Ausgebrannt im Job – Welche Leistungen bieten GKV und PKV bei Burnout?
Komplexe Job-Anforderungen, Stress, viel Verantwortung, aber auch hohe Ansprüche an sich selbst können bei vielen Menschen zu mentalen Belastungen führen. Sie fühlen sich erschöpft, müde und energielos – kurz: ausgebrannt.
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen helfen mit breiten Angeboten zur Prävention und unterstützen Therapien oder Vorsorgekuren. Betroffene sollten sich dazu genau informieren, welche Kosten die Anbieter erstatten, denn inwiefern Burnout eine Erkrankung ist, ist noch immer nicht für alle verbindlich geklärt.
Burnout
Müde, erschöpft und ausgebrannt – was bedeutet Burnout?
Der Begriff Burnout-Syndrom bezeichnet einen Erschöpfungszustand infolge von andauerndem Langzeitstress, der vorwiegend mit dem Beruf zusammenhängt. Typisch dafür sind zunehmende körperliche und geistige Erschöpfung und eine abnehmende Leistungsfähigkeit. Weil sich die Betroffenen vom Arbeitsstress nicht mehr erholen und auftanken können, nehmen die Burnout-Symptome allmählich zu. Sie steigern sich von einem normalen Erschöpfungszustand zu einer depressiven Verstimmung und können damit zu einer echten Depression führen.
Folgende Anzeichen deuten auf Burnout hin:
Erschöpfung
Schlafstörungen
Energie- und Antriebslosigkeit
Zunehmend Gleichgültigkeit gegenüber Job und anderen Menschen
Niedergeschlagenheit
Schwindendes Selbstwertgefühl
Verringerte Leistungsfähigkeit
Desinteresse
Sozialer Rückzug
Burnout – eine Krankheit oder nur ein Krankheitszustand?
Bei der Beschreibung von Burnout beziehen sich die Krankenversicherungen derzeit auf die gültige Klassifikationsliste ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Darin wird der Erschöpfungszustand unter der Diagnosegruppe Z73 aufgeführt als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Eine anerkannte Krankheit, wie Depression, ist Burnout dadurch nicht.
Ändern könnte sich dies ab 2022, wenn die neue Liste ICD-11 in Kraft tritt. Die WHO hat die Bewertung von Burnout 2019 geändert. In der neuen Liste ist der Erschöpfungszustand als Krankheit anerkannt, die auf eine dauerhafte Stressbelastung am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.
Bis dahin wird sich jedoch an der Bewertung der Krankenversicherungen nichts ändern.
Krankschreibung bei Burnout – das sollten Sie wissen
Da Burnout aktuell nicht als Krankheit gilt, ist es nicht einfach, dafür vom Hausarzt eine Krankschreibung zubekommen. Erhalten Sie schließlich eine Bescheinigung, sollten Sie die Zeit nutzen, um eine Therapie zu beginnen. Der Arbeitgeber muss den Grund der Erkrankung nicht erfahren.
Therapie
Wie lässt sich Burnout behandeln?
Burnout weist Merkmale auf, die auch bei einer depressiven Verstimmung nicht ungewöhnlich sind. Vor allem, wenn sich Betroffene erst nach einer längeren Phase von Dauerstress ärztliche Hilfe suchen und die Erschöpfung schon zu einem regelrechten Zusammenbruch geführt hat, raten Ärzte zu einer psychotherapeutischen Behandlung.
Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei Burnout?
Gesetzliche Krankenkassen bezahlen die Kosten für ambulante und stationäre Psychotherapien in vollem Umfang. Voraussetzung ist, dass der Patient an Symptomen leidet, die zu anerkannten psychologischen Krankheiten gehören. Das können Ängste sein, aber auch Depression oder Zwangsstörungen. Außerdem muss der Therapeut eine kassenärztliche Zulassung besitzen.
Folgende Therapieformen sind anerkannt und werden von der Krankenkasse erstattet:
Verhaltenstherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Analytische Psychotherapie
Systemische Therapien
EDMR-Therapie bei posttraumatischer Belastungsstörung
In manchen Fällen kann eine stationäre Therapie besser als eine ambulante Behandlung sein. Auch diese Kosten übernimmt die Krankenkasse, jedoch nur, wenn eine Überweisung durch einen Facharzt vorliegt.
Wie unterstützt die private Krankenversicherung die Therapie bei Burnout?
Welche Leistungen die privaten Krankenversicherungen (PKV) übernehmen, ist nicht allgemeingültig zu sagen. Sie bieten eine gleichwertige Unterstützung wie die gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch handhaben die Versicherer die Kostenerstattung bei psychotherapeutischen Behandlungen sehr unterschiedlich. Es kommt dabei auf den Tarifvertrag an, den jedes PKV-Mitglied individuell vereinbart.
So kann ein PKV-Anbieter in einem Tarif die Kosten bis zu einer festgelegten Anzahl an Sitzungen beschränken. Üblich ist eine Anzahl von 30 Therapiesitzungen. In einem anderen Tarif beim gleichen Versicherer werden die Kosten für eine Sitzung eventuell nur anteilig übernommen, entweder von Beginn an oder erst nach einer festgelegten Anzahl.
