Interview mit Benno Bolze: Palliative Versorgung.

Anja Schlicht

Redaktionsleitung

Benno Bolze vom DHPV

Benno Bolze

vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Palliative Versorgung: Der Wunsch der Betroffenen steht an erster Stelle

Schwerst­kranke Menschen, die keine Chance mehr auf Heilung haben, können eine palliative Ver­sorgung in An­spruch nehmen. Dabei handelt es sich sowohl um eine medizinische als auch um eine psycho-soziale sowie spirituelle Begleitung. Benno Bolze vom Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) erklärt im Interview, welche Versorgungsleistungen dabei von der Krankenkasse übernommen werden und mit welcher Unterstützung auch Angehörige rechnen können.

Patienten, die keine Heilungschance mehr haben, besitzen einen Anspruch auf palliative Versorgung. Welche Kosten entstehen dabei für gesetzlich Versicherte?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Die Kosten für eine Betreuung im Hospiz oder durch ambulante Hospizdienste trägt die gesetzliche Krankenkasse. Es bleibt ein Anteil in Höhe von fünf Prozent der Kosten, den das stationäre Hospiz durch Spenden erbringt. Wenn Patienten in einem Pflegeheim oder auf einer Palliativstation im Krankenhaus betreut werden, entstehen dort die regulären Zuzahlungen.

Viele schwerstkranke Menschen wünschen sich, bis zu ihrem Tod in ihrem vertrauten Umfeld versorgt zu werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Versorgung in einem Hospiz, in Pflegeeinrichtungen oder auf speziellen Stationen im Krankenhaus. Wie viel Wahlfreiheit haben die Betroffenen bei den vorhandenen Versorgungsmöglichkeiten?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Die Wahl der palliativen Versorgung wird immer auf Grundlage zweier Faktoren getroffen: Dem Gesundheitszustand des Patienten und seinem persönlichen Wunsch. Das Ziel der Hospiz- und Palliativarbeit ist es, die Versorgung und Begleitung zuhause zu ermöglichen. Erst wenn dies nicht mehr möglich ist, erfolgt auf Wunsch des Betroffenen die Aufnahme in einer stationären Einrichtung.

Gibt es Probleme bei der Kostenübernahme von bestimmten Behandlungen, beispielsweise bei Cannabis als Arzneimittel?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Cannabis als Arzneimittel.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene und Angehörige, eine psycho-soziale Beratung in Anspruch zu nehmen?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Die psycho-soziale Beratung und auch die spirituelle Begleitung sind integrale Bestandteile der Hospiz- und Palliativversorgung. Diese werden deshalb von jedem Dienst der Hospiz- und Palliativversorgung entweder direkt angeboten beziehungsweise werden entsprechende Dienste in die Versorgung ergänzend einbezogen.

In jedem Fall gilt dieses Angebot nicht nur für die Betroffen selbst, sondern auch für deren Familien und Freunde, denn auch sie haben häufig Sorgen, Ängste oder Nöte zu besprechen. Das kostenfreie Angebot der ambulanten Hospizdienste sollten Menschen, die schwer erkranken, oder auch deren Angehörige, bereits recht früh in Anspruch nehmen, sodass die Beratung, um alle Fragen rund um die Versorgung des Patienten rechtzeitig erfolgen kann.

Dort können auch Fragen der Versorgungsmöglichkeiten und der Kostenübernahme vor dem Hintergrund der Wünsche des Patienten besprochen werden.

Wie viele Menschen in Deutschland müssen eine palliative Versorgung in Anspruch nehmen?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Leider gibt es hierzu keine verlässlichen Zahlen. Wenn man davon ausgeht, dass jährlich circa ein Prozent der Bevölkerung stirbt, dann benötigen hiervon 10 – 15 Prozent eine spezialisierte palliative Versorgung zu einem fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung.

Gibt es Unterschiede der palliativen Versorgungsleistungen für sterbende Menschen, wenn sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind?

Anja Schlicht
Benno Bolze vom DHPV

Unsere Erfahrung ist, dass für die Menschen, die privat krankenversichert sind, die Kosten für die stationäre Hospizversorgung in aller Regel wie für die gesetzlich Versicherte übernommen werden und im Hospiz bekommen alle die gleiche, ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende Versorgung.

Der Unterschied zwischen privat- und gesetzlich Versicherten ist der, dass die Anbieter der Privaten Krankenversicherung (PKV) Leistungen bezahlen, die vertraglich vereinbart sind. Wenn aber beispielsweise die stationäre Hospizversorgung in den entsprechenden Verträgen nicht geregelt ist, übernehmen die Privatversicherer erfahrungsgemäß aus Kulanz alle Kosten, die auch die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.

Vielen Dank für das Interview, Herr Bolze.

Anja Schlicht
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