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Krankenkasse in der Schwangerschaft: Mit der richtigen Versicherung hinein ins glückliche Familienleben

Viele Paare tragen einen langersehnten Kinderwunsch in sich. Vielleicht haben sie sich schon konkret mit dem Umzug in eine größere Wohnung befasst und träumen von der Wandfarbe für das Kinderzimmer.

Bevor sie unbeschwert „gemeinsam“ schwanger werden, gilt es, sich um eine bestmögliche medizinische Versorgung des heranwachsenden Lebens zu kümmern. Zugegebenermaßen ist das Internet vollgepackt mit Informationen in gut gemeinten Ratgebern oder Erfahrungsberichten, die sich mit der Frage befassen, welche Krankenversicherung wohl die beste im Falle einer Schwangerschaft ist.

Vorab: Da das Thema Schwangerschaft mit vielen Gefühlen, Emotionen und Aufregung verbunden ist, ist es kaum möglich, eine pauschale Antwort auf die obige Frage zu geben.

Die gute Nachricht allerdings lautet: Ist der dichte Wald rund um anstrengende Versicherungsfragen erst einmal durchquert, steht einer glücklichen und vor allem völlig abgesicherten Familienplanung nichts mehr im Weg.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Gesetzliche Krankenversicherung

    Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse in der Schwangerschaft?

    Schwangeren Frauen steht eine hohe Anzahl an Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen zu. Ziel hierbei ist es, den Gesundheitszustand der Mutter und des Ungeborenen kontinuierlich zu überwachen und eine Risikoschwangerschaft bereits in einem frühen Stadium zu erkennen.

    Alle Kassen zahlen die gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftsleistungen. Allerdings gibt es große Unterschiede, was die Kassen zusätzlich für Schwangere bieten - dabei tragen die einen Krankenkassen mehr anfallende Kosten als die anderen.

    So profitieren beispielsweise Mitglieder vieler Krankenkassen von einem speziellen Programm für Schwangere: Mit BabyCare nehmen Mitglieder an einem kostenfreien Vorsorgeprogramm teil. Nach dem Ausfüllen eines Fragebogens erhält jede Teilnehmerin eine individuelle Empfehlung, die sie während der Schwangerschaft unterstützend begleiten sollen.

    BabyCare steht derzeit bei mehr als der Hälfte der Krankenkassen kostenfrei zur Verfügung, entweder indem sie das Programm direkt kostenlos anbieten oder indem sie die Kosten im Nachhinein erstatten.

    Auch die privaten Krankenversicherungen UKV, Versicherungskammer Bayern und Gothaer stellen das Programm zur Verfügung.

    Insbesondere schwangere Frauen sollten deswegen ganz genau hinschauen, wenn es um die Auswahl der richtigen Krankenkasse geht.

    Krankenversicherung für Familien

    Ultraschall

    Gesetzliche Krankenkassen bieten Grundleistungen

    Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft sind ein wesentlicher Bestandteil gesetzlicher Vorsorge. Diese liefern aktuelle Informationen über den Verlauf der Schwangerschaft und zur Entwicklung des Ungeborenen.

    Dabei werden die Kosten von insgesamt drei Ultraschall-Untersuchungen von der Krankenkasse getragen. Einige Gynäkologen führen zum Ende der Schwangerschaft hin häufiger Ultraschall-Untersuchungen durch, ohne dafür extra Kosten zu berechnen.

    Diese Ultraschalluntersuchungen zahlt die Krankenkasse:

    • Erste Basisultraschall-Untersuchung: In der bis 12. Schwangerschaftswoche.
    • Zweite Basisultraschall-Untersuchung: In der 19. bis Schwangerschaftswoche.
    • Dritte Basisultraschall-Untersuchung: In der bis 32. Schwangerschaftswoche.

    Zusätzliche Untersuchung der Kopfform, der Gehirnkammern, das Kleinhirn, Hals und Rücken, der Brustkorb mit dem Vier-Kammer-Blick des Herzens, der Herzrhythmus, die Bauchwand, die Harnblase und eine Beurteilung des Magens.

    Ausmessen von Kopf, Bauch, Oberschenkel und Positionierung des Mutterkuchens.

    Testsieger

    Die besten Krankenkassen in der Schwangerschaft

    Das Wirtschaftsmagazin Focus-Money begab sich 2021 zusammen mit dem Deutschen Finanz-Service Institut auf die spannende Suche nach der besten Krankenkasse für Familien. In einem umfassenden Krankenkassen-Test wurden alle Leistungen, die für eine Familie und für Schwangere von Bedeutung sind, genauestens auf den Prüfstand gestellt.