Privatversicherte sollten daher vor Beginn einer Therapie mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die Kostenerstattung für die Burnout-Behandlung klären.
Übrigens!
Anders als die GKV bezahlt die privaten Krankenversicherungen auch für eine psychologische Behandlung in Form von Gesprächstherapie. Damit steht Versicherten eine weitere Behandlungsmöglichkeit offen.
Therapie-Suche
Wie finde ich einen guten Therapeuten für Burnout?
Ein sympathisches Verhältnis zwischen Patient und Therapeut ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Vor der eigentlichen Behandlung ist deshalb eine Probezeit eingeräumt. Bis zu fünf Probesitzungen können Betroffene dafür in Anspruch nehmen. Sollten sie in der Zeit nicht mit dem Therapeuten „warm werden“, können sie einen anderen Psychologen aufsuchen. Dort gelten erneut fünf Probesitzungen. Die Krankenkasse erstattet auch diese Sitzungen komplett.
Achtung, Wartezeit bei der Terminfindung
Gesetzlich Krankenversicherte dürfen nur die Hilfe eines Psychotherapeuten beanspruchen, der eine kassenärztliche Zulassung besitzt. Dazu bieten viele Krankenkassen auf ihrer Website Informationen und Adressdatenbanken an. Auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hilft Interessierten, einen Termin für ein Erstgespräch zu finden.
Rein theoretisch sollte die Therapeutensuche und die Terminfindung für GKV-Mitglieder ansonsten sehr einfach sein: mit der Versichertenkarte können sie direkt zu dem Wunschtherapeuten gehen. Alles weitere rund um den Antrag auf Kostenerstattung regelt der Psychologe.
Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. So sind die Plätze für Therapien selten frei. Die Betroffenen müssen Wartezeiten von mehreren Monaten in Kauf nehmen.
Privatpatienten haben hier zwei Vorteile: Sie sind nicht auf Psychotherapeuten mit Kassenzulassung angewiesen. Außerdem erhalten sie in der Regel schneller einen Termin beim Arzt. Mit langen Wartezeiten brauchen sie nicht zu kämpfen.
Übersicht: Was leisten gesetzliche (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) bei der Behandlung von Burnout?
GKV
PKV
Vorteile
- Garantierte Kostenerstattung bei anerkannten Psychotherapien inklusive Probesitzungen
- Unkomplizierte Abrechnung über Versicherungskarte
Nachteile
- Lange Wartezeiten
- Nicht alle Therapieformen werden unterstützt
- Eingeschränkte Auswahl Therapeuten – Kassenzulassung erforderlich
Präventionen
Stress lass nach: Entspannungskurse und Vorsorgekuren
Dass Stress und Belastung im Job zu Fehlzeiten führen und die Gesundheit belasten, wissen die Krankenversicherungen. Daher bieten sie verschiedene Hilfen zur Vorsorge an. Dies soll auch verhindern, dass Versicherte eine langzeitige Psychotherapie in Anspruch nehmen müssen.
Vor allem große Versicherer wie die Techniker Krankenkasse oder die Barmer bieten online auf ihrer Website eigene Kurse rund um Stressmanagement, Entspannung sowie Yoga, Meditation und Achtsamkeit an. Oder sie unterstützen in ihren Bonusprogrammen die Initiative von Versicherten, die eigenständig entsprechende Kurse bei anderen Anbietern absolvieren.
Eine andere Form der Prävention ist die Vorsorgekur. Sie ist vor allem bei Burnout empfehlenswert, wenn dieser nachweislich in erster Linie durch zu hohen Arbeitsstress entsteht. Eine Vorsorgekur soll die Gesundheit des Patienten stärken und ihm Methoden zum besseren Umgang mit Stress vermitteln. Außerdem können etwas Abstand und ein Luftwechsel neue Lebensqualität bewirken.
Burnout-Kur
Eine Burnout-Kur beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine solche Burnout-Kur, wenn eine ärztliche Anordnung über die Notwendigkeit vorliegt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen:
- Im Gespräch mit dem Arzt klären Sie, welche Behandlungen medizinisch nötig sind.
- Fordern Sie (telefonisch) die Antragsformulare von Ihrer Krankenkasse an und füllen Sie sie gemeinsam mit dem Arzt aus.
- Senden Sie die ausfüllten Dokumente per Post an Ihre Versicherung
Eine Vorsorgekur dauert in der Regel zwischen zwei bis drei Wochen. Sie findet in anerkannten Kurorten statt. Für PKV-Versicherte kann auch der Aufenthalt in einer Privatklinik infrage kommen.
Hinweis
Bei einer ambulanten Vorsorgekur gelten Sie als arbeitsfähig. Als Arbeitnehmer müssen Sie daher für diese Zeit Urlaub nehmen.
Private Krankenversicherung
Zu den Voraussetzungen, Testsiegern und Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Zu den Beiträgen, Testsiegern und Wechsel der GKV.
Krankenzusatzversicherung
Mit Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Zahnzusatz.