BEHINDERUNG

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Anja Schlicht

Anja Schlicht

Online-Redaktion

Den richtigen Kranken­versicherungs­schutz für Menschen mit Behinderung

Wer selbst behindert ist oder Elternteil eines körperlich oder geistig behinderten Kindes, weiß, dass behinderte Menschen häufig einen höheren medizinischen Grundbedarf haben. Neben Hilfsmitteln werden auch verstärkt Behandlungen aus dem Bereich der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie sowie der häuslichen Pflege in Anspruch genommen. Dahingehend ist es besonders wichtig, dass die Krankenversicherung hier problemlos Kosten erstattet.

PKV oder GKV: Was ist sinnvoller bei einer Behinderung?

Im Allgemeinen bietet die private Krankenversicherung zahlreiche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings sind die privaten Krankenversicherer wirtschaftliche Unternehmen, die die Versicherungsbeiträge auch anhand einer Risikokalkulation festmachen. Dies bedeutet, dass bei jedem Versicherten erhoben wird, mit welchen durchschnittlichen Behandlungskosten zu rechnen ist. Dabei ist nicht nur das Alter und Geschlecht des Versicherten erheblich. Auch der allgemeine Gesundheitszustand wird bei der Berechnung herangezogen. Daher findet vor Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung statt, die nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand festhalten soll, sondern auch Vorerkrankungen erfragt, um etwa das Risiko von Folgeerkrankungen abzuwägen.

  • Private Krankenversicherung

    Auch für behinderte Menschen steht vor Eintritt in die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung. Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Menschen, die geistig oder körperlich behindert sind, von der PKV abgelehnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Behinderung durch Vorerkrankungen entstanden ist. Zwar dürfen laut dem Gleichbehandlungsgesetz Behinderungen bei dem Abschluss eines Vertrags keine Rolle spielen, bei der Gesundheitsprüfung dürfen aber sehr wohl Vorerkrankungen, die zu der Behinderung geführt haben, als Risikofaktor und damit Ablehnungsgrund angeführt werden. Dies stellt dabei keine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes dar, da gesunde Antragssteller die gleiche Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

    Selbst wenn es nicht zu einer Ablehnung kommt, muss mit einer Behinderung bei der PKV mit teilweise sehr hohen Risikozuschlägen gerechnet werden. Häufig besteht auch nur die Möglichkeit den sogenannten Basistarif abzuschließen, der allerdings nur geringe Leistungen im Vergleich zu den Top-Tarifen bietet. 

  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Oft ist es vorteilhafter mit einer Behinderung eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen. Da die gesetzlichen Krankenversicherer an den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungskatalog gebunden sind, unterscheiden sich bei einer Behinderung die Krankenkassen hinsichtlich ihrer Leistungen nur wenig. Dennoch lohnt es sich, bei einem angestrebten Krankenkassenwechsel auch Informationen zu etwaigen Zusatzleistungen einzuholen.

Konkretes Beispiel für Unterstützung durch die Kasse

Die Eltern eines hörgeschädigten Kindes beantragen bei ihrer Krankenkasse die Erstattung eines Hörgerätes. Laut Hilfsmittelverzeichnis werden die Kosten für bestimmte Hörgeräte übernommen, die Eltern haben sich allerdings für ein besseres und teureres Modell entschieden. Die Krankenkasse übernimmt nun im Regelfall nur die Kosten des günstigeren im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Modells. Den Rest müssen die Eltern selbst bezahlen. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Hilfsmitteln. Die Verschreibung durch den behandelnden Arzt garantiert keine vollständige Kostenübernahme.

  • Badehilfen, wie Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
  • Blindenhilfsmittel, wie Taststöcke und PC-Hard- und Software
  • Hörgeräte und Sehhilfen
  • Rollstühle, Toiletten-, Dusch- und Elektrorollstühle und Treppenlifte
  • Behindertengerechte Betten-Pflegehilfsmittel

Eine umfassendere Aufzählung finden Sie hier.

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass Ihre Wohnung/Haus umgebaut wird, müssen Sie sich damit an die gesetzliche Pflegeversicherung wenden. Diese zahlt einen einmaligen Umbau bis zu einem Wert von maximal 2.557 Euro.

Da man hier nur für eine einzelne Maßnahme aufkommt, sollten Sie Um- und Ausbaumaßnahmen für Küche, Bad etc. unbedingt unter „Behindertengerechter Ausbau des Wohnraumes“ zusammenfassen. Beachtet werden mussauch, dass ein Eigenanteil von 10 % am Umbau getragen werden muss, allerdings nie mehr als 50 % des monatlichen Bruttoeinkommens.

Bei umfassenderen Umbaumaßnahmen besteht zudem die Möglichkeit ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen. Damit lassen sich auch große Veränderungen an den eigenen vier Wänden finanzieren.

Teaser Tarifberechnung

Private Krankenversicherung
Zu den Voraus­setzungen, Test­siegern und Kosten.

Teaser GKV Vergleich

Gesetzliche Krankenkassen
Zu den Beiträgen, Test­siegern und Wechsel der GKV.

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Krankenzusatzversicherung
Mit Krankenhaus-, Heilpraktiker- und Zahnzusatz.

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