    Dabei lag ein großer Schwerpunkt der Krankenkassen-Befragung auf den angebotenen Vorsorgeleistungen während einer Schwangerschaft. Ganz konkret wurde unter anderem gefragt, ob die Kassen

    • zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere,
    • zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt,
    • Hebammen-Rufbereitschaft,
    • Haushaltshilfe,
    • Bonusprogramme für Erwachsene und Kinder und
    • Kosten für künstliche Befruchtung übernehmen.

    Bundesweite Testsieger

    Regionale Testsieger

    Bundesweite Krankenkasse Bewertung
    DAK- Gesundheit Exzellent
    HEK Exzellent
    TK Exzellent
    Viactiv Exzellent

    Quelle: Focus-Money 21 /2021

    Gesetzlicher Anspruch

    Die Mutterschafts-Richtlinien

    Generell haben schwangere Frauen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der allgemeinen Mutterschafts-Richtlinien. Seit nun mehr als 30 Jahren ist dieses Programm maßgebend für Schwangerschafts-Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen während einer Schwangerschaft und nach der Entbindung in ihr Repertoire übernehmen.

    Zu den Leistungen im Rahmen der Mutterschafts-Richtlinien zählen:

    Krankenversicherung für Familien
    • Zwölf bis dreizehn Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maßnahmen während der Schwangerschaft (zur Überwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren und des Kindes, Erkennung von Risikoschwangerschaften)

    • Blutdruckmessungen und Gewichtskontrolle der werdenden Mutter

    • Untersuchung des Urins auf Eiweiß und Zucker

    • Kontrolle des Stands der Gebärmutter

    • Kontrolle der kindlichen Herzaktionen

    • Feststellung der Lage des Kindes

    • Blutuntersuchungen: Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D

    • HIV-Antikörpertest

    • Influenzaimpfung

    • Test auf Schwangerschaftsdiabetes / Zuckerbelastungstest

    • Untersuchung auf Chlamydien

    • Kosten für eine Hebamme

    • Rückbildungskurs

    Interview mit Nicole Höhmann

    Digitale Beratung durch Hebammen bei Fragen und Problemen

    Wie viele Menschen nutzen Ihren Service bereits und welche Resonanz bekommen Sie von Ihren Nutzern?

    Im vergangenen Jahr konnten wir mehrere Tausend Frauen und Familien bei Unsicherheiten und Problemen unterstützen. Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad und der Kostenübernahme durch einige Krankenkassen gehen wir davon aus, dass wir zukünftig noch deutlich mehr Schwangeren und Familien Orientierung und Hilfestellungen geben können. Das Feedback für die Beratungen durch unsere Hebammen ist durchweg positiv. Viele Nutzerinnen waren zunächst skeptisch und konnten es oft gar nicht glauben, dass sie bei Kinderheldin wirklich direkt mit einer Hebammen chatten oder telefonieren können. Sie sind nach der Beratung meist sehr erleichtert und fühlen sich viel sicherer. Bei dem Feedback, dass wir bekommen, wird vor allem hervorgehoben, wie zügig der Kontakt zur Hebamme erfolgt und wie einfühlsam sowie fachlich kompetent unsere Hebammen auf die jeweiligen Fragestellungen eingehen.

    Wie läuft eine Beratung in der Regel ab und gelten dafür bestimmte Voraussetzungen?

    Jede Person, die eine Frage an eine Hebamme hat, kann sich bei Kinderheldin melden, auch Väter oder Großeltern. Voraussetzung für den Kontakt zu einer Hebamme ist eine Onlineverbindung per Handy oder PC. Der Kontakt wird einfach über den Browser hergestellt. Man braucht keine App herunterzuladen oder etwas zu installieren, sondern kann entweder direkt mit einer Hebamme chatten oder die Rückruf-Funktion nutzen. Im Einzelfall kann die beratende Hebamme im Verlauf des Gesprächs auch einen Video-Call nutzen, um sich ein besseres Bild von der Situation machen zu können.

    Die Kosten für die Beratungen tragen manche Krankenkassen für ihre Versicherten. Frauen, die in einer unserer Kooperationsklinik entbunden haben, können Kinderheldin ebenfalls kostenlos nutzen. Ansonsten kostet die Einzelberatung per Chat oder Telefon 7,90 Euro oder 29,90 Euro für einen ganzen Monat.

