Ärger mit der Krankenkasse? Diese Beschwerdestellen für Krankenkassen helfen Ihnen weiter!
Beschwerden gegen gesetzliche Krankenkassen und auch private Krankenversicherungen sind allgegenwärtig. Ganz unabhängig davon, ob es sich bei der eingereichten Beschwerde um ein einfaches Missverständnis oder das Verweigern dringend benötigter Leistungen handelt - die Unzufriedenheit auf seiten des Versicherten steigt.
Schwierigkeiten, Fehler oder Komplikationen im Umgang der Versicherer mit ihren Mitgliedern treten häufiger auf, als man denkt. Allein im Jahr 2018 gingen laut Bundesamt für soziale Sicherung 3.500 Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung dort ein.
Tatsächlich fühlen sich viele Versicherte mit ihren Beschwerden alleine gelassen: Es fehlt ihnen schlicht und ergreifend der richtige Ansprechpartner im großen Zuständigkeitsdschungel. Erkennen Sie sich wieder?
Genau für solch einen eintretenden Fall sind die Verbraucherzentralen ein erster und kompetenter Ansprechpartner für Versicherte. Zusätzlich dazu existiert eine große Anzahl an Beschwerdeeinrichtungen, an die Sie sich wenden können und eine Ombudsstelle. Ziel und Zweck solcher Einrichtungen ist es, sich um Versicherungsprobleme aller Art zu kümmern.
Bitte bedenken Sie: Die Beschwerde ist der erste Schritt in Richtung Verbesserung.
Zu den geläufigsten Gründen für eine Beschwerde zählen: Zu Unrecht verweigerte Leistungen, Ungerechtfertigte Kündigung / Probleme mit der Kündigung, Höhe der Versicherungsleistungen und Art der Schadensbearbeitung.
Beschwerdestellen
Wo können Sie sich über Ihre Krankenkasse beschweren?
Wenn Sie sich mit Ihrer Krankenkasse “in den Haaren“ haben, weil diese Ihnen beispielsweise Leistungen verweigert, kommt bei vielen Betroffenen die Frage auf: Was tun?
Dabei können Sie sich nicht nur wegen nicht erbrachter Leistung beschweren, sondern auch über den verantwortlichen Sachbearbeiter.
Unser Tipp: Bevor es zu einer Beschwerde kommt, sollten Sie versuchen, sich auf friedliche Art und Weise mit Ihrer Krankenkasse zu einigen.
Falls Sie einen friedsamen Versuch der Einigung nicht in Erwägung ziehen wollen oder die Konfliktsituation so verheddert ist, dass eine harmonische Lösung aussichtslos erscheint, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Beschwerdestelle wenden.
Für GKV oder PKV
Welche Beschwerdestelle ist die richtige für mich?
Dann ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS, ehemals Bundesversicherungsamt) oder die zuständige Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslands Ihr richtiger Ansprechpartner. Weiterlesen
Dann wenden Sie sich an den Ombudsmann bzw. an die Ombudsfrau. Weiterlesen
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das Bürgertelefon stehen sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Weiterlesen
GKV
Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall
Sind Sie gesetzlich krankenversichert und beispielsweise mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu wenden. Bis Ende 2019 war das BAS noch als Bundesversicherungsamt - kurz BVA - bekannt.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist für die Bearbeitung und Beantwortung von Beschwerden und Anliegen zuständig, die alle bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen betreffen. Dazu zählen alle gesetzlichen Krankenkassen, die in mehr als drei Bundesländern tätig sind.
Krankenkassen, die in weniger Bundesländer agieren, fallen unter die Zuständigkeit der sogenannten Landesaufsicht. Ein Beispiel hierfür wären die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK).
Abhängig davon, in welchem Bundesland die Krankenkasse ihren Sitz hat, ist die dortige Landesaufsicht für Ihre Beschwerde zuständig. Die Gesundheits- bzw. Sozialministerien in den einzelnen Bundesländern sind für die konkrete Ausübung der Landesaufsicht verantwortlich.
Bundesamt für Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80
20539 Hamburg
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenbergerstraße 2/2a
65193 Wiesbaden
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt
Hinweis: Wenn Sie eine Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen wollen, können Sie dies nur auf schriftlichem Wege tun.
PKV
Der Ombudsmann: Für privat Krankenversicherte im Konfliktfall
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, gibt es seit 2011 den Versicherungs-Ombudsmann als eine Art außergerichtliche Schlichtungsstelle. Ein Ombudsmann (oder eine Ombudsfrau) kommt gezielt dann zum Einsatz, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Versicherung kommt. Der Ombudsmann informiert die Versicherungsgesellschaft über die Beschwerde und fordert diese zu einer Aussage diesbezüglich auf.
