MASERNIMPFUNG

Nur die Impfung schützt vor dieser Krankheit

Jenny Gebel Online Redakteurin bei Krankenversicherung.net

Jenny Gebel

Online-Redaktion

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    Aktualisiert am 5. April 2023

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Masernimpfung – Ein wichtiger Gesundheitsschutz für Kinder und Erwachsene

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Sie gehören zu den ansteckendsten Infektionen. Wer nicht dagegen geimpft ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erkranken, wenn er mit dem Virus in Kontakt kommt. Neben dem hohen Ansteckungsrisiko ist es der mögliche schwere Verlauf, der die Masern so gefährlich macht. Ein Impfschutz ist daher wichtig. Und dieser muss schon bei den Kleinsten beginnen.

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Infos zur Masernimpfung zusammengestellt und beantworten Fragen warum, für wen und wie oft dieser Impfschutz nötig ist.

Themen dieser Seite im Überblick
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    GRÜNDE

    Warum ist die Masernimpfung sinnvoll?

    Die Ursachen einer Masernerkrankung lassen sich nicht mit Medikamenten behandeln. Sind Sie erkrankt, können Sie nur die Symptome lindern. Daher ist eine rechtzeitige Impfung der wirksamste Schutz gegen die hochansteckende Krankheit.

    Masern treten mit hohem Fieber, starkem Husten und Schnupfen sowie einem typischen, fleckigen Hautausschlag auf, der hinter den Ohren beginnt und sich allmählich über den ganzen Körper verteilt. Eine Infektion belastet das Immunsystem sehr stark, sodass Patienten noch Monate danach anfällig für Infektionen aller Art sind.

    Warum sind Masern so gefährlich?

    Gefürchtet sind die schweren Verläufe, die die Krankheit nehmen kann. So können Masern zu

    • Mittelohrentzündung,
    • Bronchitis,
    • Lungenentzündung und
    • zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) führen.

    Diese Komplikationen treten zwar selten auf. Doch wenn sie es tun, dann können sie schwerwiegend und in Einzelfällen sogar tödlich verlaufen. Eine der schweren Spätfolgen einer Maserninfektion ist die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese Entzündung des Gehirns kann sechs bis acht Jahre nach der Masernerkrankung auftreten.

    Bei Kindern bis zu fünf Jahren, Erwachsenen über 20 Jahren sowie bei Personen mit Immunschwäche ist das Risiko für schwere Masernfälle am höchsten.

    Warum ist die Masernimpfung noch wichtig?

    Mit einem flächendeckenden Impfschutz lassen sich Ansteckungsketten vermeiden. Das heißt: Mit einer Impfung schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Personen, die noch nicht geimpft sind oder nicht geimpft werden können. Denn die Impfung schützt vor schweren Verläufen sowie vor Ansteckung und damit einer Übertragung des Virus.

    IMPFEMPFEHLUNG

    Wer sollte sich gegen Masern impfen lassen?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) vom Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt eine Masernimpfung für folgende Personen:

    • Kinder ab einem Alter von 11 Monaten als Grundimmunisierung innerhalb der ersten beiden Lebensjahre

    • Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und in der Kindheit nur eine oder keine Masernimpfung erhalten haben oder deren Impfstatus unsicher ist

    Erwachsene, die vor und bis 1970 geboren wurden, brauchen demnach keinen Impfnachweis. Die Experten gehen davon aus, dass diese Personen irgendwann im Leben bereits eine Maserninfektion durchgemacht haben und dadurch immun geworden sind.

    Wie oft sollte die Masernimpfung erfolgen?

    Für Säuglinge und Kleinkinder empfehlen die Experten der STIKO eine Grundimmunisierung über eine zweimalige Impfung. Nach der zweiten Impfung ist der Impfschutz vollständig.

    Heute erfolgt die Impfung in der Regel nicht mehr über eine einzelne Masernimpfung. Stattdessen verabreichen die Ärzte ein Kombinationspräparat gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) oder gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken beziehungsweise Varizellen (MMRV).

    So soll die Masernimpfung bei Babys und kleinen Kindern erfolgen:

    Personengruppe
    Säuglinge & Kleinkinder Zur Grundimmunisierung Zwischen 11. bis 14. Lebensmonat Frühestens vier Wochen nach der ersten Dosis & spätestens bis zum 2. Lebensjahr

    Nach diesem Impfplan sollten Kinder im Alter von zwei Jahren zweimal gegen Masern geimpft sein.

    Bei älteren Kindern und Jugendlichen, die diesen vollständigen Impfschutz noch nicht haben, sollten Eltern dies so schnell wie möglich nachholen. Wer nur eine Impfung erhalten hat, bekommt noch die zweite Masernimpfung, um die Immunisierung abzuschließen. Wurde noch gar keine Impfung verabreicht oder ist der Impfstatus unklar, führen Ärzte den kompletten Plan mit der zweifachen Impfung durch.

    Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und einen unvollständigen oder unklaren Masern-Impfschutz haben, erhalten nur eine Impfung.

