Familienversicherung - wo versichere ich mein Kind?

Familienversicherung - wo ist das Kind zu versichern?

Mit der Geburt eines Kindes stellt sich bei Paaren, in denen ein Partner gesetzlich und der andere privat versichert ist, häufig die Frage wie das Kind am besten zu versichern ist. Denn während für die Familienversicherung kein extra Beitrag zu entrichten ist, bietet die private Krankenversicherung meist einen größeren Leistungsumfang.

Doch nicht immer ist eine Familienversicherung überhaupt möglich, andererseits spielt auch die Kinderzahl eine große Rolle bei der Entscheidung welche Versicherungsart man wählt.

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze und Wahlrecht

Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung, der andere in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, dann stellt sich oft die Frage, wie das Kind versichert werden soll. Allgemein ist es so, dass das Kind keinen Anspruch auf Familienversicherung hat, wenn der privat versicherte Partner ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte. Verdient der gesetzlich versicherte Partner allerdings mehr oder fällt das Einkommen des privat Versicherten unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann kann das Kind wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit das Kind entweder bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu versichern.

Aufnahmepflicht bei der privaten Krankenversicherung

Der private Krankenversicherer muss das Kind aufnehmen, sofern dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beantragt wird. Dies hat den Vorteil, dass eine Gesundheitsprüfung entfällt und keine Risikozuschläge fällig werden – selbst dann, wenn das Kind etwa an angeborenen Krankheiten leidet.

Das Kind darf allerdings nicht in einem höheren Tarif als das versicherte Elternteil versichert werden. Das heißt, ist beispielsweise die Mutter im Basistarif versichert, darf das Kind nicht in den Standardtarif eingestuft werden. Wählt man hingegen einen anderen Tarif etwa bei einem anderen Anbieter, kann dieser auf eine Gesundheitsprüfung und ggf. Risikozuschläge bestehen.

Wie funktioniert die Familienversicherung?

Kind privat oder gesetzlich versichern?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Mitversicherung des Kindes grundsätzlich kein Problem. Das Kind wird über einen Elternteil familienversichert und hat damit alle Ansprüche auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistung plus eventuelle Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse. Bezieht das Kind ein eigenes Einkommen, das über 365 Euro monatlich (Stand 2011) liegt, hat es keine Anspruch mehr auf Familienversicherung. Einzige Ausnahme bilden die sogenannten Mini-Jobs. Hier darf das Einkommen bei bis zu 400 Euro monatlich liegen.

Grundsätzlich gilt die Familienversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Einnahmen über 400 Euro monatlich erzielt, verlängert sich dies bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums, freiwilligen ökologischen oder sozialen Jahrs, bzw. wenn das Kind Wehr- oder Zivildienst absolviert, kann die Familienversicherung auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen bleiben.

Darüber hinaus ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn das Kind im Sinne des neunten Buches Sozialgesetzbuch behindert ist und nicht in der Lage sich selbst zu versorgen.

Auch Ehegatten können in der gesetzlichen Krankenversicherung mit familienversichert werden, wenn ihr Einkommen die oben genannten Werte nicht überschreitet. Ist der Ehegatte selbstständig tätig, so darf die ausgeübte Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeführt, also mehr als 18 Stunden wöchentlich umfassen. Hier urteilt allerdings die Krankenkasse inwiefern die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienmitversicherung gegeben sind.

 

Private Krankenversicherung für Kinder

In der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied, egal ob Ehegatte oder Kind, eigenständig versichert werden. Das heißt, dass gerade bei mehreren Kindern die Versicherungsbeiträge schnell eine finanzielle Belastung darstellen können, während die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung keinen zusätzlichen Beitrag erfordert. Jedoch besteht bei der privaten Krankenversicherung ein umfangreicheres Leistungsangebot. So werden in den meisten Tarifen beispielsweise Heilpraktikerleistungen erstattet, was für immer mehr Eltern ein entscheidendes Argument bei der Wahl der Versicherungsart ist. Auch erhält man üblicherweise schneller einen Termin bei einem Facharzt, wenn man Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist. Gerade für berufstätige Eltern, die auch Arzttermine mit dem Kind genau planen müssen, ist die private Krankenversicherung für Kinder ein entscheidender Vorteil.

Wie wähle ich einen Tarif für mein Kind?

Es ist nicht notwendig das Kind beim eigenen Anbieter zu versichern. Manchmal hat es Vorteile sich einen anderen Anbieter zu suchen, etwa wenn die Versicherungsbeiträge in einem anderen Tarif wesentlich günstiger sind. Hierbei sollte man allerdings darauf achten, dass trotz eines günstigen Preises auch ein entsprechendes Leistungsangebot vorhanden ist. Zudem sollte man überdenken, welcher Selbstbehalt sich bei der Versicherung des Kindes wirklich lohnt. Denn Kinder werden häufiger krank und es entstehen dadurch eher Kosten, die über den Selbstbehalt aufgebracht werden müssen. Hinzu kommt, dass bei der Wahl eines anderen Anbieters für gewöhnlich eine Gesundheitsprüfung verlangt wird. Werden hierbei Erkrankungen festgestellt, können sich die Versicherungsbeiträge sehr schnell durch Risikozuschläge erhöhen. Hier lohnt es sich genau zu überlegen und ggf. den Rat eines unabhängigen Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen.

Vergleich PKV und GKV

Gerade wenn ein Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und der andere in der privaten, fallen schnell die Unterschiede beim Leistungsangebot auf. Doch auch in anderen Punkten unterscheiden sich die beiden Versicherungsmodelle, zum Beispiel bei der Beitragsrückerstattung, Perspektiven im Alter und Wechsel des Anbieters. Erfahren Sie mehr zu den Unterschieden und vergleichen Sie die Leistungen von GKV und PKV direkt.

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