KEINE KRANKENVERSICHERUNG

Keine Kranken­versicherung? – Das können Sie für Ihre Absicherung tun.

Jenny Gebel

Jenny Gebel

Online-Redaktion

Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen

Jeder Bürger – vom Säugling bis zum hoch betagten Senior – muss krankenversichert sein. So ist die medizinische Versorgung aller Einwohner gewährleistet. Doch trotz Versicherungspflicht besitzen viele Deutsche keine Krankenversicherung, denn es gibt Hürden, aber auch Hilfen bei der Rückkehr in die Krankenversicherung.

Themen dieser Seite im Überblick
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    Versicherungspflicht

    Die Krankenversicherung ist Pflichtsache

    Die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung wurde 2009 in Deutschland eingeführt. Zuvor galt sie nur für bestimmte Personengruppen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Krankheitsfall sind Bürger dadurch umfassend vor hohen Kosten wegen medizinischer Behandlungen abgesichert. Damit ist die Krankenversicherung ein wichtiger Baustein des sozialen Versicherungssystems in Deutschland.

    Allerdings gibt es keine Einrichtung, die prüft, ob wirklich jeder Bürger dieser Versicherungspflicht nachkommt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gab es 2019 in Deutschland immerhin noch 61.000 Menschen ohne Krankenversicherung. Dies sind zwar bereits weniger als noch 2015, als das Bundesamt rund 79.000 unversicherte Personen zählte. Trotzdem ist die Anzahl noch erstaunlich hoch. Vor allem die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine umfassende Risiko-Absicherung im Krankheitsfall ist.

    Unser Tipp: Schnelles Handeln ist gefragt, um wieder einen vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Betroffene sollten nicht daraufsetzen, dass es eine Notversorgung gibt. Denn nachfolgende Behandlungen können sie dann nicht mehr bezahlen.

    Schritt für Schritt zurück in die Krankenversicherung

    • Krankenversicherung auswählen - ein Online-Vergleichsrechner zur GKV oder Beratungsangebote zu Tarifen der PKV können weiterhelfen.
    • Kontakt zur Versicherung aufnehmen und gegebenenfalls Beratungsangebote nutzen.
    • Nachlässe oder Ermäßigungen zur Beitragsnachzahlung beantragen beziehungsweise Ratenzahlungen vereinbaren
    • Die Krankenversicherung abschließen
    Krankenversicherung für Arbeitslose

    PKV oder GKV

    Gesetzlich oder privat: Welche Krankenversicherung ist die richtige?

    Das Krankenkassensystem in Deutschland unterscheidet zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Welche Krankenversicherung ist für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer früheren Versicherungsart ab.

    Personen, die gesetzlich versichert waren, müssen sich wieder in der GKV anmelden. Ein früheres Mitglied einer privaten Krankenversicherung sollte sich entsprechend wieder privat versichern lassen.

    Wer noch nie krankenversichert war, wird nach seinem Beruf zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme zugeordnet. Beamte, Freiberufler und Selbstständige melden sich demnach in der PKV an, während sich Angestellte und andere Personengruppen gesetzlich krankenversichern.

    Rückkehr

    Die Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz

    Wer bereits einmal gesetzlich versichert war, meldet sich wieder bei der Krankenkasse, bei der er zuletzt gemeldet war. Sie muss den Versicherten wieder aufnehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand oder vom Alter.

    Personen, die sich gesetzlich versichern wollen, aber noch nie Mitglied in einer Krankenkasse waren, haben hingegen die Wahl. Sie können sich aus allen offenen Kassen den optimalen Versicherungsanbieter aussuchen und sich dort anmelden.

    Um sich einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen zu verschaffen, hilft ein Online-Vergleichsrechner.

    Die Möglichkeit zur Auswahl haben auch Unversicherte, die früher in der PKV waren. Private Krankenversicherungen müssen Antragsteller, die keinen Versicherungsschutz haben, mindestens in den Basistarif aufnehmen. Dieser bietet einen gleichwertigen Leistungsumfang wie die Absicherung in der GKV. Der Gesundheitscheck gehört zur Anmeldung dazu. Für die Beiträge im Basistarif spielen die Fragen jedoch keine Rolle, ebenso wenig wie das Alter.

    Diese Kriterien werden erst relevant, wenn der Versicherte in einen regulären Tarif wechseln. Dann können Risikozuschläge auf ihn zukommen.

    Wichtiger Aspekt zur Privaten Krankenversicherung

    Der Basistarif darf die Kosten für die GKV nicht überschreiten

    Der monatliche Beitrag für den Basistarif darf die maximalen Kosten für die GKV nicht überschreiten. Aktuell liegt dieser Höchstbetrag bei etwa 769 Euro im Monat. Empfänger von Sozialleistungen zahlen nur die Hälfte davon. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen, sodass die gesamten Kosten abgedeckt sind.