    Nur für Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen arbeiten, empfiehlt die STIKO die zweimalige Impfung gegen Masern. Denn das Risiko einer Ansteckung mit Masern ist bei ihnen deutlich höher als bei anderen Personen. Laut Masernimpfschutzgesetz müssen Betreuungspersonen zu Beginn ihrer Tätigkeit den vollständigen Impfschutz oder die lebenslange Immunität nach einer überstandenen Masernerkrankung nachweisen.

    RISIKOGRUPPEN

    Wer sollte nicht geimpft werden?

    Nicht geimpft werden sollten:

    • Babys unter neun Monate
    • Schwangere
    • Personen mit hohem Fieber (ab 38,5 Grad Celsius)
    • Personen, die überempfindlich auf einen Bestandteil des Impfpräparates reagieren

    Schwierig ist die Impfung bei Personen mit krankheitsbedingter oder angeborener Immunschwäche. Denn einerseits sind sie auf den Schutz angewiesen, andererseits kann ihre körpereigene Abwehr so stark geschwächt sein, dass sie mit den Erregern aus dem Impfstoff nicht fertig wird. In diesen Fällen muss ein Arzt entscheiden, ob er die Impfung gegen Masern durchführt oder besser nicht.

    KRANKENVERSICHERUNG

    Bezahlen die Kranken­versicherungen die Masernimpfung?

    Da die STIKO die Impfung ausdrücklich empfiehlt, bezahlt die Krankenversicherung die Masernschutzimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden.

    Nicht ganz einheitlich ist die Regelung, wenn ältere Erwachsene noch eine Impfung gegen Masern wünschen. Denn sie gehören nicht zu der Personengruppe, für die die STIKO die Impfung empfiehlt. Dennoch kann für Reisen ein Nachweis des Masernimpfschutzes erforderlich sein. Einige Krankenkassen zeigen sich kulant.

    Sind Sie in einer solchen Situation, sollten Sie dennoch besser mit dem Arzt und mit Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme klären. Sind Sie privat krankenversichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Masernschutzimpfung übernimmt.

    NEBENWIRKUNGEN

    Welche Impfreaktionen oder Nebenwirkungen sind möglich?

    Die Kombinationspräparate, die bei der Masernimpfung zum Einsatz kommen, gelten als gut verträglich. Nebenwirkungen können natürlich trotzdem auftreten, so wie bei jeder Impfung.

    Möglich sind die üblichen Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle. Diese Beschwerden vergehen innerhalb weniger Tage von selbst.

    Da der Impfstoff aus lebenden, abgeschwächten Viren besteht, reagieren einige Personen stärker darauf. So sind allgemeine Nebenwirkungen wie erhöhte Körpertemperatur bis hin zu Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Magen-Darm-Probleme zu beobachten. Bei Babys kann sich das Fieber in seltenen Fällen zu Fieberkrämpfen entwickeln.

    Sind Impfmasern ansteckend?

    Sogenannte Impfmasern treten ebenfalls nur sehr selten auf. Betroffene entwickeln einen Hautausschlag, der den Masern sehr ähnlich sieht. Außerdem kommt noch Fieber zu diesen Beschwerden dazu. Die Reaktion lässt sich durch die abgeschwächten Viren aus dem Impfpräparat erklären. Doch keine Angst, es besteht keine Ansteckungsgefahr.

    Die Angst, dass die Masernimpfung zu Autismus führen kann, scheint sich noch in der Bevölkerung zu halten. Eine Studie aus dem Jahr 1998 sorgte zu diesem Thema für Verunsicherung. Doch hier belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, dass diese Befürchtung unbegründet und die Studie schlichtweg falsch ist, beispielsweise die groß angelegte Studie zur Masernimpfung aus Dänemark, die 2019 veröffentlicht wurde.

    MASERNSCHUTZ

    Das Masernschutzgesetz – eine Impfpflicht durch die Hintertür?

    Mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde ab 2001 in Deutschland eine Meldepflicht bei Masernerkrankung eingeführt. Diese Zahlen zeigten, dass der Impfschutz in Deutschland lückenhaft ist. So kam es beispielsweise ab Anfang der 2000er Jahre immer wieder zu Ausbrüchen von Maserninfektionen. Einige Infektionen nahmen einen komplizierten Verlauf mit Todesfolge.

    Was regelt das Masernschutzgesetz?

    Im März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Es soll in erster Linie sicherstellen, dass Kinder gegen Maserninfektionen geschützt sind. Die Kernaufgabe ist die Nachweispflicht, dass der empfohlene Masernimpfschutz vollständig ist.

    Für wen gilt die Nachweispflicht?

    • Alle Kinder, die in einen Kindergarten, eine Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen, müssen die von der STIKO empfohlenen, zweifachen Masernimpfungen erhalten haben.

    • Auch die Erwachsenen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, müssen den Impfschutz nachweisen.

    • Weiterhin brauchen Geflüchtete und Asylbewerber einen nachgewiesenen Impfschutz, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.

    Liegt kein Impfnachweis vor, ist das Gesundheitsamt zu informieren. Das Amt hat die Befugnis, Mitarbeitern, die keinen Impfnachweis vorlegen, ein Tätigkeitsverbot auszusprechen. Abmahnungen und Kündigung können die Folge sein, wenn sich die betroffenen Personen weigern, sich impfen zu lassen.

    Weitere Infos finden Sie auf dem Webportal www.masernschutz.de der Bundesregierung.

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