    Für welche Inhalte eignet sich Kinderheldin besonders? Wo stoßen Sie eventuell auch an Ihre Grenzen? (1/2)

    In der Schwangerschaft, im Wochenbett und im Alltag mit einem kleinen Kind ergeben sich viele Unsicherheiten und Sorgen. Zu Beginn der Schwangerschaft kommen vor allem Fragen auf, die sich um das Verhalten in der Schwangerschaft drehen, beispielsweise „Wie ernähre ich mich gesund?“ oder „Worauf muss ich beim Sport achten?“ Im späteren Verlauf entwickeln sich oft Ängste in Bezug auf die bevorstehende Geburt oder auch, wie sich Frau und Familie darauf vorbereiten können. Nach der Geburt stehen dann meist das Verhalten des Babys und Fragen zum Stillen oder Füttern im Mittelpunkt.

    Für welche Inhalte eignet sich Kinderheldin besonders? Wo stoßen Sie eventuell auch an Ihre Grenzen? (2/2)

    Kinderheldin sieht sich als ergänzendes Angebot und fungiert als fachlicher Ansprechpartner, der niedrigschwellig von überall aus erreichbar ist. Statt sich bei Google von falschen Informationen verunsichern zu lassen, können sich Familien über uns einfach fachlich qualifizierten und individuellen Rat holen. Sobald es um pathologische Veränderungen, also Krankheiten geht oder wenn eine Untersuchung erforderlich ist, verweisen unsere Hebammen an eine Fachperson vor Ort. Das war bisher auch überhaupt kein Problem. Viele Frauen sind erleichtert und sehen es als Hilfe an, wenn ihnen eine Fachperson sagt, dass sie mit diesem Problem auf jeden Fall zu einer Hebamme, zum Arzt oder in die Klinik müssen.

    Bisher übernimmt lediglich eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten für den Service von Kinderheldin, weitere sollen jedoch folgen. Wie funktioniert die Kostenübernahme und gibt es dabei Probleme?

    Seit Oktober 2018 arbeiten wir mit der R+V BKK zusammen. Dort können die Versicherten einen Gutscheincode anfordern, mit dem die Beratungen für sie kostenfrei nutzbar sind. Inzwischen trägt allerdings auch die Barmer die Kosten für die Beratung ihrer Versicherten. Mitglieder können den Service von Kinderheldin vollumfänglich in der Schwangerschaft und bis zu sechs Monate nach der Geburt kostenlos nutzen. Außerdem können sie kostenfrei Gutscheine an Freunde und Bekannte verschenken, die nicht bei der Barmer versichert sind. Für Kinderheldin sind diese Kooperationen ein Meilenstein, weil wir so viele Frauen und Familien unabhängig von der Größe ihres Geldbeutels unterstützen können. So kommen wir unserem Ziel, eine tragfähige Lösung mit echtem Mehrwert für die Gesundheitsversorgung von Frauen, Kindern und Familien voranzutreiben, ein großes Stück näher.

    Nicole Höhmann von Kinderheldin

    Nicole Höhmann von Kinderheldin

    Eine passende Hebamme zu finden, ist für viele Mütter eine Herausforderung – vor allem in größeren Städten. Hinzu kommt, dass Schwangere oder frischgebackene Eltern oft über den Besuchen der Hebamme hinaus weitere Fragen haben oder sich Unterstützung wünschen. Hier setzt der Service von Kinderheldin an. Die digitale Hebammenberatung bietet Familien die Möglichkeit bieten, sich von überall aus einen qualifizierten Rat einzuholen, auch am frühen Morgen oder spätabends. Wie genau das funktioniert und wie der Service bei den Nutzern ankommt, verrät Nicole Höhmann, Hebamme bei Kinderheldin, im Interview.

    Private Krankenversicherung

    Welches Leistungsangebot umfasst die private Krankenversicherung?

    Im direkten Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten private Krankenversicherungen eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen an. Die Kostenübernahme der einzelnen Anbieter variieren dabei je nach gewählten Tarif. Unter dem Strich kann gesagt werden, dass die PKV speziell für schwangere Mitglieder einen besseren Leistungsumfang anbietet.

    Abhängig vom Tarif enthält die PKV folgende Leistungen für Schwangere:

    • Erste Vorsorgeuntersuchung sowie weitere Vorsorgeuntersuchungen (etwa Blutdruck- & Gewichtskontrolle, Abtastungen, Untersuchung des Urins)

    • Kurse zur Geburtsvorbereitung bei Hebammen oder Physiotherapeuten

    • Untersuchungen im Labor auf Infektionen, Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest, Chlamydien, Röteln, Hepatitis B, HIV und Syphilis

    • Bis Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche drei Ultraschalluntersuchungen

    • Pränatal-Diagnostik (Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Ersttrimester-Test, Nackenfalten-Messung, Down-Syndroms, Plazentauntersuchung, Amniozentese/Fruchtwasseruntersuchung)

    • Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung i.H.v. bis zu 210 Euro

    Gefahren

    Gefährliche Krankheiten und Infektionen

    Eine Schwangerschaft kann bei falscher Vorsorge unter Umständen für die werdende Mutter und ihrem Ungeborenen zur Gefahr werden. Daher sind eine entsprechende Vorbeugung und das frühzeitige Gespräch mit der behandelnden Ärztin, dem Arzt oder einer Hebamme entscheidend.