    Nachzahlungen

    Beitragsschulden: Eine Hürde bei der neuen Krankenversicherung

    Wer sich nach einer Zeit ohne Absicherung wieder krankenversichert, wird mit Nachzahlungsforderungen konfrontiert. Oft geht es um Beiträge rückwirkend für mehrere Jahre. Ob in dem Zeitraum Arztleistungen in Anspruch genommen wurden oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Daraus ergibt sich für manche ein hoher Schuldenberg, der den Schritt zur Rückkehr in die Krankenversicherung schwer macht.

    Für die Berechnung ist das Datum wichtig, an dem die Versicherungspflicht begann:

    Private Krankenversicherung für Beamte
    • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das der 1. April 2007.
    • Die private Krankenversicherung rechnet ab dem 1. Januar 2009.

    Beitragsnachzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Für Versicherte, die nachweislich erst nach dem April 2007 keine Absicherung mehr hatten, gilt jeweils der erste Tag ohne Krankenversicherung als Stichtag für die Berechnung der Beitragsschulden.

    Wichtig: In der GKV verjähren die Beitragsschulden nach vier Jahren. Personen, die über mehrere Jahre keine Krankenversicherung hatten, müssen nur die Beiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn sie unwissentlich und ohne Absicht auf die Versicherung verzichtet haben.

    Weiterhin sind die Krankenkassen bereit, Ermäßigungen zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die Person länger als drei Monate unversichert war und für diese Zeit keinen offenen Arztrechnungen vorliegen. In diesen Fällen zahlen die betroffenen Personen rund 60 Euro pro versäumten Monat für Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

    Beitragsnachzahlungen in der privaten Krankenversicherung

    Auch die PKV stellt rückwirkende Forderungen für den Zeitraum ohne Krankenversicherung. Versicherte müssen einen sogenannten Prämienzuschlag bezahlen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Monatsbeitrag des Versicherungstarifs. Für die ersten sechs Monate zahlt das säumige Mitglied einen vollen Monatsbeitrag nach. Später berechnet die Versicherung ein Sechstel des Monatsbeitrages als „Strafe“ für die Nachlässigkeit bei der Versicherungspflicht.

    Rechenbeispiel

    Ein Selbstständiger konnte die Beiträge zur PKV nicht mehr bezahlen und war zwölf Monate unversichert. Bei der Rückkehr in die PKV wählt er einen Tarif, der 300 Euro pro Monat kostet. Als Prämienzuschlag zahlt er dann:

    6 x 300 Euro = 1.800 Euro für die ersten sechs Monate

    6 x 50 Euro (1/6 von 300) = 300 Euro für die übrigen sechs Monate ohne Versicherung.

    Insgesamt muss er 2.100 Euro nachzahlen, um wieder schuldenfrei in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein.

    Schulden

    Was, wenn man die Beiträge nicht bezahlen kann?

    Trotz der Aussicht auf Nachlässe und Ermäßigungen kann die Nachzahlung eine Hürde auf dem Weg in den Versicherungsschutz sein. Vor allem dann, wenn noch andere Zahlungsverpflichtungen bestehen oder ein geringes Einkommen vorhanden ist.

    Daher fragen sich viele Versicherte, was geschieht, wenn sie erneut in Verzug geraten mit den Beiträgen für die Krankenversicherung. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die Krankenversicherung keinen Versicherten kündigen wird, wenn dieser im Zahlungsrückstand ist.

    Für diese Engpässe bieten die Krankenkassen jeweils Notfall-Leistungen an. GKV-Versicherte erhalten dann einen Versicherungsschutz mit stark eingeschränkten Leistungen. Behandlungskosten werden dann nur im Notfall übernommen, z.B. bei akuten Schmerzen und Erkrankungen, einigen Frühuntersuchungen zur Vorsorge sowie erforderlichen Schwangerschaftsuntersuchungen und Mutterschaft.

    Die PKV hat für den Fall, dass Versicherte mit der Beitragszahlung mehrere Monate im Rückstand sind, den Notlagen-Tarif eingerichtet. Er ist für Ausnahmesituationen gedacht und keine dauerhafte Absicherung. Eine Rückkehr in einen normalen Tarif ist möglich, wenn der Versicherte mit der Krankenversicherung einen Ratenzahlungsplan vereinbart und pünktlich bezahlt.

    Wenn Sie aus dem Notlagentarif herauskommen, erhalten Sie wieder einen vollständigen Versicherungsschutz.

    Teaser Tarifberechnung

    Private Krankenversicherung
    Zu den Voraus­setzungen, Test­siegern und Kosten.

    Teaser GKV Vergleich

    Gesetzliche Krankenkassen
    Zu den Beiträgen, Test­siegern und Wechsel der GKV.

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