ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE

Elektronische Patienten­akte: Ein großer Schritt in ein modernes Gesundheitswesen

Anja Schlicht

Anja Schlicht

Online-Redaktion

Die elektronische Patientenakte in Deutschland – eine Zukunftschance?

Erkennen Sie sich wieder? Ein Umzug in eine neue Stadt ist häufig mit viel Stress und Aufwand verbunden. Alles ist neu für Sie, auch die Ärzte. Haben Sie einmal einen Mediziner Ihres Vertrauens gefunden, müssen Sie mit ihm im Detail Ihre Krankheitsgeschichte durchgehen, was viel Zeit kostet. Denn mal ehrlich: Ihre alte Patientenakte haben Sie sicherlich nicht dabei.

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) will die Bundesregierung Abhilfe schaffen und gleichzeitig das deutsche Gesundheitssystem in rasanten Schritten in Richtung Digitalisierung voranbringen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Ab dem 01.01.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zwingend eine elektronische Patientenakte anbieten. Dies hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen.

Eine Entscheidung dafür oder dagegen darf jeder der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland für sich alleine treffen. Die nachfolgenden Daten können – insofern vom Patienten gewünscht - konkret gespeichert werden:

  • Befunde (Röntgenbilder, Rezepte)
  • Arztberichte über Behandlungen
  • Therapiemaßnahmen
  • Diagnosen
  • Impfungen und Allergien
  • Vorbehandlungen
  • Notfalldatensätze

Es können daneben aber auch Daten wie das eigene Tagebuch über Blutzuckermessungen verbucht werden.

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    Elektronische Patientenakte: Vorteile und Nachteile

    Hat sich der Versicherte für eine elektronische Patientenakte entschieden, kann er in einer eigenen App jederzeit einsehen, welche seiner Daten gespeichert werden. Er trägt außerdem die Entscheidungsgewalt darüber, welche Daten davon gelöscht werden sollen. 

    Grundsätzlich entscheidet der Patient darüber, wer Zugriff auf seine Akte hat. Er kann den behandelnden Ärzten (dazu zählen auch Zahnärzte und Ärzte in Krankenhäusern) außerdem eine zeitweise Zugriffsberechtigung erteilen: der Mediziner kann dann auch in Abwesenheit des Patienten einen Arztbericht oder diverse Dokumente in die ePA einstellen. 

    Bitte beachten Sie: Da der Verbraucher entscheiden kann, welche Daten in der elektronischen Patientenakte landen, kann sich der behandelnde Arzt nie ganz sicher sein, den vollständigen Krankheitsverlauf seines Patienten zu kennen.