Die Hauptaufgabe des Ombudsmannes ist es, die Streitigkeiten neutral und unparteiisch zu klären.
- Klärung des Streits in sachlicher und geordneter Vorgehensweise
Entscheiden Sie sich im Streitfall für eine Aufklärung über den Ombudsmann, profitieren Sie von einem schnellen und unbürokratischen Konfliktverfahren. Ähnlich wie bei Gericht stellt der Ombudsmann Ihre Beschwerde nach Recht und Gesetz gründlich auf den Prüfstand. Einen Antrag auf Schlichtung stellen Sie beim Ombudsmann am besten per Post, Fax oder über das Kontaktformular auf der Homepage des Ombudsmannes. Ganz egal, für welchen Weg Sie sich am Ende entscheiden, wichtig ist, dass Sie Ihr Anliegen so präzise wie nur möglich formulieren und sämtliche Fragen auf den Punkt wahrheitsgemäß beantworten.
- Ombudsmann unterstützt Sie
In vielen Fällen reicht bereits die alleinige Anfrage des Ombudsmanns beim Versicherer, damit sich diese Ihnen gegenüber entgegenkommender als im ersten Anlauf verhält. Gegebenenfalls erhalten Sie sogar eine Aussage zu Ihrem Fall, die Sie unter normalen Umständen nicht von Ihrer Versicherung erhalten hätten.
- Schnelle Beendigung des Streitverfahrens durch den Ombudsmann Listeninfo
In den meisten Fällen ist mit der Entscheidung des Ombudsmannes der Streitfall beendet. Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für die Versicherungsgesellschaft rechtsverbindlich. Falls Sie mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden sein sollten, haben Sie immer noch die Option, vor Gericht zu ziehen.
Fallen Kosten an? Nein, für Sie als Antragsteller fallen – abgesehen der eigenen Ausgaben für Porto, Fax oder Telefon - keine Kosten an.
Jedermann
Erfahren und für jeden zugänglich: Die Unabhängige Patientenberatung
Sie sind sich noch unschlüssig darüber, welche Behandlung die beste für Sie ist? Brauchen Sie noch Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Krankenkasse oder Ihres behandelnden Arztes/Ihrer Ärztin? Dann ist die Unabhängige Patientenberatung garantiert die richtige Anlaufstelle für Sie. Mit Sitz in Berlin ist sie als eine gemeinnützige Organisation tätig. Sie steht sowohl den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung als auch Privatversicherten kostenfrei zur Verfügung. Die Beratung ist auf Deutsch, Türkisch und Russisch möglich.
Diese Fragen und Themenschwerpunkte beantwortet die UPD:
- Information und Beratung bei allen gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen
- Bewältigung im Alltag: Psychologische Unterstützung nach oder während einer Krankheit
- Hilfe bei der passenden Arztsuche (regional und überregional).
- Fragen nach dem Krankengeld – wer bezahlt und für wie lange?
- Fragen, die den Krankenkassenwechsel betreffen
- Fragen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten, z. B. Darmkrebs, oder einer Schwangerschaftsuntersuchung
Allgemeine Anlaufstelle
Versicherungsschlichtungsstelle: Das Bürgertelefon
Das Bürgertelefon ist die perfekte Anlaufstelle bei schnellen Fragen rund um das deutsche Gesundheitssystem. Ein Anruf genügt - und Sie erhalten fundierte Auskunft über gesetzliche Grundlagen und man klärt Sie über eventuelle gesetzlich Ansprüche auf.
Beim Bürgertelefon werden aber auch individuelle Anliegen erörtert und Anregungen aufgenommen. Weiterhin steht Ihnen das Bürgertelefon als Auskunftszentrale zur Verfügung und vermittelt Ihnen gerne Adressen und Ansprechpartner.
Sprechzeiten der Beratungstelefone des Bundesministeriums für Gesundheit:
- Von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und
- am Freitag von 8 bis 12 Uhr zu erreichen.
Servicenummern:
- Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 / 340 60 66 01
- Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 / 340 60 66 02
- Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 / 340 60 66 03
Private Krankenversicherung
Zu den Voraussetzungen, Testsiegern und Kosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Zu den Beiträgen, Testsiegern und Wechsel der GKV.
Krankenzusatzversicherung
Mit Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Zahnzusatz.