersatz beschränkt sich die Kostenerstattung oft auf eine Höchstgrenze.
Gesundheit ist das große Plus
Eine weitere Hürde sind die Gesundheitsfragen, die zum Vertragsabschluss gehören. Bei der Gesundheitsprüfung für die Expat-Krankenversicherung kommen Sie möglicherweise schlechter weg, als bei Ihrem Abschluss der PKV für Beamte. Die Folge ist eine Versicherung, die aufgrund von Risikozuschlägen sehr teuer ist oder bestimmte Leistungen ausschließt. Im schlechtesten Fall lehnt Sie der Versicherer ab. Was dann?
Prüfen Sie daher vor einem verbindlichen Vertragsabschluss genau, ob Sie mit einer Expat-Versicherung wirklich günstiger versichert sind. Fragen Sie dazu auch gern unsere Versicherungsberater, ob mit einer solchen Police es Versicherungslücken oder mögliche Nachteile für die PKV-Kosten im Alter geben kann.
KOSTEN
PKV für Diplomaten: Wonach richten sich die Kosten?
Die genaue Höhe der Prämien für eine PKV mit Auslandskrankenschutz hängen, wie üblich, von persönlichen Faktoren ab:
Wenn Sie bereits eine private Krankenversicherung haben, sollten Sie vor Ihren Dienst im Ausland prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz ausreicht.
Vielleicht hilft der Wechsel in einen anderen Tarif, um den Krankenschutz für den Auslandsaufenthalt in vollem Umfang zu nutzen.
Sprechen Sie dazu gern mit unseren Versicherungsberatern und lassen Sie sich kostenlos ein Angebot erstellen.
FAZIT
Private Krankenversicherung abschließen: Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie als Diplomat aus dem Ausland nach Deutschland kommen, können Sie freiwillig jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten. Die Versicherungspflicht gilt für Sie nicht. Eine Absicherung für sich und vor allem für Ihre Familienangehörigen ist jedoch empfehlenswert.
Als deutscher Diplomat haben Sie als Beamter einen Anspruch auf Beihilfe. Vor Ihrem Dienst im Ausland sollten Sie prüfen, welche Leistungen die Beihilfe abdeckt und ob Ihre Krankenversicherung Ihnen im Ausland den gewohnten Schutz gewährt.
Viele persönliche Faktoren wie Gesundheit, Beruf, Alter sowie das Herkunftsland bzw. das Zielland (Stichwort EU oder Nicht-EU), Versicherungssumme, Selbstbehalt oder der Umgang mit Altersrückstellungen spielen bei der Gestaltung Ihrer Krankenversicherung eine Rolle. Weil es sehr viele Details zu beachten gibt, die den optimalen Versicherungsschutz ausmachen, empfehlen wir Ihnen, eine Beratung bei unseren Versicherungsexperten zu nutzen.
Nach Angabe einiger persönlicher Eckdaten erhalten Sie ein persönliches Angebot. In der Beratung klären Sie weitere Details und erhalten einen Überblick über die Versicherungsmöglichkeiten sowie über Risiken. So treffen Sie für sich die beste Entscheidung.
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