    1. Doppeluntersuchungen verhindern: Dank der zentral gesammelten Auskünfte zur Krankheitsgeschichte, zu Allergien oder zu Therapiemaßnahmen gehören Doppeluntersuchungen zukünftig der Geschichte an. Dies führt wiederum zu einem geringeren Stressempfinden und damit zu einer minimierten Belastung auf Seiten des Patienten. Der behandelnde Arzt ist sofort im Bild und kann seine geplante Behandlung auf den vorherigen Daten aufbauen, ohne dabei wiederholende Fragen zu stellen, die bereits zur Genüge und in aller Ausführlichkeit beantwortet wurden.
    2. Effizientere Arzt-Patienten-Kommunikation: Sowohl der Arzt also auch Patient haben Einblick in die Akte, was die Kommunikation zwischen den beiden verbessert und vereinfacht. Dadurch können mögliche Veränderungen oder Bedenken ohne Umschweife direkt kommuniziert werden.
    3. Bestmögliche Transparenz in der medizinischen Versorgung: Auf einem Blick verschafft sich der behandelnde Arzt ein ausführliches Bild über den Krankheitsverlauf des Patienten, indem er auf Daten und Werte früherer behandelnder Ärzte zurückgreift. Im Notfall ist sofort ersichtlich, an welchen Vorerkrankungen ein Patient leidet und ob eine Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Medikamenten vorliegt.
    4. Schnelle Einsicht möglich: Via Smartphone oder Tablet erhalten Patienten schnell und einfach Einblick in die eigene Akte.
    5. Entscheidungsmacht trägt der Patient: Der Patient alleine besitzt die Kontrolle über seine Daten und bestimmt, wer Zugang hat.
    1. Alles-Oder-Nichts-Prinzip: Transparenz der elektronischen Gesundheitsakte Gewährt der Patient seinen Ärzten, Apothekern, Therapeuten oder Psychotherapeuten erst einmal Einsicht in die digitale Akte, macht er diesem automatisch lückenlos alle Informationen zugänglich – auch solche, die fachlich für ihn nicht von Interesse sind. Darunter könnte die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte leiden. Der behandelnde Arzt hat keine Verwaltungsmacht über die Informationen.
    2. Gerade gesundheitsbezogene Informationen gelten als sehr sensibel: nicht alle Informationen sind für jeden gedacht. Der Patient kann aufgrund seiner Datenhoheit seinem Arzt den Einblick in die Akte verweigern, da es bislang noch keine Möglichkeit zur Sperrung wesentlicher Details gibt. Hat der Mediziner keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten, muss:
      1. A) der Arzt die bisherigen Daten in der ePA des Patienten erneut auswerten.
      2. B) der Patient mit dem behandelnden Arzt Rücksprache über das vorliegende Krankheitsbild halten. Dies wiederum ist mit einem erhöhten Zeitaufwand und mit Stress verbunden.
    3. Wer übernimmt die Kosten der ePA? Der finanzielle Aspekt ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar: Kommt der Patient selbst für die Kosten auf oder werden diese von der jeweiligen Krankenkasse übernommen? Dieser nicht ganz unwichtige Tatbestand gilt es vor der Einführung am 01.01.2021 noch zu klären und muss ganz klar vorab kommuniziert werden.
    4. Abklärung weiterer Rahmenbedingungen: Aus rein technisch-/organisatorischer Sicht gilt es eine zentrale Verwaltungs-Lösung zu erschaffen. Seither hat jede Krankenkasse ihre eigene Methode, wie sie mit der Verwaltung ihrer Patienten umgeht. Ferner gilt es, die einzelnen Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken und therapeutischen Einrichtungen im Umgang mit einem einheitlichen System zu schulen, damit ein effizientes Arbeiten gegeben ist und ein beidseitiges Verwaltungschaos – sowohl auf Seiten des Patienten als auch bei der Krankenkasse – verhindert wird.
    5. Datensicherheit: Bislang steht noch nicht fest, wie die Daten der Patienten in der ePA gesichert werden sollen. Fakt ist, dass die Informationen zentral gespeichert werden. Es sollen moderne Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz kommen, die einen Zugriff durch Dritte verhindern. Je enger die Schnalle der Datenschutzbestimmungen gezogen wird, desto weniger Freiraum bleibt am Ende auf Patientenseite bestehen.

    Der ungewisse Weg bis zur Einführung

    Alle deutschen Krankenkassen sollen bis zum 01.01.2021 die ePA eingeführt haben. Doch bevor wichtige Kernfragen, wie die Finanzierung und der allgemeinen Organisation, nicht abschließend beantwortet sind, ist die Einführung der elektronischen Patientenakte in Gefahr. Möglicherweise verschiebt sich das Vorhaben weiter in die Zukunft – auch wenn die Idee der elektronischen Patientenakte grundsätzlich viele Vorteile für den Patienten mit sich bringen würde.

    Aus der ökonomischen Perspektive könnte mit der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte ein essentieller Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland gemacht werden – es bleibt also spannend.

    Akte ist nicht gleich Akte: Differenzierung zur elektronischen Gesundheitsakte

    Neben der elektronischen Patientenakte (ePA) wird häufig auch von der elektronischen Gesundheitsakte (eGA) gesprochen. Beide haben im Wesentlichen die gleichen Funktionen. Allerdings ist die Gesundheitsakte nur eine Zusatzleistung der Kassen, während die Patientenakte gesetzlich verpflichtend eingeführt werden muss. Sie ist zudem einheitlich geregelt und es gibt sie für jeden Patienten nur einmal.

    Bei den Gesundheitsakten gibt es derzeit ein Nebeneinander von verschiedenen Umsetzungen. Zu den bekanntesten zählt die Gesundheitsakte der Techniker Krankenkasse, TK-Safe, oder die mobile App „Vivy“. Je nach Krankenkasse und Zusatzversicherung kann ein Versicherter daher mehrere digitale Gesundheitsakten haben.

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