FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG

Freiwillige Kranken­versicherung: Die Qual der Wahl.

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Freiwillige Kranken­­­versicherung - Nutzen Sie Ihre Wahl­­­möglich­keiten

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungs­pflicht. Die meisten Versicherten sind hierzulande automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Personen, die nicht versicherungs­­pflichtig sind, können sich entweder freiwillig in der GKV versichern oder eine private Kranken­versicherung (PKV) abschließen.

Die PKV bietet sowohl bei den Leistungen als auch bei den Kosten viele Vorteile. Sie wird daher von Personen, die die Wahlfreiheit haben, häufig der gesetzlichen Versicherung vorgezogen.

Themen dieser Seite im Überblick
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    BERUFSGRUPPEN

    Wer kann sich freiwillig krankenversichern?

    Bis 2009 gab es für manche Berufsgruppen in Deutschland noch eine allgemeine freiwillige Krankenversicherung. Das bedeutet, dass die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse generell freiwillig war. Heute muss sich jedoch jeder Bürger krankenversichern.

    Personen, die nicht versicherungs­pflichtig sind oder deren Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse endet, müssen sich daher um eine Versicherung kümmern. Sie können dabei entweder freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden oder der privaten Krankenversicherung beitreten.

    • Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer
      Angestellte *
    • Krankenversicerung für Selbstständige
      Selbstständige
    • Krankenversicherung für Studenten
      Studenten
    • Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig
      Freiberufler
    • Lassen Sie sich beraten
      Ärzte

    *Angestellte benötigen müssen die Voraussetzungen der Privaten Krankenversicherung erfüllen.

    Für viele dieser Personengruppen bieten die Privatversicherungen spezielle, günstige Tarife an, die sich durch ein umfassenderes Leistungsspektrum auszeichnen.

    Insbesondere wenn die gesetzliche Krankenversicherung teurer als die PKV ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Gerade in Zeiten der Zwei-Klassen-Medizin ist ein privater Schutz für die Gesundheit der freiwilligen Krankenversicherung bei einem gesetzlichen Anbieter oftmals vorzuziehen.

    VORAUSSETZUNGEN

    Gesetzliche Bestimmungen

    Der Begriff „freiwillige Kranken­versicherung“ ist dem Sozialgesetzbuch (SGB) V entnommen. Er ist relevant, wenn entweder ein Versicherungsverhältnis bei einer Krankenkasse endet oder jemand, der nicht gesetzlich versicherungspflichtig ist, sich bei der GKV versichern möchte. Im SGB V ist hier auch die Rede von einer sogenannten Versicherungs­berechtigung.

    Jeder, der als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist und eine bestimmte Vorversicherungs­zeit erfüllt hat, kann freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Dabei spielt es keine Rolle, wieso die Person pflichtversichert gewesen war. Auch Verbraucher, die nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind, können die freiwillige Kranken­versicherung bei der GKV nutzen.

    Um Mitglied der freiwilligen Krankenversicherung zu werden, muss die Person in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate oder direkt vor Ende der Versicherungs­pflicht ein Jahr lang bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.

    KOSTEN

    Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung

    Im Unterschied zur Pflichtversicherung in der GKV werden bei der freiwilligen Krankenversicherung nicht nur das Arbeitsentgelt als Einkommen gezählt, sondern generell alle Einnahmen bis zur Beitrags­bemessungs­grenze. Dazu zählen Kapitaleinnahmen und Einkünfte aus Vermietung sowie Verpachtung. Dies gilt für freiwillig versicherte Selbstständige, Freiberufler und Rentner.

    Bei Selbstständigen wird das Einkommen zunächst geschätzt, wobei der letzte Einkommens­steuerbescheid herangezogen wird. Stehen die Einnahmen durch den neuesten Bescheid fest, können Selbstständige zu viel gezahlte Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zurückfordern. Umgekehrt müssen sie nachzahlen, wenn sie mehr als geschätzt verdient haben.

    Es ergeben sich die folgenden maximalen Kosten für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV:

    Berufsgruppen Monatsbeitrag
    Angestellte 843,52 Euro
    Selbst­ständige ohne Kranken­geld 812,48 Euro
    Selbst­ständige mit Kranken­geld 843,52 Euro
    Studenten (studentische Versicherung) 82,99 Euro (ohne Zusatzbeitrag)
    Freiwillig versicherte Studenten 164,97 Euro (ohne Zusatzbeitrag)

    *Ohne Pflegeversicherung, Stand Januar 2024

    Tipp: Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung hängen stark vom Zusatzbeitrag ab, den die Krankenkassen individuell festlegen. Wechseln Versicherte zu einer günstigen Krankenkasse, können sie daher ihre Ausgaben für die Krankenversicherung deutlich reduzieren.

    EIN- UND AUSTRITT

    Beginn und Ende der freiwilligen Krankenversicherung

    Krankenversicherung für Familien
    • Die freiwillige Versicherung beginnt, sobald das Ende der Pflichtversicherung oder Familienversicherung eintritt, ansonsten mit dem Datum des Beitritts. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro brutto jährlich) werden von ihrer Krankenkasse informiert, wenn die Möglichkeit zum Wechsel von der Pflicht- in die freiwillige oder private Versicherung besteht.

    • Handeln sie nicht, wird zunächst die Versicherungszeit als freiwillige Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse fortgesetzt. Ein Wechsel in die PKV ist dennoch jederzeit möglich.

    • Die freiwillige Krankenversicherung endet durch die schriftliche Kündigung, den Abschluss einer Pflichtversicherung, den Beginn der Familienversicherung oder den Tod. Die Krankenversicherung kann nur bei Nachweis einer anderen, anschließenden Versicherung aufgelöst werden.

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    Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

    Jenny Gebel

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      Aktualisiert am 4. Januar 2024

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