ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

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Die Zahnzusatz­versicherung

Gerade beim Zahnarzt bieten die Krankenkassen immer weniger Unterstützung. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie so einen großen Teil der Zahnbehandlungskosten selbst übernehmen. Die Zahnzusatzversicherung stellt daher eine besonders wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dar.

Bei Zahnersatz zahlen Kassenpatienten ohne Zahnzusatzversicherung durchschnittlich 865 Euro aus eigener Tasche.

Abhängig davon, was Sie sich von Ihrer Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen wünschen, stehen Ihnen unterschiedliche Tarife zur Auswahl. Diese unterscheiden sich preislich stark voneinander – von wenigen Euro bis über 50 Euro im Monat ist alles möglich. Vergleichen Sie daher im Vorfeld mehrere Zahnzusatzversicherungen miteinander, um den persönlich besten Schutz zu finden.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Leistungen

    Zahnzusatz­versicherung: Welche Leistungen hat sie?

    Von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie für Behandlungen an Ihren Zähnen nur einen Festzuschuss von 60 Prozent bis 75 Prozent der Regelversorgung erwarten. Die private Zahnversicherung kommt dagegen im vereinbarten Umfang für eine Vielzahl an wichtigen Behandlungen auf. Je nach Tarif reduzieren Sie somit Ihre Kosten beim Zahnarzt auf 0 Euro.

    Wem diese leistungsstarken Angebote zu teuer sind, kann auch eine geringere Erstattung vereinbaren. Experten raten dazu, dass die Zahnzusatzversicherung mindestens 75 Prozent des verbleibenden Eigenanteils übernehmen sollte.

    Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung lassen sich in drei Bereiche einteilen:

    Wer benötigt welche Krankenversicherung?

    Zu den Zahnbehandlungen zählen verschiedene Leistungen des Zahnarztes wie eine professionelle Zahnreinigung, KunststofffüllungWurzelbehandlung und weitere prophylaktische Maßnahmen wie Versiegelungen sowie sonstige Zahnvorsorge. Auch hier müssen Sie jeweils einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Allerdings hält sich die finanzielle Belastung oftmals in Grenzen. Prüfen Sie daher, ob Sie diesen Bereich gegen einen Aufpreis mit Ihrer Zahnzusatzversicherung abdecken wollen.

    Mit der Zahnzusatzversicherung können Sie sich die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen sichern. Allerdings ist dieses Leistungsplus nur für Kinder sinnvoll, bei denen die Fehlstellung noch nicht diagnostiziert ist. Sobald Handlungsbedarf im Bereich der Kieferorthopädie festgestellt wurde, zahlt die Versicherung in der Regel für die Behandlung nicht mehr.

    Ihre Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen festen Zuschuss von maximal 75 Prozent der Standardversorgung (Bonusheft-Stempelnachweis über zehn Jahre). Hierbei ist unerheblich, ob Sie einen einfachen Zahnersatz oder eine Variante wählen, die auch optisch akzeptabel für Sie ist. Die Höhe des Zuschusses ändert sich dabei nicht. Eine Ausnahme stellt der Härtefall bei Personen mit geringem Einkommen dar. Verdient beispielsweise ein Alleinstehender weniger als 1.358 Euro brutto im Monat (Stand 2023), übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Standardversorgung komplett.

    Die Zahnzusatzversicherung schützt Sie bei Zahnersatz (zum Beispiel Implantate) vor der zum Teil immensen finanziellen Belastung. Je nach Anbieter zahlen Sie dann keinen Cent dazu. Achten Sie jedoch darauf, keinen Tarif zu wählen, der Ihnen nur die Verdopplung des Festzuschusses der GKV verspricht. Gerade dann, wenn Sie Wert auf eine höherwertige Behandlung legen, bleiben Sie bei solch einer Zahnzusatzversicherung noch immer auf einen großen Teil der Kosten sitzen.

    Welche Kosten und Eigenanteil haben einzelne Zahnleistungen?

    Welche Kosten bei verschiedenen Zahnproblemen auf Sie bei einem 60-prozentigen Festzuschuss zukommen, zeigt die folgende Übersicht:

    Befund Behand­lung Kosten Eigenanteil
    Zahn­lücke mit zwei neben­einander fehlenden Zähnen Regel­versor­gung: Metallische Voll­krone, provi­sorische Krone 896 Euro 359 Euro
    Frontal­zahn­lücke Regel­versor­gung: Verblend­krone, provi­sorische Krone 1.096 Euro 443 Euro
    Zahn­lücke mit einem fehlenden Zahn Höher­wertige Ver­sorgung: Implantat mit vollständig verblen­deter Metall-Keramik-Krone 4.310 Euro 3.917 Euro

    Kosten

    Zahnzusatz­versicherung im Test: Was kostet eine Zahnzusatz­versicherung?

