E-HEALTH-GESETZ

Schnell & up to date – Das Gesundheits­wesen wird digital

Jenny Gebel

Jenny Gebel

Online-Redaktion

  • Aktualisierung Icon

    Aktualisiert am 17. März 2023

  • Seitenansichten Icon

    2.892 mal angesehen

  • Hilfreich Icon

    72% fanden diesen Artikel hilfreich

Das E-Health-Gesetz als Startplan für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Am 29. Dezember 2015 trat das E-Health-Gesetz in Kraft. Diese Regelung ist die Grundlage, auf der eine solide digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen aufgebaut wurde und weiterhin wird. Damit hielt die moderne Technologie Einzug bei Ärzten, Patienten, Krankenhäusern und Krankenversicherungen.

Alle Neuerungen wie die elektronische Patientenakte, e-Rezepte, Videosprechstunden beim Arzt oder die Verschreibung von Gesundheits-Apps gehen auf die Vorgaben und Pläne aus dem E-Health-Gesetz zurück.

Was steht also drin in dem Gesetz? Was hat sich schon verändert und was ist noch Zukunftsmusik?

Themen dieser Seite im Überblick
    Add a header to begin generating the table of contents

    WAS IST DAS?

    Das E-Health-Gesetz: Was ist das für ein Gesetz?

    Der Name „E-Health-Gesetz“ ist eine alltagssprachliche Abkürzung. Im offiziellen Rahmen sprechen die Experten vom „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“. Der englische Begriff E-Health (Englisch für „elektronische Gesundheit) fasst die vielen Optionen von digitaler Kommunikations- und Informations­technologie für die Gesundheits­versorgung zusammen.

    Die Richtung, die sich das Gesundheitswesen wünscht, ist der Weg vom geduldigen Papier hin zu schnellem Info-Austausch am Puls der Zeit und attraktiven Service-Angeboten für Patienten. Denn selbstverständlich möchten auch Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und andere Institute rund um Medizin und Gesundheit die Vorteile der Digitalisierung nutzen. Sie wollen Patientendaten per Mausklick abrufen können und nicht erst Akten per Post hin- und herschicken.

    Das E-Health-Gesetz ist der Startschuss, damit dieser Wunsch umgesetzt wird, in verschiedenen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen. In Kraft trat es am 29. Dezember 2015. Ab dann wurde es in Deutschland möglich, die neuen Anwendungen für Informations- und Kommunikations­technologie (IKT) einzuführen und zu nutzen.

    ZIELE DES GESETZES

    Warum gibt es das Gesetz?

    Auf der einen Seite steht der Wunsch, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ob zur Verbesserung der Patientenbetreuung, um Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, Kosten zu sparen oder um wirtschaftlich und konkurrenzfähig zu bleiben.

    Auf der anderen Seite steht das Ziel, sorgsam mit den sensiblen Daten umzugehen. Denn so komfortabel es für einen Arzt ist, wenn er sich mit wenigen Klicks die Patientendaten herbeiholen kann – so risikoreich wäre ein unvorsichtiger Umgang mit den persönlichen Daten.

    Der Umgang mit den Personendaten und den Datenmengen will organisiert sein. Hier kommt das E-Health-Gesetz ins Spiel: Es liefert die Roadmap für den Aufbau einer sicheren Infrastruktur zum Datenaustausch und zur Einführung von digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich.

    Damit die Neuerungen zügig eingeführt werden können, müssen alle mitmachen und zusammenarbeiten. Daher enthält das E-Health-Gesetz auch Fristen und Sanktionsregelungen, falls die Zielvorgaben nicht eingehalten werden.

    Diese Ziele verfolgt das E-Health-Gesetz:

    • Moderne medizinische Anwendungen sollen zügig eingeführt und genutzt werden können.

      Das betrifft etwa Verwaltung und Abruf der Versichertenstammdaten, die Erfassung von Notfalldaten, einheitliche Medikationspläne sowie den elektronischen Arztbrief.

    • Die Kommunikation zwischen verschiedenen IT-Systemen im Gesundheitswesen soll einfacher werden.

      Hier soll ein sogenanntes Interoperabilitätsverzeichnis helfen, den Austausch zu verbessern.

    • Eine Telematikinfrastruktur soll aufgebaut werden.

      Diese soll die Basis für den Datenaustausch im deutschen Gesundheitswesen bilden.

    • Telemedizinische Leistungen, wie Videosprechstunden, sollen gefördert werden.

    SCHWERPUNKT

    Telematik­infrastruktur: das Herzstück des digitalisierten Gesundheitswesens

    Der technische Begriff Telematik­infrastruktur (TI) beschreibt die Datenautobahn, über die Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Kranken­versicherungen die medizinischen und sensiblen Daten austauschen. Damit sollen zwei Erwartungshaltungen erfüllt werden:

    • Schneller Datenabruf: Im Internetzeitalter erwarten Versicherte, dass ihre medizinischen Daten für den Arzt einfach verfügbar und abrufbar sind.
    • Datenschutz: Das Speichern, Abrufen und Senden der Daten soll den üblichen Standards von Datenschutz und Datensicherheit entsprechen.