    Infektions­krankheiten

    Zu den Infektionskrankheiten zählen Krankheiten, die durch einen gefährlichen Erreger ausgelöst werden. Zu den schlimmsten Infektionen während der Schwangerschaft gehören Röteln, Windpocken, Gürtelrose, Scheidenpilz-Infektionen, Harnwegsinfektionen und Herpes.

    Wie langanhaltend eine Infektionskrankheit im Einzelnen ist, ist abhängig vom Erreger und der gesundheitlichen Verfassung der Schwangeren.

    Präeklampsie

    Ungefähr drei bis fünf Prozent aller Schwangeren, die zum ersten Mal ein Kind erwarten, erkranken an Präeklampsie. Damit sind zwar nicht allzu viele werdende Mütter von dieser Krankheit betroffen, allerdings zeichnet sich diese durch eine besondere Schwere aus. Betroffene Frauen leiden unter enormen Bluthochdruck, Eiweiß im Urin und Wasseransammlungen im Gewebe. Bis heute ist den Ärzten die genaue Ursache der Präeklampsie nicht bekannt. Es wird vermutet, dass der Organismus der Betroffenen große Schwierigkeiten hat, sich an die Schwangerschaft zu gewöhnen.

    Wechsel

    Kann die Krankenkasse mühelos während der Schwangerschaft gewechselt werden?

    Grundsätzlich kann die Krankenkasse während einer Schwangerschaft gewechselt werden. Den gesetzlichen Krankenkassen ist es verboten, versicherungspflichtige oder freiwillig gesetzlich Versicherte abzulehnen.

    Dies gilt auch bei:

    • gesundheitlichen Beschwerden und
    • chronische Krankheiten.

    Hierbei sollten Schwangere lediglich beachten, dass sie ihre Krankenkasse nicht von heute auf morgen wechseln können. Für einen Wechsel der Krankenkasse während der Schwangerschaft gelten die klassischen Voraussetzungen:

    • Mindestens eine 18-monatige Mitgliedschaft oder
    • Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts wegen der Erhöhung des Zusatzbeitrags

    In beiden Fällen greift eine 2-monatige Kündigungsfrist. Das heißt: Erfolgt die Kündigung der aktuellen Krankenkasse zum Beispiel im Mai, endet die Mitgliedschaft Ende Juli. Anfang August kann dann in eine neue Krankenkasse gewechselt werden.

    Werdende Mütter, die während ihrer Schwangerschaft eine neue Krankenkasse suchen, sollten explizit auf die angebotenen Leistungen für Schwangere achten.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Bei welcher Krankenkasse lohnt sich ein Wechsel besonders?

    Unser Tipp: Frauen mit Kinderwunsch, die mit den Leistungen ihrer aktuellen Krankenkasse unzufrieden sind, sollten die Krankenkasse noch vor der Schwangerschaft wechseln. Auch wenn die Zeit der Schwangerschaft die wohl aufregendste Phase im Leben einer Frau ist, empfiehlt es sich, diese bis spätestens zum Beginn der Schwangerschaft über das Leistungsangebot der aktuellen Krankenkasse erkundigen. Gleiches gilt für Frauen, die gezielt schwanger werden möchten. Denn auch die Leistungen bei künstlicher Befruchtung variieren stark zwischen den einzelnen Krankenkassen.

    Hilfe beim Kinderwunsch

    Wenn es mit dem eigenen Kinderwunsch nicht klappt: die künstliche Befruchtung

    Frauen mit Kinderwunsch, bei denen es auf natürlichem Weg mit dem Schwanger werden nicht so richtig klappen möchte, greifen vermehrt auf die Methoden der künstlichen Befruchtung zurück.

    Fakt ist: Trotz enorm sinkender Geburtenrate wünschen sich die Deutschen eigentlich mehr Kinder. Dies belegt eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung aus dem Jahr 2014, bei der nur zehn Prozent der Befragten kinderlos bleiben wollen.

    Auch die Krankenkassen haben mittlerweile erkannt, dass künstliche Befruchtungen heutzutage etwas „ganz normales“ sind. Sie haben ihren Leistungsrahmen entsprechend angepasst und möchten ihren Mitgliedern damit eine finanzielle Entlastung anbieten.

    Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme

    Eine künstliche Befruchtung ist für viele werdende Eltern in der Regel mit stattlichen Kosten verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Krankenkassen bereit, die Kosten für eine künstliche Befruchtung zu tragen.

    In dieser Methode werden die männlichen Samen direkt in die Scheide, Gebärmutter oder die Eileiter der Frau eingeführt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von durchschnittlich 100 Euro pro Versuch für

    • acht Zyklen einer Inseminationen ohne Hormonstimulation

    und durchschnittlich 500 Euro (ohne Medikamentenkosten) je Behandlung für bis zu

    • drei Inseminationen mit Hormonbehandlung.

    Bei dieser Vorgehensweise werden Eizellen außerhalb des Körpers in einem Reagenzglas befruchtet. Krankenkassen übernehmen insgesamt drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung, die rund 1.500 Euro pro Versuch kostet.

    Klassische Elternpaare, die gesetzlich krankenversichert sind, haben bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch auf Beteiligung an „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“. Diese sind:

    • Paar muss verheiratet sein
    • Es dürfen nur Ei- oder Samenzellen des Partners verwendet werden
    • Ausführliche Beratung vonseiten des ausführendes Arztes
    • Paare müssen innerhalb der Altersgrenze sein (Frau 25 bis 39 Jahre, Mann 25 bis 49 Jahre)

    Betroffene Paare müssen ab der ersten Behandlung einen genauen Behandlungsplan bei ihrer Krankenkasse vorlegen, der alle anfallenden Kosten (wie für Medikamente und getroffene Maßnahmen) enthält.

    Die gute Nachricht ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt 50 Prozent dieser anfallenden Behandlungs- und Medikamentenkosten übernimmt. Diese Regelleistung beschränkt sich allerdings nur auf drei Versuche der künstlichen Befruchtung.  

    Einige Krankenkassen übernehmen bis zu 100 Prozent der genehmigten Kosten (mehr als gesetzlich vorgeschrieben):

    • IKK Südwest
    • IKK Nord
    • Bahn-BKK

    Achtung: Gleichgeschlechtlichen Elternpaaren ist es bislang noch nicht gegönnt, dass die Kosten für eine künstliche Befruchtung von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

    Bei den privaten Krankenversicherungen sieht das Szenario etwas anders aus: Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme oder-beteiligung bei klassischen Elternpaaren ist, dass bei den Betroffenen eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit vorliegt.

    Je nach Vertrag gelten keine Altersgrenzen und die Anzahl der Versuche ist nicht pauschal vorgegeben.

    Von daher sollten Versicherte vor Start der Behandlung das Gespräch mit ihrer privaten Krankenversicherung suchen. So kann die Kostenfrage der einzelnen Behandlungen konkret geklärt werden. 

    Künstliche Befruchtungen für homosexuelle Paare hingegen werden von der PKV grundsätzlich abgelehnt, da in der Regel keine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit vorliegt.

    Hinweis: Hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau bereits die schlimmen Erfahrungen einer Fehlgeburt durchlaufen und möchte in die PKV wechseln, muss sie unter Umständen mit Risikozuschlägen rechnen.  

    Teaser Tarifberechnung

    Private Krankenversicherung
    Zu den Voraus­setzungen, Test­siegern und Kosten.

    Teaser GKV Vergleich

    Gesetzliche Krankenkassen
    Zu den Beiträgen, Test­siegern und Wechsel der GKV.

    Teaser Zusatzversicherung

    Krankenzusatzversicherung
    Mit Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Zahnzusatz.

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    *Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse spart Max Mustermann (Angestellter, 30 Jahre alt, keine Kinder) mit der privaten Krankenversicherung mehr als 40 Prozent. Sein Einkommen liegt bei 70.000 Euro im Jahr. Davon gehen 6.799,95 Euro an die Kranken- und Pflegekasse (Beitragssatz Krankenkasse 17,3 Prozent, Beitragssatz Pflegeversicherung 4 Prozent, Arbeitgeberanteil bereits berücksichtigt).

    Die günstigste PKV kostet ihn monatlich 207,75 Euro (Beispielrechnung der HanseMerkur, Tarif „KVS1, PSV, T43, PVN“ mit Zweibettzimmer, Selbstbehalt 500 Euro, Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld von 75 Euro ab 43. Tag; Arbeitgeberzuschuss wurde berücksichtigt. Stand: Januar 2024). Im Jahr sind das 2.493 Euro und damit über 40 Prozent weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

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