    Eine Top-Zahnzusatz­versicherung kostet für einen 30-Jährigen zwischen 15 Euro und 24 Euro im Monat. Das zeigt zumindest der aktuelle Test des Wirtschaftsmagazins Focus-Money in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut. Dafür wurden im Sommer 2021 fast 100 Zahnzusatzversicherungen hinsichtlich ihrer Leistungen bei Zahnersatz und ihrer Kosten verglichen.

    Als beste Zahnzusatzversicherung schneiden im Test gleich sieben Tarife ab. Weitere vier Angebote erreichen eine herausragende Bewertung. 15 sind sehr gut. Die Top 7 besteht aus:

    Zahn­zusatz­­ver­sicherung Monats­beitrag 30-Jährige(r) Monats­beitrag 50-Jährige(r)
    DFV – „DFV-ZahnSchutz Exklusiv“ 24,00 Euro 45,50 Euro
    Allianz – „DentalBest“ 21,92 Euro 36,68 Euro
    Barmenia – „Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus“ 18,50 Euro 42,70 Euro
    Münchener Verein – „Deutsche ZahnVersicherung Premiumschutz“ 24,32 Euro 37,77 Euro
    Nürnberger – „Z100“ 23,50 Euro 50,00 Euro
    SDK – „Zahn 100“ 14,57 Euro 39,90 Euro
    Württembergische – „ZE90 + ZBE“ 23,31 Euro 39,79 Euro

    Test

    Welcher Anbieter hat die beste Zahnzusatzversicherungen bei Stiftung Warentest?

    Generell ist das Leistungsniveau bei vielen Versicherern hoch. So hat die Stiftung Warentest in ihrem neuesten Zahnzusatzversicherung Vergleich im Mai 2022 rund 270 Tarife überprüft. Von ihnen überzeugt im Test mehr als jeder dritte. Die besten Bewertungen erhalten dabei unter anderem:

    • 1
      Barmenia

      Mit den Tarifen: „Mehr Zahn 100“ und „Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge Bonus“

    • 2
      Bayerische

      Mit den Tarifen: „Zahn Prestige“ und „Zahn Prestige Plus“

    • 3
      Berlin Direkt

      Mit dem Tarif: „DLZ“

    • 4
      DA Direkt

      Mit dem Tarif: „Zahnschutz Premium Plus“

    • 5
      Gothaer

      Mit dem Tarif: „MediZ Duo 100“

    • 6
      Münchener Verein

      Mit dem Tarif: „ZahnGesund 100“

    • 7
      Nürnberger

      Mit dem Tarif: „Z100 (Komfort 100)“

    • 8
      SDK

      Mit dem Tarif: „Zahn 100“

    • 9
      VRK

      Mit dem Tarif: „ZZ Exclusive“

    Eine Beratung zum Thema Krankenversicherung ist wichtig

    Im Schnitt zahlen Sie für diese Zahnzusatzversicherungen dem Vergleich zufolge zwischen 25 Euro und 76 Euro im Monat, wenn Sie den Vertrag im Alter von 43 Jahren abschließen und 30 Jahre lang behalten.

    Wichtig

    Was ist beim Abschluss der Zahnzusatz­versicherung zu beachten?

    • Versicherung leistet nicht bei bekannten Zahnproblemen

      Für eine Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich entscheiden, bevor ernsthafte Probleme mit Ihren Zähnen auftreten. Bereits begonnene oder in die Wege geleitete Behandlungen werden von der Versicherung nicht übernommen. Dabei reicht es bereits, wenn der Handlungsbedarf in Ihrer Patientenakte vermerkt ist.

    • Wartezeit

      Die Zusatzversicherung leistet erst nach Ablauf einer Wartezeit, unabhängig davon, ob Sie eine Zahnreinigung oder Zahnersatz brauchen. Häufig liegt sie bei acht Monaten. Je früher Sie den Schutz vereinbaren, desto eher können Sie auf die Erstattungen der Versicherung zählen.

    • Zahnstaffel

      Beachten Sie, dass die Kostenübernahme in ersten Jahren oft auf bestimmte Höchstsummen begrenzt ist. Hier gibt es jedoch deutliche Unterschiede zwischen den diversen Anbietern, sodass sich ein genauer Leistungsvergleich empfiehlt.

    • Gesundheits­fragen

      Beim Antrag der Zahnversicherung dürfen Sie Zahnleiden nicht verschweigen. Findet der Versicherer heraus, dass Sie fehlerhafte Angaben gemacht haben, darf er den Vertrag kündigen. Sie müssen dann bereits erfolgte Zahlungen der Versicherung erstatten.