    Wie ist der aktuelle Stand beim Aufbau der TI?

    Mit dem Aufbau der TI ist die sichere, digitale Kommunikation möglich, die im E-Health-Gesetz geplant war. Mittlerweile ist der Großteil der Arztpraxen und Krankenhäuser sowie Apotheken an das TI-Netz angeschlossen. In den nächsten Jahren werden noch Pflege- und Reha-Einrichtungen, Physiotherapie-Praxen, Hebammen-Praxen und weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens integriert werden.

    FORTSCHRITT

    Wie geht es nach dem E-Health-Gesetz weiter mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens?

    Das E-Health-Gesetz legte mit der Telematikinfrastruktur 2015 die Grundlage für die digitale und sichere Vernetzung der verschiedenen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Darauf lässt sich aufbauen. Mit nachfolgenden Gesetzen wurde und wird die Digitalisierung im Gesundheitsbereich weiter ausgebaut:

    • 2019: Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

      – sorgt für den Ausbau von Terminstellen, schnellere Terminvergabe, die Einführung der Notdienstnummer 116 117 und verbesserten Leistungen der Krankenkassen

    • 2019: Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG)

      – ebnet den Weg zu Gesundheits-Apps auf Rezept, elektronischen Rezept und e-Patientenakten

    • 2020: Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)

      – stellt die Nutzung von e-Rezept und e-Patientenakte sicher, mit Rücksicht auf Datenschutz und Kontrolle der Datenfreigabe

    • 2021: Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

      – unterstützt den Ausbau von Telemedizin-Angeboten und digitalen Anwendungen im Pflegebereich

    STAND DER DINGE

    Was hat sich durch das E-Health-Gesetz noch geändert?

    Ein Ziel, das im E-Health-Gesetz sehr prominent beschrieben wurde, ist die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Vielleicht haben Sie es bemerkt, dass die Krankenversicherer nicht mehr von der Krankenversichertenkarte sprechen, sondern von der Gesundheitskarte. Die Entwicklung der eGK war neben der Telematikinfrastruktur die zweite wesentliche Neuerung, die durch das E-Health-Gesetz eingeführt wurde.

    Dank der elektronischen Gesundheitskarte hat jeder Arzt, zu dem Sie gehen, Ihre aktuellen Personendaten und Anschrift auf dem Schirm.

    Seit Herbst 2022 können Sie als Versicherter freiwillig Notfalldaten auf Ihrer eGK speichern lassen. Dazu zählen etwa Allergien gegen bestimmte Medikamente, andere Unverträglichkeiten, Infos zu Medikamenten, die Sie regelmäßig brauchen, und nicht zuletzt Kontaktdaten von Familienangehörigen, die im Notfall informiert werden sollen. Ihr Arzt legt diese Datensätze auf Ihrer Gesundheitskarte an. Er braucht dafür Ihre mündliche Zustimmung.

    Wenn Sie mehr als drei Medikamente regelmäßig einnehmen, können Sie diese ebenfalls über Ihren Arzt auf der Gesundheitskarte elektronisch speichern lassen. Dies gibt die Sicherheit, dass mögliche Wechselwirkungen schnell erkannt und Komplikationen verhindert werden.

    Für die Sicherheit der Daten auf der Karte ist gesorgt. Sie können nur von einem Arzt abgerufen werden, der einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzt.

    Telemedizin

    Telemedizinische Angebote gehörten von Anfang an zum Plan der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Struktur der TI sowie die gesetzliche Verpflichtung für Arztpraxen und Krankenhäuser, an dem System teilzunehmen, waren wichtige Voraussetzungen.

    Videosprechstunden sind eine Form der Telemedizin. Diese sollen vor allem dann eingesetzt werden, wenn der Patient einen langen Anfahrtsweg hat oder nach einer OP. Dann genügt es, wenn der Arzt per Bildschirm erklärt, wie die weitere Behandlung erfolgt. Aber auch die Covid-Pandemie trug dazu bei, dass Videosprechstunden bei Patienten populärer wurden. Denn das Distanzbedürfnis und die Vermeidung von Ansteckung ließen sich durch diesen Service erfüllen.

    Weitere Formen von Telemedizin, die nach dem E-Health-Gesetz umgesetzt wurden, sind die digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept (die E-Health-Apps), ein enger Austausch von Ärzten zur Bewertung von Röntgenaufnahmen (sogenannte telekonsiliarische Befundbeurteilungen) sowie das Telemonitoring bei Herzkrankheiten.

    Teaser GKV Vergleich

    GKV Vergleich
    Finden Sie den besten Mix aus Preis und Leistung.

    Teaser GKV Wechsel

    GKV wechseln
    Wechseln Sie jetzt einfach in eine günstigere GKV.

    Teaser Zusatzversicherung

    Kranken­zusatz
    Vor hohen medi­zinischen Kosten schützen.

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Krankenversicherung.net Footer Logo

    Mehr zum Thema

    Kontakt

    info@krankenversicherung.net

    Nach oben scrollen