ALKOHOLISMUS - ALKOHOLENTZUG

Unterstützung der Kranken­versicherung beim Alkoholentzug

Anja Schlicht

Anja Schlicht

Online-Redaktion

Unterstützung durch die Krankenkasse beim Alkoholentzug

Nach Schätzungen gibt es zwischen 1,3 und 2,5 Millionen alkoholabhängige Menschen in Deutschland. Das Problem wird häufig unterschätzt. Da die Dunkelziffer sehr hoch ist und Alkoholkonsum fester Bestandteil unserer Gesellschaft, sind genaue Schätzungen nur schwer zu fällen. Doch kommt die Krankenkasse für Alkoholentzug und die anschließende Therapie auf? Und gibt es Unterschiede hinsichtlich der Leistungen bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

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    Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung bei einer Entziehungskur?

    Da Alkoholismus als Krankheit anerkannt ist und zu schwerwiegenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen kann, wird der Alkoholentzug von den Krankenkassen bezahlt. Bei einem stationären Aufenthalt benötigt der Erkrankte außer im Notfall, der eine sofortige Einweisung erforderlich macht, eine Überweisung vom Hausarzt. Auch für notwendig werdende Medikamente, die den Entzug erleichtern kommt die gesetzliche wie die private Krankenversicherung auf.

    Es gibt allerdings auch Privatkliniken, die entweder aus eigener Tasche bezahlt werden müssen oder wo nur die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Informationen, welche Fachkliniken sich eignen, bietet jede Suchtberatungsstelle. Stationäre Langzeittherapien werden hingegen nicht von der Krankenversicherung erstattet. Hier muss ein Antrag beim Rentenversicherer (BfA, LVA) gestellt werden. Ebenso verhält es sich mit der ambulanten Therapie, die sich einem Alkoholentzug und/oder längerem Klinikaufenthalt anschließt.

    Alkoholentzug und Therapie

    Menschen, die ihre Alkoholsucht überwinden wollen, müssen zuerst ihren Körper entgiften, bevor sie sich den tatsächlichen psychischen Ursachen ihrer Krankheit stellen können. Ein solcher Entzug erfolgt am besten stationär unter ärztlicher Betreuung. Denn eine Entgiftung kann je nach Schwere des Alkoholismus gravierende Entzugserscheinungen hervorrufen, die im Einzelfall ohne medizinische Kontrolle und Behandlung sogar tödliche Folgen haben kann.

    Bei einer leichten Abhängigkeit kann der Entzug auch ambulant erfolgen, die Einschätzung welche Vorgehensweise ratsam ist, sollte am besten der behandelnde Arzt treffen. Oft schließt sich der Entgiftung eine stationäre oder teilstationäre Psychotherapie an. Diese wird vor allem dann einer ambulanten Therapie vorgezogen, wenn der Alkoholkranke nur unzureichende Unterstützung durch sein Umfeld hat, er oder sie nicht beruflich integriert und die Wohnsituation schwierig ist.

    Die Therapie geschieht dabei meist in speziellen Suchtkliniken, wobei die Länge des Aufenthalts sich nach der Prognose richtet. Ambulante Therapien setzen meist eine mittelfristige Abstinenz von zwei bis drei Monaten voraus, wobei seit 2011 auch ambulante Kurzzeittherapien möglich sind, wenn davon ausgegangen werden kann, dass diese innerhalb von maximal zehn Behandlungsstunden zu einer Abstinenz führen.

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