    • Beitrags­berechnung

      Die Versicherer unterscheiden sich darin, wie sie die Beiträge berechnen. Einige Zahnzusatzversicherungen sind daher im Vergleich zu anderen sehr günstig. Die Kosten steigen jedoch mit dem Alter kontinuierlich an. Bei den teureren Anbietern bleibt die Prämienhöhe dagegen vergleichsweise stabil. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld, wie sich der Beitrag im Alter verändert.

    Tipp: Legen Sie bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung Wert auf ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Damit gehen Sie sicher, dass Ihre Zusatzversicherung genau zu Ihren Wünschen an den Kostenschutz passt und Sie dafür nicht zu viel bezahlen.

    Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

    Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten der Zahnbehandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt. Dabei kann es sich um hochwertigeres Material für Zahnfüllungen handeln, um ein modernes Verfahren der Wurzelbehandlung oder um Maßnahmen, die der Zahnästhetik dienen, zum Beispiel Bleaching. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Zahnbehandlung im Tarif aufgeführt ist.

    Zu den Leistungen, die Versicherte für Prophylaxe erwarten können, gehören die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierung, Prothesenpflege und das Entfernen von Zahnstein. Welche Prophylaxe-Maßnahmen Ihre Zahnzusatzversicherung übernimmt, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem gewählten Tarif ab.

    Fehlende Zähne deuten ein höheres Risiko an, dass Zahnersatz und eine umfangreiche Zahnbehandlung notwendig werden. Das Gebiss scheint schon vor Vertragsabschluss behandlungsbedürftig zu sein. Viele Versicherer bieten dennoch die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Je nach Zustand berechnen sie eventuell einen Risikozuschlag. Die monatlichen Beiträge sind dadurch etwas höher.

    Ein Gebiss, das heute gesund ist, braucht mit hoher Wahrscheinlichkeit später doch einmal Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen geringen Anteil der Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bei gesunden Zähnen, um eine bessere Versorgung bei Prophylaxe sowie hochwertigen Zahnersatz zu erhalten. Außerdem gilt: Früher Abschluss – geringere Kosten.

    Der Tarif sollte einen uneingeschränkten Kostenschutz bei Zahnersatz wie Implantaten, Kronen und Brücken bieten. Bei der Zahnbehandlung sollte die Versicherung die Kosten für ästhetische Kunststofffüllungen übernehmen sowie für Wurzel- und Parodontitisbehandlungen. Eine professionelle Zahnreinigung rundet den optimalen Tarif ab.

    Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit können Versicherte die Leistung unmittelbar nach Vertragsabschluss beanspruchen. Doch Vorsicht! Einige Versicherer bieten in den ersten Jahren ein eingeschränktes Leistungspaket. So kann beispielsweise die Erstattungssumme begrenzt sein.

    Bei Zahnzusatzversicherungen mit Wartezeit können Versicherte erst nach Ablauf dieser Frist mit dem Versicherungsschutz rechnen.

    Ja, Experten empfehlen gerade den Versicherungsabschluss in jüngeren Jahren. Zum einen bezahlen Versicherer oft nicht für Beschwerden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden. Wird der Vertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen, zu dem keine Zahnprobleme vorliegen, ist der Versicherungsschutz am größten. Zum anderen sind die Beiträge für junge Versicherte niedriger.

    Experten empfehlen den Abschluss der Zahnzusatzversicherung zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr. In dieser Altersspanne sind die Zähne meistens noch in einem Top-Zustand. Laut Statistiken steigt danach die Wahrscheinlichkeit, dass Zahnersatz nötig wird. Wer eine Zahnzusatzversicherung hat, noch bevor der Zahnarzt Behandlungsbedarf feststellt, schöpft die Vorteile der Versicherung voll aus.

    Das kommt auf den Tarif an. Es gibt verschiedene Modelle der Kostenübernahme. Einige Versicherer verdoppeln lediglich den Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Andere zahlen nur einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtkosten. Wiederum andere Tarife bieten eine Kostenübernahme von 100 Prozent. Sie sind jedoch deutlich teurer bei den monatlichen Beiträgen.

    Die Höhe der monatlichen Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Alter bei Versicherungsabschluss, dem Tarif und den darin enthaltenden Leistungen sowie dem Zustand der Zähne. Jüngere Versicherte müssen mit etwa 20 Euro monatlich rechnen, Leute ab 30 Jahren zahlen etwa 30 Euro bis 40 Euro.

    Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, wenn sie auf die Bedürfnisse der Kinderzähne zugeschnitten ist. Nicht Zahnersatz, sondern Kieferorthopädie ist bei ihnen ein wesentlicher Punkt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten bei Kindern nur bei stark ausgeprägten Fehlstellungen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte auch leichte Zahnfehlstellungen sowie die Kosten von hochwertigen Behandlungen absichern.

    Grundsätzlich können Sie die Kosten als Vorsorgeaufwendungen in der Steuer angeben. Für diesen Posten gibt es jedoch Höchstbeträge. Bei Arbeitnehmern erkennt das Finanzamt maximal 1.900 Euro an, bei Selbstständigen 2.800 Euro. Diese Höchstsummen werden meist schon von anderen Versicherungen ausgefüllt, sodass die Kosten nicht wirklich steuerlich absetzbar sind.

    Ja, das ist möglich. Einige Beitragsanpassungen sind sogar Teil des Vertrages, zum Beispiel die Erhöhung der monatlichen Beiträge mit zunehmendem Alter. Auch die veränderten Kosten bei den Methoden der Zahnbehandlung können zu Beitragsanpassungen führen. Wann und wie oft eine Beitragsanpassung erfolgt, entscheidet jede Versicherung selbst.

    Hat der Zahnarzt einen Behandlungsbedarf festgestellt, ist es in der Regel zu spät für eine Zahnzusatzversicherung. Zumindest wird die Versicherung die Kosten für diese anstehende Behandlung nicht mehr übernehmen. Es gibt jedoch einzelne Zahnzusatzversicherungen für laufende oder beabsichtigte Behandlungen. Oft sind diese Tarife jedoch teuer und bieten eingeschränkte Leistungen.

    Je älter Sie werden, desto höher ist das Risiko für Zahnbehandlungen und notwendigen Zahnersatz. Schließen Sie bereits eine Versicherung ab, wenn die Zähne noch gesund sind, erhalten Sie den besten Schutz aus der Zahnzusatzversicherung. Denn für alle Behandlungen, die nach Vertragsabschluss entstehen, können Sie Leistungen beanspruchen.

    Ja, das ist problemlos möglich. Die meisten Versicherer sehen Zahnlücken, die durch Implantate oder Brücken ausgefüllt sind, nicht als fehlende Zähne an. Nur bestehende, unbehandelte Zahnlücken sind für sie fehlende Zähne. Viele Versicherungsanbieter akzeptieren Anträge, wenn maximal drei Zähne fehlen.

    Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der Zahnzusatzversicherung der Patient für die Rechnung verantwortlich. Nach der Behandlung lässt der Zahnarzt ihm die Rechnung zukommen. Diese muss er der Versicherung zusenden, entweder klassisch per Post oder digital per App. Beim ersten Leistungsfall kann die Prüfung etwas länger dauern.

    Stiftung Warentest hat 2022 rund 270 Anbieter verglichen. Der Fokus lag auf der Kostenerstattung für Inlays und Implantate, auf der Höhe der Leistungsobergrenzen und den Abrechnungsmodalitäten (Regelversorgung und Privatversorgung). Etwa ein Drittel der Versicherungen erhielt das Prädikat „sehr gut“, darunter die Tarife der Barmenia, Die Bayerische, Berlin Direkt und Nürnberger.

    Ja, die Kostenübernahme von Vorsorgebehandlungen wie professionelle Zahnreinigung und die Versiegelung von Fissuren gehört zu den üblichen Leistungen einer Zahnzusatzversicherung dazu. Die Kosten für die regelmäßige Kontrolluntersuchung zweimal im Jahr trägt hingegen die gesetzliche Krankenkasse.

    In der Regel nicht, denn der Zahnarzt hat mit der Zahnzusatzversicherung keinen Vertrag abgeschlossen. Normalerweise rechnet er seine Kosten, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, mit dem Patienten ab. Dieser reicht die Rechnung bei der Versicherung ein und erhält die Kosten so erstattet.

    Die Anzahl der fehlenden Zähne müssen Versicherungsnehmer beim Antrag wahrheitsgemäß angeben werden. Wird hier geschummelt, etwa um einen günstigen Beitrag zu erhalten, droht das Risiko, dass die Versicherung im Leistungsfall nichts zahlt. Für einige Versicherer sind nur bestehende Zahnlücken fehlende Zähne. Brücken und Implantate gehören nicht dazu.

    In der privaten Krankenversicherung erhöhen sich die Beitragskosten mit zunehmendem Alter. Eine Zahnzusatzversicherung ist ebenfalls eine private Krankenversicherung. Eine allgemeingültige Regelung für die Beitragserhöhung bei Tarifen für Kinder gibt es jedoch nicht. So gibt es Anbieter, die den Tarif für Kinder in Altersgruppen unterteilen. Erreicht das Kind die nächste Altersgruppe, steigt der Beitrag.

    Ja, es gibt Versicherer, die Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit anbieten. Jedoch sollten Interessierte vor Vertragsabschluss genau die Leistungen und Preise vergleichen. Oftmals handelt es sich um Premiumtarife, die recht teuer sind, oder um Spezialtarife mit eingeschränkten Leistungen.

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